Abschlussart: Master of Science (M.Sc.)
Regelstudienzeit: 4 Semester (Vollzeitstudium)
Leistungspunkte (ECTS): 120 Leistungspunkte
Unterrichtssprache: Deutsch; einige Studienvarianten in Englisch
Höheres Fachsemester: nicht zulassungsbeschränkt
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
1. Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
1. Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Studiengangsbeschreibung
Abschluss und Studiendauer
2 Jahre Regelstudienzeit bis zum Abschluss als Master of Science (M.Sc.); insgesamt müssen 120 Leistungspunkte (analog dem European Credit Transfer and Accumulation System – ECTS) erworben werden. Die individuelle Studiendauer kann von der Regelstudienzeit abweichen.
Studieninhalte
Der Masterstudiengang Maschinenbau lässt viel Raum für individuelle Gestaltung. Neben allgemein verbindlichen Modulen im Umfang von 20 Leistungspunkten (ECTS) gibt es einen Wahlbereich aus Maschinenbau und weiteren Disziplinen (28 LP) sowie eine Vertiefungsrichtung (40 LP). Dazu kommen überfachliche Qualifikationen (2 LP) und die Masterarbeit mit 30 LP. Die Verteilung der Inhalte auf die einzelnen Semester ist nicht vorgegeben. Als Vertiefungsrichtung kannst du eine von folgenden wählen.
- Allgemeiner Maschinenbau
- Energie- und Umwelttechnik
- Fahrzeugtechnik
- Mechatronik und Mikrosystemtechnik
- Produktentwicklung und Konstruktion
- Produktionstechnik
- Theoretischer Maschinenbau
- Werkstoffe und Strukturen für Hochleistungssysteme.
Innerhalb der Vertiefungsrichtung werden ein Wahlpflichtmodul „Grundlagen und Methoden der Vertiefungsrichtung“ und zwei Schwerpunkte im Umfang von je 16 Leistungspunkten (ECTS) gewählt.
Qualifikationsziele
Die Absolventinnen und Absolventen des Master-Studiengangs Maschinenbau am KIT sind in der Lage, selbständig an Wertschöpfungsprozessen im Maschinenbau mitzuarbeiten und durch ihre forschungsorientierte Ausbildung auch in der Wissenschaft mitzuwirken. Sie sind insbesondere für eine verantwortungsvolle Tätigkeit in Industrie, technischer Dienstleistungen und Wissenschaft qualifiziert und erwerben die Befähigung zur Promotion.
Die Absolventinnen und Absolventen erwerben breite und vertiefte Kenntnisse der ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen. Dies wird durch einen Pflichtbereich gewährleistet, der mathematischen Methoden des Maschinenbaus, Modellbildung und Simulation sowie die Prozesse der Produktentstehung umfasst. Dadurch sind sie in der Lage, sich selbständig mit dem Stand der Forschung auseinanderzusetzen und Methoden weiter zu entwickeln. Sie können umfassende, auch interdisziplinäre Simulationsstudien erarbeiten, bewerten und interpretieren. Sie sind in der Lage, Produkte des Maschinenbaus aus dem Verständnis der Marktanforderung und der Wertschöpfungsprozesse heraus zu entwickeln. Die dabei eingesetzten Methoden und Handlungsweisen können reflektiert und an wechselnde Randbedingungen angepasst werden, um das eigene Vorgehen zu optimieren.
Im Vertiefungsbereich, bestehend aus zwei Schwerpunkten und assoziierten Lehrveranstaltungen, erwerben die Absolventinnen und Absolventen die notwendigen Kenntnisse, das allgemeine Grundlagenwissen auf konkrete Problemstellungen des Maschinenbaus zu übertragen. Damit sind sie befähigt, eine wichtige Rolle in komplexen Forschungs- und Entwicklungsprojekten einzunehmen sowie am Innovationsprozess kompetent mitzuwirken und sind auf spätere Leitungsfunktionen fachlich vorbereitet.
In weiteren naturwissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen und gesellschaftlichen Lehrveranstaltungen eignen sich die Studierenden weitere Kompetenzen an. Damit sind sie unter anderem in der Lage, Entscheidungen unter Berücksichtigung von gesellschaftlichen, ökonomischen und ethischen Randbedingungen durchdacht zu treffen.
