Abschlussart: Master of Education (M.Ed.)
Regelstudienzeit: 4 Semester (Vollzeitstudium)
Leistungspunkte (ECTS): 120 Leistungspunkte
Unterrichtssprache: Deutsch
Höheres Fachsemester: nein
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
1. Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
1. Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Studiengangsbeschreibung
Was dich in unserem Master erwartet
Beim Master of Education Erweiterungsfach handelt es sich um ein drittes wissenschaftliches Hauptfach, das du optional zusätzlich zu deinen beiden ersten Hauptfächern studieren kannst. Voraussetzung für die Immatrikulation ist ein abgeschlossener Bachelorgrad. Wann du mit dem Erweiterungsfach beginnst – parallel zu deinen ersten Hauptfächern, zeitlich versetzt oder auch erst später – entscheidest du selbst. Das Studium ist als Vollzeitstudium konzipiert. Daher solltest du im Blick behalten, dass die Kombination mit einem dritten Fach einen erhöhten Zeitaufwand bedeutet. Eine individuelle Planung ist wichtig, damit sich das Erweiterungsfach gut mit deinen beiden ersten Hauptfächern oder einer beruflichen Tätigkeit verbinden lässt. Dein individueller Studienplan kann daher von dem unten dargestellten abweichen.
Im Erweiterungsfach studierst du die vollständige Fachwissenschaft des gewählten Faches, also alle fachlichen Inhalte, die ansonsten in Bachelor- und Masterstudium abgedeckt werden. Bildungswissenschaften und Schulpraxis musst du nicht erneut absolvieren, da diese bereits abgedeckt sind.
Das Studium des Erweiterungsfaches inkl. Masterarbeit umfasst 120 Leistungspunkte (LP) nach ECTS. Du kannst wählen, ob du eine Masterarbeit schreibst oder nicht: Mit Masterarbeit schließt du mit dem Master of Education Erweiterungsfach ab. Ohne Masterarbeit erwirbst du ein Zertifikat (105 LP). Mit diesem Zertifikat bist du dennoch berechtigt, dein Erweiterungsfach in allen Klassenstufen zu unterrichten. Die Entscheidung darüber, ob du die Masterarbeit verfasst und somit den Mastertitel erlangst, oder das Studium ohne Masterarbeit beendest, liegt bei dir während des Studiums. Selbst wenn du bereits das Zertifikat erhalten hast, kannst du dich noch dazu entschließen, eine Masterarbeit anzufertigen.
Im Master of Education Erweiterungsfach Chemie erwirbst du ein breites und vertiefendes Verständnis für die Welt der Stoffe, ihrer Eigenschaften und Reaktionen – Wissen, das du später an deine Schülerinnen und Schüler weitergeben kannst. Du lernst, wie Atome und Moleküle aufgebaut sind, wie chemische Bindungen funktionieren und welche Mechanismen chemische Prozesse antreiben. Dein Studium bietet dir eine fundierte fachwissenschaftliche Ausbildung in den zentralen Disziplinen der Chemie: anorganische Chemie, organische Chemie, physikalische Chemie und Analytik.
Neben der fachwissenschaftlichen Ausbildung spielt auch die Fachdidaktik Chemie eine wichtige Rolle: Du beschäftigst dich damit, wie chemische Inhalte anschaulich vermittelt, Experimente sinnvoll eingesetzt und Lernprozesse im Unterricht unterstützt werden können. Ein wesentlicher Bestandteil deines Studiums ist die Arbeit im Labor. Dort setzt du die Theorie in die Praxis um: Du lernst, Experimente sorgfältig zu planen und durchzuführen, mit Analysegeräten zu arbeiten und Ergebnisse systematisch auszuwerten. Diese Erfahrungen helfen dir nicht nur beim eigenen Verständnis der Chemie, sondern bilden auch die Grundlage dafür, wie du später Experimente im Chemieunterricht sicher und lernwirksam gestalten kannst.
Studienaufbau im Überblick
Welche Module du im Erweiterungsfach Chemie belegst, hängt davon ab, welche beiden Fächer du bereits im Bachelor studiert hast.
