Abschlussart: Master of Science (M.Sc.)
Regelstudienzeit: 4 Semester (Vollzeitstudium)
Leistungspunkte (ECTS): 120 Leistungspunkte
Unterrichtssprache: Deutsch
Höheres Fachsemester: nicht zulassungsbeschränkt
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Studiengangsbeschreibung
Abschluss und Studiendauer
2 Jahre Regelstudienzeit bis zum Abschluss als Master of Science (M.Sc.); insgesamt müssen 120 Leistungspunkte (analog dem European Credit Transfer and Accumulation System – ECTS) erworben werden. Die individuelle Studiendauer kann von der Regelstudienzeit abweichen.
Studienaufbau
- Pflichtfach: Prozess- und Anlagentechnik
- Wahlpflichtbereich: Biopharmazeutische Aufarbeitungsverfahren, Biotechnologische Stoffproduktion, Integrierte Bioprozesse, Ausgewählte Formulierungstechnologien, Kinetik und Katalyse, Partikeltechnik, Numerische Strömungssimulation, Thermodynamik III, Physikalische Chemie, Thermische Transportprozesse
- Schlüsselqualifikationen
- 2 Vertiefungsfächer aus:
- Angewandte Rheologie
- Gas-Partikel-Systeme
- Prozesse der Mechanischen Verfahrenstechnik
- Umweltschutzverfahrenstechnik
- Thermische Verfahrenstechnik
- Produktgestaltung
- Chemische Verfahrenstechnik
- Chemie und Technik erneuerbarer Brennstoffe
- Technische Thermodynamik und Kältetechnik
- Lebensmittelverfahrenstechnik
- Wassertechnologie
- Verbrennungstechnik
- Lebensmittel und Trinkwasser – Rohstoff- und Produkteigenschaften
- Formulierung biologischer und bioaktiver Stoffe
- Industrielle Biotechnologie
- Materialprozesstechnik und Werkstoffe
Qualifikationsziele
Im Masterstudium Bioingenieurwesen werden vertiefte und umfangreiche ingenieurwissenschaftliche sowie mathematische und naturwissenschaftliche Kenntnisse vermittelt, die die Absolventinnen und Absolventen zu wissenschaftlicher Arbeit und verantwortlichem Handeln bei einer beruflichen Tätigkeit und in der Gesellschaft befähigen.
Im Pflichtprogramm erwerben die Studierenden ein gegenüber dem Bachelorstudium wesentlich erweitertes methodisch qualifiziertes ingenieur- und naturwissenschaftliches Grundlagenwissen, das exemplarisch in zwei frei zu wählenden Vertiefungsfächern weiterentwickelt wird. In der Masterarbeit erfolgt der Nachweis, dass die Absolventen ein Problem aus ihrem Fachgebiet selbstständig und in begrenzter Zeit mit wis-senschaftlichen Methoden, die dem Stand der Forschung entsprechen, bearbeiten können. Das Berufspraktikum soll eine Anschauung berufspraktischer Tätigkeit auf Ingenieursniveau vermitteln.
Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, Probleme mit wissenschaftlichen Methoden zu analysieren und zu lösen, komplexe Problemstellungen zu abstrahieren und zu formulieren sowie neue Methoden, Prozesse und Produkte zu entwickeln. Sie können Wissen aus verschiedenen Bereichen kombinieren und sich systematisch in neue Aufgaben einarbeiten sowie auch die nichttechnischen Auswirkungen der Ingenieurtätigkeit reflektieren und in ihr Handeln verantwortungsbewusst einbeziehen.
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist ein abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium einer anerkannten Hochschule in Bioingenieurwesen oder einem verwandten Studiengang. Es wird keine Mindestnote verlangt.
