Abschlussart: Master of Education (M.Ed.)
Regelstudienzeit: 4 Semester (Vollzeitstudium)
Leistungspunkte (ECTS): 120 Leistungspunkte
Unterrichtssprache: Deutsch
Höheres Fachsemester: nein
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Studiengangsbeschreibung
Abschluss und Studiendauer
2 Jahre Regelstudienzeit bis zum Abschluss als Master of Education (M.Ed.); insgesamt müssen 120 Leistungspunkte (analog dem European Credit Transfer and Accumulation System – ECTS) erworben werden. Die individuelle Studiendauer kann von der Regelstudienzeit abweichen.
Studienaufbau
Der Erweiterungsmaster Sport ist folgendermaßen strukturiert:
Modul | Leistungspunkte (LP) im Master |
Bildung und Erziehung | 6 |
Individuum und Gesellschaft | 10 |
Bewegung und Training | 11 |
Leistung und Gesundheit | 9 |
Zielgruppen- und handlungsspezifische Schulung | 5 |
Lehr- und Eigenrealisationskompetenz I | 4 |
Lehr- und Eigenrealisationskompetenz II | 4 |
Lehr- und Eigenrealisationskompetenz III | 4 |
Lehr- und Eigenrealisationskompetenz IV | 4 |
Lehr- und Eigenrealisationskompetenz V | 4 |
Lehr- und Eigenrealisationskompetenz VI | 4 |
Lehr- und Eigenrealisationskompetenz VII | 4 |
Fachdidaktik I | 4 |
Fachdidaktik II | 4 |
Fachdidaktik III | 7 |
Sportwissenschaftliche Profilbildung I | 8 |
Sportwissenschaftliche Profilbildung II | 4 |
Masterarbeit | 15 |
Die Masterarbeit muss in dem wissenschaftlichen Fach angefertigt werden und kann begonnen werden, wenn mindestens 65 LP der oben aufgeführten Module bestanden wurden.
Alternativ hast du auch die Möglichkeit eines Zertifikatsstudiums. In diesem Fall entfällt die Masterarbeit. Bei erfolgreichem Abschluss der übrigen Prüfungsleistungen wird das Erweiterungsfach nicht mit dem Abschluss "Master of Education" abgeschlossen, sondern es wird dir ein Zertifikat ausgestellt. Die Entscheidung darüber, ob du die Masterarbeit verfasst und somit den Mastertitel erlangst, oder das Studium ohne Masterarbeit beendest, liegt bei dir während des Studiums. Selbst wenn du bereits das Zertifikat erhalten hast, kannst du dich noch dazu entschließen, eine Masterarbeit anzufertigen.
Qualifikationsziele
Die Qualifikationsziele für den Abschluss Master of Education werden beschrieben in der Anlage 6 der RahmenVO-KM von 2015.
Berufsperspektiven
Nach dem universitären Abschluss der Lehramtsausbildung (Bachelor of Education und Master of Education) sowie dem darauffolgenden Vorbereitungsdienst kann an allgemeinbildenden Gymnasien sowie an Gemeinschaftsschulen und beruflichen Schulen unterrichtet werden. Als Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst ist ein 4-wöchiges Sozial-, Betriebs- oder Vereinspraktikum je nach studiertem Fach nachzuweisen, dass möglichst schon während des Studiums absolviert werden sollte. Außerhalb der Schule bieten sich verschiedene Möglichkeiten beispielsweise in Stiftungen und Verbänden, in der Erwachsenenbildung, an Universitäten, Verlagen und Beratungsstellen. Auch eine Promotion ist möglich.
