Abschlussart: Master of Science (M.Sc.)

Regelstudienzeit: 4 Semester (Vollzeitstudium)

Leistungspunkte (ECTS): 120 Leistungspunkte

Unterrichtssprache: Deutsch

Zulassungsbeschränkung:
1. Fachsemester: ja
Höheres Fachsemester: ja
Studienbeginn:
1. Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
Bewerbungsfrist:
Deutsche oder EU-Staatsangehörige
1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern
1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester

Abschluss und Studiendauer

2 Jahre Regelstudienzeit bis zum Abschluss als Master of Science (M.Sc.); insgesamt müssen 120 Leistungspunkte (analog dem European Credit Transfer and Accumulation System – ECTS) erworben werden. Die individuelle Studiendauer kann von der Regelstudienzeit abweichen.

Studienaufbau

Der modularisierte Masterstudiengang entspricht vielfach einem Projektstudium. Pro Semester ist ein größeres Projekt vorgesehen sowie je ein Stegreifprojekt in den ersten drei Semestern. Hinzu kommen Wahlpflicht- und Wahlmodule aus dem Lehrangebot der vier Institute der KIT-Fakultät. Zusätzlich müssen Seminare zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen besucht werden. Das Studium schließt mit dem Masterprojekt und einem begleitenden Kolloquium. Insgesamt besteht im Masterstudium eine große Freiheit bei der Auswahl von vertiefenden Projekten. Die einzelnen Module sind im Studienplan festgelegt, welcher vor Studienbeginn bekannt gegeben wird.

Exemplarischer Studienplan: Architektur (M.Sc.)
1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester
Entwurf Hochbau 1
12 LP
Entwurf Städtebau 1
12 LP
Entwurf Hochbau 2
oder
Entwurf Städtebau 2
12 LP
Masterarbeit
30 LP

 
Entwurfsvertiefung 1
4 LP
Tragwerksplanerische
Entwurfsvertiefung
4 LP
Entwurfsvertiefung 2
4 LP
Wahlplflichtmodul
Bautechnik
4 LP
Wahlplflichtmodul
Stadt- und Landschafts-
planung
4 LP
Wahlplflichtmodul
Geschichte, Kunst
und Theorie
4 LP
Wahlplflichtmodul
Gebäudeplanung
4 LP
Wahlmodul
4 LP
Wahlmodul
4 LP
Schlüsselqualifikationen
4 LP
Wahlmodul
4 LP
Forschungsfelder
6 LP
  Stegreife
4 LP
 

Praktikum

Es ist ein zwölfwöchiges Praktikum in Vollzeit in einem Architekturbüro oder in einer Hochbauabteilung eines Amtes oder eines großen Unternehmens vorzuweisen.

Die Ausbildungsinhalte des Masterstudiengangs Architektur orientieren sich im Wesentlichen an den Richtlinien der Bundesarchitektenkammer und der internationalen Vereinigungen wie UIA und AESOP. Des Weiteren hat die Bundesstiftung Baukultur die gesellschaftlichen Anforderungen an den Berufsstand klar herausgearbeitet und in einem breiten diskursiven Prozess aktualisiert.

Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Architektur haben eine hochrangige insgesamt fünfjährige Ausbildung für besonders verantwortungsvolle, komplexe und innovative Tätigkeiten im Bereich des Planens und Bauens, der Forschung und Entwicklung in der Architektur erworben.

Sie haben damit den berufsqualifizierenden Abschluss erreicht, der zusammen mit einer zwei- bzw. dreijährigen Praxisphase die Bedingung für die Bauvorlageberechtigung und die Mitgliedschaft in der jeweiligen Architektenkammer ist. Da der konsekutive Master die internationalen Normen (EU, UTA, UNESCO) in vollem Umfang erfüllt, öffnen sich damit uneingeschränkt auch internationale Berufsperspektiven.

