Abschlussart: Master of Science (M.Sc.)

Regelstudienzeit: 4 Semester (Vollzeitstudium)

Leistungspunkte (ECTS): 120 Leistungspunkte

Unterrichtssprache: Deutsch

Zulassungsbeschränkung:
1. Fachsemester: nein
Höheres Fachsemester: nein
Studienbeginn:
1. Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
Bewerbungsfrist:
Deutsche oder EU-Staatsangehörige
1. Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern
1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester

Was dich in unserem Master erwartet

Der Masterstudiengang Lebensmittelchemie am KIT baut auf dem Bachelorstudiengang Lebensmittelchemie auf und vertieft die dort erworbenen Kenntnisse und Methoden. Er richtet sich damit an Studierende, die ihre naturwissenschaftliche Ausbildung im Bereich der Lebensmittelchemie fortsetzen und sich für verantwortungsvolle Tätigkeiten in Forschung, Analytik oder Überwachung qualifizieren möchten.

Im Mittelpunkt des Studiums steht die chemische Zusammensetzung, Funktionalität und Sicherheit von Lebensmitteln – von der molekularen Struktur einzelner Inhaltsstoffe bis zur Bewertung komplexer Produkte und Herstellungsverfahren. Ziel ist es, ein vertieftes Verständnis der chemischen, biochemischen und analytischen Zusammenhänge zu entwickeln, die Lebensmittelqualität, -sicherheit und -wirksamkeit bestimmen.

Das Masterstudium ist auf vier Semester angelegt und umfasst insgesamt 120 Leistungspunkte (LP) nach ECTS. Es setzt sich aus folgenden Fächern zusammen:

  • Chemie und Technologie der Lebensmittel (23 LP)
  • Lebensmittelanalytik (18 LP)
  • Biochemie der Ernährung und Toxikologie (24 LP)
  • Vertiefung spezieller Aspekte der Lebensmittelchemie (19 LP)
  • Überfachliche Qualifikationen (6 LP)

Im ersten Studienjahr werden die im Bachelorstudium erworbenen Grundlagen gezielt erweitert und vertieft. Du beschäftigst dich intensiv mit den zentralen Themen der modernen Lebensmittelchemie. Laborpraktika und Seminare ergänzen die theoretischen Inhalte und bereiten dich auf eigenständiges wissenschaftliches Arbeiten vor. Dabei lernst du, komplexe Analysemethoden auszuwählen, ihre Leistungsfähigkeit einzuschätzen und Ergebnisse kritisch zu bewerten.

Im zweiten Studienjahr stehen Forschungs- und Projektarbeiten im Mittelpunkt. Du arbeitest selbstständig an aktuellen Fragestellungen der Lebensmittelchemie oder verwandter Fachgebiete – häufig in Kooperation mit Forschungsgruppen des KIT oder externen Partnerinstitutionen. Ergänzend belegst du Veranstaltungen zu überfachlichen Qualifikationen, etwa zu wissenschaftlichem Arbeiten, Ethik in den Naturwissenschaften oder interdisziplinärer Kommunikation. Den Abschluss des Studiums bildet die Masterarbeit (30 LP), in der du ein eigenes Forschungsvorhaben planst, durchführst und auswertest.

Wenn du darüber hinaus deinen fachlichen Horizont erweitern oder dich durch bestimmte fachfremde Module gezielt auf den Berufseinstieg vorbereiten möchtest, kannst du im Rahmen von Zusatzleistungen bis zu 30 LP erwerben.