Absolventinnen und Absolventen des Master-Studiengangs Maschinenbau am KIT verfügen über breites und vertieftes Wissen. Diese solide Grundlage befähigt sie, auch komplexe Systeme zu analysieren und zu synthetisieren. Außerdem können sie Systeme und Prozesse des Maschinenbaus unter Berücksichtigung technischer, gesellschaftlicher, ökonomischer und ethischer Randbedingungen methodisch entwickeln, reflektieren, bewerten und eigenständig und nachhaltig gestalten. Sie setzen sich mit eigenen und fremden Ansichten konstruktiv auseinander und vertreten ihre Arbeitsergebnisse in einer verständlichen Form.
Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, selbständig Aufgaben zu identifizieren, die zur Lösung notwendigen Informationen zu beschaffen, Methoden auszuwählen und Fähigkeiten anzueignen und damit ihren Beitrag zur Wertschöpfung zu leisten. Sie sind in der Lage, sich für ein konkretes Berufsfeld des Maschinenbaus zu entscheiden.
Berufsperspektiven
Der Masterstudiengang Maschinenbau vermittelt Einblick in aktuelle Technologien, ein vertieftes Verständnis der fachlichen Inhalte und eine anwendungsbezogene Spezialisierung. Nach dem Masterabschluss bieten sich dir Einstiegsmöglichkeiten in verschiedenste Branchen, wie Fahrzeugtechnologie, Spezialmaschinen- und Anlagenbau, Kraftwerkstechnik, Produktionstechnik, intelligente Automation oder Werkstofftechnik. Die Aufgaben erstrecken sich von Forschung und Entwicklung über Projektleitung, Qualitätsmanagement, Aufbau und Inbetriebnahme, Produktionsleitung bis hin zu Beratung und Vertrieb.
Wer einen guten Masterabschluss hat, kann sich um eine Promotion bemühen und später als „Dr.-lng.“ in Wissenschaft und Wirtschaft gehobene Positionen anstreben.
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen
Ein Bachelor- oder mindestens gleichwertiger Abschluss, dessen Module in Inhalt und Umfang denen des KIT-Bachelors entsprechen, sowie 18 Wochen Industriepraktikum (siehe Zugangssatzung). Maximal 6 Wochen davon können als Vorpraktikum abgeleistet werden. Mindestens 12 Wochen müssen als Fachpraktikum nachgewiesen werden.
Sprachkenntnisse für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
Bewerberinnen und Bewerber, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, müssen folgende Sprachkenntnisse nachweisen:
- entweder der deutschen Sprache. Für die Bewerbung benötigst du mindestens Kenntnisse auf B1-Niveau. Alle Zertifikate werden akzeptiert, aber es reicht auch eine Teilnahmebescheinigung am B1-Kurs. Zur Einschreibung muss die DSH2 oder eines der anerkannten Äquivalente vorgelegt werden
- oder der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau B2 nachgewiesen bspw. durch den Test of English as Foreign Language (TOEFL) mit mindestens 90 Punkten im internet-based Test oder äquivalent. Der Nachweis der Englischkenntnisse entfällt für Bewerberinnen und Bewerber
- mit einem Hochschulabschluss einer Hochschule mit Englisch als einziger Unterrichts- und Prüfungssprache
- oder einem Abiturzeugnis, wobei die Fremdsprache über mindestens 5 Lernjahre bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, belegt worden sein muss und die Abschluss- oder Durchschnittsnote der letzten zwei Lernjahre des Sprachunterrichts mindestens der deutschen Note 4 (ausreichend) bzw. mindestens 5 Punkten entsprechen müssen.
- Kann der Sprachnachweis bis zum Bewerbungsschluss nicht vorgelegt werden, kann eine Zulassung unter dem Vorbehalt erteilt werden, dass einer der akzeptierten Nachweise der ausreichenden Englischkenntnisse spätestens bei der Einschreibung vorgelegt wird
Weitere Informationen erhältst du beim International Students Office.
Aufnahmeprüfung
In diesem Studiengang findet zur Bewerbungsphase für das Sommersemester 2023 am 14. März 2023 eine Aufnahmeprüfung statt.
Was heißt das für Bewerber*innen?
