Abschlussart: Master of Science (M.Sc.)

Regelstudienzeit: 4 Semester (Vollzeitstudium)

Leistungspunkte (ECTS): 120 Leistungspunkte

Unterrichtssprache: Deutsch

Zulassungsbeschränkung:
1. Fachsemester: ja
Höheres Fachsemester: ja
Studienbeginn:
1. Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
Bewerbungsfrist:
Deutsche oder EU-Staatsangehörige
1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern
1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester

Was dich in unserem Master erwartet

Charakteristisch für den interdisziplinären Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik ist, dass er keine Pflichtveranstaltungen besitzt, sondern für das gesamte Studium eine große Wahlfreiheit besteht. Es ist lediglich vorgesehen, dass du neben der Wirtschaftsinformatik Module aus den drei Disziplinen Informatik, Wirtschaftswissenschaften und Recht belegst. In der Informatik stehen dir dabei viele Module aus dem Masterstudiengang Informatik sowie Informatikmodule der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zur Verfügung. Darüber hinaus kannst du dein Studium inhaltlich flexibel und individuell gestalten – mit einem klaren Fokus auf forschungsnahe Lehre. Die Regelstudienzeit beträgt 4 Fachsemester, und du erwirbst 120 Leistungspunkte nach ECTS (LP).

Der Studiengang ist folgendermaßen aufgebaut:

  • Wirtschaftsinformatik (18 LP): In diesem Fach stehen dir vier Module zur Auswahl, von denen du zwei belegst. Mögliche fachliche Schwerpunkte sind dabei:
    • AI & Data Science
    • Digital Markets & Servicees
    • Interactive Systems
    • Software & Systems Engineering
  • Informatik (30 LP): Hier kannst du aus einer Liste von mehr als 100 Modulen individuell entscheiden, in welchen Fachgebieten der Informatik du dich vertiefen möchtest. Die Module können frei zusammengestellt werden. Dadurch kannst du dich entweder in einem Gebiet stark vertiefen oder eher fachlich breiter aufstellen.
  • Wirtschaftswissenschaften (18  LP): Du belegst insgesamt zwei Module mit jeweils 9 LP. Diese stammen aus den Bereichen
    • Betriebswirtschaftslehre
    • Volkswirtschaftslehre
    • Operations Research
    Du kannst die Module aus zweien dieser Gebiete wählen oder dich in einem Gebiet stärker vertiefen, indem du beide Module daraus wählst.
  • Recht (18 LP): Aus drei zur Verfügung stehenden Modulen mit jeweils 9 LP wählst du dir zwei aus. Themengebiete sind dabei:
    • Öffentliches Wirtschafts- und Technikrecht
    • Recht der Wirtschaftsunternehmen
    • Recht des geistigen Eigentums
  • Seminare (6 LP): Präsentationstechnik ist eine wichtige Qualifikation für Absolventinnen und Absolventen der Wirtschaftsinformatik, die häufig an der Schnittstelle verschiedener Disziplinen arbeiten. Deswegen ist es vorgesehen, dass du während des Studiums zwei Seminarmodule belegst. Thematisch können diese in der Informatik, den Rechtswissenschaften, der Wirtschaftsinformatik oder den Wirtschaftswissenschaften zugeordnet sein. Du bist diesbezüglich frei in deiner Entscheidung.
  • Masterarbeit (30 LP)

Welche Module du in den einzelnen Fächern belegen kannst, findest du im Modulhandbuch

Masterarbeit

Am Ende des Studiums fertigst du deine Masterarbeit im Umfang von 30 LP an, eine wissenschaftliche Arbeit, die es dir ermöglicht, dein erlangtes Wissen und deine Fähigkeiten anzuwenden und zu vertiefen. Sie behandelt ein spezifisches Thema aus deinem Studienfach und erfordert eigenständige Forschung, Analyse und das Verfassen einer schriftlichen Ausarbeitung. Die Bearbeitungsdauer der Masterarbeit beträgt 6 Monate. Du kannst sie sobald du 60 LP erreicht hast beginnen. Die Masterarbeit kann auf Antrag auch in einem Unternehmen oder an einer anderen KIT-Fakultät angefertigt werden. 