Besonderheiten des Studiengangs
Besonderheiten von Lehramt an Gymnasien am KIT
- Zentrum für Lehrkräftebildung (ZLB) als zentrale Anlaufstelle für Lehramtsstudierende bei überfachlichen Themen, Schulpraktika und Referendariat sowie als Schnittstelle zu an der Lehramtsausbildung beteiligten Institutionen
- Vielfältige Fächerkombinationen
- Zusätzlicher Praxisbezug durch Schüler- und Lehr-Lern-Labore
- Forschungsorientierte Lehre
- Kontakte zu den EUCOR-Universitäten ermöglichen Auslandsaufenthalte bspw. in Basel oder Straßburg
Das bietet dir das KIT
- zentraler Campus im Grünen, direkt an der Innenstadt
- 24h-Bibliothek mit Einzel- und Gruppenarbeitsplätzen
- breites, günstiges Verpflegungsangebot (Mensa, Cafeteria, Koeri- und Pizzawerk)
- zahlreiche überfachliche Angebote zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung, z.B. Lern-, Schreib- und Perspektivenlabor
- Auslandsstudium z.B. über Erasmus
- ausgezeichnetes Hochschulsportangebot mit einer großen Auswahl an Sportarten
- umfassendes kulturelles Angebot mit Uni-Orchestern, -Chören und -Theatergruppen
- umfangreiche Unterstützung für den Berufseinstieg und die Selbstständigkeit
- international ausgerichtete Studiengänge und vielfältige Austauschprogramme
- moderne Labore und praxisnahe Lehrmethoden
- Lernraum-App
- vielfältige studentische Initiativen, Vereine und Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung des Campusleben
- nach dem Studium in Kontakt bleiben über das Alumni-Netzwerk
Zugangsvoraussetzungen und Sprachnachweise
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien Erweiterungsfach sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung:
- Bachelorabschluss
Ein bestandener Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) im Studiengang Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien (oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt). Das Studium in dem lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang muss Studienanteile von zwei Fachwissenschaften, Fachdidaktiken, Bildungswissenschaften und schulpraktische Studien umfassen. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein. - Orientierungspraktikum
Ein mindestens dreiwöchiges Orientierungspraktikum an einem Gymnasium, einer beruflichen Schule, einer Gemeinschaftsschule, einer Haupt-, Real- oder Werkrealschule.
- Sporteingangsprüfung
Voraussetzung für die Zulassung zum Lehramtsteilstudiengang Sport ist die erfolgreiche Teilnahme an der Sporteingangsprüfung. Bitte informiere dich rechtzeitig über Termine und Anmeldefristen auf der Webseite des Instituts für Sport und Sportwissenschaft.
Sprachvoraussetzungen und -nachweise
Für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien Erweiterungsfach benötigst du ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Deine Deutschkenntnisse müssen mindestens dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen.
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
Als Nachweis für deine Deutschkenntnisse genügt dein Schulabschluss,
- wenn du ihn an einer deutschsprachigen Schule im In- oder Ausland erworben hast,
- wenn du Absolventin oder Absolvent einer bilingualen Sekundarschule im In- oder Ausland bist und eine bilinguale Deutschprüfung abgelegt hast, wie z.B. das AbiBac oder das Gemischtsprachige International Baccalaureat (GIB) oder
- wenn du deinen Abschluss zwar an einer ausländischen Schule gemacht hast, mit dem jeweiligen Land aber eine sonstige offizielle Übereinkunft über die Anerkennung deines Schulabschlusses oder Sprachzeugnisses als Sprachnachweis für ein Hochschulstudium in Deutschland besteht.
Eine vollständige Liste der ausländischen Schulabschlüsse und Sprachzeugnisse, die als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse anerkannt sind, findest du auf der Webseite der Kultusministerkonferenz.
Hast du deine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nicht an einer der oben erwähnten Einrichtungen erworben, musst du – unabhängig von deiner Staatsangehörigkeit – einen gesonderten Sprachnachweis erbringen. Akzeptiert werden dabei ausschließlich
- der bestandene „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung,
- die bestandene DSH mit dem Gesamtergebnis DSH-2,
- die bestandene TestDaF-Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsteilen (Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck, Mündlicher Ausdruck) oder
- ein vergleichbares, anerkanntes Zertifikat über ausreichende Deutschkenntnisse.
Um in Erfahrung zu bringen, welche weiteren anerkannten Zertifikate vom KIT als vergleichbar akzeptiert werden können, wendest du dich
- als deutsche oder Deutschen gleichgestellte Bewerberin oder Bewerber an den Studierendenservice
- als Bewerberin oder Bewerber mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit an das International Students Office
Bitte beachte:
Sprachnachweise sind äußerst wichtige Bewerbungsunterlagen, die deine Immatrikulation verhindern können, wenn du sie nicht fristgerecht vorlegst. Kläre deshalb früh im Bewerbungsprozess, ob du die nötigen Sprachnachweise für deinen Studiengang hast und plane gegebenenfalls die Teilnahme an einem der oben genannten Sprachtests ein. Die Frist, innerhalb der du Sprachweise vorlegen musst, entspricht der Immatrikulationsfrist, die in deinem Zulassungsangebot genannt wird. In begründeten Fällen kannst du eine Verlängerung dieser Frist beantragen. Die Verlängerung kann maximal bis zum Beginn der Vorlesungszeit gewährt werden.