Bewerber*innen, die die nach §7 der Zugangssatzung geforderten Mindestkenntnisse und Mindestleistungen nicht nachweisen können, erhalten alternativ die Möglichkeit, die erforderlichen Fähigkeiten durch das Bestehen der Aufnahmeprüfung nachzuweisen.
Die Prüfungsmodalitäten werden per Einladung zur Prüfung bekanntgegeben. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Prüfung ist vom 6. Februar bis 6. März 2023 möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie bei InSL.
Bewerbungsportal
Bewerbung für das 1. Fachsemester
Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester
Ansprechpersonen
Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)
+49 721 608 - 44930
Karin Schmurr ∂does-not-exist.kit edu
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe
Erster Anlaufpunkt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
First point of contact for international applicants
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe
Informationsmaterial
Modulhandbuch
Satzungen und Ordnungen
Titel | Stand | Download |
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2022 KIT 060 Vierte Satzung zur Änderung der Satzung für den Zugang zu dem Masterstudiengang Maschinenbau am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 26.07.2022, veröffentlicht 26.07.2022 | |
2022 KIT 025 Dritte Satzung zur Änderung der Satzung für den Zugang zu dem Masterstudiengang Maschinenbau am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 28.04.2022, veröffentlicht 29.04.2022 | |
2019 KIT 038 Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für den Zugang zu dem Masterstudiengang Maschinenbau am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 29.07.2019, veröffentlicht 29.07.2019 | |
2018 KIT 063 Satzung zur Änderung der Satzung für den Zugang zu dem Masterstudiengang Maschinenbau am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 28.11.2018, veröffentlicht 28.11.2018 | |
2017 KIT 068 Satzung für den Zugang zu dem Masterstudiengang Maschinenbau am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 24.11.2017, veröffentlicht 24.11.2017 |
Titel | Stand | Download |
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2021 KIT 065 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 22.10.2021, veröffentlicht 22.10.2021 | |
2023 KIT 015 Zweite Satzung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 28.02.2023, veröffentlicht 28.02.2023 | |
2022 KIT 028 Satzung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 28.04.2022, veröffentlicht 29.04.2022 |
Titel | Stand | Download |
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2014 KIT 054 Zweite Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für den Masterstudiengang Maschinenbau | 01.10.2014, veröffentlicht 01.10.2014 | |
2014 KIT 019 Satzung zur Umsetzung des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich der Europäischen Region vom 11. April 1997 gemäß §§ 32 Abs. 2, 4 und 36a LHG in den Studien- und Prüfungsordnungen am KIT | 28.03.2014, veröffentlicht 28.03.2014 | |
79. Studien- und Prüfungsordnung der Universität Karlsruhe (TH) für den Masterstudiengang Maschinenbau | 09.09.2008 |
Vorlesungszeiten
SS 2023
17.04.2023 - 29.07.2023
Ostern: 09. / 10.04.2023
Pfingsten: 29.05. - 03.06.2023
WS 2023/24
23.10.2023 - 17.02.2024
Weihnachten: 24.12.2024 - 06.01.2025
SS 2024
15.04.2024 - 27.07.2024
Ostern: 31.03. / 01.04.2024
Pfingsten: 20. - 25.05.2024
WS 2024/25
21.10.2024 - 15.02.2025
Weihnachten: 24.12.2025 - 06.01.2026
SS 2025
22.04.2025 - 02.08.2025
Ostern: 20. / 21.04.2025
Pfingsten: 09. - 14.06.2025
WS 2025/26
27.10.2025 - 21.02.2026
Weihnachten: 24.12.2025 - 06.01.2026
SS 2026
20.04.2026 - 01.08.2026
Ostern: 05.04. / 06.04.2026
Pfingsten: 25. - 30.05.2026
WS 2026/27
26.10.2026 - 20.02.2027
Weihnachten: 24.12.2026 - 06.01.2027
SS 2027
19.04.2027 - 31.07.2027
Ostern: 28. / 29.03.2027
Pfingsten: 17. - 22.05.2027
WS 2027/28
25.10.2027 - 19.02.2027
Weihnachten: 24.12.2027 - 06.01.2028
SS 2028
18.04.2028 - 29.07.2028
Ostern: 16. / 17.04.2028
Pfingsten: 05. - 10.06.2028