Abschlussart: Master of Science (M.Sc.)
Regelstudienzeit: 4 Semester (Vollzeitstudium)
Leistungspunkte (ECTS): 120 Leistungspunkte
Unterrichtssprache: Deutsch
Höheres Fachsemester: nein
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Studiengangsbeschreibung
Was dich in unserem Master erwartet
Der Masterstudiengang Ingenieurpädagogik am KIT baut inhaltlich auf den gleichnamigen Bachelorstudiengang auf. Du behältst dein technisches Hauptfach und dein Nebenfach (zweites Unterrichtsfach) bei und knüpfst an die Berufspädagogik des Bachelorstudiums an. Die Regelstudienzeit beträgt 4 Fachsemester und du erwirbst 120 Leistungspunkte nach ECTS (LP). Dein Masterabschluss in Ingenieurpädagogik berechtigt dich zum Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt an Beruflichen Schulen (Referendariat) an Beruflichen Schulen in Baden-Württemberg.
Im Master Ingenieurpädagogik konzentrierst du dich auf die Berufspädagogik und dein zweites Unterrichtsfach. In deinem technischen Hauptfach Metalltechnik, Elektrotechnik und Informationstechnik oder Bautechnik erbringst du nur noch wenige Leistungen, kannst allerdings eine Spezialisierung, die sogenannte Vertiefungsrichtung, wählen. Nähere Informationen findest du im Modulhandbuch. Außerdem wirst du ein berufspädagogisches Praktikum oder Schulpraktikum und ein Industriepraktikum absolvieren.
Dein zweites Unterrichtsfach setzt du fort oder wählst du aus:
- Physik
- Volks- und Betriebswirtschaftslehre
- Sport
- Mathematik oder
- Geschichte mit Gemeinschaftskunde
Wenn dein Hauptfach Metalltechnik ist, kannst du eine weitere Vertiefungsrichtung als zweites Unterrichtsfach wählen.
Studienaufbau im Überblick
1. - 3. Semester:
- Bildungswissenschaften (28 LP)
- Wahlpflichtfach - 2. Unterrichtsfach (20 LP)
- Vertiefungsrichtung – Hauptfach (12 LP)
- Schulpraktikum oder berufspädagogisches Praktikum (7 LP)
- Betriebspraktikum (8 LP)
4. Semester:
- Masterarbeit mit Präsentation (20 LP)
Berufspraktikum
Im Studiengang sind zwei verpflichtende Praktika von jeweils sechs Wochen Dauer vorgesehen, ein Schulpraktikum/Berufspädagogisches Praktikum und ein Betriebspraktikum Insgesamt absolvierst du also zwölf Wochen Praktikum, vorzugsweise in den Semesterferien. Nähere Informationen erhältst du im Modulhandbuch. Es wird empfohlen, das Schulpraktikum in zwei Phasen zu je 3 Wochen aufzuteilen.
Du kannst zudem während deines Studiums auch ein freiwilliges Praktikum absolvieren. Wenn es den Studienzielen dient und mindestens die Hälfte der Vorlesungszeit umfasst, kannst du dafür ein Urlaubssemester beantragen. Ein solches Praktikum bietet dir wertvolle Erfahrungen außerhalb der Universität und kann dir den späteren Berufseinstieg erleichtern.
Dein Studium international gestalten
Im Masterstudium hast du verschiedene Möglichkeiten, einen Auslandsaufenthalt in dein Studium zu integrieren. Du kannst zum Beispiel über Erasmus+ oder als Freemover ein bis zwei Semester an einer ausländischen Hochschule deiner Wahl studieren. Auch ein Auslandspraktikum lässt sich realisieren. Darüber hinaus ist eine punktuelle Mobilität über Eucor – The European Campus – möglich: Studierende des KIT können ganz flexibel einzelne Lehrveranstaltungen zusätzlich zu Kursen am KIT belegen oder in Vollzeit ein ganzes Semester oder Jahr an einer Eucor-Partneruniversität studieren.
Die Hochschulallianz EPICUR bietet zudem niederschwellige Auslandserfahrungen über einen virtuellen Campus, teilweise auch vor Ort oder im blended learning.
Weitere Informationen erhältst du bei den für Auslandsaufenthalte zuständigen Ansprechpersonen der KIT-Fakultät oder beim International Students Office.
Masterarbeit
Am Ende deines Studiums fertigst du deine Masterarbeit im Umfang von 20 LP an, eine wissenschaftliche Arbeit, die es dir ermöglicht, dein erlangtes Wissen und deine Fähigkeiten anzuwenden und zu vertiefen. Sie behandelt ein spezifisches Thema aus deinem Studienfach und erfordert eigenständige Forschung, Analyse und das Verfassen einer schriftlichen Ausarbeitung. Die Bearbeitungsdauer der Masterarbeit beträgt 6 Monate. Du kannst sie sobald du 70 LP erreicht hast beginnen. Die Masterarbeit kann auf Antrag auch in einem Unternehmen oder an einer anderen KIT-Fakultät angefertigt werden. Zur Masterarbeit gehört auch eine Präsentation deiner Ergebnisse (Verteidigung).
