Abschlussart: Bachelor of Science (B.Sc.)

Regelstudienzeit: 6 Semester (Vollzeitstudium)

Leistungspunkte (ECTS): 180 Leistungspunkte

Unterrichtssprache: Deutsch und Englisch

Zulassungsbeschränkung:
1. Fachsemester: ja / 156 Studienplätze
Höheres Fachsemester: ja
Studienbeginn:
1. Fachsemester: zum Wintersemester
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
Bewerbungsfrist:
Deutsche oder EU-Staatsangehörige
1. Fachsemester: 15. Juli
Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern
1. Fachsemester: 15. Juli
Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester

Worum geht's?

„Mit wissenschaftlichen Methoden an der schöpferischen Gestaltung der Welt zu arbeiten – das ist unser Ziel als Karlsruher Fakultät für Architektur am KIT.“

Im Bachelorstudiengang Architektur am KIT beschäftigst du dich mit dem Entwerfen, Gestalten und Konstruieren von Bauwerken sowie der Projektierung von Stadt- und Landschaftsräumen. Dabei erwirbst du die für die Planung und Realisierung notwendigen fundierten Fachkenntnisse und entwickelst ein sicheres Urteilsvermögen für Raum und Kontext, Material und Konstruktion, Geschichte und Theorie, Einsatz und Auswirkungen, Management, Ökonomie und Nachhaltigkeit.

Ein inhaltlicher und methodischer Schwerpunkt des Studiums ist die Entwurfslehre, die du in sogenannten Entwurfsstudios mit wechselnden Themenschwerpunkten vertiefst. Begleitet wird sie von einem darauf abgestimmten Grundlagenangebot in künstlerischen, technischen, geschichtlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Fächern. In den höheren Semestern hast du die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte zu setzen und dein Wissen gezielt zu vertiefen.

Fachstruktur

Im Studium hast du verschiedene Fächer, diese bestehen aus einem oder mehreren Modulen. Ein Modul behandelt ein bestimmtes Thema und besteht aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen. Im Modulhandbuch deines Studiengangs findest du die Beschreibung der Module und deren Fachzuordnung sowie einen Studienplan. Dieser gibt dir eine Orientierung, welche Veranstaltungen du in welchem Semester besuchen solltest, um dein Studium in der Regelstudienzeit abzuschließen. Er berücksichtigt eine ausgewogene Verteilung der Veranstaltungen über die einzelnen Semester. Außerdem beachtet er, dass dir zunächst die wichtigen Grundlagen vermittelt werden, bevor du zu fortgeschrittenen Themen übergehst. Dein individueller Studienverlauf kann davon abweichen.

Dein Studium gliedert sich in folgende Fächer:

  • Entwerfen: Hier lernst du die Grundlagen des architektonischen und städtebaulichen Entwerfens und setzt dich mit räumlichen, funktionalen und gestalterischen Anforderungen auseinander.
  • Integrales Entwerfen: Du beschäftigst dich mit interdisziplinären Ansätzen und vernetzt gestalterische, technische und nachhaltigkeitsbezogene Aspekte in deinen Entwurfsprojekten.
  • Bautechnik: Dieses Fach vermittelt dir das notwendige Wissen zu Konstruktion, Materialkunde, Bauphysik und Tragwerksplanung.
  • Theoretische und historische Grundlagen: Du erforschst architekturtheoretische und -historische Zusammenhänge, um aktuelle Entwurfsentscheidungen fundiert treffen zu können.
  • Gestalten und Darstellen: Hier stehen zeichnerische, modellhafte und digitale Methoden zur Visualisierung und Kommunikation architektonischer Konzepte im Mittelpunkt.
  • Stadt- und Landschaftsplanung: Du analysierst und entwirfst städtebauliche und landschaftsarchitektonische Konzepte im Kontext gesellschaftlicher und ökologischer Entwicklungen.
  • Vertiefung: In diesem Fach kannst du aus einem großen Angebot an Seminaren, Übungen und Seminarwochen-Kursen wählen und eigene Schwerpunkte nach deinen Interessen setzen.
  • Überfachliche Qualifikationen: Dieses Fach bietet dir die Gelegenheit Schlüsselkompetenzen zu erwerben, die über die Kerninhalte des Studiums hinausgehen, z. B. durch interdisziplinäre Lehrveranstaltungen oder Sprachkurse.

