Abschlussart: Master of Science (M.Sc.)
Regelstudienzeit: 4 Semester (Vollzeitstudium)
Leistungspunkte (ECTS): 120 Leistungspunkte
Unterrichtssprache: Deutsch
Höheres Fachsemester: nein
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
1. Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
1. Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Studiengangsbeschreibung
Studienaufbau
Das Chemieingenieurwesen leistet einen entscheidenden Beitrag zur Entwicklung technisch umsetzbarer Ansätze auf dem Weg in die klimaneutrale Gesellschaft unter weitgehender Schließung von Stoffkreisläufen. Im Masterstudiengang vertiefst die im Bachelorstudium erworbenen Kenntnisse und kannst parallel eigene fachliche Schwerpunkte setzen. Im Fach „Erweiterte Grundlagen“ (32 LP) wird das für alle verbindliche Modul „Prozess- und Anlagentechnik“ belegt sowie weitere vier Module aus: Physikalische Chemie, Kinetik und Katalyse, Partikeltechnik, Numerische Strömungsmaschinen, Thermodynamik, Thermische Transportprozesse und ein Modul aus dem Bioingenieurwesen. Außerdem absolvierst du zwei Module im Technischen Ergänzungsfach (10 LP), erwirbst überfachliche Qualifikationen (2 LP) und wählst zwei Vertiefungsfächer (2x 16 LP). Ein mindestens 3-monatiges Betriebspraktikum (14 LP) und das Modul Masterarbeit (30 LP) komplettieren deinen Studienplan.
Deine Vertiefungsfächer kannst du aus einem umfangreichen Katalog wählen:
- Angewandte Rheologie
- Automatisierung und Systemverfahrenstechnik
- Biopharmazeutische Verfahrenstechnik
- Chemische Energieträger – Brennstofftechnologie
- Chemische Verfahrenstechnik
- Energieverfahrenstechnik
- Energy and Combustion Technology
- Entrepreneurship in der Verfahrenstechnik
- Gas – Partikel – Systeme
- Lebensmittelverfahrenstechnik
- Neue Bioproduktionssysteme - Elektrobiotechnologie
- Produktgestaltung
- Produktionstechnik zur Stofflichen Nutzung Nachwachsender Rohstoffe
- Prozesse der Mechanischen Verfahrenstechnik
- Technische Thermodynamik
- Thermische Verfahrenstechnik
- Umweltschutzverfahrenstechnik
- Verbrennungstechnik
- Wassertechnologie
Qualifikationsziele
Im Masterstudium Verfahrenstechnik und Chemieingenieurwesen werden vertiefte und umfangreiche ingenieurwissenschaftliche sowie mathematische und naturwissenschaftliche Kenntnisse mit Schwerpunkt chemischer Verfahrenstechnik, Produktgestaltung und Anlagentechnik in Theorie und Praxis vermittelt. Die Absolventinnen und Absolventen werden so zu wissenschaftlicher Arbeit und verantwortlichem Handeln in Beruf und Gesellschaft befähigt. Chemieingenieurinnen und Chemieingenieure leisten einen entscheidenden Beitrag zur Entwicklung technisch umsetzbarer Ansätze auf dem Weg in die klimaneutrale Gesellschaft unter weitgehender Schließung von Stoffkreisläufen.
Im Pflichtprogramm und Wahlpflichtprogramm erwerben die Studierenden ein gegenüber dem Bachelorstudium wesentlich erweitertes und vertieftes methodisch qualifiziertes ingenieur- und naturwissenschaftliches Grundlagenwissen, das exemplarisch in zwei frei zu wählenden Vertiefungsfächern weiterentwickelt wird. In der Masterarbeit erfolgt der Nachweis, dass die Absolventen ein Problem aus ihrem Fachgebiet selbstständig und in begrenzter Zeit mit wissenschaftlichen Methoden, die dem Stand der Forschung entsprechen, bearbeiten und in einer wissenschaftlichen Monographie niederschreiben können. Das Berufspraktikum soll eine Anschauung berufspraktischer Tätigkeit auf Ingenieursniveau vermitteln.
Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, Probleme mit wissenschaftlichen Methoden zu analysieren und zu lösen, komplexe Problemstellungen zu abstrahieren und zu formulieren sowie neue Methoden, Prozesse und Produkte zu entwickeln. Sie können Wissen aus verschiedenen Bereichen kombinieren und sich systematisch in neue Aufgaben einarbeiten sowie auch die nichttechnischen Auswirkungen der Ingenieurtätigkeit reflektieren und in ihr Handeln verantwortungsbewusst einbeziehen.