Berufspraktikum

Im Studiengang ist kein verpflichtendes Berufspraktikum vorgesehen. Du kannst während deines Studiums ein freiwilliges Praktikum absolvieren. Wenn es den Studienzielen dient und mindestens die Hälfte der Vorlesungszeit umfasst, kannst du dafür ein Urlaubssemester beantragen. Ein solches Praktikum bietet dir wertvolle Erfahrungen außerhalb der Universität und kann dir den späteren Berufseinstieg erleichtern. 

Dein Studium international gestalten

Im Masterstudium hast du verschiedene Möglichkeiten, einen Auslandsaufenthalt in dein Studium zu integrieren. Du kannst zum Beispiel über Erasmus+ oder als Freemover ein bis zwei Semester an einer ausländischen Hochschule deiner Wahl studieren. Auch ein Auslandspraktikum lässt sich realisieren. Darüber hinaus ist eine punktuelle Mobilität über Eucor – The European Campus – möglich: Studierende des KIT können ganz flexibel einzelne Lehrveranstaltungen zusätzlich zu Kursen am KIT belegen oder in Vollzeit ein ganzes Semester oder Jahr an einer Eucor-Partneruniversität studieren.

Weitere Informationen erhältst du bei den für Auslandsaufenthalte zuständigen Ansprechpersonen der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, der KIT-Fakultät für Informatik oder beim International Students Office

Data Science, IT-Management, Digital Marketing Management, Beratung oder Software-Entwicklung, stellen nur eine kleine Auswahl der möglichen Berufsfelder dar, in denen du nach deinem Masterstudium tätig sein kannst. Mit dem Masterabschluss in Wirtschaftsinformatik eröffnen sich dir hervorragende Berufsperspektiven. Im Studium werden umfassende Kenntnisse aus den Fachgebieten Informatik, Wirtschaftswissenschaften und Recht erworben. Aufgrund deiner soliden mathematischen Grundausbildung bist du in der Lage, strukturiert an komplexe Fragestellungen heranzugehen. Somit bist du als Fach- und Führungskraft national und international überall dort tätig, wo diese Schnittstellenkompetenz benötigt wird. Die Einsatzgebiete sind ebenso vielfältig wie die Karrieremöglichkeiten. Auch die Promotion im Anschluss an das Masterstudium bietet dir eine attraktive Möglichkeit dein Fachwissen weiter zu vertiefen. Nicht zuletzt kannst du dich mit einer kreativen Geschäftsideen selbständig machen. Das KIT unterstützt dich auf diesem Weg.

Besonderheiten von Wirtschaftsinformatik M.Sc. am KIT

  • Die am Studiengang Wirtschaftsinformatik beteiligten KIT-Fakultäten für Informatik und Wirtschaftswissenschaften haben eine lange Tradition und sind in einschlägigen Rankings in Lehre und Forschung auf Spitzenplätzen zu finden.
  • Umfangreiches Veranstaltungsangebot
  • Individuelle Spezialisierungsmöglichkeiten
  • Einbindung in den Universitätsverbund EUCOR ermöglicht Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Universitäten Freiburg, Basel, Straßburg, Colmar und Mulhouse

Das bietet dir das KIT

  • zentraler Campus im Grünen, direkt an der Innenstadt
  • 24h-Bibliothek mit Einzel- und Gruppenarbeitsplätzen
  • breites, günstiges Verpflegungsangebot (Mensa, Cafeteria, Koeri- und Pizzawerk)
  • zahlreiche überfachliche Angebote zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung, z.B. Lern-, Schreib- und Perspektivenlabor
  • Auslandsstudium z.B. über Erasmus
  • ausgezeichnetes Hochschulsportangebot mit einer großen Auswahl an Sportarten
  • umfassendes kulturelles Angebot mit Uni-Orchestern, -Chören und -Theatergruppen
  • umfangreiche Unterstützung für den Berufseinstieg und die Selbstständigkeit
  • international ausgerichtete Studiengänge und vielfältige Austauschprogramme
  • moderne Labore und praxisnahe Lehrmethoden
  • Lernraum-App
  • vielfältige studentische Initiativen, Vereine und Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung des Campusleben
  • nach dem Studium in Kontakt bleiben über das Alumni-Netzwerk