- Wenn Mathematik eines deiner beiden Fächer ersten Hauptfächer ist, belegst du Grundlagen der Physik (8 LP)
- Wenn Mathematik keines deiner Hauptfächer ist, belegst du Mathematik (8 LP)
Alle anderen Module sind für alle gleich:
- Allgemeine Chemie (15 LP)
- Anorganische Chemie (14 LP)
- Organische Chemie (15 LP)
- Physikalische Chemie (18 LP)
- Fachdidaktik I (8 LP)
- Fortgeschrittenen-Vorlesungen I (6 LP)
- Fortgeschrittenen-Praktikum (11 LP)
- Fortgeschrittenen-Vorlesung II (3 LP)
- Fachdidaktik II (7 LP)
- ggf. Masterarbeit (15 LP)
Exemplarischer Studienplan
1. Semester
- Allgemeine Chemie
- Vorlesung und Seminar "Allgemeine Chemie" (9 LP)
- Praktikum und Übung "Anorganische Chemie I" (6 LP)
- Anorganische Chemie
- Vorlesung "Grundlagen der Anorganischen Chemie I" (3 LP)
- Vorlesung "Grundlagen der Anorganischen Chemie II" (3 LP)
- Vorlesung "Analytische Chemie" (2 LP)
- Praktikum "Anorganische Chemie II" (6 LP)
- Physikalische Chemie
- Vorlesung und Seminar "Grundlagen der Physikalischen Chemie I" (6 LP)
- Mathematik oder Grundlagen der Physik
- Vorlesung und Seminar "Einführung in die physikalische Chemie: Mathematische Methoden A" (bei Mathematik als erstem Hauptfach: "Experimentalphysik A für Chemie", 4 LP)
2. Semester
- Organische Chemie
- Vorlesung "Grundlagen der Organischen Chemie I" (4 LP)
- Physikalische Chemie
- Vorlesung und Übung "Grundlagen der Physikalischen Chemie II" (6 LP)
- Mathematik oder Grundlagen der Physik
- Vorlesung und Übung "Einführung in die physikalische Chemie: Mathematische Methoden B" (bei Mathematik als erstem Hauptfach: "Experimentalphysik B für Chemie", 4 LP)
3. Semester
- Organische Chemie
- Vorlesung "Grundlagen der Organischen Chemie II" (4 LP)
- Praktikum und Übung "Organische Chemie" (7 LP)
- Physikalische Chemie
- Praktikum "Physikalische Chemie" (6 LP)
- Fachdidaktik I
- Vorlesung und Seminar "Fachdidaktik I" (6 LP)
- Seminar "Experimentelle Schulchemie I" (2 LP)
- Fortgeschrittenen-Vorlesungen I
- Wahlpflicht: "Organische Chemie III" oder "Organische Chemie IV" (3 LP)
- Wahlpflicht: "Molekülspektroskopie", "Reaktionskinetik", "Elektrochemie" oder "Physikalische Chemie III" mit Übung (3 LP)
4. Semester
- Forgeschrittenen-Vorlesungen II
- Vorlesung "Anorganische Chemie III" (3 LP)
- Fortgeschrittenen-Praktikum
- Wahlpflicht: Fortgeschrittenen-Praktikum mit Seminar (Anorganische, Organische oder Physikalische Chemie, 11 LP)
- Praktikum und Übung "Anorganische-Chemie I" (6 LP)
- Fachdidaktik II
- Seminar "Fachdidaktik II" (3 LP)
- Wahlpflicht: Schülerlabor SEK II oder Experimentelle Schulchemie (4 LP)
- ggf. Masterarbeit (15 LP)
Dein Studium international gestalten
Während deines Lehramtsstudiums kannst du Auslandserfahrungen und interkulturelle Begegnungen sammeln und so wertvolle Kompetenzen für deine spätere Lehrtätigkeit erwerben. Du kannst ein Auslandssemester über ERASMUS oder andere internationale Kooperationen absolvieren, ein Praktikum an einer deutschen Auslandsschule machen oder als Fremdsprachenassistenz tätig sein. Auch internationale Netzwerke wie EUCOR oder EPICUR bieten spezielle Programme für Lehramtsstudierende an. Insbesondere wenn du an einem längeren Auslandsaufenthalt interessiert bist, ist es ratsam, dich frühzeitig beim Zentrum für Lehrkräftebildung oder beim International Students Office zu informieren.
