Abschlussart: Master of Science (M.Sc.)

Regelstudienzeit: 4 Semester (Vollzeitstudium)

Leistungspunkte (ECTS): 120 Leistungspunkte

Unterrichtssprache: Deutsch oder Englisch

Zulassungsbeschränkung:
1. Fachsemester: ja
Höheres Fachsemester: ja
Studienbeginn:
1. Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
Bewerbungsfrist:
Deutsche oder EU-Staatsangehörige
1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern
1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester

Was dich in unserem Master erwartet

Im Masterstudiengang Architektur vertiefst und erweiterst du deine gestalterischen, technischen und wissenschaftlichen Kompetenzen aus dem Bachelorstudium und entwickelst dein eigenes fachliches Profil gezielt weiter. Die Regelstudienzeit beträgt vier Fachsemester, in denen du insgesamt 120 Leistungspunkte (LP) nach ECTS erwirbst. Diese verteilen sich auf die Fächer

  • Entwerfen (46 LP)
  • Architektonische Kernkompetenzen (16 LP)
  • Spezialisierung (22 LP)
  • Überfachliche Qualifikationen (6 LP)

sowie die Masterarbeit (30 LP) im abschließenden Semester.

Das Studium ist als Projektstudium rund um das Fach Entwerfen aufgebaut: In jedem Semester bearbeitest du ein umfangreiches hoch- oder städtebauliches Entwurfsprojekt (je 12 LP), ergänzt durch eine thematisch entsprechende Entwurfsvertiefung (je 2 LP). Im ersten Semester kommen als kleinere, meist unbetreute Entwurfsaufgaben die so genannten Stegreife (4 LP) hinzu.

Im Fach Architektonische Kernkompetenzen nimmst du an den Pflichtmodulen Veranstaltungsreihen (4 LP) und Tragwerksplanung und Konstruktion (4 LP) teil und wählst zusätzlich jeweils ein Modul à 4 LP aus den Wahlpflichtblöcken Entwerfen, Geschichte, Kunst und Theorie sowie Stadt- und Landschaftsplanung. So baust du systematisch auch deine theoretischen und technischen Fähigkeiten aus und verknüpfst sie direkt mit den Entwurfsprojekten.

Weitere Möglichkeiten zur gezielten Profilbildung bieten sich dir im Fach Spezialisierung. Das Modul Forschungsfelder (6 LP) ist verpflichtend; darüber hinaus wählst du vier Module (4 x 4 LP) aus einem breiten Spektrum unterschiedlicher Lehrangebote – von Entwurfs- und Designworkshops über Bau- und Tragwerksplanung bis hin zu Architekturtheorie, Kunstgeschichte oder digitalen Planungsmethoden. Auch die Module aus den Wahlpflichtblöcken des Faches Architektonische Kernkompetenzen stehen dir dabei zur Auswahl.

Im Fach Überfachliche Qualifikationen baust du zusätzlich allgemeine und berufspraxisrelevante Schlüsselkompetenzen auf, die über die rein fachlichen Inhalte hinausgehen. Dazu gehören unter anderem Teamarbeit, Kommunikation, Projektorganisation und Präsentationstechniken. 

Insgesamt profitierst du im projektorientierten Masterstudiengang Architektur am KIT von einer großen inhaltlichen Gestaltungsfreiheit: Du kannst deine Entwurfsthemen und Lehrveranstaltungen individuell wählen und deine Studienschwerpunkte strategisch ausrichten. Dafür stehen drei thematische Schwerpunktfelder zur Verfügung, die du dir bei entsprechender Modulauswahl im Abschlusszeugnis mit einer Zusatzbescheinigung ausweisen lassen kannst:

  • Städtebau / Urban Design
  • Bautechnologie / Building Technology
  • Architektonisches und kulturelles Erbe / Architectural and Cultural Heritage

Eine studienfachliche Beratung unterstützt dich dabei, deinen Studienverlauf gezielt zu planen und dein Profil bis hin zur Masterarbeit zu schärfen.

Mit dem Master of Science (M.Sc.) in Architektur erwirbst du einen berufsqualifizierenden Abschluss, der den Richtlinien der Bundesarchitektenkammer sowie internationaler Vereinigungen wie UIA und AESOP entspricht. Er bereitet dich auf verantwortungsvolle Tätigkeiten in Architektur, Stadtplanung, Forschung und Lehre vor und schafft – zusammen mit der erforderlichen Praxiszeit – die Grundlage für die Bauvorlageberechtigung sowie die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer. Darüber hinaus eröffnet dir der Abschluss internationale Berufsperspektiven und legt die Basis für eine anschließende Promotion.

