Zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen können Personen als Gasthörende zugelassen werden, sofern ausreichende Kapazität vorhanden ist. Gasthörende werden zu Prüfungen nicht zugelassen.
Zulassungsanträge sind jeweils in der Zeit vom 1. September bis zum 31. Oktober eines Jahres für das Wintersemester und – sofern angeboten – vom 1. März bis zum 30. April für das Sommersemester im Studierendenservice einzureichen.
Um einen Gasthörerschein vom Studierendenservice zu erhalten, muss der Antrag auf Zulassung für Gasthörende (PDF deutsch) ausgefüllt werden. Dieser Antrag ist vollständig ausgefüllt und nach Genehmigung durch die Dozierenden der gewünschten Lehrveranstaltungen beim Studierendenservice des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) möglichst per E-Mail einzureichen.
Gem. §19 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung ist die Zahlung der Gasthörergebühr in Höhe von 75€ eine weitere Voraussetzung für die Zulassung.
Als Gasthörende evtl. erbrachte Leistungen (Übungen, Seminare o.ä.) werden für ein ordentliches Studium nicht anerkannt. Gasthörende sind KEINE Mitglieder des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT). Eine formale Einschreibung als Studierende erfolgt nicht. Gasthörende erhalten keine studierendenspezifischen Vergünstigungen und keine BAföG Leistungen.
