Abschlussart: Bachelor of Science (B.Sc.)

Regelstudienzeit: 6 Semester (Vollzeitstudium)

Leistungspunkte (ECTS): 180 Leistungspunkte

Unterrichtssprache: Deutsch

Zulassungsbeschränkung:
1. Fachsemester: nein
Höheres Fachsemester: nein
Studienbeginn:
1. Fachsemester: zum Wintersemester
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
Bewerbungsfrist:
Deutsche oder EU-Staatsangehörige
1. Fachsemester: 15. September
Höheres Fachsemester: neuer Studiengang, Bewerbung erst zum SS 2027 möglich
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern
1. Fachsemester: 15. Juli
Höheres Fachsemester: neuer Studiengang, Bewerbung erst zum SS 2027 möglich

Worum geht’s?

Der Bachelorstudiengang Umwelt- und Georessourcenmanagement am KIT ist ein interdisziplinärer Studiengang, der Geowissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Betriebswirtschaft und Rechtswissenschaften verbindet. Das Studium vermittelt dir ein breites Spektrum an Kenntnissen und Fähigkeiten, die dich auf eine Tätigkeit in verschiedenen Bereichen wie Behörden, Industrie, Recht, Politik und Beratung vorbereitet. Durch die interdisziplinäre Ausrichtung wirst du in die Lage versetzt, komplexe Zusammenhänge zwischen Umwelt- und Georessourcenmanagement, rechtlichen Rahmenbedingungen, politischen Implikationen und ökonomischen Fragestellungen zu verstehen und zu analysieren.

Der Schwerpunkt des Bachelor-Studiums liegt auf der Vermittlung von Grundlagenwissen in den Bereichen Umwelt- und Georessourcenmanagement sowie auf der Entwicklung interdisziplinärer methodischer Kompetenzen. Du erwirbst die Fähigkeit Fragestellungen im Zusammenhang mit Klima- und Umweltveränderungen, Kreislaufwirtschaft und Rohstoffsicherung analytisch zu lösen. Im Anschluss an das Grundlagenstudium hast du schon im Bachelorstudium die Möglichkeit, Vertiefungsmodule aus verschiedenen Themenbereichen wie Geodäsie und Informatik, Energiewirtschaft, Industrielle Produktion und Regionalplanung zu wählen, um deinen persönlichen Interessen noch stärker nachzugehen.

Fachstruktur

Im Studium hast du verschiedene Fächer, diese bestehen aus einem oder mehreren Modulen. Ein Modul behandelt ein bestimmtes Thema und besteht aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen. Im Modulhandbuch deines Studiengangs findest du die Beschreibung der Module und deren Fachzuordnung sowie einen Studienplan. Dieser gibt dir eine Orientierung, welche Veranstaltungen du in welchem Semester besuchen solltest, um dein Studium in der Regelstudienzeit abzuschließen. Er berücksichtigt eine ausgewogene Verteilung der Veranstaltungen über die einzelnen Semester. Außerdem beachtet er, dass dir zunächst die wichtigen Grundlagen vermittelt werden, bevor du zu fortgeschrittenen Themen übergehst. Dein individueller Studienverlauf kann davon abweichen.

Der Studiengang beinhaltet größtenteils Pflichtfächer:

