Abschlussart: Master of Education (M.Ed.)
Regelstudienzeit: 4 Semester (Vollzeitstudium)
Leistungspunkte (ECTS): 120 Leistungspunkte
Unterrichtssprache: Deutsch
Höheres Fachsemester: nicht zulassungsbeschränkt
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Studiengangsbeschreibung
Abschluss und Studiendauer
2 Jahre Regelstudienzeit bis zum Abschluss als Master of Education (M.Ed.); insgesamt müssen in zwei Teilstudiengängen 120 Leistungspunkte (analog dem European Credit Transfer and Accumulation System – ECTS) erworben werden. Die individuelle Studiendauer kann von der Regelstudienzeit abweichen.
Studienaufbau
Der Teilstudiengang Informatik kann mit den folgenden Fächern kombiniert werden: Biologie, Chemie, Deutsch, Geographie, Mathematik, Philosophie/Ethik, Physik und Sport. Auch die Kombination mit Kunst (Kunstakademie) und Musik (Musikhochschule) ist möglich.
Der Masterstudiengang ist folgendermaßen strukturiert:
Studienbereich | Leistungspunkte (LP) im Master |
Erstes Fach: Pflichtmodule | 27 |
Zweites Fach: Pflichtmodule | 27 |
Bildungswissenschaften | 33 |
Schulpraxissemester | 16 |
Masterarbeit | 17 |
Die Dauer des Schulpraxissemesters beträgt 12 Wochen und wird begleitet vom Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung. Die Masterarbeit wird in einem der Teilstudiengänge angefertigt. Ausnahmen: bei der Kombination mit Kunst oder Musik muss die Masterarbeit in diesen Teilfächern angefertigt werden.
Das Teilfach Informatik besteht aus folgenden Leistungen:
Modul | Leistungspunkte (LP) im Master |
Betriebssysteme oder Rechnerorganisation | 6 |
Stammmodul aus dem Master Informatik | 6 |
Wahlmodule aus Master Informatik | 8 |
Fachdidaktik Informatik III | 7 |
Qualifikationsziele
Die Qualifikationsziele für den Abschluss Master of Education werden beschrieben in der Anlage 2 der RahmenVO-KM von 2015.
Berufsperspektiven
Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums beginnt jeweils im Januar des darauffolgenden Jahres der zweite Ausbildungsabschnitt, der 18-monatige Vorbereitungsdienst. Dieser ist nicht mehr Teil des Studiums am KIT, sondern wird an einem Seminar für Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte absolviert. Die Zuteilung zu einem Seminar erfolgt zentral über die Regierungspräsidien bzw. das Kultusministerium des Landes Baden-Württemberg. Der Vorbereitungsdienst kann an allgemeinbildenden Gymnasien und an beruflichen Schulen absolviert werden.
Nach Abschluss der Lehramtsausbildung können Absolventinnen und Absolventen an allgemeinbildenden Gymnasien, an Gemeinschaftsschulen und beruflichen Schulen eingestellt werden. Außerhalb der Schule bieten sich verschiedene Möglichkeiten beispielweise in Stiftungen und Verbänden, in der Erwachsenenbildung, an Universitäten, Verlagen und Beratungsstellen. Auch eine Promotion ist möglich.
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzung für den Teilstudiengang Informatik ist ein bestandener lehramtsbezogener Bachelorabschluss im Teilfach Informatik im Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien oder einem Teilstudiengang mit im Wesentlichen gleichen Inhalt oder ein mindestens gleichwertiger Abschluss an einer deutschen Universität ode ran einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss Anteile aus zwei Fachwissenschaften, Fachdidaktiken, Bildungswissenschaften und schulpraktischen Studien umfassen und mindestens 180 LP umfassen. Entspricht der Studiengang diesen Anforderungen weitgehend und fehlen Studienleistungen im Umfang von höchstens 50 LP, kann eine Zulassung unter Auflagen erfolgen.
Grundsätzlich werden folgende Mindestleistungen vorausgesetzt:
- Theoretische Informatik: mind. 10 LP
- Praktische Informatik: mind. 15 LP
- Technische Informatik: mind. 5 LP
- Fachdidaktik Informatik: mind. 5 LP
Insgesamt müssen im Fach Informatik mind. 50 LP nachgewiesen werden.
Deutschkenntnisse für ausländische Bewerber*innen
Um ein deutschsprachiges Studium aufnehmen zu können, müssen ausländische Bewerber*innen entsprechende Sprachkenntnisse nachweisen. Für die Bewerbung benötigen Sie mindestens Kenntnisse auf B1-Niveau. Alle Zertifikate werden akzeptiert, aber es reicht auch eine Teilnahmebescheinigung am B1-Kurs. Zur Einschreibung muss die DSH2 oder eines der anerkannten Äquivalente vorgelegt werden. Weitere Informationen erhalten Sie beim International Students Office.
Bewerbungsportal
Bewerbung für das 1. Fachsemester
Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester
Ansprechpersonen
Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)
+49 721 608 -44930
Ines Schulze-Hemrich ∂does-not-exist.kit edu
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe
Erster Anlaufpunkt für internationale Bewerber*innen
First point of contact for international applicants
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe
Informationsmaterial
Modulhandbuch
Satzungen und Ordnungen
Titel | Stand | Download |
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2023 KIT 003 Satzung zur Änderung zugangsrechtlicher Regelungen in den Teilstudiengängen des Masterstudiengangs Lehramt an Gymnasien am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 23.01.2023, veröffentlicht 23.01.2023 | |
2018 KIT 067 Satzung zur Änderung der Zugangs- und Auswahlsatzungen für die Teilstudiengänge des Masterstudiengangs Lehramt an Gymnasien und den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien Erweiterungsfach am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 28.11.2018, veröffentlicht 28.11.2018 | |
2018 KIT 023 Zugang für das hochschuleigene Zugangs- und Auswahlverfahren für den Teilstudiengang Informatik im Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 27.02.2018, veröffentlicht 27.02.2018 |
Titel | Stand | Download |
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2023 KIT 015 Zweite Satzung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 28.02.2023, veröffentlicht 28.02.2023 | |
2022 KIT 028 Satzung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 28.04.2022, veröffentlicht 29.04.2022 | |
2021 KIT 065 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 22.10.2021, veröffentlicht 22.10.2021 |