Studienaufbau im Überblick

1. Semester

  • Entwurf Hochbau (12 LP)
  • Entwurfsvertiefung (2 LP)
  • Tragwerksplanung und Konstruktion (4 LP)
  • Modul aus dem Wahlpflichtblock Entwerfen, Geschichte, Kunst und Theorie (4 LP)
  • Modul aus dem Fach Spezialisierung (4 LP)
  • Stegreife (4 LP)

2. Semester

  • Entwurf Städtebau (12 LP)
  • Entwurfsvertiefung (2 LP)
  • Vorlesungsreihen (4 LP)
  • Modul aus dem Wahlpflichtblock Stadt- und Landschaftsplanung (4 LP)
  • Module aus dem Fach Spezialisierung (2 × 4 LP)

3. Semester

  • Entwurf Hoch- oder Städtebau (12 LP)
  • Entwurfsvertiefung (2 LP)
  • Modul aus dem Fach Spezialisierung (4 LP)
  • Schlüsselqualifikationen (4 LP)
  • Seminarwoche (2 LP)
  • Forschungsseminar oder Freie Studienarbeit (4 LP)
  • Vorbereitung Masterarbeit (2 LP)

4. Semester

  • Masterarbeit (30 LP)

Berufspraktikum

Für die Zulassung zum Masterstudiengang Architektur ist ein zwölfwöchiges Büropraktikum nachzuweisen. Dieses Pflichtpraktikum kannst du bereits während des Bachelorstudiums oder – bei Zulassung unter Vorbehalt – innerhalb der ersten beiden Mastersemester absolvieren. Es muss in einem Architekturbüro oder in der Hochbauabteilung eines Amtes oder eines großen Unternehmens stattfinden.

Darüber hinaus ist im Masterstudium kein weiteres Pflichtpraktikum vorgesehen. Es wird jedoch nachdrücklich empfohlen, zusätzlich ein längeres, zusammenhängendes Büropraktikum von etwa sechs Monaten zu absolvieren, um vertiefte Einblicke in die berufliche Praxis und Arbeitsabläufe von Architektinnen und Architekten zu gewinnen. Für ein freiwilliges Praktikum kannst du beim Studierendenservice ein Urlaubssemester beantragen, sofern es mindestens die Hälfte der Vorlesungszeit umfasst.

Dein Studium international gestalten

Im Masterstudium hast du verschiedene Möglichkeiten, einen Auslandsaufenthalt in dein Studium zu integrieren. Du kannst zum Beispiel über Erasmus+ oder als Freemover ein bis zwei Semester an einer ausländischen Hochschule deiner Wahl studieren. Auch ein Auslandspraktikum lässt sich realisieren. Darüber hinaus ist eine punktuelle Mobilität über Eucor – The European Campus – möglich: Studierende des KIT können ganz flexibel einzelne Lehrveranstaltungen zusätzlich zu Kursen am KIT belegen oder in Vollzeit ein ganzes Semester oder Jahr an einer Eucor-Partneruniversität studieren.

Informationen und Unterstützung bei der Planung deiner Auslandsaufenthalte erhältst du von der von der Auslandskoordination und dem Erasmus-Büro der KIT-Fakultät für Architektur sowie vom International Students Office (IStO) des KIT.

Masterarbeit

Im vierten Semester verfasst du deine Masterarbeit im Umfang von 30 LP. Im Mittelpunkt steht ein architektonischer Entwurf, den du durch eine wissenschaftliche Ausarbeitung ergänzt. Dabei setzt du die im Studium erworbenen gestalterischen, technischen und theoretischen Kompetenzen gezielt ein, um eine komplexe Entwurfsaufgabe eigenständig zu bearbeiten.

Die Masterarbeit umfasst eine Bearbeitungszeit von sechs Monaten und schließt mit einer öffentlichen Präsentation deiner Arbeit ab. Voraussetzung für die Anmeldung ist der Nachweis von mindestens 90 LP. Als Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer kommen ausschließlich Personen in Frage, die an der Fakultät für Architektur die Leitung eines Entwurfsfachgebiets innehaben.

