Abschlussart: Master of Science (M.Sc.)
Regelstudienzeit: 4 Semester (Vollzeitstudium)
Leistungspunkte (ECTS): 120 Leistungspunkte
Unterrichtssprache: Deutsch
Höheres Fachsemester: nein
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
1. Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
1. Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Studiengangsbeschreibung
Was dich in unserem Master erwartet
Der Masterstudiengang Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik am KIT leistet einen entscheidenden Beitrag zur Entwicklung technisch umsetzbarer Ansätze auf dem Weg in die klimaneutrale Gesellschaft. Das KIT hat eine eigene Fakultät für Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik. Das Besondere an diesem Masterstudiengang sind daher seine zahlreichen Wahlmöglichkeiten und das forschungsbezogene Lehrprogramm. Die Regelstudienzeit im Master beträgt 4 Semester, wobei 120 Leistungspunkte (LP) nach ECTS erworben werden.
Die zwei Vertiefungsfächer, die im Master belegt werden müssen, können aus einem umfangreichen Katalog gewählt werden:
- Angewandte Rheologie
- Automatisierung und Systemverfahrenstechnik
- Biopharmazeutische Verfahrenstechnik
- Chemische Energieträger - Brennstofftechnologie
- Chemische Verfahrenstechnik
- Energieverfahrenstechnik
- Energy and Combustion Technology
- Entrepreneurship in der Verfahrenstechnik
- Gas - Partikel - Systeme
- Lebensmittelverfahrenstechnik
- Modellierung und Simulation
- Neue Bioproduktionssysteme - Elektrobiotechnologie
- Produktgestaltung
- Produktionstechnik zur Stofflichen Nutzung Nachwachsender Rohstoffe
- Prozesse der Mechanischen Verfahrenstechnik
- Regelungstechnik und Systemdynamik
- Technische Thermodynamik
- Thermische Verfahrenstechnik
- Umweltschutzverfahrenstechnik
- Verbrennungstechnik
- Wassertechnologie
Verpflichtend muss zudem das Fach Erweiterte Grundlagen belegt werden. Neben Prozess- und Anlagentechnik wählst du weitere vier Module aus folgenden Optionen:
- Kinetik und Katalyse
- Partikeltechnik
- Numerische Strömungsmaschinen
- Thermodynamik
- Thermische Transportprozesse oder ein
- Modul aus dem Bioingenieurwesen.
Außerdem gehört ein Technisches Ergänzungsfach, bei dem du ebenfalls aus zahlreichen Möglichkeiten wählen kannst, zum Studienplan. Einen Überblick über die angebotenen Fächer gibt es im Modulhandbuch. Überfachliche Qualifikationen (z. B. Angebote des House of Competence, Sprachkurse) und ein mindestens 3-monatiges Berufspraktikum runden den Studienplan ab.
Studienaufbau im Überblick
1. - 3. Semester:
- Erweiterte Grundlagen (32 LP)
- Prozess- und Anlagentechnik (8 LP)
- 4 Module nach Wahl (jeweils 6 LP)
- Technisches Ergänzungsfach (10 LP)
- Vertiefungsfächer I + II (jeweils 16 LP)
- Berufspraktikum (14 LP)
- Überfachliche Qualifikationen (2 LP)
4. Semester:
- Masterarbeit (30 LP)
Berufspraktikum
Im Masterstudiengang Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik ist ein verpflichtendes Berufspraktikum von mindestens drei Monaten vorgesehen, um einen ersten Eindruck in die industrielle Praxis zu gewinnen. Deine Praktikumsstelle suchst du dir selbst. Mögliche Branchen sind neben der chemischen Industrie und dem verfahrenstechnische Anlagenbau beispielsweise Automobilzulieferer oder Unternehmen der Agrar- und Lebensmitteltechnik, pharmazeutischen oder Kosmetik-Industrie und auch Bio- und Umwelttechnologie.
Eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (z.B. MTA/PTA) wird als Praktikum anerkannt. Ebenso ist es möglich, ein Praktikum, das zwischen Bachelor und Master absolviert wird, anzuerkennen.
Du kannst während deines Studiums auch ein freiwilliges Praktikum absolvieren. Wenn es den Studienzielen dient und mindestens die Hälfte der Vorlesungszeit umfasst, kannst du dafür ein Urlaubssemester beantragen. Ein solches Praktikum bietet dir wertvolle Erfahrungen außerhalb der Universität und kann dir den späteren Berufseinstieg erleichtern.
Dein Studium international gestalten
Im Masterstudium hast du verschiedene Möglichkeiten, einen Auslandsaufenthalt in dein Studium zu integrieren. Du kannst zum Beispiel über Erasmus+ oder als Freemover ein bis zwei Semester an einer ausländischen Hochschule deiner Wahl studieren. Auch ein Auslandspraktikum lässt sich realisieren. Darüber hinaus ist eine punktuelle Mobilität über Eucor – The European Campus – möglich: Studierende des KIT können ganz flexibel einzelne Lehrveranstaltungen zusätzlich zu Kursen am KIT belegen oder in Vollzeit ein ganzes Semester oder Jahr an einer Eucor-Partneruniversität studieren.
Im Falle eines Auslandsaufenthalts während des Masterstudiums Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik wird empfohlen, die technischen Ergänzungsfächer oder das Industriepraktikum in diesem Rahmen zu absolvieren.
Weitere Informationen erhältst du bei den für Auslandsaufenthalte zuständigen Ansprechpersonen der KIT-Fakultät oder beim International Students Office.
Masterarbeit
Am Ende deines Studiums fertigst du deine Masterarbeit im Umfang von 30 LP an, eine wissenschaftliche Arbeit, die es dir ermöglicht, dein erlangtes Wissen und deine Fähigkeiten anzuwenden und zu vertiefen. Sie behandelt ein spezifisches Thema aus deinem Studienfach und erfordert eigenständige Forschung, Analyse und das Verfassen einer schriftlichen Ausarbeitung. Die Bearbeitungsdauer der Masterarbeit beträgt 6 Monate. Du kannst sie beginnen, sobald du die Modulprüfung Prozess- und Anlagentechnik sowie drei weitere Modulprüfungen im Fach Erweiterte Grundlagen und das Berufspraktikum erfolgreich abgelegt hast. Die Masterarbeit kann auf Antrag auch in einem Unternehmen oder an einer anderen KIT-Fakultät angefertigt werden.
Berufsperspektiven
Nach dem Abschluss öffnen sich viele Möglichkeiten in Industrie und Forschung. Mögliche Aufgaben sind Anlagenplanung, Projektmanagement, Produktionsleitung, Qualitätsmanagement, Sicherheitskonzepte und Vertrieb, sowie Aufreinigung, Forschung und Produktentwicklung. Branchen, die an Fachleuten Bedarf haben, sind die Energiewirtschaft, die Lebensmittelindustrie, Kunststoffindustrie, Kosmetikhersteller, Pharmazie, Versorgungsunternehmen, Ingenieurconsulting, Recyclingbranche und andere. Darüber hinaus bieten sich Tätigkeitsfelder auch bei Behörden und im öffentlichen Dienst. Wenn du dich mit einer eigenen Idee selbstständig machen möchtest, findest du Unterstützung bei der Existenzgründung durch die Gründerschmiede des KIT oder die studentische Pioniergarage.
Mit einem guten Masterabschluss kannst du dich auch um eine Promotion bemühen. Dafür gibt es am KIT und bei seinen Partnerorganisationen viele Möglichkeiten.
