Abschlussart: Master of Science (M.Sc.)
Regelstudienzeit: 4 Semester (Vollzeitstudium)
Leistungspunkte (ECTS): 120 Leistungspunkte
Unterrichtssprache: Deutsch
Höheres Fachsemester: zulassungsbeschränkt
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Studiengangsbeschreibung
Abschluss und Studiendauer
2 Jahre Regelstudienzeit bis zum Abschluss als Master of Science (M.Sc.); insgesamt müssen 120 Leistungspunkte (analog dem European Credit Transfer and Accumulation System – ECTS) erworben werden. Die individuelle Studiendauer kann von der Regelstudienzeit abweichen.
Studienaufbau
Der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiums erfordert insgesamt 120 Leistungspunkte. Das Studium muss spätestens im Prüfungszeitraum des 7. Fachsemesters abgeschlossen sein.
Der Masterstudiengang ist modular aufgebaut. Charakteristisch ist, dass keine Pflichtveranstaltungen existieren, sondern für das gesamte Studium eine große Wahlfreiheit besteht. Die Module des Masterstudiengangs sind Stammmodule, vertiefende Module, Ergänzungsfachmodule und überfachliche Module (Schlüsselqualifikationen). Alle Stammmodule und vertiefenden Module können entweder einem Vertiefungsfach oder dem Wahlfach zugeordnet werden. Zu den vertiefenden Modulen zählen alle weiterführenden Veranstaltungen der Fakultät für Informatik. Hierzu gehören auch Seminare und Praktika.
Es werden zwei Vertiefungsfächer gewählt. Vertiefungsfächer können sein:
- Theoretische Grundlagen
- Algorithmentechnik
- Kryptographie und Sicherheit
- Betriebssysteme - wurder durch Systemarchitektur ersetzt
- Parallelverarbeitung
- Softwaretechnik und Übersetzerbau
- Entwurf eingebetteter Systeme und Rechnerarchitekturen
- Telematik
- Informationssysteme
- Robotik und Automation
- Computergrafik und Geometrieverarbeitung
- Anthropomatik und Kognitive Systeme
- Systemarchitektur
Stammmodule vermitteln erweiterte Grundlagen aus sehr spezifischen Bereichen der Informatik. 4 Stammmmodule müssen belegt werden. Folgende Stammmodule stehen zur Wahl:
- Algorithmen II
- Computergrafik
- Echtzeitsysteme
- Formale Systeme
- Kognitive Systeme
- Mensch-Maschine Internaktion
- Rechnerstrukturen
- Robotik I
- Sicherheit
- Softwaretechnik II
- Telematik
Das Ergänzungsfach soll Kenntnisse in einem der vielen Anwendungsgebiete der Informatik vermitteln. Folgende Ergänzungsfächer stehen zur Wahl, wovon ein Fach belegt werden soll:
- Genetik
- Elektro- und Informationstechnik
- Maschinenbau (Informationsmanagement im Ingenieurwesen)
- Mathematik
- Physik
- Recht
- Soziologie
- Betriebswirtschaftslehre
- Volkswirtschaftslehre
- Operations Research
- Medienkunst
- Eisenbahnwesen
- Verkehrswesen
Im Rahmen des Masterstudiums ist ein Wahlbereich zu absolvieren. Die Leistungspunkte des Wahlbereichs sind variabel und hängen davon ab, wie viele Leistungspunkte in den Vertiefungsfächern erbracht wurden.
Teil des Studiums ist auch der Erwerb von Schlüssel- und überfachlichen Qualifikationen.
Der Studiengang endet mit der Masterarbeit, für die eine Bearbeitungszeit von sechs Monaten vorgesehen ist.
Auslandsstudium
Studienaufenthalte an europäischen und außereuropäischen Hochschulen sind möglich, die dort erbrachten Leistungen werden angerechnet, wenn sie dem Curriculum dieses Studiengangs entsprechen.
Für Studierende des Masterstudiengangs Informatik besteht die Möglichkeit, im Rahmen von Doppelmasterprogrammen zusätzlich entweder den entsprechenden französischen Abschluss des Grenoble INP – Génie Industriel oder der Université des Rennes zu erwerben.
Qualifikationsziele
Im Masterstudium Informatik werden die im Bachelorstudium erworbenen wissenschaftlichen Qualifikationen weiter vertieft und ergänzt; die Studierenden erwerben die Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit. Der Studiengang zeichnet sich durch eine große Vielfalt des Lehrangebots aus. Er verbindet eine fundierte und zu- gleich breit angelegte Ausbildung mit einer Spezialisierung in mindestens zwei der vielen Gebiete der Informatik (Theoretische Grundlagen, Algorithmentechnik, Kryptographie und Sicherheit, Parallelverarbeitung, Softwaretechnik und Übersetzerbau, Entwurf eingebetteter Systeme und Rechnerarchitektur, Telematik, Informationssysteme, Computergrafik und Geometrieverarbeitung, Anthropomatik und Kognitive Systeme, Robotik und Automation, Systemarchitektur).
