Abschlussart: Master of Science (M.Sc.)

Regelstudienzeit: 4 Semester (Vollzeitstudium)

Leistungspunkte (ECTS): 120 Leistungspunkte

Unterrichtssprache: Deutsch oder Englisch

Zulassungsbeschränkung:
1. Fachsemester: ja
Höheres Fachsemester: ja
Studienbeginn:
1. Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
Bewerbungsfrist:
Deutsche oder EU-Staatsangehörige
1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern
1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester

Studienaufbau

Der Masterstudiengang Biologie am KIT bietet dir die Möglichkeit, dir gemäß deinen Interessen ein individuelles Forschungsprofil zu bilden. Dafür ist ein möglichst großer Entscheidungsspielraum wichtig, der durch ein vielfältiges und umfangreiches Modulangebot gewährleistet wird. Während des gesamten Studiums kannst du an aktuellen und modernen Forschungsprojekten mitwirken. Zu Beginn des Studiums sind drei Fächer zu wählen.

Folgendes Fächerangebot steht dir derzeit zur Verfügung:

  • Botanik
  • Zoologie
  • Mikrobiologie
  • Genetik
  • Entwicklungsbiologie
  • Molekularbiologie
  • Zellbiologie
  • Biochemie
  • Life Science Engineering
  • Technische Biologie
  • Biotechnologie
  • Toxikologie
  • Taxonomie und Geoökologie

Innerhalb der Fächer wählst du je zwei Forschungsmodule. Diese sind vierwöchige Blockpraktika, die von einer Vorlesung begleitet werden. Außerdem absolvierst du in jedem der drei Fächer ein Projektpraktikum, bei dem du ein eigenes kleines Forschungsprojekt bearbeitest. Im Rahmen des ökologischen Forschungsmoduls „Großexkursion“ hast du die Möglichkeit, ein Ökosystem integrativ zu analysieren. Als weitere fachübergreifende Module wirst du zwei interdisziplinäre Seminare belegen. Der Studiengang schließt mit der Masterarbeit ab.

Im Masterstudium werden die im Bachelorstudium erworbenen wissenschaftlichen Qualifikationen weiter vertieft oder ergänzt. Die Absolventen/innen sind in der Lage, die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden selbstständig anzuwenden und ihre Bedeutung und Reichweite für die Lösung komplexer wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Problemstellungen zu bewerten.

Durch das 4 Semester dauernde Masterstudium Biologie entwickeln Absolventen/innen ein individuelles wissenschaftliches Profil in seiner ganzen Tiefe. Sie besitzen ein um interdisziplinäre Elemente erweitertes, vernetztes Denken. Mit hohem Maß an Wissenschaftlichkeit sind Sie in der Lage in einem international geprägten Umfeld eigenständig zu arbeiten. Sie haben ein Verständnis für komplexe biologische Zusammenhänge entwickelt und können auch in einem industriellen Umfeld verantwortungsvoll agieren.

In jedem der drei gewählten Fächer werden zwei vierwöchige Praktika mit einer dazugehörigen Vorlesung absolviert, sowie ein Projektpraktikum.

Auszug aus dem Diploma Supplement des Studiengangs

Im Fach Biologie wird nach Abschluss des Masterstudiengangs häufig eine Promotion angestrebt. Nach dem Studium der Biologie bieten sich vielfältige Möglichkeiten an Hochschulen und Forschungsinstituten, in Unternehmen der Pharma- und Chemieindustrie, im Gesundheitswesen, z.B. in Laboratorien von Krankenhäusern, in botanischen und zoologischen Gärten und Naturparks sowie in der öffentlichen Verwaltung, z.B. bei Umweltämtern.

