Internationale Bewerber lesen bitte die FAQ des International Students Office.
International applicants please read the FAQ of the International Students Office.
Vor der Bewerbung am KIT
Kann ich mich vor der Öffnung der Bewerbungsportale bewerben?
Nein. Eine Bewerbung vor der Öffnung des Bewerbungspotrals ist nicht möglich. Ihre Angaben müssen im Zulassungssystem erfasst werden. Zusätzlich müssen Sie den Bewerbungsantrag unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen fristgerecht einsenden. Die Bewerbungsportale öffnen für das Wintersemester voraussichtlich Mitte/Ende Mai. Für eine Bewerbung zum Sommersemester öffnen die Portale voraussichtlich Ende November.
Kann ich mich am KIT bereits ein Jahr im Voraus bewerben?
Nein. Bewerbungen sind immer nur für das folgende Semester möglich. Bewerbungen für einen späteren Studienbeginn können daher nicht berücksichtigt werden. Nur wenn Sie Ihr Studium aufgrund eines staatlich anerkannten Dienstes nicht sofort beginnen können, wird Ihnen empfohlen sich schon vorab zu bewerben.
Kann ich jemanden bevollmächtigen meine Bewerbung einzureichen?
Für die Bewerbung müssen Ihre Eltern / eine andere Person von Ihnen eine Bevollmächtigung erhalten haben, die im Original zur Bewerbung mit eingereicht werden muss. Andernfalls dürfen nur Sie selbst die Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen beantragen.
Bitte beachten:
Sie als Bevollmächtigte/r reichen bitte die Vollmacht im Original zusammen mit den sonstigen erforderlichen Bewerbungs- bzw. Einschreibeunterlagen ein. Sollten Sie sowohl bei der Bewerbung als auch bei der Einschreibung als Bevollmächtigter agieren, so lassen Sie sich bitte zwei Vollmachten ausstellen, sodass Sie jeweils ein Dokument mit den entsprechenden Unterlagen einsenden können.
Sollte ich mich vor dem freiwilligen Wehrdienst bzw. Bundesfreiwilligendienst bewerben?
Es ist sinnvoll, sich schon zu Beginn oder während des anerkannten Dienstes für einen Studienplatz zu bewerben. Sollten Sie einen Studienplatz erhalten und können diesen aufgrund des Dienstes nicht antreten, haben Sie nach Dienstzeitende einen Anspruch auf eine bevorzugte Zulassung. Dazu ist eine erneute Bewerbung zu einem der beiden nächstmöglichen Termin unter Vorlage des entsprechenden Zulassungsbescheides notwendig.
Ich habe mich schon einmal am KIT beworben. Muss ich jetzt erneut alle Unterlagen einschicken?
Unterlagen früherer Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bewerben Sie sich bitte daher erneut mit allen erforderlichen Unterlagen.
Wie und wo kann ich am dem vorgeschriebenen Orientierungstest teilnehmen?
Seit dem Wintersemester 2011/12 ist es für alle Studienbewerber in Baden-Württemberg Pflicht, ein Orientierungsverfahren zu absolvieren. Besonders geeignet ist hierfür der neue fächerübergreifende Selbsttest zur Studienorientierung, kurz "Orientierungstest" oder "OT", der von den baden-württembergischen Hochschulen auf Initiative des Wissenschaftsministeriums erstellt wurde. Diesen Orientierungstest können Sie unter www.was-studiere-ich.de absolvieren.
Falls Sie sich für ein Lehramtsstudium interessieren, können Sie den baden-württembergischen "Lehrertest" online durchführen. Dies ist der bundesweit erste verbindliche Selbsttest für künftige Lehramtsstudierende.
Ich habe bereits studiert. Kann ich noch einmal von vorne beginnen?
Waren oder sind Sie im gleichen oder einem verwandten Studiengang bereits an einer anderen Universität eingeschrieben und haben Sie dort bereits Leistungen erbracht, ist ein Studienbeginn im ersten Semester dennoch möglich, wenn Sie die dort bereits erbrachten Leistungen nicht angerechnet haben möchten. Waren oder sind Sie im gleichen oder einem verwandten Studiengang bereits am KIT eingeschrieben und haben hier bereits Leistungen erbracht, ist ein Studienbeginn im ersten Semester nur möglich, wenn die von Ihnen erbrachten Leistungen für eine Einstufung ins höhere Fachsemester nicht ausreichen.
Für wieviele Studiengänge kann ich mich am Karlsruher Institut für Technologie bewerben?
Sie können sich gleichzeitig für maximal 3 zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben.
Was passiert, wenn die Bewerbungsfrist an einem Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Samstag endet?
Fällt das Ende einer Ausschlussfrist auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Samstag, so endet die Frist mit dem Ablauf des entsprechenden Tags und verlängert sich ncht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktags. Das KIT hat am Gebäude 10.12 (Studierendenservice) einen Briefkasten, der um Mitternacht geleert wird.
An welche deutschen Schulen im Ausland werden Prüfungen zur Erlangung einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung abgelegt?
Eine Übersicht über die Schulen stellt die Kultusministerkonferenz zur Verfügung.
Welche Regelungen gelten für Bewerber mit AbiBac?
Im AbiBac kommt die Absicht der deutschen und der französischen Regierung zum Ausdruck, den Unterricht in Sprache und Kultur des Partnerlands auszubauen und die Studentenmobilität zu fördern. Da dieser Abschluss in beiden Ländern anerkannt wird, haben Schüler, die ihn erworben haben, automatisch sowohl im eigenen Land als auch im Partnerland eine Hochschulzugangsberechtigung sowie Zugang zu Ausbildung und Berufstätigkeit. Der Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit entfällt für Bewerber mit AbiBac.
Ich habe am KIT meinen Bachelor abgeschlossen und möchte mit dem Master fortfahren
Für Bewerber, die nahtlos an Ihren Bachelorstudiengang am KIT einen Masterstudiengang ebenfalls am KIT anschließen möchten, gibt es gesonderte Hinweise.
Hochschul- und/oder Studiengangswechsel
Ich habe bereits an einer anderen Hochschule studiert und möchte im gleichen Studiengang an das KIT wechseln. Was muss ich bei einem Hochschulwechsel beachten?
Die für die Orientierungsprüfung erforderlichen Nachweise sind für alle grundständige Studiengänge bis zum Ende des zweiten, spätestens des dritten Semesters zu erbringen. Welche Leistungen für die Orientierungsprüfung zu erbringen sind, entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs. In den auslaufenden Diplomstudiengängen wird eine Einstufung ab einem bestimmten Fachsemester verlangt.
Ich möchte gerne den Studiengang wechseln. Werden meine bisherigen Leistungen für den neuen Studiengang angerechnet?
Studienzeiten an einer anderen deutschen Hochschule werden ganz oder teilweise angerechnet, soweit ein gleichwertiges und für den Studiengang förderliches Studium vorliegt. Über die Anrechnung entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss im Rahmen der Bewerbung. Grundlage der Einstufung sind mit der Bewerbung eingereichten Leistungsnachweise. Alle eingegangenen Nachweise legt die Zulassungsstelle dem Prüfungsausschuss für die Einstufung und Bewertung der Leistungen vor. Noch zu erwartende Leistungsnachweise werden im Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt. Diese Leistungsnachweise können Sie dann im Nachhinein dem Prüfungsausschuss zur Anrechnung vorlegen. Außerdem ist zu beachten, dass bei einem Quereinstieg in das 3. oder ein höheres Fachsemester der Bewerbung der Nachweis über ein Beratungsgesprächs beizulegen ist.
Durchführung der Online Bewerbung