Den Kern des Studiums bilden zwei Vertiefungsfächer. Der Umfang eines Vertiefungsfachs beträgt mindestens 15 LP. Für die Breite der Ausbildung sorgt eine Vielfalt an Wahlmodulen. Das Studium wird ergänzt durch Inhalte aus einem anderen Fachgebiet (Ergänzungsfach) sowie durch die Vermittlung sozialer Kompetenz und Teamfähigkeit (als Schlüssel- und überfachliche Qualifikationen). Die Stammmodule sind Wahlpflichtmodule, die Grundlagenkenntnisse in unterschiedlichen Informatikbereichen vermitteln.
Absolventinnen/Absolventen des Masterstudiengangs Informatik verfügen insbesondere über die folgenden Kompetenzen:
- Methoden der Informatik (Kernkompetenz)
Sie sind in der Lage, die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden der Informatik selbstständig anzuwenden und fortzuentwickeln, sowie ihre Bedeutung und Reichweite für die Lösung komplexer wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Problemstellungen zu bewerten. Sie können sowohl innerhalb der Informatik wie auch in benachbarten Fachgebieten komplexe anwendungsbezogene und forschungsorientierte Aufgaben erfolgreich bewältigen. - Kommunikation
Sie können Themen der Informatik in Wort und Schrift darstellen, vermitteln und mit Informatikern wie Fachfremden überzeugend diskutieren. - Team- und Projektarbeit
Sie können in Teams interdisziplinär arbeiten sowie Team- und Projektarbeit planen und organisieren. - Gesellschaftliche Bedeutung (zivilgesellschaftliches Engagement)
Sie kennen die gesellschaftliche Relevanz von Informatik und können entsprechend verantwortungsvoll handeln. - Fortbildung (Persönlichkeitsentwicklung)
Sie können sich auf neue Technologien einstellen und ihr Wissen auf zukünftige Entwicklungen übertragen.
Berufsperspektiven
Absolvent*innen der Schlüsselwissenschaft Informatik sind auf dem Arbeitsmarkt flexibel einsetzbar. Während des Masterstudiums erwerben sie ausgeprägte analytische Fähigkeiten und eine sehr strukturierte Herangehensweise an komplexe Fragestellungen. Die Kenntnisse, die sie im Studium am KIT erwerben, stellen ein breites Fundament dar, um in vielfältigen Fachgebieten und Branchen tätig zu werden – in der Industrie ebenso wie im Dienstleistungssektor. Auch in der (interdisziplinären) Forschung oder in den Führungsetagen internationaler Unternehmen sind Informatiker*innen mit Masterabschluss oder Promotion gefragt.
Mit dem Erwerb eines der insgesamt neun angebotenen Masterprofilen, können Studierende der Informatik am KIT ihre Spezialisierung unterstreichen und damit für Arbeitgeber*innen aus dem Hightech Bereich noch attraktiver werden. Sie sind gefragte Spezialist*innen für hochaktuelle Themen, wie autonomes Fahren, Künstliche Intelligenz, Robotik, IT-Sicherheit, Big Data, u. v. m. Nicht zuletzt können viele Absolvent*innen ihre kreativen Geschäftsideen als selbständige Unternehmer in die Realität umsetzen und selbst Gründer*in werden.
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen
- Ein bestandener Bachelorabschluss oder mindestens gleichwertiger Abschluss in dem Bachelorstudiengang Informatik oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie oder Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert sein.
- Mindestleistungen in folgenden Bereichen
- Theoretische Informatik: 15 Leistungspunkte
- Praktische Informatik: 30 Leistungspunkte
- Technische Informatik: 8 Leistungspunkte
- Mathematik: 25 Leistungspunkte
- Sind die o.a. Voraussetzungen nicht erfüllt, können Bewerber*innen dennoch in den Masterstudiengang Informatik immatrikuliert werden, sofern sie erfolgreich an einem Gespräch teilnehmen.