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung:

  • Bachelorabschluss
    ein bestandener Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) im Studiengang Wirtschaftsinformatik (oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt) an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein.
  • Mindestkenntnisse und Mindestleistungen
    In deinem Bachelorstudium oder im Rahmen anderer Studiengänge musst du folgende Leistungen nachweisen:
    • Mathematik und/oder Statistik: 15 Leistungspunkte (anwendungsorientierte Inhalte, z.B. OR, werden nicht berücksichtigt)
    • Ist der qualifizierende Bachelorstudiengang ein wirtschaftswissenschaftlicher Studiengang: zusätzlich 20 Leistungspunkte im Fach Informatik oder Wirtschaftsinformatik
    • Ist der qualifizierende Bachelorstudiengang ein Informatikstudiengang: zusätzlich 20 Leistungspunkte in wirtschaftswissenschaftlichen Fächern

Bei Fragen zum Nachholen von Leistungen für die Zugangskriterien kannst du dich an die Zentrale Studienberatung (ZSB) des KIT wenden. Bitte beachte, dass in regelmäßigen Abständen für dieses Thema die Veranstaltung „Für den Master ans KIT?“ angeboten wird.

Sprachvoraussetzungen und -nachweise

Für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik benötigst du ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Deine Deutschkenntnisse müssen mindestens dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen.

Wichtig: Den Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse musst du unabhängig von deiner Staatsbürgerschaft und spätestens bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist erbringen, möglichst jedoch schon zum Zeitpunkt der Bewerbung.

In welcher Form muss ich die Sprachnachweise erbringen? Bitte lies dazu die folgenden Kapitel auf dieser Webseite sorgfältig durch. Wenn du danach noch Fragen haben solltest, wende dich bitte an:

Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse

Als Nachweis für deine Deutschkenntnisse genügt deine Hochschul- oder Masterzugangsberechtigung (also zum Beispiel Abitur, Studium oder eine berufliche Qualifikation, die dich zum Studium berechtigt), wenn du sie an einer deutschsprachigen Einrichtung mit deutscher Unterrichtssprache erworben hast.

Konkret bedeutet das: Du musst keinen zusätzlichen Deutschnachweis einreichen, wenn du 

  • dein Abitur an einer deutschsprachigen Schule im In- oder Ausland erworben hast,
  • Absolventin oder Absolvent einer bilingualen Sekundarschule im In- oder Ausland bist und eine bilinguale Deutschprüfung abgelegt hast, wie z.B. das AbiBac oder das Gemischtsprachige International Baccalaureat (GIB) oder
  • deinen Abschluss zwar an einer ausländischen Schule gemacht hast, mit dem jeweiligen Land aber eine sonstige offizielle Übereinkunft über die Anerkennung deines Schulabschlusses oder Sprachzeugnisses als Sprachnachweis für ein Hochschulstudium in Deutschland besteht.

Eine vollständige Liste der ausländischen Schulabschlüsse und Sprachzeugnisse, die als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse anerkannt sind, findest du auf der Webseite der Kultusministerkonferenz.

Hast du bereits ein deutschsprachiges Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen, kann auch dieses als Deutschnachweis gelten – aber nur, wenn im Diploma Supplement, Transcript of Records oder der Abschlussurkunde eindeutig ausgewiesen ist, dass Deutsch alleinige Unterrichts- und Prüfungssprache war.

Hast du hingegen deine Hochschul- oder Masterzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung mit deutscher Unterrichtssprache erworben, musst du Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2 nachweisen. Das entspricht dem GER-Niveau C1.

Ausschließlich folgende Nachweise werden dabei gemäß Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des KIT akzeptiert: 

  • bestandener „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung
  • bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit Gesamtergebnis DSH-2
  • bestandener Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsteilen
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - zweite Stufe (DSD II)
  • Goethe-Zertifikat C1 oder höher
  • bestandene Prüfung telc Deutsch C1 Hochschule
  • Österreichisches Sprachdiplom C1 oder höher

Hinweis: Die genannten Tests werden auch bei Angabe eines Ablaufdatums durch den Anbieter zeitlich unbegrenzt als Sprachnachweis akzeptiert.