Bei einer entsprechenden Schwerpunktsetzung im Bereich der Stadtplanung erfüllen sie die studienbezogenen Bedingungen, um eine Aufnahme in die Stadtplanerliste des jeweiligen Bundeslandes zu beantragen.

Sie sind somit vorbereitet für eine praktische und wissenschaftliche Tätigkeit in den Berufsfeldern der Architektur und der Stadt- und Landschaftsplanung.

Durch den vier Semester dauernden Masterstudiengang haben die Absolventinnen und Absolventen die fachspezifische und wissenschaftliche Qualifikation für eine sich anschließende Promotion im Bereich der Architektur oder verwandter Studiengänge erworben. Dabei bauen die Studierenden des Masterstudiums auf den Grundlagen auf, die sie im Bachelorstudium erlangt haben. Sie erweitern das im Bachelorstudium angelegte vernetzte Denken um interdisziplinäre Elemente.

Gemeinsam mit dem hohen Maß an Wissenschaftlichkeit und Eigenständigkeit während aller Phasen des Masterstudiums, der Arbeit in einem international geprägten Umfeld und dem Verständnis für komplexe, auch ökologische Zusammenhänge sind sie in der Lage, im professionellen Umfeld eines Architekturbüros in leitender Position verantwortungsvoll, integrierend und nachhaltig zu agieren.

Sie besitzen vertiefte Kenntnis über die verschiedenen System- und Komplexitätsebenen des Berufsbilds und sind in der Lage, die Verknüpfungen zwischen den Teilgebieten der Architektur nachzuvollziehen.

Die Absolventinnen und Absolventen haben ein vertieftes Bewusstsein und eine ausgeprägte Sensibilität für den nachhaltigen Umgang mit der Natur und Umwelt entwickelt und kennen die baukulturellen Herausforderungen, die damit verbunden sind.

Sie können wissenschaftliche und fachspezifische Erkenntnisse, wie eine zeitgemäße Architektur und Stadtplanung formuliert werden kann, kritisch bewerten und die Verbindung zum gesellschaftlichen Kontext herstellen. Sie sind in der Lage in diesem Zusammenhang eine eigene und fundierte Haltung zu entwickeln.

Sie wenden die zentralen Begriffe der Fachsprache in Deutsch und Englisch an und verfügen über fundierte Kenntnisse über die aktuellen Fragstellungen des Berufsstands und der Forschungslandschaft.

Sie haben ein breites und vertieftes Wissen in den verschiedenen Fachgebieten der Architektur erworben. Dazu gehört ein theoretisch künstlerisches Verständnis, ein technisch konstruktives Wissen, eine Sensibilität für den Kontext und eine bauhistorische und kunstgeschichtliche Bildung.

Die Absolventinnen und Absolventen haben gelernt, selbstständig zu denken und zu handeln sowie eigene Positionen zu entwickeln. Sie sind mit verschiedenen Formen des wissenschaftlichen Arbeitens vertraut und können in Forschungsteams mitwirken. Dabei sind sie in der Lage, vielschichtige Probleme zu analysieren und Sachverhalte kritisch zu hinterfragen. Darauf aufbauend können Strategien zur Problemlösung in hohen Abstraktionsgraden entwickelt werden. Sie können komplexe räumliche Situationen vorstellungsmäßig durchdringen und in nachvollziehbarer, eindeutiger Art mit unterschiedlichen Werkzeugen wiedergeben.

Sie haben die Teamarbeit durch die fünfjährige Arbeit in den sechs Bachelorentwurfsstudios und den drei Masterprojekten erlernt und vielfältige Erfahrungen in unterschiedlichen interdisziplinären Gruppenkonstellationen gesammelt. Sie können darüber hinaus Projektarbeiten moderieren und koordinieren sowie Führungsaufgaben übernehmen.

Die Absolventinnen und Absolventen haben das Erschließen von Informationsquellen vertieft und können die Erkenntnisse gezielt und strukturiert nutzen. Die daraus abgeleiteten Arbeitsergebnisse können publikumsorientiert präsentiert und in einer verständlichen Form dokumentiert werden.

