Abschlussart: Bachelor of Science (B.Sc.)

Regelstudienzeit: 6 Semester (Vollzeitstudium)

Leistungspunkte (ECTS): 180 Leistungspunkte

Unterrichtssprache: Deutsch und Englisch

Zulassungsbeschränkung:
1. Fachsemester: ja / 40 Studienplätze
Höheres Fachsemester: ja
Studienbeginn:
1. Fachsemester: zum Wintersemester
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
Bewerbungsfrist:
Deutsche oder EU-Staatsangehörige
1. Fachsemester: 15. Juli
Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern
1. Fachsemester: 15. Juli
Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester

Worum geht’s?

Im Bachelorstudiengang Digital Economics beschäftigst du dich mit Themen an der Schnittstelle von Ökonomie, Computer Science und gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen wie Soziologie, Philosophie und Rechtswissenschaften. Aus dezidiert interdisziplinärer Perspektive nimmst du dabei die mit der fortschreitenden Digitalisierung verbundenen Transformationsprozesse in Wirtschaft und Gesellschaft in den Blick und untersuchst deren wettbewerbspolitischen, makroökonomischen und gesellschaftspolitischen Auswirkungen. 

Fachstruktur

Im Studium hast du verschiedene Fächer, diese bestehen aus einem oder mehreren Modulen. Ein Modul behandelt ein bestimmtes Thema und besteht aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen. Im Modulhandbuch deines Studiengangs findest du die Beschreibung der Module und deren Fachzuordnung sowie einen Studienplan. Dieser gibt dir eine Orientierung, welche Veranstaltungen du in welchem Semester besuchen solltest, um dein Studium in der Regelstudienzeit abzuschließen. Er berücksichtigt eine ausgewogene Verteilung der Veranstaltungen über die einzelnen Semester. Außerdem beachtet er, dass dir zunächst die wichtigen Grundlagen vermittelt werden, bevor du zu fortgeschrittenen Themen übergehst. Dein individueller Studienverlauf kann davon abweichen.

Neben dem namengebenden Fach Digital Economics umfasst das Curriculum des Studiengangs die Fächer Volkswirtschaftslehre (VWL), Betriebswirtschaftslehre (BWL), Informatik, Mathematik, Statistik & Ökonometrie, Operations Research (OR) und Gesellschaftswissenschaften.

Zum Pflichtprogramm, das du in diesem Fächerspektrum insbesondere in den Eingangssemestern (teilweise aber auch noch in Semester 4 und 5) absolvierst, zählen die Module:

  • Digital Economics: Introduction to Digital Economics (6 LP), Digital Economics (9 LP), Digital Financial Economics (9 LP)
  • Volkswirtschaftslehre: Einführung in die VWL (10 LP)
  • Betriebswirtschaftslehre: Management & Marketing (5 LP), Finanzierung und Wirtschaftsinformatik (5 LP)
  • Informatik: Einführung in die Programmierung (5 LP), Grundlagen der Informatik 1 (5 LP), Angewandte Informatik und KI (9 LP)
  • Mathematik: Mathematik 1 (8 LP), Mathematik 2 (8 LP)
  • Statistik & Ökonometrie: Einführung in die Statistik (10 LP), Einführung in die Ökonometrie (5 LP)
  • Operations Research: Einführung in das OR (5 LP)
  • Gesellschaftswissenschaften: Rechtliche Aspekte der Digitalisierung (9 LP), Digitalisierung und Gesellschaft (9 LP)

Ein erstes Wahlmodul im Umfang von 9 LP belegst du bereits im dritten und vierten Semester im Fach VWL. Hier kannst du dich zum Beispiel entscheiden für weitere mikro- oder makroökonomische Inhalte, für weitere Vertiefungen im Bereich Statistik und Ökonometrie oder auch für Wirtschaftspolitik oder Wirtschaftstheorie.