In erster Linie werden Absolventen und Absolventinnen des Master-Studiums Architektur als Führungskräfte in der Planung, dem Entwurf und der Gestaltung von Gebäuden und Gebäudekonzepten in Architektur- und Ingenieurbüros oder als freischaffender Architekt bzw. freischaffende Architektin tätig. Für eine freischaffende Tätigkeit ist die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer notwendig, dies nur mit einem Masterabschluss möglich. Darüber hinaus finden Architekten und Architektinnen auch in der Bauplanung, der Denkmalpflege, der Stadtplanung und -entwicklung, der Landschaftsplanung und -gestaltung, der Verkehrsplanung, der Raumplanung bei öffentlichen Hochbau- und Planungsbehörden sowie privaten Einrichtungen Betätigungsfelder. Daneben zählen auch Designbüros und weitere gestalterische Dienstleister, Immobilienmanagement-Unternehmen sowie Berufs- und Hochschulen (im Bereich Forschung und Lehre) zu potenziellen Arbeitgebern. Architekten und Architektinnen werden auch zur planerischen, gestalterischen und technischen Beratung von Bauprojekten unterschiedlicher Art konsultiert. Grundsätzlich bietet ein Masterabschluss auch die Möglichkeit einer wissenschaftlichen Karriere in Wissenschaft und Forschung. Mit dem Masterabschluss werden zugleich die Grundlagen für eine anschließende Promotion gelegt.

Besonderheiten von Architektur M.Sc. am KIT

  • intensive persönliche Betreuung durch Lehrkräfte mit nationalem und internationalem Renommee
  • Einbindung der Studierenden in Forschungsprojekte aller Fachdisziplinen
  • Bescheinigung besonderer Studienschwerpunkte
  • Kontingent an Zeichenarbeitsplätzen in großzügigen Studios
  • großes Angebot an gut ausgestatteten und betreuten Studienwerkstätten
  • umfassende Geräteausleihe zum Modellbau
  • umfangreiche Fachbibliothek Architektur
  • Materialbibliothek mit Sammlungsschwerpunkt Nachhaltige Baustoffe
  • Rund um die Uhr nutzbarer Druckerraum (Plotpool)
  • Südwestdeutsches Archiv für Architektur und Ingenieurbau (saai)
  • Vernetzung mit zahlreichen kulturellen Institutionen der Region

Das bietet dir das KIT

  • zentraler Campus im Grünen, direkt an der Innenstadt
  • 24h-Bibliothek mit Einzel- und Gruppenarbeitsplätzen
  • breites, günstiges Verpflegungsangebot (Mensa, Cafeteria, Koeri- und Pizzawerk)
  • zahlreiche überfachliche Angebote zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung, z.B. Lern-, Schreib- und Perspektivenlabor
  • Auslandsstudium z.B. über Erasmus
  • ausgezeichnetes Hochschulsportangebot mit einer großen Auswahl an Sportarten
  • umfassendes kulturelles Angebot mit Uni-Orchestern, -Chören und -Theatergruppen
  • umfangreiche Unterstützung für den Berufseinstieg und die Selbstständigkeit
  • international ausgerichtete Studiengänge und vielfältige Austauschprogramme
  • moderne Labore und praxisnahe Lehrmethoden
  • Lernraum-App
  • vielfältige studentische Initiativen, Vereine und Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung des Campusleben
  • nach dem Studium in Kontakt bleiben über das Alumni-Netzwerk

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Architektur sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung:

