Abschlussart: Master of Science (M.Sc.)
Regelstudienzeit: 4 Semester (Vollzeitstudium)
Leistungspunkte (ECTS): 120 Leistungspunkte
Unterrichtssprache: Deutsch
Höheres Fachsemester: nein
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
1. Fachsemester: 30. September
Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
1. Fachsemester: 30. September
Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Studiengangsbeschreibung
Studienaufbau
Im Masterprogramm Regionalwissenschaft/Raumplanung am KIT wird die Ausbildung im Bereich der Stadt- und Raumforschung um einen internationalen Blickwinkel mit Fokus auf den Globalen Süden erweitert. Die Studierenden setzen sich in diesem Programm dementsprechend:
- kritisch mit dem Entwicklungsbegriff und dessen Verständnis auseinander,
- erlernen Governanceprozesse und Regionalmanagement im internationalen Kontext,
- bekommen einen Einblick in internationale Planungstheorien sowie Planungssysteme im Globalen Süden.
Die enge Verzahnung mit den weiteren Masterprogrammen des Studienganges, die gemeinsam mit lateinamerikanischen Universitäten durchgeführt werden, gewährleistet einen intensiven Austausch mit allen Studierenden und die Einbeziehung ihrer persönlichen Erfahrungen.
Zielgruppe
Der Masterstudiengang richtet sich an Studierende mit einem Hochschulabschluss in einem Bachelor- oder Masterstudiengang in einem raum- oder planungsrelevanten Fach. Ein ausgeprägtes Interesse an Herausforderungen von Städten und Stadtregionen ist willkommen.
Raum- oder planungsrelevante Fachrichtungen sind z. B.:
- Humangeographie
- Raum- oder Stadtplanung
- Städtebau
- Soziologie, Sozialwissenschaften
- Umweltplanung, Umweltschutz
- (Geo-)Ökologie
- Volkswirtschaftslehre
Auch andere zielführende Studiengänge sind möglich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Fachstudienberatung des Studiengangs auf.
Qualifikationsziele
Regionalwissenschaft und Regionalplanung beschäftigt sich mit der Analyse und Lösung von raumbezogenen Problemen auf regionaler Ebene. Ausbildungsziel des Masterstudiums ist es, die Absolventinnen und Absolventen zu befähigen, konkrete regionalwissenschaftliche Probleme zu identifizieren und zu analysieren. Außerdem sollen die Absolventinnen und Absolventen in der Lage sein, geeignete raumplanerische Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen. Dazu benötigen sie Kenntnisse in der Regionalwissenschaft und ihren Grundlagenwissenschaften Ökologie, Ökonomie und Soziologie, aber auch Kenntnisse von Werkzeugen zur Analyse von regionalen Strukturen, Entwicklungen und Raumnutzungskonflikten. Die besonderen regionalwissenschaftlichen und regionalplanerischen Probleme in Entwicklungs- oder Schwellenländern sowie Transformationsländern, den Herkunftsländern der meisten Studierenden, bilden einen inhaltlichen Schwerpunkt des Studiengangs.
Durch das Studium sollen die Absolventinnen und Absolventen in die Lage versetzt werden, Raumnutzungskonflikte im Kontext gesellschaftlicher, ökologischer und ökonomischer Entwicklungen fachübergreifend zu analysieren, Lösungen zu erarbeiten und mit einem geeigneten Managementinstrumentarium umzusetzen.
Die Absolventinnen und Absolventen sollten ein kritisches Bewusstsein für regionalwissenschaftliche bzw. planerische Probleme ihrer Heimatländer entwickelt haben. Sie sollten in der Lage sein, die fachübergreifende Komplexität, kausale Wirkungsverflechtungen und die Folgewirkungen der regionalplanerischen Probleme zu erkennen und zu prognostizieren. In der Analyse der Probleme sollten sie quantitative und qualitative regionalwissenschaftliche Methoden selbstständig anwenden können. In der Problemanalyse sollen sie außerdem in der Lage sein, andere Erfahrungen aus unterschiedlichen Regionen kritisch zu beurteilen. Sie sollen sachlich konsistente Lösungen erarbeiten und diese nachvollziehbar, verständlich und adressatenbezogen erläutern können. Schließlich sollen sie Lösungskonzepte partizipativ erarbeiten und vor dem Hintergrund regionaler Gegebenheiten durchsetzen und umsetzen können.