Masterarbeit
Wenn du dein Erweiterungsfach mit dem Mastertitel abschließen möchtest, verfasst du in diesem Fach eine Masterarbeit (15 LP). Sie behandelt ein spezifisches Thema aus deinem Studienfach und erfordert eigenständige Forschung, Analyse und das Verfassen einer schriftlichen Ausarbeitung. Sie kann nach dem Erwerb von mindestens 65 LP begonnen werden und hat eine Bearbeitungszeit von 6 Monaten.
Berufsperspektiven
Nach deinem Studium des Studiengangs Lehramt an Gymnasien stehen dir verschiedene berufliche Möglichkeiten offen. Natürlich ist der naheliegende Weg die Tätigkeit als Lehrkraft an einer Schule. Mit Abschluss des Masterstudiums kannst du dich für den 18-monatigen Vorbereitungsdienst (Referendariat) bewerben. Während dieser Zeit wirst du als Referendarin oder Referendar an einer Schule eingestellt und erhältst eine Vergütung. Du wirst intensiv auf deine zukünftige Tätigkeit als Lehrkraft vorbereitet und sammelst praktische Erfahrungen im Unterricht. Nach erfolgreichem Abschluss des Referendariats wirst du in der Regel in den Schuldienst übernommen. Als Lehrkraft kannst du verbeamtet werden, wenn du die notwendigen Voraussetzungen wie Altersgrenzen erfüllst. Auf der Webseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg kannst du dich genauer über den Vorbereitungsdienst informieren.
Es gibt auch interessante Alternativen zum Beruf einer Lehrkraft. Beispielsweise könntest du dich für eine Tätigkeit in der Bildungsverwaltung entscheiden, wo du in der Schulaufsicht, der Lehrplanentwicklung oder in anderen administrativen Bereichen des Bildungssystems arbeitest. Eine weitere Option ist die Arbeit in der Forschung und Entwicklung. Mit deinem Fachwissen könntest du an Hochschulen oder in Forschungsinstituten arbeiten, um Bildungsprogramme zu entwickeln oder Bildungspolitik zu gestalten. Wenn du dich für den Bereich der Bildungstechnologie interessierst, könntest du in Unternehmen arbeiten, die Bildungssoftware entwickeln oder digitale Lernplattformen betreiben.
Darüber hinaus bieten sich auch Möglichkeiten außerhalb des Bildungsbereichs an. Du könntest in Verlagen arbeiten, insbesondere in Lehrmittelfirmen oder bei Schulbuchverlagen. Auch in Institutionen, deren Aufgabenfeld eng mit der Schulbildung verbunden ist, wie Zweigstellen der Kultusministerien oder Stiftungen, Verbände und Regierungseinrichtungen, kannst du eine Anstellung finden. Der Kulturbereich oder der Journalismus sowie Tätigkeiten im Marketing und in der Öffentlichkeitsarbeit bieten ebenfalls mögliche Berufsperspektiven für Lehrkräfte. Je nach deiner Fächerwahl kannst du außerdem als Autorin oder Autor für Sachbücher und bei Zeitungen oder Zeitschriften arbeiten. Auch im Gesundheitssektor gibt es viele Tätigkeitsfelder, die insbesondere für Sport-, Kunst- und Musiklehrkräfte spannend sind, darunter Ernährungsberatung, Kunst- und Bewegungstherapie.