Hinzu kommt ab Semester 4 ein eigener Wahlpflichtbereich im Umfang von 42 LP, bei dem du dich entscheiden darfst für

  • weitere drei Wahlmodule (à 9 LP) aus VWL, BWL, OR (hieraus jeweils max. zwei), Informatik, Statistik (jeweils max. eins) und Gesellschaftswissenschaften
  • ein Modul Seminare (2 x 3 LP) sowie
  • ein Teamprojekt (9 LP) zum Thema Wirtschaft und Technologie

Zum Abschluss deines Bachelorstudiums fertigst du eine Bachelorarbeit (12 LP) an. Mehr dazu findest du weiter unten.

Weitere Informationen zu Studienaufbau und -inhalten findest du im Modulhandbuch.

Berufspraktikum

Ein Pflichtpraktikum ist im Bachelorstudiengang Digital Economics nicht vorgesehen. Du kannst jedoch während deines Studiums ein freiwilliges Praktikum absolvieren, sofern es einen Bezug zu deinen Studieninhalten hat. Wenn das Praktikum mindestens die Hälfte der Vorlesungszeit umfasst, kannst du beim Studierendenservice ein Urlaubssemester beantragen. Dafür benötigst du eine Bestätigung des Prüfungssekretariats der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, dass das Praktikum dem Studienziel dient, sowie Nachweise wie einen Praktikumsvertrag oder eine Unternehmensbescheinigung.

Auslandsaufenthalte

Im Bachelorstudiengang Digital Economics hast du die Möglichkeit, wertvolle internationale Erfahrungen zu sammeln, beispielsweise im Rahmen eines Auslandsstudiums, bei dem du ein oder zwei Semester ohne Studiengebühren an einer Partnerhochschule studieren und Leistungen erbringen kannst, die dir bei deiner Rückkehr ans KIT anerkannt werden können.

Das International Relations Office (IRO) der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften informiert dich über bestehende Programme wie Erasmus+, EPICUR und Eucor, über fakultätseigene Lehrstuhldirektkooperationen sowie die Austauschprogramme nach Übersee und unterstützt dich bei der Planung und Organisation deines Auslandsprojektes, auch wenn du ein Auslandssemester als Freemover planst oder wenn du lieber ein Auslandspraktikum absolvieren möchtest.

Eine weitere wichtige Anlaufstelle, wenn du einen Auslandsaufenthalt planst, ist das International Students Office des KIT, das weitere Programme zentral für alle KIT-Studierenden anbietet.

Bachelorarbeit

Zum Abschluss deines Studiums fertigst du eine Bachelorarbeit an, mit der du zeigst, dass du eine wirtschaftswissenschaftliche Problemstellung im Bereich Digital Economics selbstständig und nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten kannst. Der Umfang der Bachelorarbeit entspricht 12 LP. Sie kann auf Deutsch oder Englisch verfasst werden. Die maximale Bearbeitungsdauer beträgt sechs Monate, in begründeten Fällen ist eine Verlängerung um bis zu einen Monat möglich.

Neben der schriftlichen Bearbeitung des Themas kann dazu ein Vortrag als obligatorischer und notenrelevanter Bestandteil der Abschlussarbeit vereinbart werden. Dieser kann je nach Vereinbarung noch vor Abgabe oder nach Abgabe zu einem vereinbarten Termin stattfinden.

Die Arbeit wird von mindestens zwei Prüfenden bewertet, von denen mindestens eine Person Professorin oder Professor an der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften sein muss.

Berufsperspektiven eröffnen sich dir durch das Bachelorstudium Digital Economics als Fach- und Führungskraft in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung, in Nichtregierungsorganisationen sowie in allen von der Digitalisierung geprägten Bereichen der Privatwirtschaft. Hinzu kommt die Möglichkeit im Consulting oder in Start-ups tätig zu werden. Oder du entscheidest dich für eine wissenschaftliche Laufbahn, deren nächste Etappe in den forschungsorientierten Master Digital Economics oder einen verwandten Studiengang führt.