  • Bachelorabschluss
    ein bestandener Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) im Studiengang Architektur (oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt) an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein.
  • Mindestkenntnisse und Mindestleistungen in den Bereichen
    • Entwerfen im Umfang von 60 LP, davon ein Städtebauprojekt im Umfang von mindestens 10 LP
    • Bautechnik im Umfang von 30 LP
    • Theoretische und historische Grundlagen im Umfang von 20 LP
    • Gestalten und Darstellen im Umfang von 20 LP
    • Stadt- und Landschaftsplanung im Umfang von 15 LP
    Wichtig: Die Zuordnung der im Bachelorstudiengang erbrachten Leistungen zu den Bereichen muss von den Bewerberinnen und Bewerbern auf einem eigens dafür vorgesehenen Formblatt erfolgen.
    Fehlen Mindestleistungen im Umfang von maximal 30 LP, kann eine Zulassung mit der Auflage erfolgen, dass diese Leistungen innerhalb der ersten drei Semester des Masterstudiengangs nachgeholt werden.
  • Praktikum
    ein zwölfwöchiges Praktikum in Vollzeit in einem Architekturbüro oder in einer Hochbauabteilung eines Amtes oder eines großen Unternehmen
    Fehlt das Berufspraktikum, kann eine Zulassung mit der Auflage erfolgen, dass es bis zum Beginn des dritten Fachsemesters des Masterstudiengangs nachgeholt wird.
  • Fachspezifischer Studierfähigkeitstest (Entwurfs- und Projektmappe / Gespräch)
    die erfolgreiche Teilnahme an einem fachspezifischen Studierfähigkeitstest gemäß § 6 der Satzung für das hochschuleigene Zugangs- und Auswahlverfahren im Masterstudiengang Architektur, bestehend aus einer Entwurfs- und Projektmappe mit Arbeitsproben und zusätzlich einem obligatorischen Gespräch, wenn in der Mappe 41 bis 60 Punkte erzielt wurden
  • Motivationsschreiben
    ein Motivationsschreiben im Umfang von maximal 500 Wörtern für die Wahl des Masterstudiengangs Architektur am KIT

Sprachvoraussetzungen und -nachweise

Für den Masterstudiengang Architektur benötigst du ausreichende Kenntnisse der deutschen oder der englischen Sprache. Es reicht also, eine der beiden Sprachen auf dem geforderten Niveau nachzuweisen. Deine Deutschkenntnisse müssen mindestens dem Niveau C1, deine Englischkenntnisse mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen.

Wichtig: Den Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse musst du unabhängig von deiner Staatsbürgerschaft und spätestens bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist erbringen, möglichst jedoch schon zum Zeitpunkt der Bewerbung.

In welcher Form muss ich die Sprachnachweise erbringen? Bitte lies dazu die folgenden Kapitel auf dieser Webseite sorgfältig durch. Wenn du danach noch Fragen haben solltest, wende dich bitte an:

Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse

Als Nachweis für deine Deutschkenntnisse genügt deine Hochschul- oder Masterzugangsberechtigung (also zum Beispiel Abitur, Studium oder eine berufliche Qualifikation, die dich zum Studium berechtigt), wenn du sie an einer deutschsprachigen Einrichtung mit deutscher Unterrichtssprache erworben hast.

Konkret bedeutet das: Du musst keinen zusätzlichen Deutschnachweis einreichen, wenn du 

  • dein Abitur an einer deutschsprachigen Schule im In- oder Ausland erworben hast,
  • Absolventin oder Absolvent einer bilingualen Sekundarschule im In- oder Ausland bist und eine bilinguale Deutschprüfung abgelegt hast, wie z.B. das AbiBac oder das Gemischtsprachige International Baccalaureat (GIB) oder
  • deinen Abschluss zwar an einer ausländischen Schule gemacht hast, mit dem jeweiligen Land aber eine sonstige offizielle Übereinkunft über die Anerkennung deines Schulabschlusses oder Sprachzeugnisses als Sprachnachweis für ein Hochschulstudium in Deutschland besteht.

Eine vollständige Liste der ausländischen Schulabschlüsse und Sprachzeugnisse, die als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse anerkannt sind, findest du auf der Webseite der Kultusministerkonferenz.

Hast du bereits ein deutschsprachiges Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen, kann auch dieses als Deutschnachweis gelten – aber nur, wenn im Diploma Supplement, Transcript of Records oder der Abschlussurkunde eindeutig ausgewiesen ist, dass Deutsch alleinige Unterrichts- und Prüfungssprache war.

Hast du hingegen deine Hochschul- oder Masterzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung mit deutscher Unterrichtssprache erworben, musst du Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2 nachweisen. Das entspricht dem GER-Niveau C1.

Ausschließlich folgende Nachweise werden dabei gemäß Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des KIT akzeptiert: 

  • bestandener „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung
  • bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit Gesamtergebnis DSH-2
  • bestandener Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsteilen
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - zweite Stufe (DSD II)
  • Goethe-Zertifikat C1 oder höher
  • bestandene Prüfung telc Deutsch C1 Hochschule
  • Österreichisches Sprachdiplom C1 oder höher

Hinweis: Die genannten Tests werden auch bei Angabe eines Ablaufdatums durch den Anbieter zeitlich unbegrenzt als Sprachnachweis akzeptiert.

