Abschlussart: Master of Science (M.Sc.)
Regelstudienzeit: 4 Semester (Vollzeitstudium)
Leistungspunkte (ECTS): 120 Leistungspunkte
Unterrichtssprache: Deutsch und Englisch
Höheres Fachsemester: ja
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Studiengangsbeschreibung
Was dich in unserem Master erwartet
Im interdisziplinären Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen vertiefst und ergänzt du auf individuelle Weise die wissenschaftlichen Qualifikationen, die du im Bachelorstudium erworben hast – in den Fächern Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Informatik, Operations Research und den Ingenieurwissenschaften. Die Regelstudienzeit beträgt 4 Fachsemester und du erwirbst 120 Leistungspunkte (LP) nach ECTS.
Im Pflichtbereich bleibt das Studium dabei schwerpunktmäßig auf einen fachlich-methodischen Kompetenzausbau im betriebswirtschaftlichen und ingenieurwissenschaftlichen Bereich ausgerichtet, während du im Wahlpflichtbereich durch weitere, eigene Schwerpunktsetzungen im genannten Fächerspektrum und/oder zusätzlich z.B. in Statistik, Rechtswissenschaften oder Soziologie dein persönliches Kompetenzprofil schärfst.
Zur individuellen Profilbildung trägt außerdem das Seminarmodul mit zwei fachungebunden wählbaren Seminaren sowie weitere Kurse im Bereich der überfachlichen Qualifikationen bei. Im letzten Semester schließt du das Studium mit deiner Masterarbeit ab.
Studienaufbau im Überblick
1. - 3. Semester
- Pflichtbereich (63 LP)
- Betriebswirtschaftslehre – 2 Module (2 x 9 LP)
- Volkswirtschaftslehre – 1 Modul (9 LP)
- Informatik – 1 Modul (9 LP)
- Operations Research – 1 Modul (9 LP)
- Ingenieurwissenschaften – 2 Module (2 x 9 LP)
- Wahlpflichtbereich (27 LP)
- 2 Wahlmodule (2 x 9 LP)
- Seminarmodul (2 x 3 LP Seminar und 1x 3 LP Überfachliche Qualifikationen)
4. Semester
- Masterarbeit (30 LP)
Berufspraktikum
Im Studiengang ist kein verpflichtendes Berufspraktikum vorgesehen. Du kannst während deines Studiums ein freiwilliges Praktikum absolvieren. Wenn es den Studienzielen dient und mindestens die Hälfte der Vorlesungszeit umfasst, kannst du dafür ein Urlaubssemester beantragen. Ein solches Praktikum bietet dir wertvolle Erfahrungen außerhalb der Universität und kann dir den späteren Berufseinstieg erleichtern.
Dein Studium international gestalten
Im Masterstudium hast du verschiedene Möglichkeiten, einen Auslandsaufenthalt in dein Studium zu integrieren. Du kannst zum Beispiel über Erasmus+ oder als Freemover ein bis zwei Semester an einer ausländischen Hochschule deiner Wahl studieren. Auch ein Auslandspraktikum lässt sich realisieren. Darüber hinaus ist eine punktuelle Mobilität über Eucor – The European Campus – möglich: Studierende des KIT können ganz flexibel einzelne Lehrveranstaltungen zusätzlich zu Kursen am KIT belegen oder in Vollzeit ein ganzes Semester oder Jahr an einer Eucor-Partneruniversität studieren.
Unterstützung bei der Planung bietet dir das International Relations Office (IRO) der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften sowie das International Students Office des KIT.
Masterarbeit
Am Ende deines Studiums fertigst du deine Masterarbeit im Umfang von 30 LP an, eine wissenschaftliche Arbeit, die es dir ermöglicht, dein erlangtes Wissen und deine Fähigkeiten anzuwenden und zu vertiefen. Sie behandelt ein spezifisches Thema aus deinem Studienfach und erfordert eigenständige Forschung, Analyse und das Verfassen einer schriftlichen Ausarbeitung. Die Bearbeitungsdauer der Masterarbeit beträgt 6 Monate. Die Masterarbeit kann auch in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen angefertigt werden.
