Berufstätigkeit während des Studiums

Ich bin während meines Studiums berufstätig. Was muss ich beachten?

Die Aufnahme einer Berufstätigkeit während des Studiums muss umgehend beim Studierendenservice angezeigt werden. Auch eine Änderung des Umfangs der beruflichen Tätigkeit muss gemeldet werden. Bitte legen Sie an den Serviceplätzen im Studierendenservice Nachweise vor, aus denen der Umfang und die Dauer Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgehen. Auf Basis von §60 Absatz 2 Nr. 4 LHG wird eine regelmäßige Berufstätigkeit im Umfang von 20 Stunden pro Woche als mit dem Studium vereinbar angesehen. Eine regelmäßig darüber hinaus gehende berufliche Tätigkeit ist in der Regel unzulässig. Dies wird im Einzelfall auf Basis der vorliegenden Angaben vom Studierendenservice überprüft.

Rückmeldung

Ich beende gerade mein Studium. Muss ich mich nochmal rückmelden?

Sofern alle Studien- und Prüfungsleistungen bis Semesterbeginn (ab 01.10./01.04.) erbracht werden, ist unabhängig vom Eintreffen der Noten im Studierendenservice keine Rückmeldung in das Folgesemester mehr notwendig.

Ich habe einen Mahnbrief erhalten
Ich habe mich online zurückgemeldet

Bis die Zahlung den Studierendenservice erreicht und Ihrem Studierendenkonto zugewiesen werden konnte, vergeht ca. eine Woche. Vielleicht haben sich Bezahlung und Generierung des Mahnbriefes überschnitten. Kontrollieren Sie nach einigen Tagen die Rückmeldung imCampus Management Portal (Studierendenportal).

Ich habe das Geld manuell überwiesen

Liegt die Zahlung erst ein paar Tage zurück, handelt es sich wahrscheinlich um eine Überschneidung. Haben Sie vor längerer Zeit überwiesen, deutet es darauf hin, dass die Zahlung nicht Ihrem Studierendenkonto zugewiesen werden konnte (z.B. weil die Identifikationsnummer fehlte). In diesem Fall senden Sie bitte eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsträgers an den Studierendenservice. Kontrollieren Sie imim Campus Management Portal (Studierendenportal), ob die Rückmeldung erfolgt ist.

Ich kann mich online nicht zurückmelden

Das weist auf einen prüfungsrechtlichen Hintergrund hin.

  1. Fristüberschreitung für die Orientierungsprüfung
  2. Fristüberschreitung für das gesamte Studium
  3. Endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung

Stellen Sie einen Antrag (zur Fristverlängerung oder ggf. Zweitwiederholung einer endgültig nicht bestandenen Prüfungsleistung) bei Ihrem Prüfungsausschuss und erfragen nach der Genehmigung mithilfe des Kontaktformulars den Verwendungszweck für die Überweisung des Semestersbeitrags. Sobald beides vorliegt, führt der Studierendenservice automatisch die Rückmeldung durch.

Exmatrikulation

Was muss ich für eine Exmatrikulation tun?

Für eine ordnungsgemässe Exmatrikulation ist es notwendig einen Antrag auf Exmatrikulation(beinhaltet Laufzettel für Entlastungsvermerke verschiedener KIT-Einrichtungen) im Studierendenservice einzureichen. Sollten Sie nicht mehr persönlich in Karlsruhe vor Ort sein, können Sie auch jemanden bevollmächtigen, der das Verfahren für Sie durchführt.

Was passiert, wenn ich mich ohne ordnungsgemässe Exmatrikulation einfach nicht rückmelde?

Die Zeugnisausstellung ist bis zur ordnungsgemaessen Exmatrikulation gesperrt!

Zeugnisse

Ich habe mein Studium abgeschlossen, aber noch kein Zeugnis erhalten

Grundsätzlich bedarf die Zeugnisausstellung mehrere Wochen, da der Dokumentensatz folgende Stationen durchlaufen muss:

  • Übermittlung der gesamten Akte an die KIT-Fakultät zur inhaltlichen Überprüfung
  • Dekan und Prüfungsausschussvorsitzender (evtl. von mehreren KIT-Fakultäten)
  • Präsidium

Oftmals sind Verzögerungen dadurch bedingt, dass noch nicht alle Leistungen verbucht wurden. Dies betrifft insbesondere Noten für Abschlussarbeiten. Bitte klären Sie vor Kontaktaufnahme mit dem Studierendenservice, ob alle Leistungen durch die KIT-Fakultät bereits übermittelt wurden.

Transcript fürs Landeslehrerprüfungsamt

Ich benötige ein Transcript, das ich beim LLPA abgeben muss

Bitte geben Sie alle dafür notwendigen Scheine mit Angabe der zugehörenden Modulnummer (ist vom ausstellenden Institut einzutragen) rechtzeitig beim Studierendenservice ab. Sobald die Scheine verbucht sind (kann ein paar Tage in Anspruch nehmen), bitte das entsprechende Transcript über das Campus Management Portal ausdrucken und zu einem mit dem/der Sachbearbeiter*in vereinbarten Termin mitbringen.

Namensänderungen

Externe Abschlussarbeiten

Was muss ich beachten, wenn ich eine Abschlussarbeit außerhalb des KIT anfertigen möchte?

Bitte beachten Sie das Merkblatt Externe Abschlussarbeitder Dienstleistungseinheit Hochschulrecht und Akademische Angelegenheiten (nur aus KIT Netzwerk erreichbar).

Master Studium nach dem Bachelorabschluss am KIT

Ich habe am KIT meinen Bachelor abgeschlossen und möchte mit dem Master fortfahren

Für Bewerber*innen, die nahtlos an Ihren Bachelorstudiengang am KIT einen Masterstudiengang ebenfalls am KIT anschließen möchten, gibt es gesonderte Hinweise.