  • Mathematische Grundlagen (12 LP): In diesem Fach lernst du die Grundlagen der Höheren Mathematik, die du im weiteren Verlauf deines Studiums benötigen wirst. 
  • Chemisch-Physikalische Grundlagen (25 LP): In den Modulen dieses Fachs lernst du die Allgemeine und Anorganische Chemie sowohl theoretisch als auch im Praktikum näher kennen. Die physikalischen Grundlagen stecken im Modul Experimentalphysik, in welchem die physikalischen Naturgesetze in zahlreichen Experimenten erlebbar werden.
  • Geologie (60 LP): Das Fach bildet von Umfang und Inhalt den Kern des Studiengangs. Hier lernst du umfassend die grundlegenden Aspekte der Geologie kennen. Dazu tauchst du ein in die Dynamik der Erde, du durchleuchtest Minerale und lernst ihre chemische Zusammensetzung kennen. Bei Exkursionen erhebst du geologische Daten mittels geeigneter Geländemethoden und erstellst im Nachgang geologische Karten. Und natürlich lernst du hier auch schon wesentliche Aspekte von Georessourcen kennen, deinem eigentlichen Forschungsobjekt in diesem Studiengang.
  • Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften (9 LP): Du erlernst grundlegende Kenntnisse der Finanzwirtschaft, dazu gehören das Funktionieren von Finanzmärkten, Aspekte des Rechnungswesens, Logistik, Marktforschung oder systematische Darstellung einer modernen Produktionswirtschaft. 
  • Rechtswissenschaftliche Grundlagen (10 LP): Neben rechtlichen und staatsrechtlichen Grundlagen werden Kernaspekte des Verfassungsrechts, des Wirtschafts- und Verwaltungsrechts behandelt. Darüber hinaus beschäftigst du dich mit Fragen zum Umweltrecht, z.B. Standortauswahlgesetz für ein Endlager, Umweltvölkerreicht, Umweltplanungsrecht etc.
  • Geoinformationssysteme (9 LP): In diesem Fach beschäftigst du dich mit räumlichen Daten in den unterschiedlichsten Varianten. Dazu gehört die Datenverarbeitung in Geoinformationssystemen, Sachdatenverwaltung, Datenmodellierung und Datenbanken. Statistik gehört auch dazu.
  • Klima und Ökozonen (7 LP): Du lernst Grundlagen der Klimatologie, z.B. Prozesse und Muster in der Atmosphäre, ihr Wechselspiel mit den Ökosystemen, Bedeutung räumlicher und zeitlicher Skalen. Außerdem wird die Beziehung von Klima und Ökosystemen aufgezeigt, die neben den physisch-geographischen Aspekten und der Landnutzung prägend für die Ausbildung spezifischer Landschaftszonen auf unserer Erde sind.
  • Überfachliche Qualifikationen (6 LP): Die überfachlichen Qualifikationen werden in diesem Studiengang fachbezogen vermittelt, d.h. Lehrende aus deiner Fakultät bringen dir die Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens und Kommunizierens bei. Du steigst in die wissenschaftliche Literaturrecherche ein und präsentierst deine Ergebnisse.

Neben den fest vorgegebenen Modulen des Grundlagenstudiums hast du insbesondere in den höheren Semestern Wahlmöglichkeiten im Fach Fachliche Vertiefung:

  • Fachliche Vertiefung (30 LP): In diesem Fach kannst du deinen Interessen folgen. Aus mehreren Modulen mit einem Umfang von je 10 Leistungspunkten wählst du insgesamt drei aus. Angebotene Module sind: Geodaten und Informatik, Energiewirtschaft, Industrielle Produktion, Regionalplanung, Geologie im Gelände.

Berufspraktikum

Im Studiengang ist kein verpflichtendes Berufspraktikum vorgesehen. Du kannst während deines Studiums ein freiwilliges Praktikum absolvieren. Wenn es den Studienzielen dient und mindestens die Hälfte der Vorlesungszeit umfasst, kannst du dafür ein Urlaubssemester beantragen. Ein solches Praktikum bietet dir wertvolle Erfahrungen außerhalb der Universität und kann dir den späteren Berufseinstieg erleichtern. 

Auslandsaufenthalte

Das KIT bietet vielfältige Optionen für Auslandsaufenthalte, von einzelnen Lehrveranstaltungen bis hin zum Auslandsjahr in Übersee. Insbesondere wenn du an einem längeren Auslandsaufenthalt interessiert bist, ist es ratsam, dich frühzeitig beim International Students Office oder direkt bei der KIT-Fakultät für Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften über die Outgoing-Möglichkeiten zu informieren.