Auswahlverfahren
Es stehen jährlich vier Studienplätze zur Verfügung. Diese werden anhand einer Rangliste unter denjenigen Bewerberinnen und Bewerbern vergeben, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Die Rangliste basiert auf maximal 45 erreichbaren Bewertungspunkten.
Dabei kannst du im Einzelnen erreichen:
- max. 30 Punkte für die Gesamtnote der akademischen Abschlussprüfung und
- max. 15 Punkte für sonstige wissenschaftliche und/oder berufliche Leistungen
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Beruf und/oder einschlägige Berufsausübung, auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung (z. B. in Gesundheitsberufen, sozialen Berufen oder vergleichbaren Bereichen).
- Praktische Tätigkeiten und besondere Vorbildungen:
- Aktuelle Mitgliedschaft in einem Bundeskader
- Platzierung 1 bis 6 bei nationalen oder internationalen Meisterschaften in den letzten drei Jahren
- Lizenzstufe 3 oder 4 des DSB oder vergleichbare Qualifikationen
- Aktuelle Mitgliedschaft im Landeskader
- Platzierung 1 bis 6 bei Landesmeisterschaften in den letzten drei Jahren
- Lizenzstufe 1 oder 2 des DSB oder vergleichbare Qualifikationen insbesondere:
- Platzierung 1 bis 6 bei Meisterschaften auf Kreis- oder Bezirksebene
- Mannschaftszugehörigkeit auf Kreis- oder Bezirksebene
- Tätigkeit in einem Sportverein oder vergleichbare Einrichtung von insgesamt mindestens zweijähriger Dauer
- Außercurriculare Leistungen und Qualifikationen:
- Preise und Auszeichnungen
Bewerbungsportal
Bewerbung für das 1. Fachsemester
Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester
Ansprechpersonen
Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)
+49 721 608 - 44930
Julia Misiewicz ∂does-not-exist.kit edu
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe
Erster Anlaufpunkt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
First point of contact for international applicants
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe
Informationsmaterial
Modulhandbuch
Satzungen und Ordnungen
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
2020 KIT 056 Satzung zur Änderung zugangsrechtlicher Regelungen in den Teilstudiengängen Chemie, Deutsch, Mathematik und Sport des Masterstudiengangs Lehramt an Gymnasien und des Masterstudiengangs Lehramt an Gymnasien Erweiterungsfach Deutsch, Geographie | 24.11.2020, veröffentlicht 24.11.2020 | |
2018 KIT 067 Satzung zur Änderung der Zugangs- und Auswahlsatzungen für die Teilstudiengänge des Masterstudiengangs Lehramt an Gymnasien und den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien Erweiterungsfach am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 28.11.2018, veröffentlicht 28.11.2018 | |
2018 KIT 011 Satzung für das hochschuleigene Zugangs- und Auswahlverfahren für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien Erweiterungsfach Sport am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 27.02.2018, veröffentlicht 27.02.2018 |
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
2019 KIT 031 Zweite Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien Erweiterungsfach | 27.06.2019, veröffentlicht 27.06.2019 | |
2019 KIT 016 Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien Erweiterungsfach | 29.03.2019, veröffentlicht 29.03.2019 | |
2018 KIT 037 Studien- und Prüfungsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien Erweiterungsfach | 11.07.2018, veröffentlicht 11.07.2018 |
Vorlesungszeiten
WS 2024/25
21.10.2024 - 15.02.2025
SS 2025
22.04.2025 - 02.08.2025
WS 2025/26
27.10.2025 - 21.02.2026
SS 2026
20.04.2026 - 01.08.2026
WS 2026/27
26.10.2026 - 20.02.2027
SS 2027
19.04.2027 - 31.07.2027
WS 2027/28
25.10.2027 - 19.02.2027
SS 2028
18.04.2028 - 29.07.2028
Vorlesungen finden nicht statt:
- Vom 24.12. bis zum 06.01.
- in der Woche nach Pfingsten
- sowie an allen gesetzlichen Feiertagen, die für das Land Baden-Württemberg gelten