Was, wenn ich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen passenden C1-Nachweis für Deutsch vorlegen kann?

Wenn du für deine Deutschkenntnisse zum Ende der Bewerbungsfrist noch keinen der oben genannten C1-Nachweise vorlegen kannst, kannst du dennoch zugelassen werden, sofern du vorläufig mindestens das Sprachniveau B2 nachweist. Als Nachweise auf B2-Niveau gelten ausschließlich:

  • bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit Gesamtergebnis DSH-1
  • bestandener Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit Niveaustufe 3 in allen vier Prüfungsteilen
  • bestandene Prüfung telc Deutsch B2

Aber bitte nicht vergessen: Den C1-Nachweis musst du dann immer noch bis spätestens zum Ablauf deiner Immatrikulationsfrist einreichen, die in deinem Zulassungsangebot genannt ist.

Prüfe daher frühzeitig, ob du die nötigen Sprachnachweise fristgerecht erbringen kannst und plane gegebenenfalls die Teilnahme an einem anerkannten Sprachtest ein.

In begründeten Fällen kannst du für den Nachweis deiner Sprachkenntnisse eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist beantragen, die jedoch maximal bis zum Tag vor Beginn der Vorlesungszeit gewährt werden kann. Wende dich dafür an den Studierendenservice oder das International Students Office – je nachdem, wer in deinem Zulassungsbescheid als deine Anlaufstelle genannt ist.

Nachweis ausreichender Englischkenntnisse

Als Nachweis für deine Englischkenntnisse genügt

  • deine Hochschulzugangsberechtigung, wenn
    • sie Englischkenntnisse auf GER-Niveau B2 oder höher bescheinigt oder
    • aus ihr hervorgeht, dass du Englisch mindestens fünf Jahre bis zum Abschluss belegt hast und deine Abschluss- oder Durchschnittsnote der letzten beiden Jahre des Englischunterrichts mindestens der deutschen Note 4 (ausreichend) bzw. mindestens 5 Notenpunkten entspricht oder
  • ein Hochschulabschluss mit Englisch als einziger Unterrichts- und Prüfungssprache im absolvierten Studiengang – dies muss im Diploma Supplement, Transcript of Records oder in der Abschlussurkunde eindeutig ausgewiesen sein.

Ansonsten werden als Englischnachweise ausschließlich folgende, in der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des KIT genannten Englischtests akzeptiert:

  • TOEFL iBT (internetbasiert) mit mindestens 90 Punkten
  • IELTS mit einem Gesamtergebnis von mindestens 6,5, keine Sektion unter 5,5
  • TOEIC mit mindestens 400 Punkten in Listening, 385 in Reading, 160 in Speaking, 150 in Writing
  • Cambridge Certificate C1 Advanced (CAE)
  • Cambridge Certificate C2 Proficiency (CPE)
  • Cambridge Certificate B2 First (FCE)
  • UNIcert, mindestens Stufe II
  • Pearson PTE Academic mit mindestens 58,5 Punkten insgesamt sowie mindestens 56,8 in Listening, 60,6 in Reading, 53,5 in Speaking, 74,1 in Writing

Hinweis: Die genannten Tests werden auch bei Angabe eines Ablaufdatums durch den Anbieter zeitlich unbegrenzt als Sprachnachweis akzeptiert.

Was, wenn ich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen passenden B2-Nachweis für Englisch vorlegen kann?

Wenn du für deine Englischkenntnisse bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch keinen der oben aufgelisteten B2-Nachweise vorlegen kannst, ist eine Zulassung dennoch möglich, sofern du ein vorläufiges Dokument vorweisen kannst, das belegt, dass du bereits Englischkenntnisse erworben hast.

Aber bitte nicht vergessen: Den eigentlichen B2-Nachweis musst du dann immer noch bis spätestens zum Ablauf deiner Immatrikulationsfrist nachreichen, die in deinem Zulassungsangebot genannt ist.

Prüfe daher frühzeitig, ob du die nötigen Sprachnachweise fristgerecht erbringen kannst und plane gegebenenfalls die Teilnahme an einem der anerkannten Sprachtests ein.

