Abschlussart: Bachelor of Education (B.Ed.)
Regelstudienzeit: 6 Semester (Vollzeitstudium)
Leistungspunkte (ECTS): 180 Leistungspunkte
Unterrichtssprache: Deutsch
Höheres Fachsemester: nicht zulassungsbeschränkt
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
Höheres Fachsemester: 15. September für das Wintersemester, 15. März für das Sommersemester
Studiengangsbeschreibung
Abschluss und Studiendauer
3 Jahre Regelstudienzeit bis zum Abschluss als Bachelor of Education (B.Ed.); insgesamt müssen in zwei Teilstudiengängen 180 Leistungspunkte (analog dem European Credit Transfer and Accumulation System – ECTS) erworben werden. Die individuelle Studiendauer kann von der Regelstudienzeit abweichen.
Studienaufbau
Der Teilstudiengang Sport kann mit folgenden Fächern kombiniert werden: Biologie, Chemie, Deutsch, Geographie, Informatik, Mathematik, Philosophie/Ethik und Physik. Auch die Kombination mit Kunst (Kunstakademie) und Musik (Musikhochschule) ist möglich.
Die quantitative Aufteilung der Leistungspunkte auf die unterschiedlichen Studienbereiche ergibt sich aus der folgenden Tabelle. Ein Leistungspunkt soll etwa 30 Arbeitsstunden entsprechen.
Studienbereich | Leistungspunkte (LP) im Bachelor |
Erstes Fach: Pflichtmodule | 70 |
Zweites Fach: Pflichtmodule | 70 |
Erstes Fach: Fachdidaktik | 8 |
Zweites Fach: Fachdidaktik | 8 |
Bildungswissenschaften1 | 8 |
Schulpraxis2 | 4 |
Bachelorarbeit3 | 12 |
Summe Leistungspunkte: | 180 |
1 Zu den Bildungswissenschaften gehören die Module „Pädagogische Grundlagen“ und "Ethisch-Philosophische Grundlagen".
2 Formal ist das Orientierungspraktikum (4 LP im Bachelorstudium) ein Teil der Bildungswissenschaften. Es dauert 3 Wochen.
3 Die Bachelorarbeit kann in einem der beiden wissenschaftlichen angefertigt werden. Bei der Kombination mit Kunst oder Musik muss die Bachelorarbeit in diesem Teilstudiengang angefertigt werden.
Der Teilstudiengang Sport besteht aus den folgenden Leistungen:
Modul | Leistungspunkte (LP) im Bachelor |
Bildung und Erziehung | 6 |
Individuum und Gesellschaft | 10 |
Bewegung und Training | 11 |
Leistung und Gesundheit | 9 |
Zielgruppen und Kontextspezifische Schulung | 5 |
Lehr- und Eigenrealisationskompetenz I | 4 |
Lehr- und Eigenrealisationskompetenz II | 4 |
Lehr- und Eigenrealisationskompetenz III | 4 |
Lehr- und Eigenrealisationskompetenz IV | 4 |
Lehr- und Eigenrealisationskompetenz V | 4 |
Lehr- und Eigenrealisationskompetenz VI | 4 |
Sportwissenschaftliche Forschungsmethoden | 5 |
Fachdidaktik I | 4 |
Fachdidaktik II | 4 |
Qualifikationsziele
Die Qualifikationsziele für den Abschluss Bachelor of Education werden beschrieben in der Anlage 2 der RahmenVO-KM von 2015.
Berufsperspektiven
Nach Abschluss der Lehramtsausbildung können Absolvent*innen an allgemeinbildenden Gymnasien sowie an Gemeinschaftsschulen und beruflichen Schulen eingestellt werden. Außerhalb der Schule bieten sich verschiedene Möglichkeiten beispielsweise in Stiftungen und Verbänden, in der Erwachsenenbildung, an Universitäten, Verlagen und Beratungsstellen.
