Abschlussart: Master of Science (M.Sc.)
Regelstudienzeit: 4 Semester (Vollzeitstudium)
Leistungspunkte (ECTS): 120 Leistungspunkte
Unterrichtssprache: Deutsch
Höheres Fachsemester: nicht zulassungsbeschränkt
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Studiengangsbeschreibung
Abschluss und Studiendauer
2 Jahre Regelstudienzeit bis zum Abschluss als Master of Science (M.Sc.); insgesamt müssen 120 Leistungspunkte (analog dem European Credit Transfer and Accumulation System – ECTS) erworben werden. Die individuelle Studiendauer kann von der Regelstudienzeit abweichen.
Studienaufbau
Pflichtfächer: Prozess- und Anlagentechnik sowie 4 Module aus: Physikalische Chemie, Kinetik und Katalyse, Partikeltechnik, Numerische Strömungsmaschinen, Chemische Thermodynamik, Thermische Transportprozesse, dazu ein Modul aus Bioingenieurwesen. Zwei Module aus 8 im Bereich Technisches Ergänzungsfach, ein Modul im Bereich Schlüsselqualifikation.
2 Vertiefungsfächer aus:
- Bioverfahrenstechnik
- Lebensmittelverfahrenstechnik
- Biopharmazeutische Verfahrenstechnik
- Technische Biologie
- Lebensmittelwissenschaften und Trinkwasser
- Angewandte Rheologie
- Gas-Partikel-Systeme
- Prozesse der Mechanischen Verfahrenstechnik
- Umweltschutzverfahrenstechnik
- Thermische Verfahrenstechnik
- Produktgestaltung
- Chemische Verfahrenstechnik
- Chemische Energieträger – Brennstofftechnologie
- Technische Thermodynamik
- Wassertechnologie
- Verbrennungstechnik
- Energieverfahrenstechnik
Praktikum
Im Masterstudium wird ein Berufspraktikum von mindestens 12 Wochen Dauer absolviert.
Qualifikationsziele
Im Masterstudium Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik werden vertiefte und umfangreiche ingenieurwissenschaftliche sowie mathematische und naturwissenschaftliche Kenntnisse vermittelt, die die Absolventinnen und Absolventen zu wissenschaftlicher Arbeit und verantwortlichem Handeln bei einer beruflichen Tätigkeit und in der Gesellschaft befähigen.
Im Pflichtprogramm erwerben die Studierenden ein gegenüber dem Bachelorstudium wesentlich er-weitertes methodisch qualifiziertes ingenieur- und naturwissenschaftliches Grundlagenwissen, das exemplarisch in zwei frei zu wählenden Vertiefungsfächern weiterentwickelt wird. In der Masterarbeit erfolgt der Nachweis, dass die Absolventen ein Problem aus ihrem Fachgebiet selbstständig und in begrenzter Zeit mit wissenschaftlichen Methoden, die dem Stand der Forschung entsprechen, bearbeiten können. Das Berufspraktikum soll eine Anschauung berufspraktischer Tätigkeit auf Ingenieursniveau vermitteln.
Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, Probleme mit wissenschaftlichen Methoden zu analysieren und zu lösen, komplexe Problemstellungen zu abstrahieren und zu formulieren sowie neue Methoden, Prozesse und Produkte zu entwickeln. Sie können Wissen aus verschiedenen Bereichen kombinieren und sich systematisch in neue Aufgaben einarbeiten sowie auch die nichttechnischen Auswirkungen der Ingenieurtätigkeit reflektieren und in ihr Handeln verantwortungsbewusst einbeziehen.