Die nachgewiesenen Kenntnisse und Leistungen dürfen dabei folgende Maßgaben in drei der vier genannten Bereiche nicht unterschreiten:- Theoretische Informatik: 15 Leistungspunkte
- Praktische Informatik: 20 Leistungspunkte
- Technische Informatik: 6 Leistungspunkte
- Mathematik: 20 Leistungspunkte
Deutschkenntnisse für ausländische Bewerber*innen
Um ein deutschsprachiges Studium aufnehmen zu können, müssen ausländische Bewerber*innen entsprechende Sprachkenntnisse nachweisen. Für die Bewerbung benötigen Sie mindestens Kenntnisse auf B1-Niveau. Alle Zertifikate werden akzeptiert, aber es reicht auch eine Teilnahmebescheinigung am B1-Kurs. Zur Einschreibung muss die DSH2 oder eines der anerkannten Äquivalente vorgelegt werden. Weitere Informationen erhalten Sie beim International Students Office.
Auswahlverfahren
Die Rangordnung im Auswahlverfahren ergibt sich durch eine Punktzahl:
- Für die Gesamtnote der akademischen Abschlussprüfung werden maximal 70 Punkte vergeben
- bis zu 20 Punkte für Theoretische Informatik
- bis zu 50 Punkte für Praktische Informatik
- bis zu 10 Punkte für Technische Informatik
- bis zu 40 Punkte für Mathematik
Detaillierte Informationen über die Zugangsvoraussetzungen und das Auswahlverfahren sind der aktuellen Zulassungssatzung Informatik Master zu entnehmen.
Auswahlgespräch
In diesem Studiengang finden zur laufenden Bewerbungsphase für das Sommersemester 2023 am 25. und 26. Januar 2023 Auswahlgespräche statt.
Was heißt das für Bewerber*innen?
Zum Auswahlgespräch werden alle Bewerber*innen eingeladen, die die Zulassungsvoraussetzungen nach §5 (1) Punkt 2.a) der Auswahlsatzung des Massterstudiengangs Informatik nicht erfüllen, aber nachgewiesene Kenntnisse und Leistungen in drei der vier in §5 (2) Punkt 2.b) genannten Bereiche nicht unterschreiten. Die Einladung erfolgt bis spätestens 3 Tage vor den Auswahlgesprächen per Email an die Adresse, die bei der Bewerbung angegeben wurde. Eine Anmeldung zum Auswahlgespräch muss bis spätestens 24h nach Zustellung der Einladung bestätigt werden.
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Gemäß der Zulassungssatzung erhalten die Bewerber*innen maximal 60 Punkte für das Auswahlgespräch. Wird das Auswahlgespräch mit weniger als 30 Punkten bewertet, gilt das Gespräch als nicht bestanden. Der/die Bewerber*in kann einmal an einem weiteren Gespräch teilnehmen, frühestens jedoch im nächsten Bewerbungszeitraum. Eine erneute Teilnahme an einem Auswahlgespräch ist ausgeschlossen, wenn die/der Bewerber*in ohne wichtigen Grund nicht erscheint, das Gespräch durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel beeinflusst oder den ordnungsgemäßen Ablauf des Gesprächs stört.
Das KIT übernimmt keine Kosten, die Bewerber*innen durch das Auswahlgespräch entstehen.
Für Bewerber*innen aus dem Ausland besteht aktuell die Möglichkeit, das Auswahlgespräch per Internetkonferenz (Zoom) durchzuführen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der KIT-Fakultät.
Bewerbungsportal
Bewerbung für das 1. Fachsemester
abgelaufen
Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester
abgelaufen
Ansprechpersonen
Leitung, Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)
+49 721 608 - 44930
Endsuleit ∂does-not-exist.kit edu
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe
Erster Anlaufpunkt für internationale Bewerber*innen
First point of contact for international applicants
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe
Informationsmaterial
Modulhandbuch
Satzungen und Ordnungen
Titel | Stand | Download |
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2018 KIT 044 Satzung für das hochschuleigene Zugangs- und Auswahlverfahren im Masterstudiengang Informatik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 28.09.2018, veröffentlicht 28.09.2018 | |
2019 KIT 042 Berichtigung der Satzung für das hochschuleigene Zugangs- und Auswahlverfahren im Masterstudiengang Informatik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 29.07.2019, veröffentlicht 29.07.2019 |
Titel | Stand | Download |
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2023 KIT 015 Zweite Satzung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 28.02.2023, veröffentlicht 28.02.2023 | |
2022 KIT 028 Satzung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 28.04.2022, veröffentlicht 29.04.2022 | |
2021 KIT 065 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 22.10.2021, veröffentlicht 22.10.2021 |
Titel | Stand | Download |
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2023 KIT 022 Studien- und Prüfungsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für den Masterstudiengang Informatik | 09.03.2023, veröffentlicht 09.03.2023 |