Bachelorarbeit

Am Ende deines Bachelorstudiums fertigst du deine Bachelorarbeit an, eine wissenschaftliche Arbeit, die es dir ermöglicht, dein erlangtes Wissen und deine Fähigkeiten anzuwenden und zu vertiefen. Normalerweise behandelt sie ein spezifisches Thema aus deinem Studienfach und erfordert eigenständige Forschung, Analyse und das Verfassen einer schriftlichen Ausarbeitung. Die Bearbeitungsdauer der Bachelorarbeit beträgt max. 6 Monate. Die Bachelorarbeit kann auch extern, zum Beispiel in einem Unternehmen, angefertigt werden.

Besonderheiten von Umwelt- und Georesourcenmanagement B.Sc. am KIT

  • Interdisziplinäre Kombination aus Geowissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Wirtschaft und Umweltrecht in einem Studiengang
  • Starker Fokus auf Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und verantwortungsvolles Ressourcenmanagement
  • Verknüpfung von Theorie und Praxis rund um Rohstoffe, Energie (z. B. Geothermie) und Umweltfragen
  • Ausbildung für Schnittstellenrollen zwischen Technik, Management, Politik und Recht
  • Breites Themenspektrum: von Bergbau und Recycling bis zu Klima-, Umwelt- und Naturgefahrenmanagement
  • Flexible Studienstruktur mit aufeinander aufbauendem Bachelor- und Masterstudium sowie Spezialisierungsmöglichkeiten
  • Praxisnahe Vorbereitung auf komplexe Zukunftsaufgaben wie Energiewende, Rohstoffsicherung und nachhaltige Raumplanung

Das bietet dir das KIT

  • zentraler Campus im Grünen, direkt an der Innenstadt
  • Orientierungsphase vor Beginn der Vorlesungen
  • 24h-Bibliothek mit Einzel- und Gruppenarbeitsplätzen
  • breites, günstiges Verpflegungsangebot (Mensa, Cafeteria, Koeri- und Pizzawerk)
  • zahlreiche überfachliche Angebote zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung, z.B. Lern-, Schreib- und Perspektivenlabor
  • Auslandsstudium z.B. über Erasmus
  • ausgezeichnetes Hochschulsportangebot mit einer großen Auswahl an Sportarten
  • umfassendes kulturelles Angebot mit Uni-Orchestern, -Chören und -Theatergruppen
  • umfangreiche Unterstützung für den Berufseinstieg und die Selbstständigkeit
  • Lernräume-App
  • international ausgerichtete Studiengänge und vielfältige Austauschprogramme
  • moderne Labore und praxisnahe Lehrmethoden
  • vielfältige studentische Initiativen, Vereine und Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung des Campuslebens
  • nach dem Studium in Kontakt bleiben über das Alumni-Netzwerk

Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Deutsche und Deutschen Gleichgestellte (d.h. EU/EWR-Staatsangehörige sowie Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige mit deutscher Hochschulreife) sind zum Studium am KIT berechtigt, wenn sie eine der folgenden Qualifikationen vorweisen können:

  1. Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  2. (einschlägige) Fachgebundene Hochschulreife (nicht Fachhochschulreife)
  3. Deltaprüfung der Universität Mannheim (für Inhaberinnen und Inhaber einer Fachhochschulreife)
  4. eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung (z.B. Meisterin und Meister) oder Berufsausbildung, Berufserfahrung und Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte

Weitere Möglichkeiten siehe §58 Landeshochschulgesetz.
 
Bitte beachte: Deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Schulabschluss müssen sich vom zuständigen Regierungspräsidium die Gleichwertigkeit ihres Abschlusses mit dem deutschen Abitur bescheinigen lassen.