Besonderheiten von Digital Economics B.Sc. am KIT

  • neukonzipierter, interdisziplinärer Studiengang
  • erster Universitätsstudiengang seiner Art in Deutschland
  • modernes und innovatives Studienkonzept an der Schnittstelle von Ökonomie und Informatik
  • hoher Informatik-Anteil
  • individuelle Studienplangestaltung und Schwerpunktsetzung durch umfangreiche Wahlmöglichkeiten ab Semester 3
  • Förderung von Soft Skills durch Tutorenmodelle, Seminare und ein Teamprojekt
  • hoher Praxisbezug durch Fallstudien, aktuelle Anwendungen und das Teamprojekt
  • Anbindung an die KIT-Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften (Philosophie, Soziologie)
  • fakultätsinternes International Relations Office zur Unterstützung von Auslandsaufenthalten
  • Partnernetzwerk mit Unternehmen für Firmenkontakte und Praktika während des Studiums
  • Brückenkurse und semesterbegleitende Kurse am MINT-Kolleg
  • Unterstützung von Start-ups durch die KIT-Gründerschmiede

Das bietet dir das KIT

  • zentraler Campus im Grünen, direkt an der Innenstadt
  • Orientierungsphase vor Beginn der Vorlesungen
  • 24h-Bibliothek mit Einzel- und Gruppenarbeitsplätzen
  • breites, günstiges Verpflegungsangebot (Mensa, Cafeteria, Koeri- und Pizzawerk)
  • zahlreiche überfachliche Angebote zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung, z.B. Lern-, Schreib- und Perspektivenlabor
  • Auslandsstudium z.B. über Erasmus
  • ausgezeichnetes Hochschulsportangebot mit einer großen Auswahl an Sportarten
  • umfassendes kulturelles Angebot mit Uni-Orchestern, -Chören und -Theatergruppen
  • umfangreiche Unterstützung für den Berufseinstieg und die Selbstständigkeit
  • Lernräume-App
  • international ausgerichtete Studiengänge und vielfältige Austauschprogramme
  • moderne Labore und praxisnahe Lehrmethoden
  • vielfältige studentische Initiativen, Vereine und Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung des Campuslebens
  • nach dem Studium in Kontakt bleiben über das Alumni-Netzwerk

Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Deutsche und Deutschen Gleichgestellte (d.h. EU/EWR-Staatsangehörige sowie Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige mit deutscher Hochschulreife) sind zum Studium am KIT berechtigt, wenn sie eine der folgenden Qualifikationen vorweisen können:

  1. Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  2. (einschlägige) Fachgebundene Hochschulreife (nicht Fachhochschulreife)
  3. Deltaprüfung der Universität Mannheim (für Inhaberinnen und Inhaber einer Fachhochschulreife)
  4. eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung (z.B. Meisterin und Meister) oder Berufsausbildung, Berufserfahrung und Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte

Weitere Möglichkeiten siehe §58 Landeshochschulgesetz.
 
Bitte beachte: Deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Schulabschluss müssen sich vom zuständigen Regierungspräsidium die Gleichwertigkeit ihres Abschlusses mit dem deutschen Abitur bescheinigen lassen.

Für Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige mit ausländischem Schulabschluss (im Folgenden auch vereinfacht: Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige) gilt, dass aus einigen Ländern das Schulabschlusszeugnis als direkte Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland anerkannt ist. In vielen Fällen muss aber zusätzlich zum Schulabschluss noch eine Hochschulaufnahmeprüfung und/oder ein erfolgreiches Studienjahr im Heimatland und/oder die deutsche Feststellungsprüfung mit gültigen Dokumenten nachgewiesen werden, um in Deutschland ein Bachelorstudium aufnehmen zu dürfen. Die länderspezifischen Regelungen kannst du in der Zulassungsdatenbank des DAAD oder auf der Seite Anabin (nur in deutscher Sprache) der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) nachlesen. Weitere Informationen erhältst du beim International Students Office.

Sprachvoraussetzungen und -nachweise

Für den Bachelorstudiengang Digital Economics benötigst du ausreichende Kenntnisse der deutschen und der englischen Sprache. Deine Deutschkenntnisse müssen mindestens dem Niveau C1 und deine Englischkenntnisse mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen.

Wichtig: Den Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse musst du unabhängig von deiner Staatsbürgerschaft und spätestens bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist erbringen, möglichst jedoch schon zum Zeitpunkt der Bewerbung.

