Als "höhere Fachsemester" gelten alle Fachsemester eines Studiengangs nach dem 1. Semester. Wenn Sie also bereits am KIT oder an einer anderen Hochschule Studienleistungen erbracht haben, können Sie sich diese gegebenenfalls anrechnen lassen und sich für ein höheres Fachsemester bewerben. Ein Teil der Studiengänge am KIT sind nicht nur im ersten, sondern auch im zweiten oder höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt. Ob Ihr Studiengang auch im zweiten oder höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt ist, entnehmen Sie bitte den Informationsseiten des gewünschten Studienganges.

Fachstudienberatung ab dem dritten Fachsemester

Ein Studiengangwechsel im dritten oder höheren Fachsemester ist nach dem Landeshochschulgesetz Baden Württemberg (§60 Abs. 2, Nr. 5 LHG) an eine studienfachliche Beratung gebunden. Falls Sie sich im dritten oder höheren Fachsemester befinden und einen Studiengangwechsel im Hauptfach anstreben, müssen Sie dem Antrag auf Zulassung bzw. dem Antrag auf Studiengangwechsel eine Bescheinigung über eine Studienfachberatung beifügen. Diese Bescheinigung erhalten Sie von der Zentralen Studienberarung (ZSB) oder von den zuständigen Fachstudienberater*innen des Studienganges, in den Sie wechseln möchten.

Warum Beratung?

Bei einem Fachwechsel gibt es viele Fragen zu bedenken:

  • Funktioniert so ein Wechsel überhaupt (z.B. bei Verlust des Prüfungsanspruchs)?
  • Ist eine Höherstufung möglich und sinnvoll?
  • Verliere ich meine BAföG-Förderung? Wie finanziere ich mich dann?
  • Ist der geplante Wechsel wirklich die beste Lösung oder komme ich „vom Regen in die Traufe“? Sind vielleicht andere Lösungen sinnvoller?

Damit die neue Wahl zum Erfolg führt, muss dieser Schritt wohl überlegt und gut geplant werden. Niemand möchte einen zweiten Wechsel in Kauf nehmen. Deshalb ist die Beratung bei Fachwechsel nach dem 3. Semester verpflichtend. Ansprechperson am KIT ist die Zentrale Studienberatung (ZSB). Wer lediglich ein oder zwei Semester im alten Studiengang eingeschrieben war, kann diese Beratung freiwillig in Anspruch nehmen.