Berufsperspektiven
Nach dem Abschluss öffnen sich dir viele Möglichkeiten in Industrie und Forschung. Mögliche Aufgaben sind Anlagenplanung, Projektmanagement, Produktionsleitung, Qualitätsmanagement, Sicherheitskonzepte und Vertrieb, sowie Aufreinigung, Forschung und Produktentwicklung. Branchen, die an Fachleuten Bedarf haben, sind Energieerzeuger, Lebensmittelindustrie, Kunststoffindustrie, Kosmetikhersteller, Pharmazie, Versorgungsunternehmen, Ingenieurconsulting, Recyclingbranche und andere. Wenn du dich mit einer eigenen Idee selbstständig machen möchtest, findest du Unterstützung bei der Existenzgründung durch die KIT-„Gründerschmiede“ oder „Pioniergarage“.
Mit einem guten Masterabschluss kannst du dich auch um eine Promotion bemühen. Dafür gibt es am KIT und bei seinen Partnerorganisationen viele Möglichkeiten.
Besonderheiten des Studiengangs
Besonderheiten von Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik M.Sc. am KIT
- Eigene Fakultät CIW mit breitem Lehrangebot
- Forschungsorientierte Lehre, Anwendung an Großforschungsanlage
- International vernetzt (CLUSTER, CESAER, Eucor…)
Das bietet dir das KIT
- zentraler Campus im Grünen, direkt an der Innenstadt
- 24h-Bibliothek mit Einzel- und Gruppenarbeitsplätzen
- breites, günstiges Verpflegungsangebot (Mensa, Cafeteria, Koeri- und Pizzawerk)
- zahlreiche überfachliche Angebote zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung, z.B. Lern-, Schreib- und Perspektivenlabor
- Auslandsstudium z.B. über Erasmus
- ausgezeichnetes Hochschulsportangebot mit einer großen Auswahl an Sportarten
- umfassendes kulturelles Angebot mit Uni-Orchestern, -Chören und -Theatergruppen
- umfangreiche Unterstützung für den Berufseinstieg und die Selbstständigkeit
- international ausgerichtete Studiengänge und vielfältige Austauschprogramme
- moderne Labore und praxisnahe Lehrmethoden
- Lernraum-App
- vielfältige studentische Initiativen, Vereine und Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung des Campusleben
- nach dem Studium in Kontakt bleiben über das Alumni-Netzwerk
Zugangsvoraussetzungen und Sprachnachweise
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung:
- Bachelorabschluss
ein bestandener Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) im Studiengang Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein. - Mindestkenntnisse und Mindestleistungen in den Bereichen
- Mathematische Grundlagen und Programmieren im Umfang von mindestens 20 LP
- Naturwissenschaftliche Grundlagen im Umfang von mindestens 15 LP
- Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen im Umfang von mindestens 24 LP
- Thermodynamik & Transportprozesse im Umfang von mindestens 20 LP
- Verfahrenstechnische Grundlagen im Umfang von mindestens 12 LP
- eine Bachelorarbeit oder eine im Umfang vergleichbare Arbeit im Umfang von mindestens 12 LP
Sprachvoraussetzungen und -nachweise
Für den Masterstudiengang Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik benötigst du ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Deine Deutschkenntnisse müssen mindestens dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen.
Wichtig: Bewirbst du dich für ein höheres Fachsemester, kannst du alternativ auch ausschließlich Kenntnisse der englischen Sprache auf mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen. Diese Option besteht nur, wenn du bereits alle Module des Fachs Erweiterte Grundlagen bei der Bewerbung nachweisen kannst oder vergleichbare Qualifikationen besitzt.
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
Als Nachweis für deine Deutschkenntnisse genügt dein Schulabschluss,
- wenn du ihn an einer deutschsprachigen Schule im In- oder Ausland erworben hast,
- wenn du Absolventin oder Absolvent einer bilingualen Sekundarschule im In- oder Ausland bist und eine bilinguale Deutschprüfung abgelegt hast, wie z.B. das AbiBac oder das Gemischtsprachige International Baccalaureat (GIB) oder
- wenn du deinen Abschluss zwar an einer ausländischen Schule gemacht hast, mit dem jeweiligen Land aber eine sonstige offizielle Übereinkunft über die Anerkennung deines Schulabschlusses oder Sprachzeugnisses als Sprachnachweis für ein Hochschulstudium in Deutschland besteht.
Eine vollständige Liste der ausländischen Schulabschlüsse und Sprachzeugnisse, die als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse anerkannt sind, findest du auf der Webseite der Kultusministerkonferenz.