Auszug aus dem Diploma Supplement des Studiengangs

In erster Linie werden Absolventen und Absolventinnen des Master-Studiums Architektur als Führungskräfte in der Planung, dem Entwurf und der Gestaltung von Gebäuden und Gebäudekonzepten in Architektur- und Ingenieurbüros oder als freischaffender Architekt bzw. freischaffende Architektin tätig. Für eine freischaffende Tätigkeit ist die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer notwendig, dies nur mit einem Masterabschluss möglich. Darüber hinaus finden Architekten und Architektinnen auch in der Bauplanung, der Denkmalpflege, der Stadtplanung und -entwicklung, der Landschaftsplanung und -gestaltung, der Verkehrsplanung, der Raumplanung bei öffentlichen Hochbau- und Planungsbehörden sowie privaten Einrichtungen Betätigungsfelder. Daneben zählen auch Designbüros und weitere gestalterische Dienstleister, Immobilienmanagement-Unternehmen sowie Berufs- und Hochschulen (im Bereich Forschung und Lehre) zu potenziellen Arbeitgebern. Architekten und Architektinnen werden auch zur planerischen, gestalterischen und technischen Beratung von Bauprojekten unterschiedlicher Art konsultiert. Grundsätzlich bietet ein Masterabschluss auch die Möglichkeit einer wissenschaftlichen Karriere in Wissenschaft und Forschung. Mit dem Masterabschluss werden zugleich die Grundlagen für eine anschließende Promotion gelegt.

  • intensive persönliche Betreuung durch Lehrkräfte mit nationalem und internationalem Renommee
  • Einbindung der Studierenden in Forschungsprojekte aller Fachdisziplinen
  • Bescheinigung besonderer Studienschwerpunkte
  • Kontingent an Zeichenarbeitsplätzen in großzügigen Studios
  • großes Angebot an gut ausgestatteten und betreuten Studienwerkstätten
  • umfassende Geräteausleihe zum Modellbau
  • umfangreiche Fachbibliothek Architektur
  • Materialbibliothek mit Sammlungsschwerpunkt Nachhaltige Baustoffe
  • Rund um die Uhr nutzbarer Druckerraum (Plotpool)
  • Südwestdeutsches Archiv für Architektur und Ingenieurbau (saai)
  • Vernetzung mit zahlreichen kulturellen Institutionen der Region

Zugangsvoraussetzungen

Im Folgenden sind die Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Architektur am KIT grob zusammengefasst. Für detaillierte Information wird auf Satzung zum Auswahl- und Zugangsverfahren hingewiesen.

  • Bachelorabschluss
    Ein bestandener Bachelorabschluss im Studiengang Architektur. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein, Mindestkenntnisse und Mindestleistungen in den Bereichen:
    • Entwerfen im Umfang von 60 LP, davon ein Städtebauprojekt im Umfang von mindestens 10 LP
    • Bautechnik im Umfang von 30 LP
    • Theoretische und historische Grundlagen im Umfang von 20 LP
    • Gestalten und Darstellen im Umfang von 20 LP und
    • Stadt- und Landschaftsplanung im Umfang von 15 LP
    Wichtig: Die Zuordnung der im Bachelorstudiengang erbrachten Leistungen zu den Bereichen muss vom/von der Bewerber*in auf einem Formblatt erfolgen. Das Formblatt erhalten Sie während dem Bewerbungsprozess direkt im Bewerbungsportal.
  • Fachspezifischer Studierfähigkeitstest (Projektmappe/Gespräch)
    Die erfolgreiche Teilnahme an einem fachspezifischen Studierfähigkeitstest bestehend aus einer Entwurfs- und Projektmappe mit Arbeitsproben und ggf. einem Gespräch ist notwendig.
  • Motivationsschreiben
    Für die Bildung der Rangliste ist ein Motivationsschreiben im Umfang von maximal 500 Wörtern für die Wahl des Masterstudiengangs Architektur am KIT beizulegen.