Besonderheiten des Studiengangs
Besonderheiten von Lehramt an Gymnasien am KIT
- Zentrum für Lehrkräftebildung (ZLB) als zentrale Anlaufstelle für Lehramtsstudierende bei überfachlichen Themen, Schulpraktika und Referendariat sowie als Schnittstelle zu an der Lehramtsausbildung beteiligten Institutionen
- Vielfältige Fächerkombinationen
- Zusätzlicher Praxisbezug durch Schüler- und Lehr-Lern-Labore
- Forschungsorientierte Lehre
- Kontakte zu den EUCOR-Universitäten ermöglichen Auslandsaufenthalte bspw. in Basel oder Straßburg
Das bietet dir das KIT
- zentraler Campus im Grünen, direkt an der Innenstadt
- 24h-Bibliothek mit Einzel- und Gruppenarbeitsplätzen
- breites, günstiges Verpflegungsangebot (Mensa, Cafeteria, Koeri- und Pizzawerk)
- zahlreiche überfachliche Angebote zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung, z.B. Lern-, Schreib- und Perspektivenlabor
- Auslandsstudium z.B. über Erasmus
- ausgezeichnetes Hochschulsportangebot mit einer großen Auswahl an Sportarten
- umfassendes kulturelles Angebot mit Uni-Orchestern, -Chören und -Theatergruppen
- umfangreiche Unterstützung für den Berufseinstieg und die Selbstständigkeit
- international ausgerichtete Studiengänge und vielfältige Austauschprogramme
- moderne Labore und praxisnahe Lehrmethoden
- Lernraum-App
- vielfältige studentische Initiativen, Vereine und Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung des Campusleben
- nach dem Studium in Kontakt bleiben über das Alumni-Netzwerk
Zugangsvoraussetzungen und Sprachnachweise
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien Erweiterungsfach sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung:
- Bachelorabschluss
Ein bestandener Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) im Studiengang Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien (oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt). Das Studium in dem lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang muss Studienanteile von zwei Fachwissenschaften, Fachdidaktiken, Bildungswissenschaften und schulpraktische Studien umfassen. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein. - Orientierungspraktikum
Ein mindestens dreiwöchiges Orientierungspraktikum an einem Gymnasium, einer beruflichen Schule, einer Gemeinschaftsschule, einer Haupt-, Real- oder Werkrealschule.
Sprachvoraussetzungen und -nachweise
Für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien Erweiterungsfach benötigst du ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Deine Deutschkenntnisse müssen mindestens dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen.
Wichtig: Den Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse musst du unabhängig von deiner Staatsbürgerschaft und spätestens bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist erbringen, möglichst jedoch schon zum Zeitpunkt der Bewerbung.
In welcher Form muss ich die Sprachnachweise erbringen? Bitte lies dazu die folgenden Kapitel auf dieser Webseite sorgfältig durch. Wenn du danach noch Fragen haben solltest, wende dich bitte an:
- den Studierendenservice, wenn du dich als Deutsche, Deutscher oder Deutschen gleichgestellte Person bewirbst
- das International Students Office, wenn du eine Nicht-EU-Staatsangehörigkeit hast
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
Als Nachweis für deine Deutschkenntnisse genügt deine Hochschul- oder Masterzugangsberechtigung (also zum Beispiel Abitur, Studium oder eine berufliche Qualifikation, die dich zum Studium berechtigt), wenn du sie an einer deutschsprachigen Einrichtung mit deutscher Unterrichtssprache erworben hast.
Konkret bedeutet das: Du musst keinen zusätzlichen Deutschnachweis einreichen, wenn du
- dein Abitur an einer deutschsprachigen Schule im In- oder Ausland erworben hast,
- Absolventin oder Absolvent einer bilingualen Sekundarschule im In- oder Ausland bist und eine bilinguale Deutschprüfung abgelegt hast, wie z.B. das AbiBac oder das Gemischtsprachige International Baccalaureat (GIB) oder
- deinen Abschluss zwar an einer ausländischen Schule gemacht hast, mit dem jeweiligen Land aber eine sonstige offizielle Übereinkunft über die Anerkennung deines Schulabschlusses oder Sprachzeugnisses als Sprachnachweis für ein Hochschulstudium in Deutschland besteht.
Eine vollständige Liste der ausländischen Schulabschlüsse und Sprachzeugnisse, die als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse anerkannt sind, findest du auf der Webseite der Kultusministerkonferenz.
