Abschlussart: Master of Science (M.Sc.)
Regelstudienzeit: 4 Semester (Vollzeitstudium)
Leistungspunkte (ECTS): 120 Leistungspunkte
Unterrichtssprache: Englisch
Höheres Fachsemester: nein
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
1. Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Studiengangsbeschreibung
Studienaufbau
Der englischsprachige Masterstudiengang gliedert sich in folgende Fächer und Module:
1 |
Atmosphere and Climate Processes |
Electives |
Transferable Skills |
2 |
Applied and Experimental Meteorology |
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3 |
Scientific Work |
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4 |
Master’s Thesis |
Qualifikationsziele
Im Masterstudiengang Meteorologie werden die im Bachelorstudium erworbenen grundlegenden wissenschaftlichen Qualifikationen forschungsnah vertieft und erweitert. Vertiefungen erfolgen im Bereich der Theoretischen Meteorologie und Numerischen Wettervorhersage, der Klimatologie, der Fernerkundung und Datenanalyse sowie der Chemie der Atmosphäre und der atmosphärischen Aerosole, Ergänzungen z.B. im Bereich der Angewandten Meteorologie. Durch ein umfangreiches Masterpraktikum sind sie mit Methoden moderner atmosphärischer Messungen in Labor und Feld vertraut. In der Masterarbeit haben die Absolventinnen und Absolventen gezeigt, dass sie in der Lage sind, wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden selbständig zur Lösung komplexer wissenschaftlicher Problemstellungen anzuwenden. Sie haben darüber hinaus in einem naturwissenschaftlichen Wahlpflichtfach detaillierte Kenntnisse erworben.
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über die praktische Fähigkeit, die Konzepte der theoretischen Meteorologie zur Beschreibung bzw. Lösung von konkreten meteorologischen oder klimatologischen Problemen einzusetzen. Auf der Grundlage des erworbenen Wissens ordnen sie Sachverhalte und Themengebiete fachgerecht ein. Sie besitzen weiterführende Kenntnisse in Programmieren, haben Erfahrung mit numerischen Modellen und sind in der Lage, moderne Messverfahren anzuwenden. Sie können aus gemessenen Daten mittels statistischer Methoden auf Zusammenhänge schließen, Unsicherheiten abschätzen, Thesen formulieren, Vorhersagen ableiten und diese überprüfen.
Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen die adäquate schriftliche Darstellung wissenschaftlicher Ergebnisse und didaktisch ansprechende Präsentationstechniken. Sie sind in der Lage, ihr Tun zu reflektieren und die mit ihrem Tun verbundenen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen sowie ethische Aspekte zu erkennen und zu bewerten.
Berufsperspektiven
Mit dem Masterabschluss in Meteorology and Climate Physics eröffnet sich dir ein weites Spektrum an beruflichen Möglichkeiten. Dazu zählen z.B.:
- Forschung und Promotion mit Fokus auf eine akademische Karriere oder
- Beschäftigung in einer der folgenden Branchen:
- öffentlichen Wetterdiensten wie der Deutsche Wetterdienst (DWD) oder private Wetterfirmen
- die Versicherungsbranche, die Risiken aufgrund von Wettergefahren abschätzt
- im Energiesektor, um verlässliche Prognosen zu erstellen und kritische Situationen vorherzusagen
- Klimadienste, die Informationsquellen und Plattformen für Entscheidungsträger zur Anpassung und Vorbereitung auf den Klimawandel bereitstellen
Besonderheiten des Studiengangs
Besonderheiten von Meteorology and Climate Physics M.Sc. am KIT
-
umfassende Ausbildung in Meteorologie und Klimaphysik
-
Studium an einer der größten und renommiertesten Einrichtungen für Atmosphärenforschung in Deutschland
-
kleine, gut betreute Studiengruppen
-
hoher Praxisanteil durch Übungen und Projektarbeiten
-
forschungsorientierte Lehre mit hohem Potenzial zur aktiven Mitarbeit in Forschungsprojekten
-
für angehende Doktorandinnen und Doktoranden: Karlsruhe House of Young Scientists (KHYS)
Das bietet dir das KIT
- zentraler Campus im Grünen, direkt an der Innenstadt
- 24h-Bibliothek mit Einzel- und Gruppenarbeitsplätzen
- breites, günstiges Verpflegungsangebot (Mensa, Cafeteria, Koeri- und Pizzawerk)
- zahlreiche überfachliche Angebote zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung, z.B. Lern-, Schreib- und Perspektivenlabor
- Auslandsstudium z.B. über Erasmus
- ausgezeichnetes Hochschulsportangebot mit einer großen Auswahl an Sportarten
- umfassendes kulturelles Angebot mit Uni-Orchestern, -Chören und -Theatergruppen
- umfangreiche Unterstützung für den Berufseinstieg und die Selbstständigkeit
- international ausgerichtete Studiengänge und vielfältige Austauschprogramme
- moderne Labore und praxisnahe Lehrmethoden
- Lernraum-App
- vielfältige studentische Initiativen, Vereine und Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung des Campusleben
- nach dem Studium in Kontakt bleiben über das Alumni-Netzwerk
Zugangsvoraussetzungen und Sprachnachweise
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudium Meteorology and Climate Physics sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung :
- Bachelorabschluss
ein bestandener Bachelorabschluss oder mindestens gleichwertiger Abschluss in einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichen Inhalten an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie oder an einer ausländischen Hochschule, wobei das Studium mit einem Mindestumfang von 180 Leistungspunkten gemäß ECTS, alternativ mit mindestens dreijähriger Regelstudienzeit in dem Fach Meteorologie oder einem verwandten Fachgebiet (z.B. Physik, Mathematik, Geowissenschaften) absolviert worden sein muss. - Mindestleistungen und Mindestkenntnisse in den Bereichen:
- Meteorologie und Klimaphysik im Umfang von mindestens 24 Leistungspunkten
- Physik im Umfang von mindestens 24 Leistungspunkten
- Mathematik im Umfang von mindestens 12 Leistungspunkten
- Nachweis Prüfungsanspruch
Nachweis, dass im Masterstudiengang Meteorologie oder einem verwandten Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt kein endgültiges Nichtbestehen einer nach der Prüfungsordnung erforderlichen Prüfung vorliegt und der Prüfungsanspruch auch aus sonstigen Gründen noch besteht
Sprachvoraussetzungen und -nachweise
Für den Masterstudiengang Meteorology and Climate Physics benötigst du sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache, welche mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen müssen.