Deutschkenntnisse für ausländische Bewerberinnen und Bewerber

Um ein deutschsprachiges Studium aufnehmen zu können, müssen ausländische Bewerberinnen und Bewerber entsprechende Sprachkenntnisse nachweisen. Für die Bewerbung benötigst du mindestens Kenntnisse auf B1-Niveau. Alle Zertifikate werden akzeptiert, für die Bewerbung reicht aber bereits eine Teilnahmebescheinigung am B1-Kurs. Zur Einschreibung / Immatrikulation musst du die DSH2 oder eines der anerkannten Äquivalente vorlegen. Weitere Informationen erhältst du beimInternational Students Office.

In diesem Studiengang finden zur laufenden Bewerbungsphase für das Sommersemester 2024 vom 29.01.2024 bis 02.02.2024 Auswahlgespräche statt.

Was heißt das für Bewerberinnen und Bewerber?

Zum Auswahlgespräch werden ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, die in der Entwurfs- und Projektmappe 41 bis 60 Punkte erzielt haben. Für diese Gruppe ist die Teilname eine notwendige Bedingung. Die Einladung erfolgt per Email an die Adresse, die bei der Bewerbung angegeben wurde. Eine Anmeldung bis zur vorgegeben Frist ist notwendig.

Ist die Bewerberin bzw. der Bewerber an der Teilnahme zum Auswahlgespräch verhindert, besteht keine Möglichkeit für einen Ersatztermin.

Für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland besteht die Möglichkeit, das Auswahlgespräch per Internetkonferenz durchzuführen.

Bei weiteren Fragen wendest du dich bitte direkt an Frau Doris Kern, KIT-Fakultät für Architektur.

Bewerbung für das 1. Fachsemester

 
Bewerbungsfrist für das Sommersemester
abgelaufen

Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester

 
Bewerbungsfrist für das Sommersemester
abgelaufen
Carmen Reck
Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)

+49 721 608 - 44930Carmen Reck does-not-exist.kit edu

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe

Studierendenservice

 

+49 721 608 - 82222

 

Kontakt für Studierende

Kontakt für Bewerber*innen

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe

 

Öffnungszeiten

International Students Office
Erster Anlaufpunkt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
First point of contact for international applicants

+49 721 608 - 44911

Kontaktformular

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe

Vorausgegangene Studien- und Prüfungsordnungen Architektur M.Sc.
Titel Stand Download
30.03.2023, veröffentlicht 30.03.2023

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20.05.2022, veröffentlicht 20.05.2022

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28.03.2022, veröffentlicht 28.03.2022

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04.09.2020, veröffentlicht 04.09.2020

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26.02.2020, veröffentlicht 26.02.2020

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19.07.2019, veröffentlicht 19.07.2019

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27.07.2016, veröffentlicht 27.07.2016

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07.03.2016, veröffentlicht 07.03.2016

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17.12.2015, veröffentlicht 17.12.2015

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28.01.2015, veröffentlicht 28.01.2015

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28.03.2014, veröffentlicht 28.03.2014

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24.09.2012, veröffentlicht 27.09.2012

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23.07.2009

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WS 2023/24

23.10.2023 - 17.02.2024

SS 2024

15.04.2024 - 27.07.2024

WS 2024/25

21.10.2024 - 15.02.2025

SS 2025

22.04.2025 - 02.08.2025

WS 2025/26

27.10.2025 - 21.02.2026

SS 2026

20.04.2026 - 01.08.2026

WS 2026/27

26.10.2026 - 20.02.2027

SS 2027

19.04.2027 - 31.07.2027

WS 2027/28

25.10.2027 - 19.02.2027

SS 2028

18.04.2028 - 29.07.2028

Vorlesungen finden nicht statt:
  • Vom 24.12. bis zum 06.01.
  • in der Woche nach Pfingsten
  • sowie an allen gesetzlichen Feiertagen, die für das Land Baden-Württemberg gelten