Hast du deine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nicht an einer der oben erwähnten Einrichtungen erworben, musst du – unabhängig von deiner Staatsangehörigkeit – einen gesonderten Sprachnachweis erbringen. Akzeptiert werden dabei ausschließlich
- der bestandene „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung,
- die bestandene DSH mit dem Gesamtergebnis DSH-2,
- die bestandene TestDaF-Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsteilen (Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck, Mündlicher Ausdruck) oder
- ein vergleichbares, anerkanntes Zertifikat über ausreichende Deutschkenntnisse.
Um in Erfahrung zu bringen, welche weiteren anerkannten Zertifikate vom KIT als vergleichbar akzeptiert werden können, wendest du dich
- als deutsche oder Deutschen gleichgestellte Bewerberin oder Bewerber an den Studierendenservice
- als Bewerberin oder Bewerber mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit an das International Students Office
Nachweis ausreichender Englischkenntnisse
Als Nachweis für deine Englischkenntnisse genügt
- dein Abiturzeugnis, wenn du Englisch mindestens fünf Jahre bis zum Abschluss belegt hast und deine Abschluss- oder Durchschnittsnote der letzten beiden Jahre des Englischunterrichts mindestens der deutschen Note 4 (ausreichend) bzw. mindestens 5 Punkten entspricht oder
- ein Hochschulabschluss einer Hochschule mit Englisch als einziger Unterrichts- und Prüfungssprache, wobei Englisch als einzige und offizielle Sprache des absolvierten Studiengangs im Diploma Supplement, im Transcript of Records oder in der Abschlussurkunde ausgewiesen sein muss
Ansonsten werden als Nachweise ausschließlich die in der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des KIT aufgelisteten international anerkannten Englischtests akzeptiert. Diese sind:
-
Test of English as Foreign Language (TOEFL) mit mindestens 90 Punkten im internet-based Test oder
-
IELTS mit einem Gesamtergebnis von mindestens 6.5 und keiner Section unter 5.5 oder
-
University of Cambridge Certificate in Advanced English (CAE) oder
-
University of Cambridge Certificate of Proficiency in English (CPE) oder
-
UNIcert mindestens Stufe II
Bitte beachte:
Sprachnachweise sind äußerst wichtige Bewerbungsunterlagen, die deine Immatrikulation verhindern können, wenn du sie nicht fristgerecht vorlegst. Kläre deshalb früh im Bewerbungsprozess, ob du die nötigen Sprachnachweise für deinen Studiengang hast und plane gegebenenfalls die Teilnahme an einem der oben genannten Sprachtests ein. Die Frist, innerhalb der du Sprachweise vorlegen musst, entspricht der Immatrikulationsfrist, die in deinem Zulassungsangebot genannt wird. In begründeten Fällen kannst du eine Verlängerung dieser Frist beantragen. Die Verlängerung kann maximal bis zum Beginn der Vorlesungszeit gewährt werden.
Bewerbungsportal
Bewerbung für das 1. Fachsemester
Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester
Ansprechpersonen
Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)
+49 721 608 - 44930
Sabrina Joos ∂does-not-exist.kit edu
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe
Erster Anlaufpunkt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
First point of contact for international applicants
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe
Informationsmaterial
Modulhandbuch
Satzungen und Ordnungen
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
2021 KIT 023 Satzung für den Zugang zu dem Masterstudiengang Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 21.04.2021, veröffentlicht 22.04.2021 |
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
2014 KIT 019 Satzung zur Umsetzung des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich der Europäischen Region vom 11. April 1997 gemäß §§ 32 Abs. 2, 4 und 36a LHG in den Studien- und Prüfungsordnungen am KIT | 28.03.2014, veröffentlicht 28.03.2014 | |
2012 KIT 056 Studien- und Prüfungsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für den Masterstudiengang Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik | 27.09.2012, veröffentlicht 10.10.2012 | |
2011 KIT 016 Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Karlsruhe (TH) für den Masterstudiengang Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik | 14.04.2011, veröffentlicht 28.04.2011 | |
70. Studien- und Prüfungsordnung der Universität Karlsruhe (TH) für den Masterstudiengang Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik | 05.08.2009 |
Vorlesungszeiten
WS 2024/25
21.10.2024 - 15.02.2025
SS 2025
22.04.2025 - 02.08.2025
WS 2025/26
27.10.2025 - 21.02.2026
SS 2026
20.04.2026 - 01.08.2026
WS 2026/27
26.10.2026 - 20.02.2027
SS 2027
19.04.2027 - 31.07.2027
WS 2027/28
25.10.2027 - 19.02.2027
SS 2028
18.04.2028 - 29.07.2028
Vorlesungen finden nicht statt:
- Vom 24.12. bis zum 06.01.
- in der Woche nach Pfingsten
- sowie an allen gesetzlichen Feiertagen, die für das Land Baden-Württemberg gelten