Nachweis ausreichender Englischkenntnisse
Als Nachweis für deine Englischkenntnisse genügt
- dein Abiturzeugnis, wenn du Englisch mindestens fünf Jahre bis zum Abschluss belegt hast und deine Abschluss- oder Durchschnittsnote der letzten beiden Jahre des Englischunterrichts mindestens der deutschen Note 4 (ausreichend) bzw. mindestens 5 Punkten entspricht.
Alternativ kannst du deine Englischkenntnisse durch einen der folgenden international anerkannten Tests nachweisen:
- Cambridge Certificate: FCE, CAE oder CPE,
- International English Language Testing Service (IELTS); mit einem Ergebnis von wenigstens 6,0 Punkten und keine Teilprüfung schlechter als 5,0 Punkte,
- Test of English as a Foreign Language (TOEFL); mit einem Ergebnis von mindestens 72 Punkten und mindestens folgenden Punktzahlen in den einzelnen Teilbereichen: reading (18), listening (17), speaking (20), writing (17),
- Test of English for International Communication (TOEIC) mit mindestens folgenden Punktzahlen in den einzelnen Teilbereichen: listening (400), reading (385)
Darüber hinaus können im Einzelfall auf Antrag auch andere als die oben genannten Nachweise akzeptiert werden. In Betracht kommen dabei insbesondere:
- ein Abschlusszeugnis eines englischsprachigen Studiengangs
- eine Hochschulzugangsberechtigung aus Einrichtungen mit englischer Unterrichtssprache
- eine in englischer Sprache verfasste Bachelorarbeit
- Abschluss des Bachelorstudiengangs Meteorologie und Klimaphysik am KIT
Die Entscheidung hierüber trifft die Zugangskommission.
Bitte beachte:
Sprachnachweise sind äußerst wichtige Bewerbungsunterlagen, die deine Immatrikulation verhindern können, wenn du sie nicht fristgerecht vorlegst. Kläre deshalb früh im Bewerbungsprozess, ob du die nötigen Sprachnachweise für deinen Studiengang hast und plane gegebenenfalls die Teilnahme an einem der oben genannten Sprachtests ein. Die Frist, innerhalb der du Sprachweise vorlegen musst, entspricht der Immatrikulationsfrist, die in deinem Zulassungsangebot genannt wird. In begründeten Fällen kannst du eine Verlängerung dieser Frist beantragen. Die Verlängerung kann maximal bis zum Beginn der Vorlesungszeit gewährt werden.
Bewerbungsportal
Bewerbung für das 1. Fachsemester
Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester
Ansprechpersonen
Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)
+49 721 608 - 44930
Carmen Reck ∂does-not-exist.kit edu
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe
Erster Anlaufpunkt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
First point of contact for international applicants
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe
Informationsmaterial
Modulhandbuch
Satzungen und Ordnungen
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
2022 KIT 008 Satzung zur Änderung der Satzung für den Zugang zu dem Masterstudiengang Meteorologie am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 03.03.2022, veröffentlicht 04.03.2022 | |
2018 KIT 008 Satzung für den Zugang zu dem Masterstudiengang Meteorologie am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 27.02.2018, veröffentlicht 27.02.2018 |
Vorlesungszeiten
WS 2024/25
21.10.2024 - 15.02.2025
SS 2025
22.04.2025 - 02.08.2025
WS 2025/26
27.10.2025 - 21.02.2026
SS 2026
20.04.2026 - 01.08.2026
WS 2026/27
26.10.2026 - 20.02.2027
SS 2027
19.04.2027 - 31.07.2027
WS 2027/28
25.10.2027 - 19.02.2027
SS 2028
18.04.2028 - 29.07.2028
Vorlesungen finden nicht statt:
- Vom 24.12. bis zum 06.01.
- in der Woche nach Pfingsten
- sowie an allen gesetzlichen Feiertagen, die für das Land Baden-Württemberg gelten