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen
Ob eine Zulassung möglich ist, hängt von den akademischen Vorkenntnissen der Bewerber*innen ab, also von den Inhalten des absolvierten Bachelorstudiums. Folgende Studienleistungen müssen aus dem vorherigen Studium
nachgewiesen werden:
- Mathematische Grundlagen und Programmieren 20 LP
- Naturwissenschaftliche Grundlagen 15 LP
- Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen 24 LP
- Thermodynamik und Transportprozesse 20 LP
- Verfahrenstechnische Grundlagen 12 LP
- Bachelor Thesis oder Vergleichbares 12 LP
Fehlen in maximal zwei dieser Bereiche insgesamt bis zu 15 LP, ist eine Zulassung unter der Auflage möglich, dass die fehlenden Leistungen innerhalb der ersten drei Mastersemester nachgeholt werden. Nähere Einzelheiten zur Bewerbung sind in der Zugangssatzung aufgeführt.
Deutschkenntnisse für internationale Bewerber*innen
Um ein deutschsprachiges Studium aufnehmen zu können, müssen internationale Bewerber*innen entsprechende Sprachkenntnisse nachweisen. Für die Bewerbung benötigen Sie mindestens Kenntnisse auf B1-Niveau. Alle Zertifikate werden akzeptiert, aber es reicht auch eine Teilnahmebescheinigung am B1-Kurs. Zur Einschreibung muss die DSH2 oder eines der anerkannten Äquivalente vorgelegt werden. Weitere Informationen erhalten Sie beim International Students Office.
Bewerbungsportal
Bewerbung für das 1. Fachsemester
Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester
Ansprechpersonen für Studieninteressierte
Studienberaterin
Zentrum für Information und Beratung (zib), zentrale Studienberatung
+49 721 608 - 44930
Karin SchmurrEsn3∂kit edu
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrum für Information und Beratung (zib)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe
Ansprechpersonen für Studierende
Ansprechpersonen für Bewerber*innen
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Servicezentrum Studium und Lehre
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe
Erster Anlaufpunkt für internationale Bewerber*innen
First point of contact for international applicants
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe
Informationsbroschüren
Modulhandbuch
Satzungen und Ordnungen
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
2016 KIT 033 Satzung für das hochschuleigene Zugangs- und Auswahlverfahren im Masterstudiengang Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 10.05.2016, veröffentlicht 09.05.2016 |
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
2016 KIT 031 Studien- und Prüfungsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für den Masterstudiengang Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik | 10.05.2016, veröffentlicht 09.05.2016 | |
2020 KIT 007 Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für den Masterstudiengang Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik | 26.02.2020, veröffentlicht 26.02.2020 |
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
2014 KIT 019 Satzung zur Umsetzung des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich der Europäischen Region vom 11. April 1997 gemäß §§ 32 Abs. 2, 4 und 36a LHG in den Studien- und Prüfungsordnungen am KIT | 28.03.2014, veröffentlicht 28.03.2014 | |
2012 KIT 056 Studien- und Prüfungsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für den Masterstudiengang Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik | 27.09.2012, veröffentlicht 10.10.2012 | |
2011 KIT 016 Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Karlsruhe (TH) für den Masterstudiengang Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik | 14.04.2011, veröffentlicht 28.04.2011 | |
70. Studien- und Prüfungsordnung der Universität Karlsruhe (TH) für den Masterstudiengang Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik | 05.08.2009 |
Vorlesungszeiten
WS 2020/21
02.11.2020 - 20.02.2021
SS 2021
12.04.2021 - 24.07.2021
Ostern: 04. / 05.04.2021
Pfingsten: 24. - 29.05.2021
WS 2021/22
18.10.2021 - 12.02.2022
SS 2022
19.04.2022 - 30.07.2022
Ostern: 17. / 18.04.2022
Pfingsten: 06. - 11.06.2022
WS 2022/23
24.10.2022 - 18.02.2023
SS 2023
17.04.2023 - 29.07.2023
Ostern: 09. / 10.04.2023
Pfingsten: 29.05. - 03.06.2023
WS 2023/24
23.10.2023 - 17.02.2024
SS 2024
15.04.2024 - 27.07.2024
Ostern: 31.03. / 01.04.2024
Pfingsten: 20. - 25.05.2024