Hast du bereits ein deutschsprachiges Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen, kann auch dieses als Deutschnachweis gelten – aber nur, wenn im Diploma Supplement, Transcript of Records oder der Abschlussurkunde eindeutig ausgewiesen ist, dass Deutsch alleinige Unterrichts- und Prüfungssprache war.
Hast du hingegen deine Hochschul- oder Masterzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung mit deutscher Unterrichtssprache erworben, musst du Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2 nachweisen. Das entspricht dem GER-Niveau C1.
Ausschließlich folgende Nachweise werden dabei gemäß Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des KIT akzeptiert:
- bestandener „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung
- bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit Gesamtergebnis DSH-2
- bestandener Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsteilen
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - zweite Stufe (DSD II)
- Goethe-Zertifikat C1 oder höher
- bestandene Prüfung telc Deutsch C1 Hochschule
- Österreichisches Sprachdiplom C1 oder höher
Hinweis: Die genannten Tests werden auch bei Angabe eines Ablaufdatums durch den Anbieter zeitlich unbegrenzt als Sprachnachweis akzeptiert.
Was, wenn ich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen passenden C1-Nachweis für Deutsch vorlegen kann?
Wenn du für deine Deutschkenntnisse zum Ende der Bewerbungsfrist noch keinen der oben genannten C1-Nachweise vorlegen kannst, kannst du dennoch zugelassen werden, sofern du vorläufig mindestens das Sprachniveau B1 nachweist. Als Nachweis des B1-Niveaus gilt ein anerkanntes Sprachzertifikat oder eine andere Bescheinigung einer Sprach- oder sonstigen Bildungseinrichtung, aus der eindeutig hervorgeht, dass das Sprachniveau B1 erreicht wurde.
Aber bitte nicht vergessen: Den C1-Nachweis musst du dann immer noch bis spätestens zum Ablauf deiner Immatrikulationsfrist einreichen, die in deinem Zulassungsangebot genannt ist.
Prüfe daher frühzeitig, ob du die nötigen Sprachnachweise fristgerecht erbringen kannst und plane gegebenenfalls die Teilnahme an einem anerkannten Sprachtest ein.
In begründeten Fällen kannst du für den Nachweis deiner Sprachkenntnisse eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist beantragen, die jedoch maximal bis zum Tag vor Beginn der Vorlesungszeit gewährt werden kann. Wende dich dafür an den Studierendenservice oder das International Students Office – je nachdem, wer in deinem Zulassungsbescheid als deine Anlaufstelle genannt ist.
Bewerbungsportal
Bewerbung für das 1. Fachsemester
öffnet am 15.05.2026.
Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester
öffnet am 15.05.2026.
Ansprechpersonen
Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)
+49 721 608 - 44930
Julia Misiewicz ∂does-not-exist.kit edu
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe
Erster Anlaufpunkt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
First point of contact for international applicants
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe
Informationsmaterial
Modulhandbuch
Satzungen und Ordnungen
| Titel | Stand | Download |
|---|---|---|
| 2026 KIT 025 Zweite Satzung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 06.03.2026, veröffentlicht 11.03.2026 | |
| 2025 KIT 071 Satzung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 20.11.2025, veröffentlicht 20.11.2025 | |
| 2025 KIT 060 Neubekanntmachung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 08.10.2025, veröffentlicht 08.10.2025 |
Vorlesungszeiten und Vorlesungsverzeichnis
WS 2025/26
27.10.2025 - 21.02.2026
SS 2026
20.04.2026 - 01.08.2026
WS 2026/27
26.10.2026 - 20.02.2027
SS 2027
19.04.2027 - 31.07.2027
WS 2027/28
25.10.2027 - 19.02.2027
SS 2028
18.04.2028 - 29.07.2028
Vorlesungen finden nicht statt:
- vom 24.12. bis zum 06.01.
- in der Woche nach Pfingsten
- sowie an allen gesetzlichen Feiertagen, die für das Land Baden-Württemberg gelten