Berufsperspektiven
Als Absolventin oder Absolvent des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen zeichnest du dich durch deine interdisziplinäre Denkweise sowie deine ausgeprägte Innovations- und Managementfähigkeit aus. Dadurch bist du insbesondere als Führungskraft in der Industrie, im Dienstleistungssektor oder in IT-Unternehmen qualifiziert und kannst dort beispielsweise im Consulting, Controlling, Marketing in der Logistik und vielen weiteren Bereichen tätig werden, in denen sowohl wirtschaftswissenschaftliche als auch technische Kenntnisse gefragt sind. Hinzu kommt die Möglichkeit mit einer kreativen und innovativen Geschäftsidee ein eigenes Start-up zu gründen. Oder du entscheidest dich für eine wissenschaftliche Laufbahn und nimmst als nächstes Etappenziel eine Promotion in Angriff.
Besonderheiten des Studiengangs
Besonderheiten von Wirtschaftsingenieurwesen M.Sc. am KIT
-
Verankerung des Studiengangs an der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
-
individuelle Studienplangestaltung
-
vielfältige Vertiefungen möglich, z.B. in Data Science, Energiewirtschaft, Entrepreneurship, Mikrosystemtechnik, Marketing
-
hoher Informatik-Anteil
-
fakultätsinternes International Relations Office zur Unterstützung von Auslandsaufenthalten
-
Möglichkeit eines deutsch-französischen Doppelmasters (Bewerbung bereits im Bachelorstudium erforderlich)
-
Partnernetzwerk mit Unternehmen für Firmenkontakte und Praktika während des Studiums
-
Einbindung in den Universitätsverbund Eucor ermöglicht Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Universitäten Freiburg, Basel, Straßburg, Colmar und Mulhouse
-
KIT-Gründerschmiede
Das bietet dir das KIT
- zentraler Campus im Grünen, direkt an der Innenstadt
- 24h-Bibliothek mit Einzel- und Gruppenarbeitsplätzen
- breites, günstiges Verpflegungsangebot (Mensa, Cafeteria, Koeri- und Pizzawerk)
- zahlreiche überfachliche Angebote zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung, z.B. Lern-, Schreib- und Perspektivenlabor
- Auslandsstudium z.B. über Erasmus
- ausgezeichnetes Hochschulsportangebot mit einer großen Auswahl an Sportarten
- umfassendes kulturelles Angebot mit Uni-Orchestern, -Chören und -Theatergruppen
- umfangreiche Unterstützung für den Berufseinstieg und die Selbstständigkeit
- international ausgerichtete Studiengänge und vielfältige Austauschprogramme
- moderne Labore und praxisnahe Lehrmethoden
- Lernraum-App
- vielfältige studentische Initiativen, Vereine und Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung des Campusleben
- nach dem Studium in Kontakt bleiben über das Alumni-Netzwerk
Zugangsvoraussetzungen und Sprachnachweise
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung:
- Bachelorabschluss
ein bestandener Bachelorabschluss oder mindestens gleichwertiger Abschluss an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule in einem wirtschaftswissenschaftlichen, ingenieurwissenschaftlichen oder Informatik-Studiengang - Mindestkenntnisse und Mindestleistungen in den Bereichen
- Mathematik und/oder Statistik im Umfang von 20 Leistungspunkten (LP)
Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die zu den besten 10 Prozent ihres Abschlussjahrgangs gehören, reicht der Nachweis von mindestens 15 Leistungspunkten im Bereich Mathematik und/oder Statistik.
Ist der qualifizierende Bachelorstudiengang kein Studiengang in Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsmathematik oder Digital Economics, werden zudem vorausgesetzt:
- mindestens 20 LP in ingenieurwissenschaftlichen und/oder Informatik-Fächern und
- mindestens 20 LP in wirtschaftswissenschaftlichen Fächern
Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die zu den besten 10 Prozent ihres Abschlussjahrgangs gehören, reicht auch hier der Nachweis von jeweils mindestens 15 Leistungspunkten.