Berufsperspektiven
Dein Masterabschluss in Ingenieurpädagogik berechtigt dich zum Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt an Beruflichen Schulen (Referendariat) an Beruflichen Schulen in Baden-Württemberg. Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und schließt mit einer Staatsprüfung (2. Staatsexamen) ab. Vor dem Eintritt in den Vorbereitungsdienst musst du ein längeres Berufspraktikum nachweisen. Eine Berufsausbildung oder -tätigkeit vor dem Studium kann dafür angerechnet werden. Nach dem Staatsexamen bieten sich für Lehrkräfte, besonders in Metall- und Elektrotechnik, sehr gute Einstellungschancen, sowohl an Berufsschulen, als auch an Berufskollegs, Meisterschulen und Technischen Gymnasien.
Neben dem Schuldienst gibt es vielfältige Einsatzmöglichkeiten für dich im Bereich der betrieblichen Aus- und Weiterbildung und in außerschulischen Bildungseinrichtungen. Du kannst auch im Fachjournalismus oder der Öffentlichkeitsarbeit sowie im Vertrieb technischer Produkte und Anlagen tätig werden.
Zugangsvoraussetzungen und Sprachnachweise
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Ingenieurpädagogik sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung:
- Bachelorabschluss
ein bestandener Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) im Studiengang Ingenieurpädagogik oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt, insbesondere auch rein ingenieurwissenschaftliche Studiengänge, die mit der gewählten beruflichen Fachrichtung des Masterstudiengangs Ingenieurpädagogik korrespondieren, an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule mit einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und einer Mindestanzahl von 180 Leistungspunkten (ECTS) - Mindestkenntnisse und Mindestleistungen in den Bereichen
- Bildungswissenschaften, insbesondere Berufspädagogik, Didaktik, Arbeitsanalyse, Planung beruflicher Bildung, schul- und/oder berufspädagogische Praxis im Umfang von mindestens 23 Leistungspunkten
- Bautechnik, Elektrotechnik oder Metalltechnik (oder korrespondierende Ingenieurwissenschaft) im Umfang von 98 Leistungspunkten
- Metalltechnik: Werkstoffkunde im Umfang von 9 LP, Technische Mechanik im Umfang von 11 LP, Maschinenkonstruktionslehre im Umfang von 7 LP, Technische Thermodynamik und Wärmeübertragung im Umfang von 6 LP, Strömungslehre im Umfang von 7 LP, Fertigungstechnik im Umfang von 3 LP
- Bautechnik: Mindestleistungen aus einem der drei Bereiche Ausbautechnik, Hochbautechnik oder Tiefbautechnik im Umfang von 6 LP
- Zweites Unterrichtsfach oder Vertiefungsrichtung Metalltechnik im Umfang von 10 Leistungspunkten
- Sport: Nachweis über erfolgreich absolvierte Sporteingangsprüfung, Grundlagen Trainingswissenschaft im Umfang von 3 LP, Einführung in die Sportwissenschaft im Umfang von 3 LP, Wissenschaftliches Arbeiten im Umfang von 2 LP
- Praktikum
ein sechswöchiges Praktikum oder eine Berufstätigkeit in Vollzeit in einem der beruflichen Fachrichtung verwandten Bereich einschließlich von im Bachelorstudium erbrachten Praktikumsleistungen
Sprachvoraussetzungen und -nachweise
Für den Masterstudiengang Ingenieurpädagogik benötigst du ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Deine Deutschkenntnisse müssen mindestens dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen.
Wichtig: Den Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse musst du unabhängig von deiner Staatsbürgerschaft und spätestens bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist erbringen, möglichst jedoch schon zum Zeitpunkt der Bewerbung.
In welcher Form muss ich die Sprachnachweise erbringen? Bitte lies dazu die folgenden Kapitel auf dieser Webseite sorgfältig durch. Wenn du danach noch Fragen haben solltest, wende dich bitte an:
- den Studierendenservice, wenn du dich als Deutsche, Deutscher oder Deutschen gleichgestellte Person bewirbst
- das International Students Office, wenn du eine Nicht-EU-Staatsangehörigkeit hast
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
Als Nachweis für deine Deutschkenntnisse genügt deine Hochschul- oder Masterzugangsberechtigung (also zum Beispiel Abitur, Studium oder eine berufliche Qualifikation, die dich zum Studium berechtigt), wenn du sie an einer deutschsprachigen Einrichtung mit deutscher Unterrichtssprache erworben hast.