Was, wenn ich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen passenden C1-Nachweis für Deutsch vorlegen kann?

Wenn du für deine Deutschkenntnisse zum Ende der Bewerbungsfrist noch keinen der oben genannten C1-Nachweise vorlegen kannst, kannst du dennoch zugelassen werden, sofern du vorläufig mindestens das Sprachniveau B2 nachweist. Als Nachweise auf B2-Niveau gelten ausschließlich:

  • bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit Gesamtergebnis DSH-1
  • bestandener Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit Niveaustufe 3 in allen vier Prüfungsteilen
  • bestandene Prüfung telc Deutsch B2

Aber bitte nicht vergessen: Den C1-Nachweis musst du dann immer noch bis spätestens zum Ablauf deiner Immatrikulationsfrist einreichen, die in deinem Zulassungsangebot genannt ist.

Prüfe daher frühzeitig, ob du die nötigen Sprachnachweise fristgerecht erbringen kannst und plane gegebenenfalls die Teilnahme an einem anerkannten Sprachtest ein.

In begründeten Fällen kannst du für den Nachweis deiner Sprachkenntnisse eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist beantragen, die jedoch maximal bis zum Tag vor Beginn der Vorlesungszeit gewährt werden kann. Wende dich dafür an den Studierendenservice oder das International Students Office – je nachdem, wer in deinem Zulassungsbescheid als deine Anlaufstelle genannt ist.

Es stehen jährlich 88 Studienplätze zur Verfügung. Diese werden anhand einer Rangliste unter denjenigen Bewerberinnen und Bewerbern vergeben, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Die Rangliste basiert auf maximal 40 erreichbaren Bewertungspunkten.

Das Auswahlverfahren wird durchgeführt, wenn mehr Bewerberinnen und Bewerber die Zugangskriterien erfüllen, als Studienplätze verfügbar sind.

Dein Platz auf der Rangliste ergibt sich durch die Summe folgender Punkte:

  • Für die Gesamtnote deiner akademischen Abschlussprüfung: bis zu 15 Punkte
  • Für deine bisher erbrachten Prüfungsleistungen in Mathematik und/oder Statistik: 1 Punkt je Leistungspunkt, max. 25 Punkte (anwendungsorientierte Leistungen bleiben unberücksichtigt)

Bewerbung für das 1. Fachsemester

 
Bewerbungsportal für das Sommersemester
öffnet am 01.12.2025.

Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester

 
Bewerbungsportal für das Sommersemester
öffnet am 01.12.2025.
Dr. Regine Endsuleit
Leitung, Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)

+49 721 608 - 44930Endsuleit does-not-exist.kit edu

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe

Studierendenservice

 

+49 721 608 - 82222

 

Kontakt für Studierende

Kontakt für Bewerber*innen

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe

 

Öffnungszeiten

International Students Office
Erster Anlaufpunkt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
First point of contact for international applicants

+49 721 608 - 44911

Kontaktformular

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe

Aktuelle Studien- und Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik M.Sc.
Titel Stand Download
26.02.2025, veröffentlicht 27.02.2025

PDF

30.03.2023, veröffentlicht 30.03.2023

PDF

20.05.2022, veröffentlicht 20.05.2022

PDF

28.03.2022, veröffentlicht 28.03.2022

PDF

04.09.2020, veröffentlicht 04.09.2020

PDF

02.09.2020, veröffentlicht 02.09.2020

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29.10.2019, veröffentlicht 29.10.2019

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30.04.2019, veröffentlicht 30.04.2019

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Vorlesungszeiten

SS 2025

22.04.2025 - 02.08.2025

WS 2025/26

27.10.2025 - 21.02.2026

SS 2026

20.04.2026 - 01.08.2026

WS 2026/27

26.10.2026 - 20.02.2027

SS 2027

19.04.2027 - 31.07.2027

WS 2027/28

25.10.2027 - 19.02.2027

SS 2028

18.04.2028 - 29.07.2028

Vorlesungen finden nicht statt:
  • vom 24.12. bis zum 06.01.
  • in der Woche nach Pfingsten
  • sowie an allen gesetzlichen Feiertagen, die für das Land Baden-Württemberg gelten