Bei Fragen zum Nachholen von Leistungen für die Zugangskriterien kannst du dich an die Zentrale Studienberatung (ZSB) des KIT wenden. Bitte beachte, dass in regelmäßigen Abständen für dieses Thema die Veranstaltung „Für den Master ans KIT?“ angeboten wird.
Sprachvoraussetzungen und -nachweise
Für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen benötigst du ausreichende Kenntnisse der deutschen und der englischen Sprache. Deine Deutschkenntnisse müssen mindestens dem Niveau C1, deine Englischkenntnisse mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen.
Wichtig: Den Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse musst du unabhängig von deiner Staatsbürgerschaft und spätestens bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist erbringen, möglichst jedoch schon zum Zeitpunkt der Bewerbung.
In welcher Form muss ich die Sprachnachweise erbringen? Bitte lies dazu die folgenden Kapitel auf dieser Webseite sorgfältig durch. Wenn du danach noch Fragen haben solltest, wende dich bitte an:
- den Studierendenservice, wenn du dich als Deutsche, Deutscher oder Deutschen gleichgestellte Person bewirbst
- das International Students Office, wenn du eine Nicht-EU-Staatsangehörigkeit hast
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
Als Nachweis für deine Deutschkenntnisse genügt deine Hochschul- oder Masterzugangsberechtigung (also zum Beispiel Abitur, Studium oder eine berufliche Qualifikation, die dich zum Studium berechtigt), wenn du sie an einer deutschsprachigen Einrichtung mit deutscher Unterrichtssprache erworben hast.
Konkret bedeutet das: Du musst keinen zusätzlichen Deutschnachweis einreichen, wenn du
- dein Abitur an einer deutschsprachigen Schule im In- oder Ausland erworben hast,
- Absolventin oder Absolvent einer bilingualen Sekundarschule im In- oder Ausland bist und eine bilinguale Deutschprüfung abgelegt hast, wie z.B. das AbiBac oder das Gemischtsprachige International Baccalaureat (GIB) oder
- deinen Abschluss zwar an einer ausländischen Schule gemacht hast, mit dem jeweiligen Land aber eine sonstige offizielle Übereinkunft über die Anerkennung deines Schulabschlusses oder Sprachzeugnisses als Sprachnachweis für ein Hochschulstudium in Deutschland besteht.
Eine vollständige Liste der ausländischen Schulabschlüsse und Sprachzeugnisse, die als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse anerkannt sind, findest du auf der Webseite der Kultusministerkonferenz.
Hast du bereits ein deutschsprachiges Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen, kann auch dieses als Deutschnachweis gelten – aber nur, wenn im Diploma Supplement, Transcript of Records oder der Abschlussurkunde eindeutig ausgewiesen ist, dass Deutsch alleinige Unterrichts- und Prüfungssprache war.
Hast du hingegen deine Hochschul- oder Masterzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung mit deutscher Unterrichtssprache erworben, musst du Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2 nachweisen. Das entspricht dem GER-Niveau C1.
Ausschließlich folgende Nachweise werden dabei gemäß Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des KIT akzeptiert:
- bestandener „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung
- bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit Gesamtergebnis DSH-2
- bestandener Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsteilen
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - zweite Stufe (DSD II)
- Goethe-Zertifikat C1 oder höher
- bestandene Prüfung telc Deutsch C1 Hochschule
- Österreichisches Sprachdiplom C1 oder höher
Hinweis: Die genannten Tests werden auch bei Angabe eines Ablaufdatums durch den Anbieter zeitlich unbegrenzt als Sprachnachweis akzeptiert.
Was, wenn ich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen passenden C1-Nachweis für Deutsch vorlegen kann?