Besonderheiten des Studiengangs
Besonderheiten von Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik M.Sc. am KIT
- eigene Fakultät CIW mit breitem Lehrangebot
- viele Wahlmöglichkeiten für ein individuelles Profil
- forschungsorientierte Lehre, Anwendung an Großforschungsanlage
- international vernetzt (CLUSTER, CESAER, Eucor…)
Das bietet dir das KIT
- zentraler Campus im Grünen, direkt an der Innenstadt
- 24h-Bibliothek mit Einzel- und Gruppenarbeitsplätzen
- breites, günstiges Verpflegungsangebot (Mensa, Cafeteria, Koeri- und Pizzawerk)
- zahlreiche überfachliche Angebote zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung, z.B. Lern-, Schreib- und Perspektivenlabor
- Auslandsstudium z.B. über Erasmus
- ausgezeichnetes Hochschulsportangebot mit einer großen Auswahl an Sportarten
- umfassendes kulturelles Angebot mit Uni-Orchestern, -Chören und -Theatergruppen
- umfangreiche Unterstützung für den Berufseinstieg und die Selbstständigkeit
- international ausgerichtete Studiengänge und vielfältige Austauschprogramme
- moderne Labore und praxisnahe Lehrmethoden
- Lernraum-App
- vielfältige studentische Initiativen, Vereine und Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung des Campusleben
- nach dem Studium in Kontakt bleiben über das Alumni-Netzwerk
Zugangsvoraussetzungen und Sprachnachweise
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung:
- Bachelorabschluss
ein bestandener Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) im Studiengang Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein. - Mindestkenntnisse und Mindestleistungen in den Bereichen
- Mathematische Grundlagen und Programmieren im Umfang von mindestens 20 LP
- Naturwissenschaftliche Grundlagen im Umfang von mindestens 15 LP
- Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen im Umfang von mindestens 24 LP
- Thermodynamik & Transportprozesse im Umfang von mindestens 20 LP
- Verfahrenstechnische Grundlagen im Umfang von mindestens 12 LP
- eine Bachelorarbeit oder eine im Umfang vergleichbare Arbeit im Umfang von mindestens 12 LP
Sprachvoraussetzungen und -nachweise
Für den Masterstudiengang Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik benötigst du ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Deine Deutschkenntnisse müssen mindestens dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen.
Für eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester benötigst du entweder Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 oder Englischkenntnisse, die dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen müssen. Du kannst mit einem Nachweis von Englischkenntnissen auf Niveau B2 nur für ein höheres Fachsemester zugelassen werden, wenn du die Leistungen des Fachs Erweiterte Grundlagen aus dem Mastercurriculum bereits nachweisen kannst. Welche Leistungen dazu genau gehören, kannst du im Modulhandbuch nachschlagen.
Wichtig: Den Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse musst du unabhängig von deiner Staatsbürgerschaft und spätestens bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist erbringen, möglichst jedoch schon zum Zeitpunkt der Bewerbung.
In welcher Form muss ich die Sprachnachweise erbringen? Bitte lies dazu die folgenden Kapitel auf dieser Webseite sorgfältig durch. Wenn du danach noch Fragen haben solltest, wende dich bitte an:
- den Studierendenservice, wenn du dich als Deutsche, Deutscher oder Deutschen gleichgestellte Person bewirbst
- das International Students Office, wenn du eine Nicht-EU-Staatsangehörigkeit hast
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
Als Nachweis für deine Deutschkenntnisse genügt deine Hochschul- oder Masterzugangsberechtigung (also zum Beispiel Abitur, Studium oder eine berufliche Qualifikation, die dich zum Studium berechtigt), wenn du sie an einer deutschsprachigen Einrichtung mit deutscher Unterrichtssprache erworben hast.
Konkret bedeutet das: Du musst keinen zusätzlichen Deutschnachweis einreichen, wenn du
- dein Abitur an einer deutschsprachigen Schule im In- oder Ausland erworben hast,
- Absolventin oder Absolvent einer bilingualen Sekundarschule im In- oder Ausland bist und eine bilinguale Deutschprüfung abgelegt hast, wie z.B. das AbiBac oder das Gemischtsprachige International Baccalaureat (GIB) oder
- deinen Abschluss zwar an einer ausländischen Schule gemacht hast, mit dem jeweiligen Land aber eine sonstige offizielle Übereinkunft über die Anerkennung deines Schulabschlusses oder Sprachzeugnisses als Sprachnachweis für ein Hochschulstudium in Deutschland besteht.