Berufspraktikum

In deinem Bachelorstudium ist kein verpflichtendes Praktikum vorgesehen, auch ein bauhandwerkliches Praktikum ist nicht erforderlich. Es wird jedoch nachdrücklich empfohlen, während des Studiums ein zusammenhängendes sechsmonatiges Büropraktikum zu absolvieren. Dieses soll dir wertvolle Einblicke in die berufspraktische Tätigkeit von Architekturschaffenden geben. Das Praktikum wird nicht mit Leistungspunkten angerechnet und fließt nicht in deine Gesamtnote ein.

Auslandsaufenthalte

Wenn du während deines Bachelorstudiums internationale Erfahrungen sammeln möchtest, stehen dir zahlreiche Möglichkeiten offen. So pflegt die KIT-Fakultät für Architektur beispielsweise seit vielen Jahren enge Partnerschaften zu Hochschulen in Europa und weltweit, an denen du ohne Studiengebühren ein oder zwei Semester studieren und Leistungen erbringen kannst, die dir bei deiner Rückkehr ans KIT anerkannt werden können. Informationen und Unterstützung bezüglich deiner Auslandspläne erhältst du von der Auslandskoordination der Fakultät.

Eine weitere wichtige Anlaufstelle, insbesondere wenn du dich für weitere Austauschprogramme außerhalb Europas interessierst, ist das International Students Office des KIT. Es organisiert zentral die Übersee-Kooperationen des KIT und informiert und unterstützt dich außerdem, wenn du während oder nach deinem Studium ein Praktikum im Ausland planst.

Im Masterstudium hast du die Möglichkeit, einen deutsch-französischen Doppelabschluss zu erwerben.

Bachelorarbeit

Am Ende deines Studiums fertigst du deine Bachelorarbeit an, die als abschließender architektonischer Entwurf deine im Studium erworbenen Kompetenzen zusammenfasst. Sie belegt deine Qualifikation für die Berufstätigkeit oder ein Masterstudium im Fach Architektur. Dabei entwickelst du eigenständig einen architektonischen Entwurf und wendest wissenschaftliche, gestalterische, konstruktiv-technische, theoretisch-historische, städtebauliche, organisatorische und entwerferische Methoden an. Die Bearbeitungsdauer beträgt maximal drei Monate, und die Arbeit kann auf Deutsch oder Englisch verfasst werden.

Wichtiger Hinweis

Die Fakultät empfiehlt ausdrücklich, ein anschließendes Masterstudium zu absolvieren, da nur Personen in die Architektenkammern aufgenommen werden, die ein mindestens vierjähriges fachbezogenes Studium abgeschlossen haben. Weitere Informationen erhältst du auf der Webseite der Bundesarchitektenkammer.

Das Berufsbild ist mit einem hohen Maß an Verantwortung verbunden. Als kulturelle und öffentliche Praxis ist die Architektur eng an gesellschaftliche, technologische und wirtschaftliche Entwicklungen gebunden. Durch die Vielfältigkeit der Disziplin werden sowohl Geistes-, Sozial- und Naturwissenschaften als auch Fächer der Technik und der Kunst vereint. Vor diesem Hintergrund ist das Studium auf ein umfassendes Wissen ausgerichtet, um kreative und kritisch denkende Persönlichkeiten auszubilden und dich zum interdisziplinären Arbeiten an komplexen Aufgaben zu befähigen. 

Das Bachelorstudium Architektur stellt ein in sich abgeschlossenes Studium dar. Der Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.) befähigt dich zu Tätigkeiten in allen Bereichen des Planens und Bauens. Er erfüllt allerdings noch nicht die Kriterien der Architektenkammern und der international anerkannten UIA (Union International d’Architecture), um in die Architektenkammer aufgenommen zu werden und die Berufsbezeichnung Architekt oder Architektin führen zu können. Weitere Qualifikationskriterien für die spätere Berufszulassung sind durch die Architektenkammern der einzelnen Bundesländer geregelt. Das Bachelorstudium bildet hierfür den ersten Abschnitt eines Gesamtstudiums bestehend aus Bachelor und Masterstudium.