Besonderheiten von Biologie M.Sc. am KIT

  • Forschungsorientierte Lehre
  • Einbindung der Studierenden in aktuelle Forschungsprojekte
  • Zahlreiche Wahlmöglichkeiten
  • Meeresbiologische bzw. Alpen-Großexkursion
  • Schwerpunkt auf molekularen Methoden und Fragestellungen
  • Einbindung in den Universitätsverbund EUCOR ermöglicht Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Universitäten Freiburg, Basel, Straßburg, Colmar und Mulhouse
  • Vielfältige Promotionsmöglichkeiten nach dem Masterabschluss

Das bietet dir das KIT

  • zentraler Campus im Grünen, direkt an der Innenstadt
  • 24h-Bibliothek mit Einzel- und Gruppenarbeitsplätzen
  • breites, günstiges Verpflegungsangebot (Mensa, Cafeteria, Koeri- und Pizzawerk)
  • zahlreiche überfachliche Angebote zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung, z.B. Lern-, Schreib- und Perspektivenlabor
  • Auslandsstudium z.B. über Erasmus
  • ausgezeichnetes Hochschulsportangebot mit einer großen Auswahl an Sportarten
  • umfassendes kulturelles Angebot mit Uni-Orchestern, -Chören und -Theatergruppen
  • umfangreiche Unterstützung für den Berufseinstieg und die Selbstständigkeit
  • international ausgerichtete Studiengänge und vielfältige Austauschprogramme
  • moderne Labore und praxisnahe Lehrmethoden
  • Lernraum-App
  • vielfältige studentische Initiativen, Vereine und Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung des Campusleben
  • nach dem Studium in Kontakt bleiben über das Alumni-Netzwerk

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Biologie sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung:

  • Bachelorabschluss
    ein bestandener Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) im Studiengang Biologie (oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt) an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein.
  • Erfolgreiche Teilnahme am Auswahlgespräch
    die erfolgreiche Teilnahme an einem Gespräch gemäß § 6 der Satzung für das hochschuleigene Zugangs- und Auswahlverfahren im Masterstudiengang Biologie.

Sprachvoraussetzungen und -nachweise

Für den Masterstudiengang Biologie benötigst du ausreichende Kenntnisse der deutschen oder der englischen Sprache. Deine Deutschkenntnisse müssen mindestens dem Niveau C1, deine Englischkenntnisse mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen.

Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse

Als Nachweis für deine Deutschkenntnisse genügt dein Schulabschluss,

  • wenn du ihn an einer deutschsprachigen Schule im In- oder Ausland erworben hast,
  • wenn du Absolventin oder Absolvent einer bilingualen Sekundarschule im In- oder Ausland bist und eine bilinguale Deutschprüfung abgelegt hast, wie z.B. das AbiBac oder das Gemischtsprachige International Baccalaureat (GIB) oder
  • wenn du deinen Abschluss zwar an einer ausländischen Schule gemacht hast, mit dem jeweiligen Land aber eine sonstige offizielle Übereinkunft über die Anerkennung deines Schulabschlusses oder Sprachzeugnisses als Sprachnachweis für ein Hochschulstudium in Deutschland besteht.

Eine vollständige Liste der ausländischen Schulabschlüsse und Sprachzeugnisse, die als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse anerkannt sind, findest du auf der Webseite der Kultusministerkonferenz.

Hast du deine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nicht an einer der oben erwähnten Einrichtungen erworben, musst du – unabhängig von deiner Staatsangehörigkeit – einen gesonderten Sprachnachweis erbringen. Akzeptiert werden dabei ausschließlich

  • der bestandene „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung,
  • die bestandene DSH mit dem Gesamtergebnis DSH-2,
  • die bestandene TestDaF-Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsteilen (Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck, Mündlicher Ausdruck) oder
  • ein vergleichbares, anerkanntes Zertifikat über ausreichende Deutschkenntnisse. 

Um in Erfahrung zu bringen, welche weiteren anerkannten Zertifikate vom KIT als vergleichbar akzeptiert werden können, wendest du dich

Nachweis ausreichender Englischkenntnisse

Als Nachweis für deine Englischkenntnisse genügt

  • dein Abiturzeugnis, wenn du Englisch mindestens fünf Jahre bis zum Abschluss belegt hast und deine Abschluss- oder Durchschnittsnote der letzten beiden Jahre des Englischunterrichts mindestens der deutschen Note 4 (ausreichend) bzw. mindestens 5 Punkten entspricht oder
  • ein Hochschulabschluss einer Hochschule mit Englisch als einziger Unterrichts- und Prüfungssprache, wobei Englisch als einzige und offizielle Sprache des absolvierten Studiengangs im Diploma Supplement, im Transcript of Records oder in der Abschlussurkunde ausgewiesen sein muss