Studienaufbau im Überblick

1. Semester

  • Chemie der Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Futtermittel I
    • Vorlesung "Spezielle Lebensmittelchemie: Kohlenhydrate" (2 LP)
    • Vorlesung "Spezielle Lebensmittelchemie: Lipide" (2 LP)
    • Vorlesung "Futtermittel" (1 LP)
    • Praktikum "Mikroskopische Untersuchung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Futtermitteln" (3 LP)
  • Chemie der Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Futtermittel II
    • Vorlesung "Kosmetika und Bedarfsgegenstände" (1 LP)
  • Analytik der Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Futtermittel
    • Vorlesung "Lebensmittelanalytik: Biochemische und Biologische Methoden" (2 LP)
    • Praktikum "Analytik von Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Futtermitteln" (3 LP)
  • Biochemie der Ernährung
    • Vorlesung "Biochemie der Ernährung I" (4 LP)
    • Biochemisches Praktikum (4 LP)
  • Allgemeine und Lebensmitteltoxikologie
    • Toxikologisches Praktikum (6 LP)
  • Überfachliche Qualifikationen (2 LP)

2. Semester

  • Chemie der Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Futtermittel II
    • Vorlesung "Spezielle Lebensmittelchemie: Proteine" (2 LP)
    • Vorlesung "Spezielle Lebensmittelchemie: Vitamine und Mineralstoffe" (2 LP)
    • Vorlesung "Gentechnik und Lebensmittel" (2 LP)
  • Technologie
    • Vorlesung "Vertiefung verfahrenstechnischer Grundlagen am Beispiel Lebensmittel" (3 LP)
    • Exkursionen (1 LP)
  • Lebensmittelrecht
    • Vorlesung "Lebensmittelrecht I" (2 LP)
  • Analytik der Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Futtermittel
    • Vorlesung "Lebensmittelanalytik: Spektroskopische Methoden" (2 LP)
    • Vorlesung "Umweltanalytik" (2 LP)
  • Praktikum Spezielle Lebensmittelanalytik
    • Praktikum "Spezielle Lebensmittelanalytik" (8 LP)
  • Biochemie der Ernährung
    • Vorlesung "Biochemie der Ernährung II" (4 LP)
  • Allgemeine und Lebensmitteltoxikologie
    • Vorlesung "Lebensmitteltoxikologie" (4 LP)
    • Übungen "Risikobewertung toxikologisch relevanter Stoffe" (2 LP)

3. Semester

  • Technologie
    • Vorlesung "Vertiefung im Qualitätsmanagement" (1 LP)
  • Lebensmittelrecht
    • Vorlesung "Lebensmittelrecht II" (2 LP)
    • Seminar "Übungen zum Lebensmittelrecht" (1 LP)
  • Wahlpflichtmodul 1 Forschung und Vertiefung: Lebensmittelchemie und Analytik
    • Forschungspraktikum "Lebensmittelchemie und Analytik" (7 LP)
    • Wahlpflichtvorlesungen (6 LP)
  • Wahlpflichtmodul 2 Forschung und Vertiefung: Biochemie und Toxikologie
    • Forschungspraktikum "Biochemie und Toxikologie" (7 LP)
    • Wahlpflichtvorlesungen (6 LP)
  • Interdisziplinäres Seminar
    • Interdisziplinäres Seminar (6 LP)
  • Überfachliche Qualifikationen (4 LP)

4. Semester

  • Masterarbeit (30 LP)

Berufspraktikum

Im Studiengang ist kein verpflichtendes Berufspraktikum vorgesehen. Du kannst während deines Studiums ein freiwilliges Praktikum absolvieren. Wenn es den Studienzielen dient und mindestens die Hälfte der Vorlesungszeit umfasst, kannst du dafür ein Urlaubssemester beantragen. Ein solches Praktikum bietet dir wertvolle Erfahrungen außerhalb der Universität und kann dir den späteren Berufseinstieg erleichtern. 

Dein Studium international gestalten

Im Masterstudium hast du verschiedene Möglichkeiten, einen Auslandsaufenthalt in dein Studium zu integrieren. Du kannst zum Beispiel über Erasmus+ oder als Freemover ein bis zwei Semester an einer ausländischen Hochschule deiner Wahl studieren. Auch ein Auslandspraktikum lässt sich realisieren. Darüber hinaus ist eine punktuelle Mobilität über Eucor – The European Campus – möglich: Studierende des KIT können ganz flexibel einzelne Lehrveranstaltungen zusätzlich zu Kursen am KIT belegen oder in Vollzeit ein ganzes Semester oder Jahr an einer Eucor-Partneruniversität studieren.

