Abschlussart: Master of Education (M.Ed.)
Regelstudienzeit: 4 Semester (Vollzeitstudium)
Leistungspunkte (ECTS): 120 Leistungspunkte
Unterrichtssprache: Deutsch
Höheres Fachsemester: nein
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Studiengangsbeschreibung
Abschluss und Studiendauer
2 Jahre Regelstudienzeit bis zum Abschluss Master of Education (M.Ed.); der Studiengang setzt sich aus zwei Teilstudiengängen (wissenschaftliche Hauptfächer) und dem Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium zusammen. Insgesamt müssen 120 Leistungspunkte (analog dem European Credit Transfer and Accumulation System – ECTS) erworben werden. Die individuelle Studiendauer kann von der Regelstudienzeit (4 Semester) abweichen.
Studienaufbau
Der Teilstudiengang Sport kann mit den folgenden Fächern kombiniert werden: Biologie, Chemie, Deutsch, Geographie, Informatik, Mathematik, Philosophie/Ethik und Physik. Auch die Kombination mit Kunst (AdBK) und Musik (HfM) ist möglich.
Man bewirbt sich immer auf zwei Teilstudiengänge/ Hauptfächer parallel und bekommt die Zulassung in den Master of Education nur, wenn eine Zulassung in beiden Hauptfächern erfolgt ist. Für Kunst und Musik ist eine separate Bewerbung an der jeweiligen Partnerhochschule notwendig, Akademie der bildenden Künste Karlsruhe (AdBK) bzw. Hochschule für Musik Karlsruhe (HfM). Bei Zulassung in beiden Hauptfächern erfolgt die Immatrikulation in das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium automatisch. Um eine Laufbahn als Lehrkraft einzuschlagen ist ein auf den Master of Education folgender Vorbereitungsdienst notwendig.
Die quantitative Aufteilung der Leistungspunkte (LP) auf die unterschiedlichen Studienbereiche ergibt sich aus der folgenden Tabelle. Ein Leistungspunkt entspricht etwa 30 Arbeitsstunden.
Studienbereich | Leistungspunkte (LP) im Master |
Erstes Fach: Fachwissenschaften | 20 |
Erstes Fach: Fachdidaktik | 7 |
Zweites Fach: Fachwissenschaften | 20 |
Zweites Fach: Fachdidaktik | 7 |
Bildungswissenschaften1 | 33 |
Schulpraxissemester2 | 16 |
Masterarbeit3 | 17 |
Summe | 120 |
1 Die Informationen zu den Inhalten des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums findest du im Modulhandbuch (MHB).
2 12 Wochen Schulpraxissemester inkl. Begleitung durch die Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte.
3 Die Masterarbeit kann entweder in einem der beiden wissenschaftlichen Hauptfächern oder den Bildungswissenschaften angefertigt werden.
Das Teilfach Sport besteht aus folgenden Leistungen:
Modul | Leistungspunkte (LP) im Master |
Sportwissenschaftliche Profilbildung I | 8 |
Sportwissenschaftliche Profilbildung II | 4 |
Individualsport IV | 4 |
Mannschaftssport IV | 4 |
Fachdidaktik III | 7 |
Qualifikationsziele
Die Qualifikationsziele für den Abschluss Master of Education werden beschrieben in der Anlage 2 der RahmenVO-KM von 2015.
Berufsperspektiven
Nach dem universitären Abschluss der Lehramtsausbildung (Bachelor of Education und Master of Education) sowie dem darauffolgenden Vorbereitungsdienst kann an allgemeinbildenden Gymnasien sowie an Gemeinschaftsschulen und beruflichen Schulen unterrichtet werden. Als Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst ist ein 4-wöchiges Sozial-, Betriebs- oder Vereinspraktikum je nach studiertem Fach nachzuweisen, dass möglichst schon während des Studiums absolviert werden sollte. Außerhalb der Schule bieten sich verschiedene Möglichkeiten beispielsweise in Stiftungen und Verbänden, in der Erwachsenenbildung, an Universitäten, Verlagen und Beratungsstellen. Auch eine Promotion ist möglich.
