Abschlussart: Master of Education (M.Ed.)
Regelstudienzeit: 4 Semester (Vollzeitstudium)
Leistungspunkte (ECTS): 120 Leistungspunkte
Unterrichtssprache: Deutsch
Höheres Fachsemester: ja
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester
Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester
Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Studiengangsbeschreibung
Abschluss und Studiendauer
2 Jahre Regelstudienzeit bis zum Abschluss als Master of Education (M.Ed.); insgesamt müssen 120 Leistungspunkte (analog dem European Credit Transfer and Accumulation System – ECTS) erworben werden. Die individuelle Studiendauer kann von der Regelstudienzeit abweichen.
Studienaufbau
Der Erweiterungsmaster Biologie ist folgendermaßen strukturiert:
Modul | Leistungspunkte (LP) im Master |
Struktur und Funktion des Lebens | 16 |
Biodiversität | 12 |
Biologische Konzepte I | 6 |
Physiologie | 9 |
Biologische Methoden | 5 |
Ökosysteme | 8 |
Molekulare Biologie | 14 |
Biochemie | 4 |
Biologisches Seminar | 4 |
Biologische Forschung | 12 |
Fachdidaktik I | 5 |
Fachdidaktik II | 3 |
Vertiefung Fachdidaktik I | 3 |
Vertiefung Fachdidaktik II | 4 |
Masterarbeit | 15 |
Die Masterarbeit muss in dem wissenschaftlichen Fach angefertigt werden und kann begonnen werden, wenn mindestens 65 LP der oben aufgeführten Module bestanden wurden.
Alternativ hast du auch die Möglichkeit eines Zertifikatsstudiums. In diesem Fall entfällt die Masterarbeit. Bei erfolgreichem Abschluss der übrigen Prüfungsleistungen wird das Erweiterungsfach nicht mit dem Abschluss "Master of Education" abgeschlossen, sondern es wird dir ein Zertifikat ausgestellt. Die Entscheidung darüber, ob du die Masterarbeit verfasst und somit den Mastertitel erlangst, oder das Studium ohne Masterarbeit beendest, liegt bei dir während des Studiums. Selbst wenn du bereits das Zertifikat erhalten hast, kannst du dich noch dazu entschließen, eine Masterarbeit anzufertigen.
Qualifikationsziele
Die Qualifikationsziele für den Abschluss Master of Education werden beschrieben in der Anlage 6 der RahmenVO-KM von 2015.
Berufsperspektiven
Nach dem universitären Abschluss der Lehramtsausbildung (Bachelor of Education und Master of Education) sowie dem darauffolgenden Vorbereitungsdienst kann an allgemeinbildenden Gymnasien sowie an Gemeinschaftsschulen und beruflichen Schulen unterrichtet werden. Als Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst ist ein 4-wöchiges Sozial-, Betriebs- oder Vereinspraktikum je nach studiertem Fach nachzuweisen, dass möglichst schon während des Studiums absolviert werden sollte. Außerhalb der Schule bieten sich verschiedene Möglichkeiten beispielsweise in Stiftungen und Verbänden, in der Erwachsenenbildung, an Universitäten, Verlagen und Beratungsstellen. Auch eine Promotion ist möglich.
Besonderheiten des Studiengangs
- Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) als zentrale Anlaufstelle für Lehramtsstudierende bei überfachlichen Themen, Schulpraktika und Referendariat sowie als Schnittstelle zu an der Lehramtsausbildung beteiligten Institutionen
- Vielfältige Fächerkombinationen
- Zusätzlicher Praxisbezug durch Schüler- und Lehr-Lern-Labore
- Forschungsorientierte Lehre
- Kontakte zu den EUCOR-Universitäten ermöglichen Auslandsaufenthalte bspw. in Basel oder Straßburg
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzung für den Erweiterungsmaster Biologie ist ein bestandener lehramtsbezogener Bachelorabschluss Lehramt an Gymnasien oder ein Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt oder ein mindestens gleichwertiger Abschluss an einer deutschen Universität oder an einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss Anteile aus zwei Fachwissenschaften, Fachdidaktiken, Bildungswissenschaften, schulpraktische Studien und mindestens 180 LP umfassen.