Masterarbeit

Am Ende deines Studiums fertigst du deine Masterarbeit im Umfang von 30 LP an, eine wissenschaftliche Arbeit, die es dir ermöglicht, dein erlangtes Wissen und deine Fähigkeiten anzuwenden und zu vertiefen. Sie behandelt ein spezifisches Thema aus deinem Studienfach und erfordert eigenständige Forschung, Analyse und das Verfassen einer schriftlichen Ausarbeitung. Die Bearbeitungsdauer der Masterarbeit beträgt 6 Monate. Du kannst sie sobald du alle Module mit Ausnahme Überfachliche Qualifikationen (84 LP) absolviert hast beginnen. Die Masterarbeit kann auf Antrag auch in einem Unternehmen oder an einer anderen KIT-Fakultät angefertigt werden. Zur Masterarbeit gehört auch eine Präsentation deiner Ergebnisse

Nach einem Studium der Lebensmittelchemie ergeben sich zahlreiche spannende Jobmöglichkeiten.

In der Lebensmittelindustrie bist du beispielsweise für die Entwicklung neuer Lebensmittelprodukte oder für die Qualitätssicherung zuständig. Hier arbeitest du eng mit anderen Fachleuten aus der Lebensmitteltechnologie zusammen, um Produkte zu entwickeln und zu verbessern.

In Behörden oder privaten Laboren bist du für die Überwachung und Kontrolle von Lebensmitteln zuständig. Hier prüfst du, ob Lebensmittel den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und sicher für den Verzehr sind. Insbesondere für eine Tätigkeit in der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es erforderlich, dass du eine 1-jährige Ausbildung zur „staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin“ oder zum „staatlich geprüften Lebensmittelchemiker“ an dein Masterstudium anschließt.

Weitere Jobmöglichkeiten bieten sich in der Forschung und Entwicklung an. Hier arbeitest du an neuen Technologien und Methoden zur Herstellung von Lebensmitteln oder an der Erforschung von Lebensmittelzusatzstoffen und -inhaltsstoffen.

Auch Unternehmen der Pharmaindustrie und der Kosmetikbranche sind mögliche Arbeitsstellen, hier arbeitest du beispielsweise an der Entwicklung und Produktion von Arzneimitteln oder Kosmetika.

Neben der Industrie gibt es auch Karrieremöglichkeiten in der Wissenschaft, Lehre und Forschung. Du kannst beispielsweise an Universitäten, Hochschulen oder Forschungsinstituten arbeiten und an neuen Erkenntnissen und Technologien im Bereich der Lebensmittelchemie forschen.

Besonderheiten von Lebensmittelchemie M.Sc. am KIT

  • Vertiefung in Lebensmittelchemie und Analytik oder Biochemie und Toxikologie
  • Einbindung in die angewandte Forschung
  • Einbindung in den Universitätsverbund EUCOR ermöglicht Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Universitäten Freiburg, Basel, Straßburg, Colmar und Mulhouse
  • Großes Angebot an Hochschulgruppen
  • Möglichkeit von Nebenjobs an wissenschaftlichen Instituten/Laboren
  • Vielfältige Promotionsmöglichkeiten

Das bietet dir das KIT

  • zentraler Campus im Grünen, direkt an der Innenstadt
  • 24h-Bibliothek mit Einzel- und Gruppenarbeitsplätzen
  • breites, günstiges Verpflegungsangebot (Mensa, Cafeteria, Koeri- und Pizzawerk)
  • zahlreiche überfachliche Angebote zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung, z.B. Lern-, Schreib- und Perspektivenlabor
  • Auslandsstudium z.B. über Erasmus
  • ausgezeichnetes Hochschulsportangebot mit einer großen Auswahl an Sportarten
  • umfassendes kulturelles Angebot mit Uni-Orchestern, -Chören und -Theatergruppen
  • umfangreiche Unterstützung für den Berufseinstieg und die Selbstständigkeit
  • international ausgerichtete Studiengänge und vielfältige Austauschprogramme
  • moderne Labore und praxisnahe Lehrmethoden
  • Lernraum-App
  • vielfältige studentische Initiativen, Vereine und Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung des Campusleben
  • nach dem Studium in Kontakt bleiben über das Alumni-Netzwerk