Konkret bedeutet das: Du musst keinen zusätzlichen Deutschnachweis einreichen, wenn du
- dein Abitur an einer deutschsprachigen Schule im In- oder Ausland erworben hast,
- Absolventin oder Absolvent einer bilingualen Sekundarschule im In- oder Ausland bist und eine bilinguale Deutschprüfung abgelegt hast, wie z.B. das AbiBac oder das Gemischtsprachige International Baccalaureat (GIB) oder
- deinen Abschluss zwar an einer ausländischen Schule gemacht hast, mit dem jeweiligen Land aber eine sonstige offizielle Übereinkunft über die Anerkennung deines Schulabschlusses oder Sprachzeugnisses als Sprachnachweis für ein Hochschulstudium in Deutschland besteht.
Eine vollständige Liste der ausländischen Schulabschlüsse und Sprachzeugnisse, die als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse anerkannt sind, findest du auf der Webseite der Kultusministerkonferenz.
Hast du bereits ein deutschsprachiges Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen, kann auch dieses als Deutschnachweis gelten – aber nur, wenn im Diploma Supplement, Transcript of Records oder der Abschlussurkunde eindeutig ausgewiesen ist, dass Deutsch alleinige Unterrichts- und Prüfungssprache war.
Hast du hingegen deine Hochschul- oder Masterzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung mit deutscher Unterrichtssprache erworben, musst du Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2 nachweisen. Das entspricht dem GER-Niveau C1.
Ausschließlich folgende Nachweise werden dabei gemäß Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des KIT akzeptiert:
- bestandener „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung
- bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit Gesamtergebnis DSH-2
- bestandener Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsteilen
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - zweite Stufe (DSD II)
- Goethe-Zertifikat C1 oder höher
- bestandene Prüfung telc Deutsch C1 Hochschule
- Österreichisches Sprachdiplom C1 oder höher
Hinweis: Die genannten Tests werden auch bei Angabe eines Ablaufdatums durch den Anbieter zeitlich unbegrenzt als Sprachnachweis akzeptiert.
Was, wenn ich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen passenden C1-Nachweis für Deutsch vorlegen kann?
Wenn du für deine Deutschkenntnisse zum Ende der Bewerbungsfrist noch keinen der oben genannten C1-Nachweise vorlegen kannst, kannst du dennoch zugelassen werden, sofern du vorläufig mindestens das Sprachniveau B2 nachweist. Als Nachweise auf B2-Niveau gelten ausschließlich:
- bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit Gesamtergebnis DSH-1
- bestandener Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit Niveaustufe 3 in allen vier Prüfungsteilen
- bestandene Prüfung telc Deutsch B2
Aber bitte nicht vergessen: Den C1-Nachweis musst du dann immer noch bis spätestens zum Ablauf deiner Immatrikulationsfrist einreichen, die in deinem Zulassungsangebot genannt ist.
Prüfe daher frühzeitig, ob du die nötigen Sprachnachweise fristgerecht erbringen kannst und plane gegebenenfalls die Teilnahme an einem anerkannten Sprachtest ein.
In begründeten Fällen kannst du für den Nachweis deiner Sprachkenntnisse eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist beantragen, die jedoch maximal bis zum Tag vor Beginn der Vorlesungszeit gewährt werden kann. Wende dich dafür an den Studierendenservice oder das International Students Office – je nachdem, wer in deinem Zulassungsbescheid als deine Anlaufstelle genannt ist.
Bewerbungsportal
Bewerbung für das 1. Fachsemester
öffnet am 01.12.2025.
Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester
öffnet am 01.12.2025.
Ansprechpersonen
Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)
+49 721 608 - 44930
Sabrina Joos ∂does-not-exist.kit edu
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe
Erster Anlaufpunkt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
First point of contact for international applicants
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe
Modulhandbuch
| Titel | Download |
|---|---|
| Modulhandbuch Ingenieurpädagogik Master | PDF (deutsch) |
| Öffentliche Sicht Ingenieurpädagogik Master im Campus Management System | Link (deutsch) Link (englisch) |
Satzungen und Ordnungen
| Titel | Stand | Download |
|---|---|---|
| 2020 KIT 026 Satzung zur Änderung der Satzung für den Zugang zu dem Masterstudiengang Ingenieurpädagogik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 31.07.2020, veröffentlicht 31.07.2020 | |
| 2017 KIT 063 Satzung für den Zugang zu dem Masterstudiengang Ingenieurpädagogik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 16.11.2017, veröffentlicht 16.11.2017 |
| Titel | Stand | Download |
|---|---|---|
| 2025 KIT 060 Neubekanntmachung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 08.10.2025, veröffentlicht 08.10.2025 |
Vorlesungszeiten und Vorlesungsverzeichnis
SS 2025
22.04.2025 - 02.08.2025
WS 2025/26
27.10.2025 - 21.02.2026
SS 2026
20.04.2026 - 01.08.2026
WS 2026/27
26.10.2026 - 20.02.2027
SS 2027
19.04.2027 - 31.07.2027
WS 2027/28
25.10.2027 - 19.02.2027
SS 2028
18.04.2028 - 29.07.2028
Vorlesungen finden nicht statt:
- vom 24.12. bis zum 06.01.
- in der Woche nach Pfingsten
- sowie an allen gesetzlichen Feiertagen, die für das Land Baden-Württemberg gelten