Es muss ein mindestens dreiwöchiges Orientierungspraktikum an einem Gymnasium, einer beruflichen Schule, einer Gemeinschaftsschule, einer Haupt-, Real- oder Werkrealschule absolviert worden sein. Ggf. kann eine Zulassung unter Auflagen ausgesprochen werden.
Für das Auswahlverfahren werden die Gesamtnote des Bachelorstudiengangs sowie die schulischen Leistungen der gymnasialen Oberstufe im Fach Biologie – unabhängig davon, ob das Fach in den letzten vier Schulhalbjahren belegt wurde - berücksichtigt.
Deutschkenntnisse für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
Um ein deutschsprachiges Studium aufnehmen zu können, müssen ausländische Bewerberinnen und Bewerber entsprechende Sprachkenntnisse nachweisen. Für die Bewerbung benötigst du mindestens Kenntnisse auf B1-Niveau. Alle Zertifikate werden akzeptiert, für die Bewerbung reicht aber bereits eine Teilnahmebescheinigung am B1-Kurs. Zur Einschreibung / Immatrikulation musst du die DSH2 oder eines der anerkannten Äquivalente vorlegen. Weitere Informationen erhältst du beimInternational Students Office.
Bewerbungsportal
Bewerbung für das 1. Fachsemester
nicht möglich
Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester
Ansprechpersonen
Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)
+49 721 608 - 44930Julia Misiewicz ∂ kit edu
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe
Erster Anlaufpunkt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
First point of contact for international applicants
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe
Informationsmaterial
Modulhandbuch
Satzungen und Ordnungen
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
2018 KIT 067 Satzung zur Änderung der Zugangs- und Auswahlsatzungen für die Teilstudiengänge des Masterstudiengangs Lehramt an Gymnasien und den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien Erweiterungsfach am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 28.11.2018, veröffentlicht 28.11.2018 | |
2018 KIT 010 Satzung für das hochschuleigene Zugangs- und Auswahverfahren für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien Erweiterungsfach Biologie am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 27.02.2018, veröffentlicht 27.02.2018 |
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
2021 KIT 065 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 22.10.2021, veröffentlicht 22.10.2021 | |
2022 KIT 028 Satzung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 28.04.2022, veröffentlicht 29.04.2022 | |
2023 KIT 015 Zweite Satzung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 28.02.2023, veröffentlicht 28.02.2023 | |
2024 KIT 010 Dritte Satzung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 27.02.2024, veröffentlicht 27.02.2024 | |
2024 KIT 047 Vierte Satzung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 27.11.2024, veröffentlicht 24.11.2024 |
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
2019 KIT 031 Zweite Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien Erweiterungsfach | 27.06.2019, veröffentlicht 27.06.2019 | |
2019 KIT 016 Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien Erweiterungsfach | 29.03.2019, veröffentlicht 29.03.2019 | |
2018 KIT 037 Studien- und Prüfungsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien Erweiterungsfach | 11.07.2018, veröffentlicht 11.07.2018 |
Vorlesungszeiten
WS 2024/25
21.10.2024 - 15.02.2025
SS 2025
22.04.2025 - 02.08.2025
WS 2025/26
27.10.2025 - 21.02.2026
SS 2026
20.04.2026 - 01.08.2026
WS 2026/27
26.10.2026 - 20.02.2027
SS 2027
19.04.2027 - 31.07.2027
WS 2027/28
25.10.2027 - 19.02.2027
SS 2028
18.04.2028 - 29.07.2028
Vorlesungen finden nicht statt:
- Vom 24.12. bis zum 06.01.
- in der Woche nach Pfingsten
- sowie an allen gesetzlichen Feiertagen, die für das Land Baden-Württemberg gelten