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Lebensmittelchemie sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung:

  • Bachelorabschluss
    ein bestandener Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) im Studiengang Lebensmittelchemie (oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt) an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein.
  • Mindestkenntnisse und Mindestleistungen in den Bereichen
    • Praktikumsleistungen in den Fächern Allgemeine und Anorganische Chemie, Organische Chemie, Physikalische Chemie und Botanik 35 ECTS-Punkten (LP)
    • Praktikumsleistungen im Fach Lebensmittelanalytik 25 LP

Wichtig: Mit der Bewerbung muss der Erfassungsbogen zur Darlegung der zum Zugang geforderten Mindestleistungen zwingend eingereicht werden. Fehlen die Praktikumsleistungen im Bereich Botanik im Umfang von maximal 5 LP, kann eine Zulassung mit der Auflage erfolgen, dass diese Leistungen innerhalb der ersten beiden Semester des Masterstudiengangs nachgeholt werden.

Sprachvoraussetzungen und -nachweise

Für den Masterstudiengang Lebensmittelchemie benötigst du ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Deine Deutschkenntnisse müssen mindestens dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen.

Wichtig: Den Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse musst du unabhängig von deiner Staatsbürgerschaft und spätestens bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist erbringen, möglichst jedoch schon zum Zeitpunkt der Bewerbung.

In welcher Form muss ich die Sprachnachweise erbringen? Bitte lies dazu die folgenden Kapitel auf dieser Webseite sorgfältig durch. Wenn du danach noch Fragen haben solltest, wende dich bitte an:

Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse

Als Nachweis für deine Deutschkenntnisse genügt deine Hochschul- oder Masterzugangsberechtigung (also zum Beispiel Abitur, Studium oder eine berufliche Qualifikation, die dich zum Studium berechtigt), wenn du sie an einer deutschsprachigen Einrichtung mit deutscher Unterrichtssprache erworben hast.

Konkret bedeutet das: Du musst keinen zusätzlichen Deutschnachweis einreichen, wenn du 

  • dein Abitur an einer deutschsprachigen Schule im In- oder Ausland erworben hast,
  • Absolventin oder Absolvent einer bilingualen Sekundarschule im In- oder Ausland bist und eine bilinguale Deutschprüfung abgelegt hast, wie z.B. das AbiBac oder das Gemischtsprachige International Baccalaureat (GIB) oder
  • deinen Abschluss zwar an einer ausländischen Schule gemacht hast, mit dem jeweiligen Land aber eine sonstige offizielle Übereinkunft über die Anerkennung deines Schulabschlusses oder Sprachzeugnisses als Sprachnachweis für ein Hochschulstudium in Deutschland besteht.

Eine vollständige Liste der ausländischen Schulabschlüsse und Sprachzeugnisse, die als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse anerkannt sind, findest du auf der Webseite der Kultusministerkonferenz.

Hast du bereits ein deutschsprachiges Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen, kann auch dieses als Deutschnachweis gelten – aber nur, wenn im Diploma Supplement, Transcript of Records oder der Abschlussurkunde eindeutig ausgewiesen ist, dass Deutsch alleinige Unterrichts- und Prüfungssprache war.

Hast du hingegen deine Hochschul- oder Masterzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung mit deutscher Unterrichtssprache erworben, musst du Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2 nachweisen. Das entspricht dem GER-Niveau C1.

