Für Deutsche Staatsbürger*innen, EU-Staatsbürger*innen und Bildungsinländer*innen gilt:
Bachelorstudiengänge:
Zulassungsbeschränkte Fächer | Zulassungsfreie Fächer* |
---|---|
Wintersemester: 15. Juli |
Wintersemester: 15. September |
Sommersemester: 15. Januar | Sommersemester: 15. März |
1) Aufgrund des Corona-Virus und der daraus resultierenden Verschiebung von Abiturprüfungen, wird die Bewerbungsfrist zum Wintersemester 2020/21 bis zum oben genannten Datum verlängert.
Masterstudiengänge:
Zulassungsbeschränkte Fächer | Zulassungsfreie Fächer* |
---|---|
Wintersemester: 15. Juli |
Wintersemester: 30. September |
Sommersemester: 15. Januar | Sommersemester: 31. März |
* Ausnahmen siehe PDF Tabelle
Für ausländische Staatsbürger*innen gilt:
Bachelorstudiengänge:
Zulassungsbeschränkte Fächer | Zulassungsfreie Fächer |
---|---|
Wintersemester: 15. Juli |
Wintersemester: 15. Juli |
Sommersemester: 15. Januar | Sommersemester: 15. Januar |
1) Aufgrund des Corona-Virus wird die Bewerbungsfrist zum Wintersemester 2020/21 bis zum oben genannten Datum verlängert.
Masterstudiengänge:
Zulassungsbeschränkte Fächer | Zulassungsfreie Fächer* |
---|---|
Wintersemester: 15. Juli |
Wintersemester: 30. September |
Sommersemester: 15. Januar | Sommersemester: 31. März |
* Ausnahmen siehe PDF Tabelle
Die Bewerbungsfristen sind Ausschlussfristen, sofern durch Satzung für den einzelnen Studiengang keine anderweitige Frist festgelegt wurde. Auch die postalischen Einsendungen der Unterlagen müssen bis zur Ausschlussfrist im Studierendenservice eingegangen sein. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag gilt §3 Absatz 5 der Hochschulvergabeverordnung und nicht §193 des BGB!
Ob ihr Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist, entnehmen sie bitte der Tabelle der Studiengänge mit Bewerbungsfristen.