Der berufliche Aufgabenbereich umfasst die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Gebäuden und Gebäudegruppen, Innenräumen, Stadtteilen bis hin zu ganzen Siedlungsräumen. Das Berufsbild im Architekturbereich und in der Stadtplanung ist jedoch im Wandel. In den vergangenen Jahren sind zu den klassischen Aufgabengebieten eine ganze Reihe neuer Tätigkeitsfelder hinzugekommen. Insbesondere die Auseinandersetzung mit bereits bestehenden Bauwerken und Strukturen nimmt einen immer größeren Raum des Arbeitsspektrums ein.

Absolvierende der KIT-Fakultät für Architektur arbeiten in renommierten Architektur- und Stadtplanungsbüros, Behörden sowie Kulturinstitutionen im In- und Ausland. Schon während des Studiums profitierst du von einem engen Netzwerk und gezielten Hilfsangeboten zur Vermittlung von Praktikumsplätzen und Jobs. Dabei ist der Standort Karlsruhe als Tätigkeitsort sowie die Nähe zu den Kultur- und Architekturzentren München, Stuttgart, Basel und Zürich von Vorteil.

Tätigkeitsfelder mit dem Bachelorabschluss sind hauptsächlich:

  • angestellt im Architekturbüro oder Stadtplanungsbüro
  • angestellt bei Behörden, in der Bauwirtschaft, bei Wohnungsbau- und Immobiliengesellschaften
  • architekturnahe Tätigkeitsfelder: Baubiologie, Bauforschung, Umweltplanung, Energieplanung, Bauphysik, Haustechnik, Baurechts-/Schadensexpertise, Baumechanik, Denkmalpflege, Softwareentwicklung (z.B. CAD-Programme), Design, Facility Management (Verwaltung/Bewirtschaftung von Gebäuden und Einrichtungen), Planungsmethodik, Projektentwicklung und -management, 
  • Alternative Berufsfelder: z.B. Bühnenbild, Journalismus, Politik, Architekturfotografie

Weiterführende Informationen zum Berufsbild findest du bei den Architektenkammern.

Besonderheiten von Architektur B.Sc. am KIT

  • Struktur des Bachelorstudiums als Projektstudium, in dem der Schwerpunkt in jedem Semester auf einem Entwurf (Studio) liegt

  • praxisorientierte Grundlagenvermittlung mit Exkursionen, Entwurfs- und Bauprojekten bis in den Maßstab 1:1

  • Zeichenarbeitsplätze für alle Studierenden im Bachelorstudium

  • betreute Studienwerkstätten mit Geräteverleih

  • eigener Studiengang Kunstgeschichte und daraus resultierendes zusätzliches Lehrangebot

  • Praktikum nicht vorgeschrieben, jedoch sehr empfohlen

  • Orientierungswoche und Mentoring-Programm zum Studienbeginn

  • zahlreiche Möglichkeiten eines Auslandsstudiums

  • Möglichkeit eines deutsch-französischen Doppelabschlusses im anschließenden Masterstudium (Bewerbung erfolgt bereits im Bachelorstudium)

Das bietet dir das KIT

  • zentraler Campus im Grünen, direkt an der Innenstadt
  • Orientierungsphase vor Beginn der Vorlesungen
  • 24h-Bibliothek mit Einzel- und Gruppenarbeitsplätzen
  • breites, günstiges Verpflegungsangebot (Mensa, Cafeteria, Koeri- und Pizzawerk)
  • zahlreiche überfachliche Angebote zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung, z.B. Lern-, Schreib- und Perspektivenlabor
  • Auslandsstudium z.B. über Erasmus
  • ausgezeichnetes Hochschulsportangebot mit einer großen Auswahl an Sportarten
  • umfassendes kulturelles Angebot mit Uni-Orchestern, -Chören und -Theatergruppen
  • umfangreiche Unterstützung für den Berufseinstieg und die Selbstständigkeit
  • Lernräume-App
  • international ausgerichtete Studiengänge und vielfältige Austauschprogramme
  • moderne Labore und praxisnahe Lehrmethoden
  • vielfältige studentische Initiativen, Vereine und Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung des Campuslebens
  • nach dem Studium in Kontakt bleiben über das Alumni-Netzwerk

Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Deutsche und Deutschen Gleichgestellte (d.h. EU/EWR-Staatsangehörige sowie Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige mit deutscher Hochschulreife) sind zum Studium am KIT berechtigt, wenn sie eine der folgenden Qualifikationen vorweisen können:

  1. Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  2. (einschlägige) Fachgebundene Hochschulreife (nicht Fachhochschulreife)
  3. Deltaprüfung der Universität Mannheim (für Inhaberinnen und Inhaber einer Fachhochschulreife)
  4. eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung (z.B. Meisterin und Meister) oder Berufsausbildung, Berufserfahrung und Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte

Weitere Möglichkeiten siehe §58 Landeshochschulgesetz.
 
Bitte beachte: Deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Schulabschluss müssen sich vom zuständigen Regierungspräsidium die Gleichwertigkeit ihres Abschlusses mit dem deutschen Abitur bescheinigen lassen.

Für Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige mit ausländischem Schulabschluss (im Folgenden auch vereinfacht: Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige) gilt, dass aus einigen Ländern das Schulabschlusszeugnis als direkte Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland anerkannt ist. In vielen Fällen muss aber zusätzlich zum Schulabschluss noch eine Hochschulaufnahmeprüfung und/oder ein erfolgreiches Studienjahr im Heimatland und/oder die deutsche Feststellungsprüfung mit gültigen Dokumenten nachgewiesen werden, um in Deutschland ein Bachelorstudium aufnehmen zu dürfen. Die länderspezifischen Regelungen kannst du in der Zulassungsdatenbank des DAAD oder auf der Seite Anabin (nur in deutscher Sprache) der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) nachlesen. Weitere Informationen erhältst du beim International Students Office.

Sprachvoraussetzungen und -nachweise

Für den Bachelorstudiengang Architektur benötigst du ausreichende Kenntnisse der deutschen und der englischen Sprache. Deine Deutschkenntnisse müssen mindestens dem Niveau C1 und deine Englischkenntnisse mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen.

Wichtig: Den Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse musst du unabhängig von deiner Staatsbürgerschaft und spätestens bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist erbringen, möglichst jedoch schon zum Zeitpunkt der Bewerbung.

In welcher Form muss ich die Sprachnachweise erbringen? Bitte lies dazu die folgenden Kapitel auf dieser Webseite sorgfältig durch. Wenn du danach noch Fragen haben solltest, wende dich bitte an:

Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse

Als Nachweis für deine Deutschkenntnisse genügt deine Hochschul- oder Masterzugangsberechtigung (also zum Beispiel Abitur, Studium oder eine berufliche Qualifikation, die dich zum Studium berechtigt), wenn du sie an einer deutschsprachigen Einrichtung mit deutscher Unterrichtssprache erworben hast.

Konkret bedeutet das: Du musst keinen zusätzlichen Deutschnachweis einreichen, wenn du 

  • dein Abitur an einer deutschsprachigen Schule im In- oder Ausland erworben hast,
  • Absolventin oder Absolvent einer bilingualen Sekundarschule im In- oder Ausland bist und eine bilinguale Deutschprüfung abgelegt hast, wie z.B. das AbiBac oder das Gemischtsprachige International Baccalaureat (GIB) oder
  • deinen Abschluss zwar an einer ausländischen Schule gemacht hast, mit dem jeweiligen Land aber eine sonstige offizielle Übereinkunft über die Anerkennung deines Schulabschlusses oder Sprachzeugnisses als Sprachnachweis für ein Hochschulstudium in Deutschland besteht.

Eine vollständige Liste der ausländischen Schulabschlüsse und Sprachzeugnisse, die als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse anerkannt sind, findest du auf der Webseite der Kultusministerkonferenz.

Hast du bereits ein deutschsprachiges Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen, kann auch dieses als Deutschnachweis gelten – aber nur, wenn im Diploma Supplement, Transcript of Records oder der Abschlussurkunde eindeutig ausgewiesen ist, dass Deutsch alleinige Unterrichts- und Prüfungssprache war.