Obwohl keine Höchstzahl an Studienplätzen (NC) festgesetzt wurde, heißt dies nicht, dass alle Bewerber einen Platz erhalten. Im vorausgegangenen Studium müssen bestimmte Studien- und Prüfungsleistungen in bestimmtem Umfang (LP bzw. Credit Points) erbracht worden sein, die in etwa denen des Bachelorstudiengangs Bioingenieurwesen am KIT entsprechen. Erwartet werden:
- mindestens 40 LP „Mathematische & Naturwissenschaftliche Grundlagen“
- mindestens 15 LP „Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen“
- mindestens 20 LP „Thermodynamik & Transportprozesse“
- mindestens 12 LP „Verfahrenstechnische Grundlagen“
- mindestens 20 LP im Fach „Biologie und Biotechnologie“
- eine Bachelorarbeit oder eine im Umfang vergleichbare selbstständige wissenschaftliche Arbeit im Umfang von mindestens 12 LP
Deutschkenntnisse für internationale Bewerber*innen
Um ein deutschsprachiges Studium aufnehmen zu können, müssen internationale Bewerber*innen entsprechende Sprachkenntnisse nachweisen. Für die Bewerbung benötigen Sie mindestens Kenntnisse auf B1-Niveau. Alle Zertifikate werden akzeptiert, aber es reicht auch eine Teilnahmebescheinigung am B1-Kurs. Zur Einschreibung muss die DSH2 oder eines der anerkannten Äquivalente vorgelegt werden. Weitere Informationen erhalten Sie beim International Students Office.
Bewerbungsportal
Bewerbung für das 1. Fachsemester
Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester
Ansprechpersonen für Studieninteressierte
Studienberaterin
Zentrum für Information und Beratung (zib), zentrale Studienberatung
+49 721 608 - 44930
Karin SchmurrZyu4∂kit edu
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrum für Information und Beratung (zib)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe
Ansprechpersonen für Studierende
Ansprechpersonen für Bewerber*innen
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Servicezentrum Studium und Lehre
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe
Erster Anlaufpunkt für internationale Bewerber*innen
First point of contact for international applicants
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe
Ansprechpersonen für Studierende
Informationsbroschüren
Modulhandbuch
Satzungen und Ordnungen
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
2016 KIT 034 Satzung für das hochschuleigene Zugangs- und Auswahlverfahren im Masterstudiengang Bioingenieurwesen am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 10.05.2016, veröffentlicht 09.05.2016 |
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
2020 KIT 006 Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für den Masterstudiengang Bioingenieurwesen | 26.02.2020, veröffentlicht 26.02.2020 | |
2016 KIT 061 Berichtigung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Karlsruhe (TH) für den Masterstudiengang Bioingenieurwesen | 04.07.2016, veröffentlicht 04.07.2016 | |
2016 KIT 032 Studien- und Prüfungsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für den Masterstudiengang Bioingenieurwesen | 10.05.2016, veröffentlicht 09.05.2016 |
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
2014 KIT 019 Satzung zur Umsetzung des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich der Europäischen Region vom 11. April 1997 gemäß §§ 32 Abs. 2, 4 und 36a LHG in den Studien- und Prüfungsordnungen am KIT | 28.03.2014, veröffentlicht 28.03.2014 | |
2012 KIT 054 Studien- und Prüfungsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für den Masterstudiengang Bioingenieurwesen | 27.09.2012, veröffentlicht 08.10.2012 | |
2011 KIT 014 Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Karlsruhe (TH) für den Masterstudiengang Bioingenieurwesen | 14.04.2011, veröffentlicht 28.04.2011 | |
72. Studien- und Prüfungsordnung der Universität Karlsruhe (TH) für den Masterstudiengang Bioingenieurwesen | 18.08.2009 |
Vorlesungszeiten
WS 2020/21
02.11.2020 - 20.02.2021
SS 2021
12.04.2021 - 24.07.2021
Ostern: 04. / 05.04.2021
Pfingsten: 24. - 29.05.2021
WS 2021/22
18.10.2021 - 12.02.2022
SS 2022
19.04.2022 - 30.07.2022
Ostern: 17. / 18.04.2022
Pfingsten: 06. - 11.06.2022
WS 2022/23
24.10.2022 - 18.02.2023
SS 2023
17.04.2023 - 29.07.2023
Ostern: 09. / 10.04.2023
Pfingsten: 29.05. - 03.06.2023
WS 2023/24
23.10.2023 - 17.02.2024
SS 2024
15.04.2024 - 27.07.2024
Ostern: 31.03. / 01.04.2024
Pfingsten: 20. - 25.05.2024