Eine Vielzahl von Bescheinigungen steht zum Download im Studierendenportal zur Verfügung:

Auf diese Bescheinigungen haben Sie bis 6 Monate nach Exmatrikulation Zugriff. Bitte beachten Sie, dass nach dem Abschluss für einige Bescheinigungen Gebühren anfallen (siehe §2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Gasthörer‐Studium und sonstige studienbezogene Dienstleistungen).

Darüber hinaus gibt es Bescheinigungen, die auf Anfrage über das Kontaktformular durch den Studierendenservice ausgestellt werden können. Wichtig ist, dass Sie der/dem für den Studiengang zuständigen Sachbearbeiter*in mitteilen, für welchen Zweck das Dokument benötigt wird. Häufig benötigte Bescheinigungen sind:

  • Gleichwertigkeitsbescheinigung (Diplom- vs. Masterabschluss)
  • Rankingbescheinigung (z. B. für Stipendienbewerbungen während des Studiums) - Absolvent*innen greifen bitte auf die ECTS-Einstufungstabellen zurück, die Teil des Diploma Supplements sind, welches Sie mit Ihren Abschlussdokumenten (Zeugnis, Urkunde) erhalten
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung (Nachweis des Prüfungsanspruchs, z.B. für Studienplatz- / Hochschulwechsel)
  • Bildungsnachweis / Education Verification

Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung individueller Bescheinigungen einige Arbeitstage in Anspruch nimmt und entsprechende Anfragen daher rechtzeitig gestellt werden sollten.

Bitte verwenden Sie für Ihre Anfrage den Antrag zur Erbringung sonstiger studienbezogener Dienstleistungen PDF.

Nachweise, die zur Vorlage bei der Rentenversicherung benötigt werden, sind grundsätzlich gebührenfrei. Bitte leiten Sie in diesem Fall das Schreiben der Rentenversicherung weiter, mit dem Sie zur Vorlage der Nachweise aufgefordert wurden.

Studierendenservice

 

+49 721 608 - 82222

 

Kontakt für Studierende

Kontakt für Bewerber*innen

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe

 

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