Ausschließlich folgende Nachweise werden dabei gemäß Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des KIT akzeptiert: 

  • bestandener „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung
  • bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit Gesamtergebnis DSH-2
  • bestandener Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsteilen
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - zweite Stufe (DSD II)
  • Goethe-Zertifikat C1 oder höher
  • bestandene Prüfung telc Deutsch C1 Hochschule
  • Österreichisches Sprachdiplom C1 oder höher

Hinweis: Die genannten Tests werden auch bei Angabe eines Ablaufdatums durch den Anbieter zeitlich unbegrenzt als Sprachnachweis akzeptiert.

Was, wenn ich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen passenden C1-Nachweis für Deutsch vorlegen kann?

Wenn du für deine Deutschkenntnisse zum Ende der Bewerbungsfrist noch keinen der oben genannten C1-Nachweise vorlegen kannst, kannst du dennoch zugelassen werden, sofern du vorläufig mindestens das Sprachniveau B2 nachweist. Als Nachweise auf B2-Niveau gelten ausschließlich:

  • bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit Gesamtergebnis DSH-1
  • bestandener Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit Niveaustufe 3 in allen vier Prüfungsteilen
  • bestandene Prüfung telc Deutsch B2

Aber bitte nicht vergessen: Den C1-Nachweis musst du dann immer noch bis spätestens zum Ablauf deiner Immatrikulationsfrist einreichen, die in deinem Zulassungsangebot genannt ist.

Prüfe daher frühzeitig, ob du die nötigen Sprachnachweise fristgerecht erbringen kannst und plane gegebenenfalls die Teilnahme an einem anerkannten Sprachtest ein.

In begründeten Fällen kannst du für den Nachweis deiner Sprachkenntnisse eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist beantragen, die jedoch maximal bis zum Tag vor Beginn der Vorlesungszeit gewährt werden kann. Wende dich dafür an den Studierendenservice oder das International Students Office – je nachdem, wer in deinem Zulassungsbescheid als deine Anlaufstelle genannt ist.

Bewerbung für das 1. Fachsemester

 
Bewerbungsportal für das Sommersemester
öffnet am 01.12.2025.

Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester

 
Bewerbungsportal für das Sommersemester
öffnet am 01.12.2025.
Dr. Julia Misiewicz
Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)

+49 721 608 - 44930Julia Misiewicz does-not-exist.kit edu

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe

Studierendenservice

 

+49 721 608 - 82222

 

Kontakt für Studierende

Kontakt für Bewerber*innen

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe

 

Öffnungszeiten

International Students Office
Erster Anlaufpunkt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
First point of contact for international applicants

+49 721 608 - 44911

Kontaktformular

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe

Vorausgegangene Studien- und Prüfungsordnung Lebensmittelchemie M.Sc.
Titel Stand Download
20.05.2025, veröffentlicht 21.05.2025

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26.02.2025, veröffentlicht 27.02.2025

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30.03.2023, veröffentlicht 30.03.2023

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20.05.2022, veröffentlicht 20.05.2022

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28.03.2022, veröffentlicht 28.03.2022

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04.09.2020, veröffentlicht 04.09.2020

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14.03.2017, veröffentlicht 14.03.2017

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29.05.2015, veröffentlicht 29.05.2015

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01.10.2014, veröffentlicht 01.10.2014

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28.03.2014, veröffentlicht 28.03.2014

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07.07.2011, veröffentlicht 25.07.2011

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Vorlesungszeiten

SS 2025

22.04.2025 - 02.08.2025

WS 2025/26

27.10.2025 - 21.02.2026

SS 2026

20.04.2026 - 01.08.2026

WS 2026/27

26.10.2026 - 20.02.2027

SS 2027

19.04.2027 - 31.07.2027

WS 2027/28

25.10.2027 - 19.02.2027

SS 2028

18.04.2028 - 29.07.2028

Vorlesungen finden nicht statt:
  • vom 24.12. bis zum 06.01.
  • in der Woche nach Pfingsten
  • sowie an allen gesetzlichen Feiertagen, die für das Land Baden-Württemberg gelten