Mit diesen im Curriculum des Studienganges vermittelten Fähigkeiten können die Absolventinnen und Absolventen in Verwaltung, Beratung oder an Universitäten im Bereich Stadt-, Regional- und Landesplanung sowie in der nationalen und länderübergreifenden Regionalpolitik tätig werden.
Besonderheiten des Studiengangs
Besonderheiten von Regionalwissenschaft / Raumplanung M.Sc. am KIT
-
Ausbildung im Bereich der Stadt- und Raumforschung mit einem Fokus auf den Globalen Süden
-
Hoher Praxisanteil: Stadtforschung vor Ort anwenden
-
innovative Lehrformate sowie kleine Seminare mit in der Regel maximal 20 Teilnehmenden
-
Möglichkeit auf einen Doppelmasterabschluss mit einer lateinamerikanischen Universität
-
Einbindung in den Universitätsverbund Eucor ermöglicht Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Universitäten Freiburg, Basel, Straßburg, Colmar und Mulhouse ohne zusätzliche Gebühren
Das bietet dir das KIT
- zentraler Campus im Grünen, direkt an der Innenstadt
- 24h-Bibliothek mit Einzel- und Gruppenarbeitsplätzen
- breites, günstiges Verpflegungsangebot (Mensa, Cafeteria, Koeri- und Pizzawerk)
- zahlreiche überfachliche Angebote zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung, z.B. Lern-, Schreib- und Perspektivenlabor
- Auslandsstudium z.B. über Erasmus
- ausgezeichnetes Hochschulsportangebot mit einer großen Auswahl an Sportarten
- umfassendes kulturelles Angebot mit Uni-Orchestern, -Chören und -Theatergruppen
- umfangreiche Unterstützung für den Berufseinstieg und die Selbstständigkeit
- international ausgerichtete Studiengänge und vielfältige Austauschprogramme
- moderne Labore und praxisnahe Lehrmethoden
- Lernraum-App
- vielfältige studentische Initiativen, Vereine und Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung des Campusleben
- nach dem Studium in Kontakt bleiben über das Alumni-Netzwerk
Zugangsvoraussetzungen und Sprachnachweise
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Regionalwissenschaft / Raumplanung sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung:
- Bachelorabschluss
ein bestandener Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) in einem oder mehreren Studiengängen zu welchen der Masterstudiengang Regionalwissenschaft / Raumplanung eine sinnvolle fachliche Ergänzung darstellt (an einer in- oder ausländischen Hochschule). Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein. - Lebenslauf
ein aktueller tabellarischer Lebenslauf (CV), aus dem u.a. deine bisherige Berufserfahrung hervorgeht - Motivationsschreiben
ein 1-2-seitiges Motivationsschreiben auf Deutsch oder Englisch, in welchem du dein konkretes Berufsziel im Bereich der Regionalwissenschaft / Raumplanung darlegst. Dabei nimmst du auch Bezug auf die internationale Ausrichtung des Masterstudiengangs Regionalwissenschaft / Raumplanung. - Kopie der Abschlussarbeit (optional)
falls möglich kannst du deiner Bewerbung auch eine Kopie der Abschlussarbeit deines Bachelorstudiums bzw. deines vorherigen Studiums beifügen
Fehlen dir aus deinem Bachelor- oder Masterstudium in geringem Umfang Leistungen, die für eine Zulassung notwendig wären, kann eine Zulassung unter der Auflage erteilt werden, dass du diese fehlenden Leistungen bis zum Ende des 1. Semesters des Masterstudiengangs erfolgreich absolvierst. Die Erfüllung der Auflage ist spätestens bis zur Rückmeldung in das 3. Fachsemester nachzuweisen. Auflagen werden von der Zugangskommission festgesetzt und werden dir im Rahmen der Zulassung mitgeteilt.
Sprachvoraussetzungen und -nachweise
Für den Masterstudiengang Regionalwissenschaft / Raumplanung benötigst du ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Deine Deutschkenntnisse müssen mindestens dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen.