In welcher Form muss ich die Sprachnachweise erbringen? Bitte lies dazu die folgenden Kapitel auf dieser Webseite sorgfältig durch. Wenn du danach noch Fragen haben solltest, wende dich bitte an:

Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse

Als Nachweis für deine Deutschkenntnisse genügt deine Hochschul- oder Masterzugangsberechtigung (also zum Beispiel Abitur, Studium oder eine berufliche Qualifikation, die dich zum Studium berechtigt), wenn du sie an einer deutschsprachigen Einrichtung mit deutscher Unterrichtssprache erworben hast.

Konkret bedeutet das: Du musst keinen zusätzlichen Deutschnachweis einreichen, wenn du 

  • dein Abitur an einer deutschsprachigen Schule im In- oder Ausland erworben hast,
  • Absolventin oder Absolvent einer bilingualen Sekundarschule im In- oder Ausland bist und eine bilinguale Deutschprüfung abgelegt hast, wie z.B. das AbiBac oder das Gemischtsprachige International Baccalaureat (GIB) oder
  • deinen Abschluss zwar an einer ausländischen Schule gemacht hast, mit dem jeweiligen Land aber eine sonstige offizielle Übereinkunft über die Anerkennung deines Schulabschlusses oder Sprachzeugnisses als Sprachnachweis für ein Hochschulstudium in Deutschland besteht.

Eine vollständige Liste der ausländischen Schulabschlüsse und Sprachzeugnisse, die als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse anerkannt sind, findest du auf der Webseite der Kultusministerkonferenz.

Hast du bereits ein deutschsprachiges Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen, kann auch dieses als Deutschnachweis gelten – aber nur, wenn im Diploma Supplement, Transcript of Records oder der Abschlussurkunde eindeutig ausgewiesen ist, dass Deutsch alleinige Unterrichts- und Prüfungssprache war.

Hast du hingegen deine Hochschul- oder Masterzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung mit deutscher Unterrichtssprache erworben, musst du Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2 nachweisen. Das entspricht dem GER-Niveau C1.

Ausschließlich folgende Nachweise werden dabei gemäß Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des KIT akzeptiert: 

  • bestandener „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung
  • bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit Gesamtergebnis DSH-2
  • bestandener Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsteilen
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - zweite Stufe (DSD II)
  • Goethe-Zertifikat C1 oder höher
  • bestandene Prüfung telc Deutsch C1 Hochschule
  • Österreichisches Sprachdiplom C1 oder höher

Hinweis: Die genannten Tests werden auch bei Angabe eines Ablaufdatums durch den Anbieter zeitlich unbegrenzt als Sprachnachweis akzeptiert.

Was, wenn ich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen passenden C1-Nachweis für Deutsch vorlegen kann?

Wenn du für deine Deutschkenntnisse zum Ende der Bewerbungsfrist noch keinen der oben genannten C1-Nachweise vorlegen kannst, kannst du dennoch zugelassen werden, sofern du vorläufig mindestens das Sprachniveau B1 nachweist. Als Nachweis des B1-Niveaus gilt ein anerkanntes Sprachzertifikat oder eine andere Bescheinigung einer Sprach- oder sonstigen Bildungseinrichtung, aus der eindeutig hervorgeht, dass das Sprachniveau B1 erreicht wurde.

Aber bitte nicht vergessen: Den C1-Nachweis musst du dann immer noch bis spätestens zum Ablauf deiner Immatrikulationsfrist einreichen, die in deinem Zulassungsangebot genannt ist.

Prüfe daher frühzeitig, ob du die nötigen Sprachnachweise fristgerecht erbringen kannst und plane gegebenenfalls die Teilnahme an einem anerkannten Sprachtest ein.

In begründeten Fällen kannst du für den Nachweis deiner Sprachkenntnisse eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist beantragen, die jedoch maximal bis zum Tag vor Beginn der Vorlesungszeit gewährt werden kann. Wende dich dafür an den Studierendenservice oder das International Students Office – je nachdem, wer in deinem Zulassungsbescheid als deine Anlaufstelle genannt ist.