Ansonsten werden als Nachweise ausschließlich die in der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des KIT aufgelisteten international anerkannten Englischtests akzeptiert. Diese sind:

  • Test of English as Foreign Language (TOEFL) mit mindestens 90 Punkten im internet-based Test oder

  • IELTS mit einem Gesamtergebnis von mindestens 6.5 und keiner Section unter 5.5 oder

  • University of Cambridge Certificate in Advanced English (CAE) oder

  • University of Cambridge Certificate of Proficiency in English (CPE) oder

  • UNIcert mindestens Stufe II

Bitte beachte:
Sprachnachweise sind äußerst wichtige Bewerbungsunterlagen, die deine Immatrikulation verhindern können, wenn du sie nicht fristgerecht vorlegst. Kläre deshalb früh im Bewerbungsprozess, ob du die nötigen Sprachnachweise für deinen Studiengang hast und plane gegebenenfalls die Teilnahme an einem der oben genannten Sprachtests ein. Die Frist, innerhalb der du Sprachweise vorlegen musst, entspricht der Immatrikulationsfrist, die in deinem Zulassungsangebot genannt wird. In begründeten Fällen kannst du eine Verlängerung dieser Frist beantragen. Die Verlängerung kann maximal bis zum Beginn der Vorlesungszeit gewährt werden.

Es stehen jährlich 60 Studienplätze zur Verfügung. Diese werden anhand einer Rangliste unter denjenigen Bewerberinnen und Bewerbern vergeben, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Die Rangliste basiert auf maximal 180 erreichbaren Bewertungspunkten.

Dabei kannst du im Einzelnen erreichen:

  • max. 54 Punkte für die Gesamtnote der akademischen Abschlussprüfung
  • max. 18 Punkte für das Ergebnis der Bachelorarbeit
  • max. 36 Punkte für sonstige Vorerfahrungen (abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung oder relevante Berufstätigkeit, besondere Vorbildungen, praktische Tätigkeiten mit Biologie-Bezug, wissenschaftliche Leistungen wie Publikationen, herausragende Arbeiten, Forschungstätigkeiten, Forschungsaufenthalte oder Auslandssemester)
  • max. 72 Punkte für das Auswahlgespräch

Detailinformationen zu Zeitpunkt, Anmeldung und weiteren Modalitäten des Auswahlgesprächs findest du auf den Webseiten der Biologie am KIT.

Bewerbung für das 1. Fachsemester

Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester

Dr. Julia Misiewicz
Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)

+49 721 608 - 44930Julia Misiewicz does-not-exist.kit edu

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe

Studierendenservice

 

+49 721 608 - 82222

 

Kontakt für Studierende

Kontakt für Bewerber*innen

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe

 

Öffnungszeiten

International Students Office
Erster Anlaufpunkt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
First point of contact for international applicants

+49 721 608 - 44911

Kontaktformular

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe

Aktuelle Studien- und Prüfungsordnung Biologie M.Sc.
Titel Stand Download
26.02.2025, veröffentlicht 27.02.2025

PDF

12.12.2024, veröffentlicht 12.12.2024

PDF

30.03.2023, veröffentlicht 30.03.2023

PDF

20.05.2022, veröffentlicht 20.05.2022

PDF

28.03.2022, veröffentlicht 28.03.2022

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04.09.2020, veröffentlicht 04.09.2020

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25.10.2016, veröffentlicht 25.10.2016

PDF

01.10.2014, veröffentlicht 01.10.2014

PDF

WS 2024/25

21.10.2024 - 15.02.2025

SS 2025

22.04.2025 - 02.08.2025

WS 2025/26

27.10.2025 - 21.02.2026

SS 2026

20.04.2026 - 01.08.2026

WS 2026/27

26.10.2026 - 20.02.2027

SS 2027

19.04.2027 - 31.07.2027

WS 2027/28

25.10.2027 - 19.02.2027

SS 2028

18.04.2028 - 29.07.2028

Vorlesungen finden nicht statt:
  • Vom 24.12. bis zum 06.01.
  • in der Woche nach Pfingsten
  • sowie an allen gesetzlichen Feiertagen, die für das Land Baden-Württemberg gelten