In begründeten Fällen kannst du für den Nachweis deiner Sprachkenntnisse eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist beantragen, die jedoch maximal bis zum Tag vor Beginn der Vorlesungszeit gewährt werden kann. Wende dich dafür an den Studierendenservice oder das International Students Office – je nachdem, wer in deinem Zulassungsbescheid als deine Anlaufstelle genannt ist.

Es stehen jährlich 94 Studienplätze zur Verfügung. Diese werden anhand einer Rangliste unter denjenigen Bewerberinnen und Bewerbern vergeben, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Die Rangliste basiert auf maximal 100 erreichbaren Bewertungspunkten.

Dabei kannst du im Einzelnen erreichen:

  • max. 15 Punkte für die Gesamtnote der akademischen Abschlussprüfung
  • max. 5 Punkte für dein Motivationsschreiben
  • max. 80 Punkte für den fachspezifischen Studierfähigkeitstest (Entwurfs- und Projektmappe / Gespräch)

Ab 61 Punkten gilt der Studierfähigkeitstest als bestanden. Bei 40 Punkten oder weniger gilt er als nicht bestanden und du erhältst eine Ablehnung. Liegt dein Ergebnis zwischen 41 und 60 Punkten, wirst du zu einem obligatorischen Gespräch gemäß § 6 der Satzung für das hochschuleigene Zugangs- und Auswahlverfahren im Masterstudiengang Architektur eingeladen.

Detailinformationen zu Zeitpunkt, Anmeldung und weiteren Modalitäten des Gesprächs findest du auf der Webseite für den Masterstudiengang Architektur der Fakultät. Bei weiteren Fragen wendest du dich bitte direkt an die Fachstudienberatung der Fakultät.

Bewerbung für das 1. Fachsemester

 
Bewerbungsportal für das Sommersemester
öffnet am 01.12.2025.

Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester

 
Bewerbungsportal für das Sommersemester
öffnet am 01.12.2025.
Carmen Reck
Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)

+49 721 608 - 44930Carmen Reck does-not-exist.kit edu

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe

Studierendenservice

 

+49 721 608 - 82222

 

Kontakt für Studierende

Kontakt für Bewerber*innen

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe

 

Öffnungszeiten

International Students Office
Erster Anlaufpunkt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
First point of contact for international applicants

+49 721 608 - 44911

Kontaktformular

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe

Aktuelle Studien- und Prüfungsordnung Architektur M.Sc.
Titel Stand Download
26.02.2025, veröffentlicht 27.02.2025

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29.07.2024, veröffentlicht 29.07.2024

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30.03.2023, veröffentlicht 30.03.2023

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20.05.2022, veröffentlicht 20.05.2022

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28.03.2022, veröffentlicht 28.03.2022

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23.02.2022, veröffentlicht 23.02.2022

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04.03.2021, veröffentlicht 05.03.2021

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Vorausgegangene Studien- und Prüfungsordnungen Architektur M.Sc.
Titel Stand Download
26.02.2025, veröffentlicht 27.02.2025

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30.03.2023, veröffentlicht 30.03.2023

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20.05.2022, veröffentlicht 20.05.2022

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28.03.2022, veröffentlicht 28.03.2022

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04.09.2020, veröffentlicht 04.09.2020

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26.02.2020, veröffentlicht 26.02.2020

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19.07.2019, veröffentlicht 19.07.2019

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27.07.2016, veröffentlicht 27.07.2016

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07.03.2016, veröffentlicht 07.03.2016

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17.12.2015, veröffentlicht 17.12.2015

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28.01.2015, veröffentlicht 28.01.2015

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28.03.2014, veröffentlicht 28.03.2014

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24.09.2012, veröffentlicht 27.09.2012

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23.07.2009

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Vorlesungszeiten

SS 2025

22.04.2025 - 02.08.2025

WS 2025/26

27.10.2025 - 21.02.2026

SS 2026

20.04.2026 - 01.08.2026

WS 2026/27

26.10.2026 - 20.02.2027

SS 2027

19.04.2027 - 31.07.2027

WS 2027/28

25.10.2027 - 19.02.2027

SS 2028

18.04.2028 - 29.07.2028

Vorlesungen finden nicht statt:
  • vom 24.12. bis zum 06.01.
  • in der Woche nach Pfingsten
  • sowie an allen gesetzlichen Feiertagen, die für das Land Baden-Württemberg gelten