Besonderheiten des Studiengangs
- Vielfältige Fächerkombinationen
- Vorbereitungs- und Unterstützungskurse im MINT-Kolleg
- Mentoring@Lehramt-Programm für Studienanfänger und Studienanfängerinnen
- Forschungsorientierte Lehre
- Zusätzlicher Praxisbezug durch Schüler- und Lehr-Lern-Labore
- Zentrum für Lehrerbildung als zentrale Anlaufstelle für Schulpraktika und Referendariat sowie Schnittstelle zu an der Lehramtsausbildung tätigen Institutionen
Zugangsvoraussetzungen
Deutsche und Deutschen gleichgestellte Bewerber*innen
Deutsche, EU-Staatsangehörige und ausländische Staatsangehörige mit deutscher Hochschulreife sind zum Studium am KIT berechtigt, wenn sie eine der folgenden Qualifikationen vorweisen können:
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- (einschlägige) Fachgebundene Hochschulreife (nicht Fachhochschulreife)
- Deltaprüfung der Universität Mannheim (für Inhaber*innen einer Fachhochschulreife)
- Eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung (z.B. Techniker*in, Meister*in) oder eine Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte
Weitere Möglichkeiten siehe §58 Landeshochschulgesetz.
Voraussetzung für eine Immatrikulation ist gemäß §60 Landeshochschulgesetz zusätzlich die Teilnahme am Lehrerorientierungstest („Career Counselling for Teachers“ (CCT)).
Deutsche Staatsbürger*innen mit ausländischem Schulabschluss müssen sich vom zuständigen Regierungspräsidium die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit dem deutschen Abitur bescheinigen lassen.
Internationale Bewerber*innen aus Nicht-EU-Staaten
Aus einigen Ländern ist das Schulabschlusszeugnis als direkte Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland anerkannt. In vielen Fällen muss aber zusätzlich zum Schulabschluss noch eine Hochschulaufnahmeprüfung und/oder ein erfolgreiches Studienjahr im Heimatland und/oder die deutsche Feststellungsprüfung mit gültigen Dokumenten nachgewiesen werden, um in Deutschland ein Bachelorstudium aufnehmen zu dürfen. Die länderspezifischen Regelungen können Sie in der Zulassungsdatenbank des DAAD oder auf der Seite Anabin (nur in deutscher Sprache) der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) nachgelesen. Weitere Informationen erhalten Sie beim International Students Office.
Deutschkenntnisse für ausländische Bewerber*innen
Um ein deutschsprachiges Studium aufnehmen zu können, müssen ausländische Bewerber*innen entsprechende Sprachkenntnisse nachweisen. Für die Bewerbung benötigen Sie mindestens Kenntnisse auf B1-Niveau. Alle Zertifikate werden akzeptiert, aber es reicht auch eine Teilnahmebescheinigung am B1-Kurs. Zur Einschreibung muss die DSH2 oder eines der anerkannten Äquivalente vorgelegt werden. Weitere Informationen erhalten Sie beim International Students Office.
Auswahlverfahren
Auswahlverfahren für deutsche und EU-Staatsbürger*innen und Bildungsinländer*innen
Es stehen 30 Studienplätze zur Verfügung. Nach Abzug der Vorabquoten für Härtefälle (5%), Ausländer*innen (10%) und Zweitstudienbewerber*innen (2%), werden 10% der Studienplätze an die Bewerber*innen mit der längsten Wartezeit vergeben. 90% der Studienplätze werden über ein Auswahlverfahren verteilt.
Das Auswahlverfahren basiert überwiegend auf den schulischen Leistungen der Bewerber*innen. Aufgrund dieser Leistungen und sogenannter sonstiger Leistungen wird eine Rangfolge nach Punkten gebildet.
Berechnung der Auswahlpunkte:
- Summe der Punkte im Abiturzeugnis durch 56 bzw. 60 geteilt
max. 15 Punkte
- sonstige Leistungen:
- Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung in einem der folgenden Ausbildungsberufe: Krankengymnasten, Physiotherapeuten oder vergleichbare Berufe
- Außerschulische sportliche Leistungen, insbesondere:
- aktuelle Mitgliedschaft in einem Bundeskader
- Platzierung 1 bis 6 bei nationalen oder internationalen Meisterschaften in den letzten drei Jahren
- Lizenzstufe 3 oder 4 des DSB, vergleichbare Qualifikationen
- aktuelle Mitgliedschaft im Landeskader
- Platzierung 1 bis 6 bei Landesmeisterschaften in den letzten drei Jahren
- Lizenzstufe 1 oder 2 des DSB, vergleichbare Qualifikationen insbesondere Platzierung 1 bis 6 bei Meisterschaften auf Kreis- oder Bezirksebene bzw. Mannschaftszugehörigkeit auf Kreis- oder Bezirksebene
- Tätigkeit in einem Sportverein oder einer vergleichbaren Einrichtung von insgesamt mindestens zweijähriger Dauer
max. 15 Punkte
(Wert 1) x 2 + Wert 2 = insgesamt max. 45 Punkte
Die Ergebnisse der Auswahlverfahren der vergangenen Jahre finden Sie in der Broschüre Zulassungsergebnisse.