Nachweis ausreichender Englischkenntnisse

Als Nachweis für deine Englischkenntnisse genügt

  • deine Hochschulzugangsberechtigung, wenn
    • sie Englischkenntnisse auf GER-Niveau B2 oder höher bescheinigt oder
    • aus ihr hervorgeht, dass du Englisch mindestens fünf Jahre bis zum Abschluss belegt hast und deine Abschluss- oder Durchschnittsnote der letzten beiden Jahre des Englischunterrichts mindestens der deutschen Note 4 (ausreichend) bzw. mindestens 5 Notenpunkten entspricht oder
  • ein Hochschulabschluss mit Englisch als einziger Unterrichts- und Prüfungssprache im absolvierten Studiengang – dies muss im Diploma Supplement, Transcript of Records oder in der Abschlussurkunde eindeutig ausgewiesen sein.

Ansonsten werden als Englischnachweise ausschließlich folgende, in der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des KIT genannten Englischtests akzeptiert:

  • TOEFL iBT (internetbasiert) mit mindestens 90 Punkten
  • IELTS mit einem Gesamtergebnis von mindestens 6,5, keine Sektion unter 5,5
  • TOEIC mit mindestens 400 Punkten in Listening, 385 in Reading, 160 in Speaking, 150 in Writing
  • Cambridge Certificate C1 Advanced (CAE)
  • Cambridge Certificate C2 Proficiency (CPE)
  • Cambridge Certificate B2 First (FCE)
  • UNIcert, mindestens Stufe II
  • Pearson PTE Academic mit mindestens 58,5 Punkten insgesamt sowie mindestens 56,8 in Listening, 60,6 in Reading, 53,5 in Speaking, 74,1 in Writing

Hinweis: Die genannten Tests werden auch bei Angabe eines Ablaufdatums durch den Anbieter zeitlich unbegrenzt als Sprachnachweis akzeptiert.

Was, wenn ich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen passenden B2-Nachweis für Englisch vorlegen kann?

Wenn du für deine Englischkenntnisse bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch keinen der oben aufgelisteten B2-Nachweise vorlegen kannst, ist eine Zulassung dennoch möglich, sofern du ein vorläufiges Dokument vorweisen kannst, das belegt, dass du bereits Englischkenntnisse erworben hast.

Aber bitte nicht vergessen: Den eigentlichen B2-Nachweis musst du dann immer noch bis spätestens zum Ablauf deiner Immatrikulationsfrist nachreichen, die in deinem Zulassungsangebot genannt ist.

Prüfe daher frühzeitig, ob du die nötigen Sprachnachweise fristgerecht erbringen kannst und plane gegebenenfalls die Teilnahme an einem der anerkannten Sprachtests ein.

In begründeten Fällen kannst du für den Nachweis deiner Sprachkenntnisse eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist beantragen, die jedoch maximal bis zum Tag vor Beginn der Vorlesungszeit gewährt werden kann. Wende dich dafür an den Studierendenservice oder das International Students Office – je nachdem, wer in deinem Zulassungsbescheid als deine Anlaufstelle genannt ist.

Weitere notwendige Voraussetzungen für die Immatrikulation

Für Deutsche und Deutschen Gleichgestellte ist eine weitere notwendige Voraussetzung für eine Immatrikulation der Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungstest (z.B. unter www.was-studiere-ich.de) oder einer studienorientierenden Beratung gemäß §7 Landeshochschulgesetz, z.B. durch die Zentrale Studienberatung (ZSB) des KIT. Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige müssen diesen Nachweis nicht führen.

Auswahlverfahren für deutsche und Deutschen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber

Es stehen 40 Studienplätze zur Verfügung. Nach Abzug der Vorabquoten für Härtefälle (5%), Ausländerinnen und Ausländer (10%) und Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber (2%), werden 10% der Studienplätze an die Bewerberinnen und Bewerber mit der längsten Wartezeit vergeben. 90% der Studienplätze werden über ein Auswahlverfahren verteilt.