Hast du hingegen deine Hochschul- oder Masterzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung mit deutscher Unterrichtssprache erworben, musst du Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2 nachweisen. Das entspricht dem GER-Niveau C1.

Ausschließlich folgende Nachweise werden dabei gemäß Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des KIT akzeptiert: 

  • bestandener „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung
  • bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit Gesamtergebnis DSH-2
  • bestandener Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsteilen
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - zweite Stufe (DSD II)
  • Goethe-Zertifikat C1 oder höher
  • bestandene Prüfung telc Deutsch C1 Hochschule
  • Österreichisches Sprachdiplom C1 oder höher

Hinweis: Die genannten Tests werden auch bei Angabe eines Ablaufdatums durch den Anbieter zeitlich unbegrenzt als Sprachnachweis akzeptiert.

Was, wenn ich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen passenden C1-Nachweis für Deutsch vorlegen kann?

Wenn du für deine Deutschkenntnisse zum Ende der Bewerbungsfrist noch keinen der oben genannten C1-Nachweise vorlegen kannst, kannst du dennoch zugelassen werden, sofern du vorläufig mindestens das Sprachniveau B1 nachweist. Als Nachweis des B1-Niveaus gilt ein anerkanntes Sprachzertifikat oder eine andere Bescheinigung einer Sprach- oder sonstigen Bildungseinrichtung, aus der eindeutig hervorgeht, dass das Sprachniveau B1 erreicht wurde.

Aber bitte nicht vergessen: Den C1-Nachweis musst du dann immer noch bis spätestens zum Ablauf deiner Immatrikulationsfrist einreichen, die in deinem Zulassungsangebot genannt ist.

Prüfe daher frühzeitig, ob du die nötigen Sprachnachweise fristgerecht erbringen kannst und plane gegebenenfalls die Teilnahme an einem anerkannten Sprachtest ein.

In begründeten Fällen kannst du für den Nachweis deiner Sprachkenntnisse eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist beantragen, die jedoch maximal bis zum Tag vor Beginn der Vorlesungszeit gewährt werden kann. Wende dich dafür an den Studierendenservice oder das International Students Office – je nachdem, wer in deinem Zulassungsbescheid als deine Anlaufstelle genannt ist.

Nachweis ausreichender Englischkenntnisse

Als Nachweis für deine Englischkenntnisse genügt

  • deine Hochschulzugangsberechtigung, wenn
    • sie Englischkenntnisse auf GER-Niveau B2 oder höher bescheinigt oder
    • aus ihr hervorgeht, dass du Englisch mindestens fünf Jahre bis zum Abschluss belegt hast und deine Abschluss- oder Durchschnittsnote der letzten beiden Jahre des Englischunterrichts mindestens der deutschen Note 4 (ausreichend) bzw. mindestens 5 Notenpunkten entspricht oder
  • ein Hochschulabschluss mit Englisch als einziger Unterrichts- und Prüfungssprache im absolvierten Studiengang – dies muss im Diploma Supplement, Transcript of Records oder in der Abschlussurkunde eindeutig ausgewiesen sein.

Ansonsten werden als Englischnachweise ausschließlich folgende, in der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des KIT genannten Englischtests akzeptiert:

  • TOEFL iBT (internetbasiert) mit mindestens 90 Punkten
  • IELTS mit einem Gesamtergebnis von mindestens 6,5, keine Sektion unter 5,5
  • TOEIC mit mindestens 400 Punkten in Listening, 385 in Reading, 160 in Speaking, 150 in Writing
  • Cambridge Certificate C1 Advanced (CAE)
  • Cambridge Certificate C2 Proficiency (CPE)
  • Cambridge Certificate B2 First (FCE)
  • UNIcert, mindestens Stufe II
  • Pearson PTE Academic mit mindestens 58,5 Punkten insgesamt sowie mindestens 56,8 in Listening, 60,6 in Reading, 53,5 in Speaking, 74,1 in Writing

Hinweis: Die genannten Tests werden auch bei Angabe eines Ablaufdatums durch den Anbieter zeitlich unbegrenzt als Sprachnachweis akzeptiert.