Wenn du für deine Deutschkenntnisse zum Ende der Bewerbungsfrist noch keinen der oben genannten C1-Nachweise vorlegen kannst, kannst du dennoch zugelassen werden, sofern du vorläufig mindestens das Sprachniveau B2 nachweist. Als Nachweise auf B2-Niveau gelten ausschließlich:
- bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit Gesamtergebnis DSH-1
- bestandener Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit Niveaustufe 3 in allen vier Prüfungsteilen
- bestandene Prüfung telc Deutsch B2
Aber bitte nicht vergessen: Den C1-Nachweis musst du dann immer noch bis spätestens zum Ablauf deiner Immatrikulationsfrist einreichen, die in deinem Zulassungsangebot genannt ist.
Prüfe daher frühzeitig, ob du die nötigen Sprachnachweise fristgerecht erbringen kannst und plane gegebenenfalls die Teilnahme an einem anerkannten Sprachtest ein.
In begründeten Fällen kannst du für den Nachweis deiner Sprachkenntnisse eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist beantragen, die jedoch maximal bis zum Tag vor Beginn der Vorlesungszeit gewährt werden kann. Wende dich dafür an den Studierendenservice oder das International Students Office – je nachdem, wer in deinem Zulassungsbescheid als deine Anlaufstelle genannt ist.
Nachweis ausreichender Englischkenntnisse
Als Nachweis für deine Englischkenntnisse genügt
- deine Hochschulzugangsberechtigung, wenn
- sie Englischkenntnisse auf GER-Niveau B2 oder höher bescheinigt oder
- aus ihr hervorgeht, dass du Englisch mindestens fünf Jahre bis zum Abschluss belegt hast und deine Abschluss- oder Durchschnittsnote der letzten beiden Jahre des Englischunterrichts mindestens der deutschen Note 4 (ausreichend) bzw. mindestens 5 Notenpunkten entspricht oder
- ein Hochschulabschluss mit Englisch als einziger Unterrichts- und Prüfungssprache im absolvierten Studiengang – dies muss im Diploma Supplement, Transcript of Records oder in der Abschlussurkunde eindeutig ausgewiesen sein.
Ansonsten werden als Englischnachweise ausschließlich folgende, in der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des KIT genannten Englischtests akzeptiert:
- TOEFL iBT (internetbasiert) mit mindestens 90 Punkten
- IELTS mit einem Gesamtergebnis von mindestens 6,5, keine Sektion unter 5,5
- TOEIC mit mindestens 400 Punkten in Listening, 385 in Reading, 160 in Speaking, 150 in Writing
- Cambridge Certificate C1 Advanced (CAE)
- Cambridge Certificate C2 Proficiency (CPE)
- Cambridge Certificate B2 First (FCE)
- UNIcert, mindestens Stufe II
- Pearson PTE Academic mit mindestens 58,5 Punkten insgesamt sowie mindestens 56,8 in Listening, 60,6 in Reading, 53,5 in Speaking, 74,1 in Writing
Hinweis: Die genannten Tests werden auch bei Angabe eines Ablaufdatums durch den Anbieter zeitlich unbegrenzt als Sprachnachweis akzeptiert.
Was, wenn ich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen passenden B2-Nachweis für Englisch vorlegen kann?
Wenn du für deine Englischkenntnisse bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch keinen der oben aufgelisteten B2-Nachweise vorlegen kannst, ist eine Zulassung dennoch möglich, sofern du ein vorläufiges Dokument vorweisen kannst, das belegt, dass du bereits Englischkenntnisse erworben hast.
Aber bitte nicht vergessen: Den eigentlichen B2-Nachweis musst du dann immer noch bis spätestens zum Ablauf deiner Immatrikulationsfrist nachreichen, die in deinem Zulassungsangebot genannt ist.
Prüfe daher frühzeitig, ob du die nötigen Sprachnachweise fristgerecht erbringen kannst und plane gegebenenfalls die Teilnahme an einem der anerkannten Sprachtests ein.
In begründeten Fällen kannst du für den Nachweis deiner Sprachkenntnisse eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist beantragen, die jedoch maximal bis zum Tag vor Beginn der Vorlesungszeit gewährt werden kann. Wende dich dafür an den Studierendenservice oder das International Students Office – je nachdem, wer in deinem Zulassungsbescheid als deine Anlaufstelle genannt ist.