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
Als Nachweis für deine Deutschkenntnisse genügt dein Schulabschluss,
- wenn du ihn an einer deutschsprachigen Schule im In- oder Ausland erworben hast,
- wenn du Absolventin oder Absolvent einer bilingualen Sekundarschule im In- oder Ausland bist und eine bilinguale Deutschprüfung abgelegt hast, wie z.B. das AbiBac oder das Gemischtsprachige International Baccalaureat (GIB) oder
- wenn du deinen Abschluss zwar an einer ausländischen Schule gemacht hast, mit dem jeweiligen Land aber eine sonstige offizielle Übereinkunft über die Anerkennung deines Schulabschlusses oder Sprachzeugnisses als Sprachnachweis für ein Hochschulstudium in Deutschland besteht.
Eine vollständige Liste der ausländischen Schulabschlüsse und Sprachzeugnisse, die als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse anerkannt sind, findest du auf der Webseite der Kultusministerkonferenz.
Hast du deine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nicht an einer der oben erwähnten Einrichtungen erworben, musst du – unabhängig von deiner Staatsangehörigkeit – einen gesonderten Sprachnachweis erbringen. Akzeptiert werden dabei ausschließlich
- der bestandene „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung,
- die bestandene DSH mit dem Gesamtergebnis DSH-2,
- die bestandene TestDaF-Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsteilen (Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck, Mündlicher Ausdruck) oder
- ein vergleichbares, anerkanntes Zertifikat über ausreichende Deutschkenntnisse.
Um in Erfahrung zu bringen, welche weiteren anerkannten Zertifikate vom KIT als vergleichbar akzeptiert werden können, wendest du dich
- als deutsche oder Deutschen gleichgestellte Bewerberin oder Bewerber an den Studierendenservice
- als Bewerberin oder Bewerber mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit an das International Students Office
Bitte beachte:
Sprachnachweise sind äußerst wichtige Bewerbungsunterlagen, die deine Immatrikulation verhindern können, wenn du sie nicht fristgerecht vorlegst. Kläre deshalb früh im Bewerbungsprozess, ob du die nötigen Sprachnachweise für deinen Studiengang hast und plane gegebenenfalls die Teilnahme an einem der oben genannten Sprachtests ein. Die Frist, innerhalb der du Sprachweise vorlegen musst, entspricht der Immatrikulationsfrist, die in deinem Zulassungsangebot genannt wird. In begründeten Fällen kannst du eine Verlängerung dieser Frist beantragen. Die Verlängerung kann maximal bis zum Beginn der Vorlesungszeit gewährt werden.
Bewerbungsportal
Ansprechpersonen
Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)
+49 721 608 - 44930
Annette Hildinger ∂does-not-exist.kit edu
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe
Erster Anlaufpunkt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
First point of contact for international applicants
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe
Informationsmaterial
Modulhandbuch
Satzungen und Ordnungen
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
44. Satzung zur Änderung der Zulassungssatzung der Universität Karlsruhe (TH) für den nicht-konsekutiven Masterstudiengang Regionalwissenschaft/Raumplanung | 02.06.2008 | |
06. Zulassungssatzung der Universität Karlsruhe (TH) für den nicht-konsekutiven Masterstudiengang Regionalwissenschaft/Raumplanung | 03.05.2006 |
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
2014 KIT 019 Satzung zur Umsetzung des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich der Europäischen Region vom 11. April 1997 gemäß §§ 32 Abs. 2, 4 und 36a LHG in den Studien- und Prüfungsordnungen am KIT | 28.03.2014, veröffentlicht 28.03.2014 | |
28. Studien- und Prüfungsordnung der Universität Karlsruhe (TH) für den Masterstudiengang Regionalwissenschaft / Raumplanung | 12.10.2005 | |
03. Satzung über die Erhebung von Studiengebühren im nicht-konsekutiven Masterstudiengang Regionalwissenschaft/Raumplanung der Universität Karlsruhe (TH) | 11.02.2008 |
Vorlesungszeiten
WS 2024/25
21.10.2024 - 15.02.2025
SS 2025
22.04.2025 - 02.08.2025
WS 2025/26
27.10.2025 - 21.02.2026
SS 2026
20.04.2026 - 01.08.2026
WS 2026/27
26.10.2026 - 20.02.2027
SS 2027
19.04.2027 - 31.07.2027
WS 2027/28
25.10.2027 - 19.02.2027
SS 2028
18.04.2028 - 29.07.2028
Vorlesungen finden nicht statt:
- Vom 24.12. bis zum 06.01.
- in der Woche nach Pfingsten
- sowie an allen gesetzlichen Feiertagen, die für das Land Baden-Württemberg gelten