Die Mitgliedschaft am Karlsruher Institut für Technologie als Studierender endet
- mit der ordentlichen Exmatrikulation auf Antrag
- mit der Exmatrikulation von Amts wegen
Die Exmatrikulation kann jederzeit nach Beendigung des Studiums oder aus anderen Gründen beantragt werden.
Das Studium ist grundsätzlich mit dem Erbringen der letzten Prüfungsleistung - im Regelfall Tag der Abgabe der Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeit - abgeschlossen.
Rückwirkend ist eine Exmatrikulation leider nicht möglich! Die Exmatrikulation erfolgt in der Regel zum Ende des Semesters und kann bei Vorliegen besonderer Gründe sofort erfolgen (§62 Landeshochschulgesetz).
Eine Zeugnis- bzw. Urkundenausgabe ist erst nach ordnungsgemäßer Exmatrikulation möglich.
Annulierung der Immatrikulation vor Studienbeginn im 1. Fachsemester
Sie können bis Vorlesungsbeginn des 1. Fachsemester von ihrem Studienplatz zurücktreten und sich den bereits eingezahlten Semesterbeitrag zurückerstatten lassen. Bitte füllen Sie hierfür den Antrag auf Gebührenrückerstattung PDF aus und geben dabei unbedingt Ihre vollständige Bankverbindung an (IBAN, BIC, Name der Bank, Vor- und Nachname des/der Kontoinhabers*in, sowie SWIFT bei Zahlungen ins nicht-europäische Ausland).
Sollten Sie bereits Ihre KIT-Card erhalten haben, wird die Erstattung nur dann erfolgen, wenn Sie den Studierendenausweis einschließlich aller Immatrikulationsbescheinigungen bzw. einer formlosen Erklärung über deren Vernichtung zurückgeben.
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
Antrag auf Exmatrikulation | Mai 2023 | PDF (deutsch) PDF (englisch) |
Vollmacht für die Durchführung der Exmatrikulation | November 2014 | PDF (deutsch) |
Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg - §62 Exmatrikulation |
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
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