Für Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige mit ausländischem Schulabschluss (im Folgenden auch vereinfacht: Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige) gilt, dass aus einigen Ländern das Schulabschlusszeugnis als direkte Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland anerkannt ist. In vielen Fällen muss aber zusätzlich zum Schulabschluss noch eine Hochschulaufnahmeprüfung und/oder ein erfolgreiches Studienjahr im Heimatland und/oder die deutsche Feststellungsprüfung mit gültigen Dokumenten nachgewiesen werden, um in Deutschland ein Bachelorstudium aufnehmen zu dürfen. Die länderspezifischen Regelungen kannst du in der Zulassungsdatenbank des DAAD oder auf der Seite Anabin (nur in deutscher Sprache) der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) nachlesen. Weitere Informationen erhältst du beim International Students Office.

Sprachvoraussetzungen und -nachweise

Für den Bachelorstudiengang Umwelt- und Georesourcenmanagement benötigst du ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Deine Deutschkenntnisse müssen mindestens dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen.

Wichtig: Den Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse musst du unabhängig von deiner Staatsbürgerschaft und spätestens bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist erbringen, möglichst jedoch schon zum Zeitpunkt der Bewerbung.

In welcher Form muss ich die Sprachnachweise erbringen? Bitte lies dazu die folgenden Kapitel auf dieser Webseite sorgfältig durch. Wenn du danach noch Fragen haben solltest, wende dich bitte an:

Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse

Als Nachweis für deine Deutschkenntnisse genügt deine Hochschul- oder Masterzugangsberechtigung (also zum Beispiel Abitur, Studium oder eine berufliche Qualifikation, die dich zum Studium berechtigt), wenn du sie an einer deutschsprachigen Einrichtung mit deutscher Unterrichtssprache erworben hast.

Konkret bedeutet das: Du musst keinen zusätzlichen Deutschnachweis einreichen, wenn du 

  • dein Abitur an einer deutschsprachigen Schule im In- oder Ausland erworben hast,
  • Absolventin oder Absolvent einer bilingualen Sekundarschule im In- oder Ausland bist und eine bilinguale Deutschprüfung abgelegt hast, wie z.B. das AbiBac oder das Gemischtsprachige International Baccalaureat (GIB) oder
  • deinen Abschluss zwar an einer ausländischen Schule gemacht hast, mit dem jeweiligen Land aber eine sonstige offizielle Übereinkunft über die Anerkennung deines Schulabschlusses oder Sprachzeugnisses als Sprachnachweis für ein Hochschulstudium in Deutschland besteht.

Eine vollständige Liste der ausländischen Schulabschlüsse und Sprachzeugnisse, die als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse anerkannt sind, findest du auf der Webseite der Kultusministerkonferenz.

Hast du bereits ein deutschsprachiges Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen, kann auch dieses als Deutschnachweis gelten – aber nur, wenn im Diploma Supplement, Transcript of Records oder der Abschlussurkunde eindeutig ausgewiesen ist, dass Deutsch alleinige Unterrichts- und Prüfungssprache war.

Hast du hingegen deine Hochschul- oder Masterzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung mit deutscher Unterrichtssprache erworben, musst du Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2 nachweisen. Das entspricht dem GER-Niveau C1.

Ausschließlich folgende Nachweise werden dabei gemäß Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des KIT akzeptiert: 

  • bestandener „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung
  • bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit Gesamtergebnis DSH-2
  • bestandener Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsteilen
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - zweite Stufe (DSD II)
  • Goethe-Zertifikat C1 oder höher
  • bestandene Prüfung telc Deutsch C1 Hochschule
  • Österreichisches Sprachdiplom C1 oder höher

Hinweis: Die genannten Tests werden auch bei Angabe eines Ablaufdatums durch den Anbieter zeitlich unbegrenzt als Sprachnachweis akzeptiert.

Was, wenn ich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen passenden C1-Nachweis für Deutsch vorlegen kann?

Wenn du für deine Deutschkenntnisse zum Ende der Bewerbungsfrist noch keinen der oben genannten C1-Nachweise vorlegen kannst, kannst du dennoch zugelassen werden, sofern du vorläufig mindestens das Sprachniveau B1 nachweist. Als Nachweis des B1-Niveaus gilt ein anerkanntes Sprachzertifikat oder eine andere Bescheinigung einer Sprach- oder sonstigen Bildungseinrichtung, aus der eindeutig hervorgeht, dass das Sprachniveau B1 erreicht wurde.