Detailierte Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren des Studiengangs.
Auswahlverfahren für internationale Bewerber*innen
Bitte beachten Sie, dass für internationale Bewerber*innen aus Drittstaaten (Nicht EU/EWR) ein anderes Auswahlverfahren gilt. Das Auswahlverfahren für internationale Bewerber*innen basiert auf der Hochschulzugangsberechtigung. Als Hochschulzugangsberechtigung können schulische Leistungen, eventuell bereits erbrachte Studienleistungen und / oder die Feststellungsprüfung zu Grunde gelegt werden.
Sporteingangsprüfung
Voraussetzung für die Zulassung zum Sportstudium ist die erfolgreiche Teilnahme an der Sporteignungsprüfung. Anmeldung bis 15. Mai online über das Institut für Sport und Sportwisssenschaft.
Bewerbungsportal
Bewerbung für das 1. Fachsemester
nicht möglich
Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester
Studienvorbereitung
Das KIT bietet Angebote der Studienvorbereitung: Im MINT-Kolleg finden Studieninteressierte und Studienanfänger*innen Unterstützung in den naturwissenschaftlichen und technischen Fächern.
Daneben bieten KIT-Fakultäten vor dem Studienstart im Rahmen der O-Phase spezielle Vorkurse an.
Hilfe beim Studienstart
Das KIT unterstützt die Studienanfänger*innen zum Studienstart mit vielen Angeboten für einen erfolgreichen Studienstart. Zahlreiche Orientierungsveranstaltungen und Mentoring-Programme an den KIT-Fakultäten helfen den Studierenden Anschluss zu finden, sich zu orientieren und bei Bedarf Unterstützung zu erhalten. Das zentrale Onlineportalstudienstart.kit.edu erleichtert die Suche nach den richtigen Angeboten, bündelt alle relevanten Informationen und enthält nützliche Hinweise für einen gelungenen Start ins Studium:
- Beratungsstellen
- Mentoringprogramme
- Veranstaltungen
- Workshops
- zahlreiche Onlineinformationen
Ansprechpersonen
Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)
+49 721 608 -44930
Ines Schulze-Hemrich ∂does-not-exist.kit edu
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe
Erster Anlaufpunkt für internationale Bewerber*innen
First point of contact for international applicants
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe
Informationsmaterial
Modulhandbuch
Satzungen und Ordnungen
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
2021 KIT 042 Satzung zur Änderung der Satzung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für das hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Bachelorstudiengang Sportwissenschaft und den Teilstudiengang Sport für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gym. | 08.07.2021, veröffentlicht 12.07.2021 | |
2015 KIT 010 Satzung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für das hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Bachelorstudiengang Sportwissenschaft und den Teilstudiengang Sport für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien | 19.02.2015, veröffentlicht 19.02.2015 |
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
2010 KIT 046 Gebührensatzung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für die Eignungsfeststellungsprüfung im Fach Sport (Bachelor/Lehramt/Master) | 18.08.2010, veröffentlicht 08.09.2010 | |
2015 KIT 021 Satzung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für die Aufnahmeprüfung zum Studium im Fach Sport (Sporteingangsprüfung) | 25.03.2015, veröffentlicht 25.03.2015 | |
2018 KIT 006 Satzung zur Änderung der Satzung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für die Aufnahmeprüfung zum Studium im Fach Sport (Sporteingangsprüfung) | 27.02.2018, veröffentlicht 27.02.2018 | |
2021 KIT 020 Zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für die Aufnahmeprüfung zum Studium im Fach Sport (Sporteingangsprüfung) | 21.04.2021, veröffentlicht 22.04.2021 |
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
2022 KIT 028 Satzung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 28.04.2022, veröffentlicht 29.04.2022 | |
2021 KIT 065 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 22.10.2021, veröffentlicht 22.10.2021 |