Das Auswahlverfahren basiert überwiegend auf deinen schulischen Leistungen. Anhand dieser und sogenannter sonstiger Leistungen wird eine Rangfolge nach Punkten gebildet:

  1. Summe der Punkte im Abiturzeugnis durch 56 bzw. 60 geteilt
    max. 15 Punkte
  2. arithmetisches Mittel (Summe aller Punkte geteilt durch die Anzahl der Kurse) der Oberstufenkurse:
    • Deutsch (Gewichtung 1-fach)
    • Mathematik (Gewichtung 2-fach)
    • bestbenotete, fortgeführte (moderne) Fremdsprache (Gewichtung 1-fach)
    max. 15 Punkte
  3. sonstige Leistungen (abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung, einschlägige Berufsausübung, besondere Vorbildungen, praktische Tätigkeiten, außerschulische Leistungen und Qualifikationen)
    max. 15 Punkte

Wert 1 + Wert 2 + Wert 3 = insgesamt max. 45 Punkte

Detaillierte Informationen zum Auswahlverfahren findest du in der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren des Studiengangs.

Die Ergebnisse der Auswahlverfahren der vergangenen Jahre findest du in der Broschüre Zulassungsergebnisse.

Auswahlverfahren für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU/EWR-Staaten

Bitte beachte, dass für Staatsangehörige aus Drittstaaten (Nicht EU/EWR) ein anderes Auswahlverfahren gilt. Dieses Auswahlverfahren basiert auf der Hochschulzugangsberechtigung. Als Hochschulzugangsberechtigung können schulische Leistungen, eventuell bereits erbrachte Studienleistungen und / oder die Feststellungsprüfung zu Grunde gelegt werden.

Bewerbung für das 1. Fachsemester

 
Bewerbungsportal für das Wintersemester
öffnet am 15.05.2026.

Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester

 
Bewerbungsportal für das Wintersemester
öffnet am 15.05.2026.
  • ganzjährig Infoveranstaltungen der Zentralen Studienberatung (ZSB) zu deinen Wunschstudiengängen, zu Bewerbung und Zulassung sowie zum Studieneinstieg
  • Schnupperangebote des KIT – kläre deine Interessen und stütze deine Studienentscheidung durch  Nutzung der vielfältigen Ferienangebote oder der Teilnahme an Schnuppervorlesungen.
  • Campustag: Erlebe (mit deiner Familie zusammen) im Frühling den Campus live und knüpfe erste persönliche Kontakte zur Fakultät und deren Studierenden
  • Studieninformationstag: Besuche das KIT am landesweiten Studieninformationstag im November und erlebe erstmals Hörsaalfeeling
  • topMINT: Du weißt noch nicht, das du studieren willst und musst den Sommer überbrücken? Nutze unser Orientierungssemester vor Studienbeginn.
  • Nutze unser zentrales Onlineportal studienstart.kit.edu mit allen wichtigen Infos und Services rund um alles, was du zur Studienvorbereitung und für deine ersten Semester am KIT brauchst. Seien es Vorbereitungskurse, studienbegleitende Kurse oder Mentoring-Programme.
  • Orientierungsphase vor Vorlesungsbeginn – Von Studis für Studis zum Kennenlernen des KIT, deiner Mitstudierenden und deiner Fachschaft. Konkrete Infos hierzu erhältst du bei Immatrikulation.
  • In der Erstsemesterbegrüßung wirst du vom KIT mit buntem Rahmenprogramm willkommen geheißen. Die Einladung erhältst du nach deiner Immatrikulation.
Carmen Reck
Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)

+49 721 608 - 44930Carmen Reck does-not-exist.kit edu

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe

Studierendenservice

 

+49 721 608 - 82222

 

Kontakt für Studierende

Kontakt für Bewerber*innen

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe

 

Öffnungszeiten

International Students Office
Erster Anlaufpunkt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
First point of contact for international applicants

+49 721 608 - 44911

Kontaktformular

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe

Vorlesungszeiten

WS 2025/26

27.10.2025 - 21.02.2026

SS 2026

20.04.2026 - 01.08.2026

WS 2026/27

26.10.2026 - 20.02.2027

SS 2027

19.04.2027 - 31.07.2027

WS 2027/28

25.10.2027 - 19.02.2027

SS 2028

18.04.2028 - 29.07.2028

Vorlesungen finden nicht statt:
  • vom 24.12. bis zum 06.01.
  • in der Woche nach Pfingsten
  • sowie an allen gesetzlichen Feiertagen, die für das Land Baden-Württemberg gelten