Aber bitte nicht vergessen: Den C1-Nachweis musst du dann immer noch bis spätestens zum Ablauf deiner Immatrikulationsfrist einreichen, die in deinem Zulassungsangebot genannt ist.

Prüfe daher frühzeitig, ob du die nötigen Sprachnachweise fristgerecht erbringen kannst und plane gegebenenfalls die Teilnahme an einem anerkannten Sprachtest ein.

In begründeten Fällen kannst du für den Nachweis deiner Sprachkenntnisse eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist beantragen, die jedoch maximal bis zum Tag vor Beginn der Vorlesungszeit gewährt werden kann. Wende dich dafür an den Studierendenservice oder das International Students Office – je nachdem, wer in deinem Zulassungsbescheid als deine Anlaufstelle genannt ist.

Weitere notwendige Voraussetzungen für die Immatrikulation

Für Deutsche und Deutschen Gleichgestellte ist eine weitere notwendige Voraussetzung für eine Immatrikulation der Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungstest (z.B. unter www.was-studiere-ich.de) oder einer studienorientierenden Beratung gemäß §7 Landeshochschulgesetz, z.B. durch die Zentrale Studienberatung (ZSB) des KIT. Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige müssen diesen Nachweis nicht führen.

  • ganzjährig Infoveranstaltungen der Zentralen Studienberatung (ZSB) zu deinen Wunschstudiengängen, zu Bewerbung und Zulassung sowie zum Studieneinstieg
  • Schnupperangebote des KIT – kläre deine Interessen und stütze deine Studienentscheidung durch  Nutzung der vielfältigen Ferienangebote oder der Teilnahme an Schnuppervorlesungen.
  • Campustag: Erlebe (mit deiner Familie zusammen) im Frühling den Campus live und knüpfe erste persönliche Kontakte zur Fakultät und deren Studierenden
  • Studieninformationstag: Besuche das KIT am landesweiten Studieninformationstag im November und erlebe erstmals Hörsaalfeeling
  • topMINT: Du weißt noch nicht, das du studieren willst und musst den Sommer überbrücken? Nutze unser Orientierungssemester vor Studienbeginn.
  • Nutze unser zentrales Onlineportal studienstart.kit.edu mit allen wichtigen Infos und Services rund um alles, was du zur Studienvorbereitung und für deine ersten Semester am KIT brauchst. Seien es Vorbereitungskurse, studienbegleitende Kurse oder Mentoring-Programme.
  • Orientierungsphase vor Vorlesungsbeginn – Von Studis für Studis zum Kennenlernen des KIT, deiner Mitstudierenden und deiner Fachschaft. Konkrete Infos hierzu erhältst du bei Immatrikulation.
  • In der Erstsemesterbegrüßung wirst du vom KIT mit buntem Rahmenprogramm willkommen geheißen. Die Einladung erhältst du nach deiner Immatrikulation.
Annette Hildinger
Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)

+49 721 608 - 44930Annette Hildinger does-not-exist.kit edu

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe

Studierendenservice

 

+49 721 608 - 82222

 

Kontakt für Studierende

Kontakt für Bewerber*innen

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe

 

Öffnungszeiten

International Students Office
Erster Anlaufpunkt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
First point of contact for international applicants

+49 721 608 - 44911

Kontaktformular

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe

Vorlesungszeiten

WS 2025/26

27.10.2025 - 21.02.2026

SS 2026

20.04.2026 - 01.08.2026

WS 2026/27

26.10.2026 - 20.02.2027

SS 2027

19.04.2027 - 31.07.2027

WS 2027/28

25.10.2027 - 19.02.2027

SS 2028

18.04.2028 - 29.07.2028

Vorlesungen finden nicht statt:
  • vom 24.12. bis zum 06.01.
  • in der Woche nach Pfingsten
  • sowie an allen gesetzlichen Feiertagen, die für das Land Baden-Württemberg gelten