Eine vollständige Liste der ausländischen Schulabschlüsse und Sprachzeugnisse, die als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse anerkannt sind, findest du auf der Webseite der Kultusministerkonferenz.
Hast du bereits ein deutschsprachiges Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen, kann auch dieses als Deutschnachweis gelten – aber nur, wenn im Diploma Supplement, Transcript of Records oder der Abschlussurkunde eindeutig ausgewiesen ist, dass Deutsch alleinige Unterrichts- und Prüfungssprache war.
Hast du hingegen deine Hochschul- oder Masterzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung mit deutscher Unterrichtssprache erworben, musst du Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2 nachweisen. Das entspricht dem GER-Niveau C1.
Ausschließlich folgende Nachweise werden dabei gemäß Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des KIT akzeptiert:
- bestandener „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung
- bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit Gesamtergebnis DSH-2
- bestandener Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsteilen
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - zweite Stufe (DSD II)
- Goethe-Zertifikat C1 oder höher
- bestandene Prüfung telc Deutsch C1 Hochschule
- Österreichisches Sprachdiplom C1 oder höher
Hinweis: Die genannten Tests werden auch bei Angabe eines Ablaufdatums durch den Anbieter zeitlich unbegrenzt als Sprachnachweis akzeptiert.
Was, wenn ich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen passenden C1-Nachweis für Deutsch vorlegen kann?
Wenn du für deine Deutschkenntnisse zum Ende der Bewerbungsfrist noch keinen der oben genannten C1-Nachweise vorlegen kannst, kannst du dennoch zugelassen werden, sofern du vorläufig mindestens das Sprachniveau B2 nachweist. Als Nachweise auf B2-Niveau gelten ausschließlich:
- bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit Gesamtergebnis DSH-1
- bestandener Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit Niveaustufe 3 in allen vier Prüfungsteilen
- bestandene Prüfung telc Deutsch B2
Aber bitte nicht vergessen: Den C1-Nachweis musst du dann immer noch bis spätestens zum Ablauf deiner Immatrikulationsfrist einreichen, die in deinem Zulassungsangebot genannt ist.
Prüfe daher frühzeitig, ob du die nötigen Sprachnachweise fristgerecht erbringen kannst und plane gegebenenfalls die Teilnahme an einem anerkannten Sprachtest ein.
In begründeten Fällen kannst du für den Nachweis deiner Sprachkenntnisse eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist beantragen, die jedoch maximal bis zum Tag vor Beginn der Vorlesungszeit gewährt werden kann. Wende dich dafür an den Studierendenservice oder das International Students Office – je nachdem, wer in deinem Zulassungsbescheid als deine Anlaufstelle genannt ist.
Nachweis ausreichender Englischkenntnisse
Als Nachweis für deine Englischkenntnisse genügt
- deine Hochschulzugangsberechtigung, wenn
- sie Englischkenntnisse auf GER-Niveau B2 oder höher bescheinigt oder
- aus ihr hervorgeht, dass du Englisch mindestens fünf Jahre bis zum Abschluss belegt hast und deine Abschluss- oder Durchschnittsnote der letzten beiden Jahre des Englischunterrichts mindestens der deutschen Note 4 (ausreichend) bzw. mindestens 5 Notenpunkten entspricht oder
- ein Hochschulabschluss mit Englisch als einziger Unterrichts- und Prüfungssprache im absolvierten Studiengang – dies muss im Diploma Supplement, Transcript of Records oder in der Abschlussurkunde eindeutig ausgewiesen sein.