Was, wenn ich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen passenden B2-Nachweis für Englisch vorlegen kann?

Wenn du für deine Englischkenntnisse bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch keinen der oben aufgelisteten B2-Nachweise vorlegen kannst, ist eine Zulassung dennoch möglich, sofern du ein vorläufiges Dokument vorweisen kannst, das belegt, dass du bereits Englischkenntnisse erworben hast.

Aber bitte nicht vergessen: Den eigentlichen B2-Nachweis musst du dann immer noch bis spätestens zum Ablauf deiner Immatrikulationsfrist nachreichen, die in deinem Zulassungsangebot genannt ist.

Prüfe daher frühzeitig, ob du die nötigen Sprachnachweise fristgerecht erbringen kannst und plane gegebenenfalls die Teilnahme an einem der anerkannten Sprachtests ein.

In begründeten Fällen kannst du für den Nachweis deiner Sprachkenntnisse eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist beantragen, die jedoch maximal bis zum Tag vor Beginn der Vorlesungszeit gewährt werden kann. Wende dich dafür an den Studierendenservice oder das International Students Office – je nachdem, wer in deinem Zulassungsbescheid als deine Anlaufstelle genannt ist.

Weitere notwendige Voraussetzungen für die Immatrikulation

Für Deutsche und Deutschen Gleichgestellte ist eine weitere notwendige Voraussetzung für eine Immatrikulation der Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungstest (z.B. unter www.was-studiere-ich.de) oder einer studienorientierenden Beratung gemäß §7 Landeshochschulgesetz, z.B. durch die Zentrale Studienberatung (ZSB) des KIT. Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige müssen diesen Nachweis nicht führen.

Auswahlverfahren für deutsche und Deutschen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber

Es stehen 156 Studienplätze zur Verfügung. Nach Abzug der Vorabquoten für Härtefälle (5%), Ausländerinnen und Ausländer (10%) und Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber (2%), werden 10% der Studienplätze an die Bewerberinnen und Bewerber mit der längsten Wartezeit vergeben. 90% der Studienplätze werden über ein Auswahlverfahren verteilt.

Das Auswahlverfahren basiert auf deinen schulischen Leistungen, die durch die Durchschnittsnote deiner Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nachgewiesen werden, sowie dem Ergebnis einer praxisbezogenen Aufgabe und eventuell vorhandenen Vorerfahrungen. Aufgrund dieser Leistungen wird eine Rangfolge nach Punkten gebildet:

  1. Durchschnittsnote der HZB = Wert 1 (max. 15 Punkte)
  2. Praxisbezogene Aufgabe = Wert 2 (max. 30 Punkte)
  3. Vorerfahrungen = Wert 3 (max. 10 Punkte)

(Wert 1) x 4 + Wert 2 + Wert 3 = insgesamt max. 100 Punkte

Die Aufgabenstellung zur praxisbezogenen Aufgabe findest du auf der  Webseite der KIT-Fakultät für Architektur.

Folgende Vorerfahrungen können berücksichtigt werden, sofern sie Aufschluss über deine Eignung für das Architekturstudium geben:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • praktische Tätigkeiten, z.B. Freiwilligendienste (max. 5 Punkte)
  • außerschulische Leistungen und Qualifikationen, z.B. Preise (max. 5 Punkte)

Die Punkte werden addiert, aber die Summe darf max. 10 Punkte nicht überschreiten.

Detaillierte Informationen zum Auswahlverfahren findest du in der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren des Studiengangs.

Die Ergebnisse der Auswahlverfahren der vergangenen Jahre findest du in der Broschüre Zulassungsergebnisse.

Auswahlverfahren für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU/EWR-Staaten

Bitte beachte, dass bei der Vergabe der 10% Studienplätze, die im Bachelorstudiengang Architektur für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Staaten reserviert sind, ein gesondertes Verfahren zur Anwendung kommt. Die Auswahlkriterien dabei sind:

  1. die Durchschnittsnote deiner Hochschulzugangsberechtigung (HZB) (Gewichtung 70%) sowie
  2. das Ergebnis der praxisbezogenen Aufgabe (Gewichtung 30%)

Bewerbung für das 1. Fachsemester

 
Bewerbungsportal für das Wintersemester
öffnet am 15.05.2026.

Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester

 
Bewerbungsportal für das Wintersemester
öffnet am 15.05.2026.
  • ganzjährig Infoveranstaltungen der Zentralen Studienberatung (ZSB) zu deinen Wunschstudiengängen, zu Bewerbung und Zulassung sowie zum Studieneinstieg
  • Schnupperangebote des KIT – kläre deine Interessen und stütze deine Studienentscheidung durch  Nutzung der vielfältigen Ferienangebote oder der Teilnahme an Schnuppervorlesungen.
  • Campustag: Erlebe (mit deiner Familie zusammen) im Frühling den Campus live und knüpfe erste persönliche Kontakte zur Fakultät und deren Studierenden
  • Studieninformationstag: Besuche das KIT am landesweiten Studieninformationstag im November und erlebe erstmals Hörsaalfeeling
  • topMINT: Du weißt noch nicht, das du studieren willst und musst den Sommer überbrücken? Nutze unser Orientierungssemester vor Studienbeginn.
  • Nutze unser zentrales Onlineportal studienstart.kit.edu mit allen wichtigen Infos und Services rund um alles, was du zur Studienvorbereitung und für deine ersten Semester am KIT brauchst. Seien es Vorbereitungskurse, studienbegleitende Kurse oder Mentoring-Programme.
  • Orientierungsphase vor Vorlesungsbeginn – Von Studis für Studis zum Kennenlernen des KIT, deiner Mitstudierenden und deiner Fachschaft. Konkrete Infos hierzu erhältst du bei Immatrikulation.
  • In der Erstsemesterbegrüßung wirst du vom KIT mit buntem Rahmenprogramm willkommen geheißen. Die Einladung erhältst du nach deiner Immatrikulation.
Carmen Reck
Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)

+49 721 608 - 44930Carmen Reck does-not-exist.kit edu

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe

Studierendenservice

 

+49 721 608 - 82222

 

Kontakt für Studierende

Kontakt für Bewerber*innen

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe

 

Öffnungszeiten

International Students Office
Erster Anlaufpunkt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
First point of contact for international applicants

+49 721 608 - 44911

Kontaktformular

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe

Aktuelle Studien- und Prüfungsordnung Architektur B.Sc.
Titel Stand Download
26.02.2025, veröffentlicht 27.02.2025

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06.12.2023, veröffentlicht 07.12.2023

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30.03.2023, veröffentlicht 30.03.2023

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07.12.2022, veröffentlicht 07.12.2022

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20.05.2022, veröffentlicht 20.05.2022

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28.03.2022, veröffentlicht 28.03.2022

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27.07.2021. veröffentlicht 28.07.2021

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Vorausgegangene Studien- und Prüfungsordnungen Architektur B.Sc.
Titel Stand Download
30.03.2023, veröffentlicht 30.03.2023

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07.12.2022, veröffentlicht 07.12.2022

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20.05.2022, veröffentlicht 20.05.2022

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28.03.2022, veröffentlicht 28.03.2022

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04.09.2020, veröffentlicht 04.09.2020

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31.07.2020, veröffentlicht 31.07.2020

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14.05.2019, veröffentlicht 14.05.2019

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27.07.2016, veröffentlicht 27.07.2016

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07.03.2016, veröffentlicht 07.03.2016

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28.03.2014, veröffentlicht 28.03.2014

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02.04.2012, veröffentlicht 17.04.2012

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23.07.2009

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Vorlesungszeiten

WS 2025/26

27.10.2025 - 21.02.2026

SS 2026

20.04.2026 - 01.08.2026

WS 2026/27

26.10.2026 - 20.02.2027

SS 2027

19.04.2027 - 31.07.2027

WS 2027/28

25.10.2027 - 19.02.2027

SS 2028

18.04.2028 - 29.07.2028

Vorlesungen finden nicht statt:
  • vom 24.12. bis zum 06.01.
  • in der Woche nach Pfingsten
  • sowie an allen gesetzlichen Feiertagen, die für das Land Baden-Württemberg gelten