Besonderheiten des Studiengangs
- Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) als zentrale Anlaufstelle für Lehramtsstudierende bei überfachlichen Themen, Schulpraktika und Referendariat sowie als Schnittstelle zu an der Lehramtsausbildung beteiligten Institutionen
- Vielfältige Fächerkombinationen
- Zusätzlicher Praxisbezug durch Schüler- und Lehr-Lern-Labore
- Forschungsorientierte Lehre
- Kontakte zu den EUCOR-Universitäten ermöglichen Auslandsaufenthalte bspw. in Basel oder Straßburg
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen
Grob zusammengefasst ist die Zugangsvoraussetzung für den Teilstudiengang Sport ein bestandener lehramtsbezogener Bachelorabschluss im Teilfach Sport im Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien. Das Studium muss Anteile aus zwei Fachwissenschaften, Fachdidaktiken, Bildungswissenschaften und schulpraktischen Studien umfassen und mindestens 180 LP umfassen. Ein mind. dreiwöchiges Orientierungspraktikum an einer Schule wird vorausgesetzt. Entspricht der Studiengang diesen Anforderungen weitgehend und fehlen Studienleistungen im Umfang von höchstens 50 LP, kann eine Zulassung unter Auflagen erfolgen.
Außerdem ist die Teilnahme am Karlsruhe Individual Aptitude Check for Teachers (KAiAC-T) oder einem gleichwertigen Eignungsfeststellungs-, Beratungs- oder Begleitprogramm für die Reflexion über die persönliche Eignung als künftige Lehrkraft an einer anderen deutschen Hochschule nachzuweisen. Sollte das Programm zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht absolviert worden sein, muss der Nachweis spätestens bis zum Ende des ersten Fachsemesters des Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien erbracht werden. Über die Gleichwertigkeit des Eignungsfeststellungs-, Beratungs- oder Begleitprogramms die entscheidet die Programmkoordination des KAiAC-T.
Deutschkenntnisse für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
Um ein deutschsprachiges Studium aufnehmen zu können, müssen ausländische Bewerberinnen und Bewerber entsprechende Sprachkenntnisse nachweisen. Für die Bewerbung benötigst du mindestens Kenntnisse auf B1-Niveau. Alle Zertifikate werden akzeptiert, für die Bewerbung reicht aber bereits eine Teilnahmebescheinigung am B1-Kurs. Zur Einschreibung / Immatrikulation musst du die DSH2 oder eines der anerkannten Äquivalente vorlegen. Weitere Informationen erhältst du beimInternational Students Office.
Auswahlverfahren
Bewerbungsportal
Bewerbung für das 1. Fachsemester
Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester
Ansprechpersonen
Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)
+49 721 608 - 44930Julia Misiewicz ∂ kit edu
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe
Erster Anlaufpunkt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
First point of contact for international applicants
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe
Informationsmaterial
Modulhandbuch
Satzungen und Ordnungen
Titel | Stand | Download |
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2021 KIT 065 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 22.10.2021, veröffentlicht 22.10.2021 | |
2022 KIT 028 Satzung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 28.04.2022, veröffentlicht 29.04.2022 | |
2023 KIT 015 Zweite Satzung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 28.02.2023, veröffentlicht 28.02.2023 | |
2024 KIT 010 Dritte Satzung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 27.02.2024, veröffentlicht 27.02.2024 | |
2024 KIT 047 Vierte Satzung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 27.11.2024, veröffentlicht 24.11.2024 |
Vorlesungszeiten
WS 2024/25
21.10.2024 - 15.02.2025
SS 2025
22.04.2025 - 02.08.2025
WS 2025/26
27.10.2025 - 21.02.2026
SS 2026
20.04.2026 - 01.08.2026
WS 2026/27
26.10.2026 - 20.02.2027
SS 2027
19.04.2027 - 31.07.2027
WS 2027/28
25.10.2027 - 19.02.2027
SS 2028
18.04.2028 - 29.07.2028
Vorlesungen finden nicht statt:
- Vom 24.12. bis zum 06.01.
- in der Woche nach Pfingsten
- sowie an allen gesetzlichen Feiertagen, die für das Land Baden-Württemberg gelten