Ansonsten werden als Englischnachweise ausschließlich folgende, in der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des KIT genannten Englischtests akzeptiert:
- TOEFL iBT (internetbasiert) mit mindestens 90 Punkten
- IELTS mit einem Gesamtergebnis von mindestens 6,5, keine Sektion unter 5,5
- TOEIC mit mindestens 400 Punkten in Listening, 385 in Reading, 160 in Speaking, 150 in Writing
- Cambridge Certificate C1 Advanced (CAE)
- Cambridge Certificate C2 Proficiency (CPE)
- UNIcert, mindestens Stufe II
Hinweis: Die genannten Tests werden auch bei Angabe eines Ablaufdatums durch den Anbieter zeitlich unbegrenzt als Sprachnachweis akzeptiert.
Was, wenn ich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen passenden B2-Nachweis für Englisch vorlegen kann?
Wenn du für deine Englischkenntnisse bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch keinen der oben aufgelisteten B2-Nachweise vorlegen kannst, ist eine Zulassung dennoch möglich, sofern du ein vorläufiges Dokument vorweisen kannst, das belegt, dass du bereits Englischkenntnisse erworben hast.
Aber bitte nicht vergessen: Den eigentlichen B2-Nachweis musst du dann immer noch bis spätestens zum Ablauf deiner Immatrikulationsfrist nachreichen, die in deinem Zulassungsangebot genannt ist.
Prüfe daher frühzeitig, ob du die nötigen Sprachnachweise fristgerecht erbringen kannst und plane gegebenenfalls die Teilnahme an einem der anerkannten Sprachtests ein.
In begründeten Fällen kannst du für den Nachweis deiner Sprachkenntnisse eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist beantragen, die jedoch maximal bis zum Tag vor Beginn der Vorlesungszeit gewährt werden kann. Wende dich dafür an den Studierendenservice oder das International Students Office – je nachdem, wer in deinem Zulassungsbescheid als deine Anlaufstelle genannt ist.
Bewerbungsportal
Bewerbung für das 1. Fachsemester
öffnet am 01.12.2025.
Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester
öffnet am 01.12.2025.
Ansprechpersonen
Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)
+49 721 608 - 44930
Sabrina Joos ∂does-not-exist.kit edu
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe
Erster Anlaufpunkt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
First point of contact for international applicants
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe
Informationsmaterial
Modulhandbuch
Satzungen und Ordnungen
| Titel | Stand | Download |
|---|---|---|
| 2021 KIT 023 Satzung für den Zugang zu dem Masterstudiengang Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 21.04.2021, veröffentlicht 22.04.2021 |
| Titel | Stand | Download |
|---|---|---|
| 2025 KIT 060 Neubekanntmachung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 08.10.2025, veröffentlicht 08.10.2025 |
| Titel | Stand | Download |
|---|---|---|
| 2011 KIT 016 Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Karlsruhe (TH) für den Masterstudiengang Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik | 14.04.2011, veröffentlicht 28.04.2011 | |
| 2012 KIT 056 Studien- und Prüfungsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für den Masterstudiengang Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik | 27.09.2012, veröffentlicht 10.10.2012 | |
| 2014 KIT 019 Satzung zur Umsetzung des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich der Europäischen Region vom 11. April 1997 gemäß §§ 32 Abs. 2, 4 und 36a LHG in den Studien- und Prüfungsordnungen am KIT | 28.03.2014, veröffentlicht 28.03.2014 | |
| 70. Studien- und Prüfungsordnung der Universität Karlsruhe (TH) für den Masterstudiengang Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik | 05.08.2009 |
Vorlesungszeiten und Vorlesungsverzeichnis
SS 2025
22.04.2025 - 02.08.2025
WS 2025/26
27.10.2025 - 21.02.2026
SS 2026
20.04.2026 - 01.08.2026
WS 2026/27
26.10.2026 - 20.02.2027
SS 2027
19.04.2027 - 31.07.2027
WS 2027/28
25.10.2027 - 19.02.2027
SS 2028
18.04.2028 - 29.07.2028
Vorlesungen finden nicht statt:
- vom 24.12. bis zum 06.01.
- in der Woche nach Pfingsten
- sowie an allen gesetzlichen Feiertagen, die für das Land Baden-Württemberg gelten