Auswahlverfahren
Es stehen jährlich 326 Studienplätze zur Verfügung. Diese werden anhand einer Rangliste unter denjenigen Bewerberinnen und Bewerbern vergeben, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Die Rangliste basiert auf maximal 90 erreichbaren Bewertungspunkten.
Dabei kannst du im Einzelnen erreichen:
- max. 60 Punkte für die Gesamtnote der akademischen Abschlussprüfung sowie
- max. 30 Punkte für die bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen in Mathematik, Statistik und/oder Ökonometrie
Anders benannte, aber inhaltlich gleiche Studien- und Prüfungsleistungen, werden im Auswahlverfahren berücksichtigt, soweit sie gleichwertig sind. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die Zugangs- und Auswahlkommission.
Detaillierte Informationen zum Auswahlverfahren findest du in der weiter unten im Abschnitt Satzungen und Ordnungen verlinkten aktuellen Zugangssatzung.
Bewerbungsportal
Bewerbung für das 1. Fachsemester
öffnet am 01.12.2025.
Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester
öffnet am 01.12.2025.
Ansprechpersonen
Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)
+49 721 608 - 44930
Carmen Reck ∂does-not-exist.kit edu
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe
Erster Anlaufpunkt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
First point of contact for international applicants
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe
Informationsmaterial
Modulhandbuch
| Titel | Download |
|---|---|
| Modulhandbuch Wirtschaftsingenieurwesen Master | PDF (deutsch) |
| Öffentliche Sicht Wirtschaftsingenieurwesen Master im Campus Management System | Link (deutsch) Link (englisch) |
Satzungen und Ordnungen
| Titel | Stand | Download |
|---|---|---|
| 2023 KIT 077 Satzung zur Änderung der Satzung für das hochschuleigene Zugangs- und Auswahlverfahren im Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 28.11.2023, veröffentlicht 28.11.2023 | |
| 2021 KIT 049 Satzung zur Änderung der Satzung für das hochschuleigene Zugangs- und Auswahlverfahren im Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 22.07.2021, veröffentlicht 22.07.2021 | |
| 2020 KIT 057 Satzung für das hochschuleigene Zugangs- und Auswahlverfahren im Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 24.11.2020, veröffentlicht 24.11.2020 |
| Titel | Stand | Download |
|---|---|---|
| 2025 KIT 060 Neubekanntmachung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 08.10.2025, veröffentlicht 08.10.2025 |
| Titel | Stand | Download |
|---|---|---|
| 2014 KIT 019 Satzung zur Umsetzung des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich der Europäischen Region vom 11. April 1997 gemäß §§ 32 Abs. 2, 4 und 36a LHG in den Studien- und Prüfungsordnungen am KIT | 28.03.2014, veröffentlicht 28.03.2014 | |
| 2014 KIT 005 Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung der Universität Karlsruhe (TH) für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen | 14.01.2014, veröffentlicht 16.01.2014 | |
| 51. Erste Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung der Universität Karlsruhe (TH) für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen | 18.07.2007 | |
| 52. Neubekanntmachung der Prüfungs- und Studienordnung der Universität Karlsruhe (TH) für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen | 18.07.2007 |
Vorlesungszeiten und Vorlesungsverzeichnis
SS 2025
22.04.2025 - 02.08.2025
WS 2025/26
27.10.2025 - 21.02.2026
SS 2026
20.04.2026 - 01.08.2026
WS 2026/27
26.10.2026 - 20.02.2027
SS 2027
19.04.2027 - 31.07.2027
WS 2027/28
25.10.2027 - 19.02.2027
SS 2028
18.04.2028 - 29.07.2028
Vorlesungen finden nicht statt:
- vom 24.12. bis zum 06.01.
- in der Woche nach Pfingsten
- sowie an allen gesetzlichen Feiertagen, die für das Land Baden-Württemberg gelten

