Qualifikationsziele
Absolventen/-innen des Masterstudiengangs Informationswirtschaft erkennen personelle, organisatorische und informationstechnologische Chancen zur innovativen Veränderung wirtschaftlicher Strukturen und Prozesse und können diese innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen umsetzen. Sie entscheiden in Leitungsfunktionen über IT-Konzepte und IT-Strategien. Informationswirte gründen und führen Informa-tionsunternehmen.
Absolventen/-innen des Masterstudiengangs Informationswirtschaft zeichnen sich durch Spezialisierungen auf dem Gebiet der Wirtschaftswissenschaften, der Informatik und der Rechtswissenschaften aus. Sie können Projekte selbständig planen, Projektteams führen und koordinieren, sowie im angewandten Bereich innovative Lösungen entdecken und umsetzen.
Durch die Auseinandersetzung mit dem aktuellen Stand der Forschung sowie durch das Abfassen einer umfassenden Masterarbeit können sie sich weiter im wissenschaftlichen Bereich qualifizieren und ein ent-sprechendes Promotionsstudium oder andere Weiterbildungsoptionen aufnehmen.
Ansprechpersonen für Studierende
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Studierendenservice
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe
Head of department, student advisor
Student advisory services (ZSB)
+49 721 608 - 44930
Endsuleit ∂does-not-exist.kit edu
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe
Satzungen und Ordnungen
Titel | Stand | Downloas |
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09. Prüfungs- und Studienordnung der Universität Karlsruhe (TH) für den Master-Studiengang Informationswirtschaft | 05.05.2006 | |
14. Studien- und Prüfungsordnung der Universität Karlsruhe (TH) für den Masterstudiengang Informationswirtschaft | 15.04.2009 | |
2014 KIT 009 Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung der Universität Karlsruhe (TH) für den Masterstudiengang Informationswirtschaft | 11.02.2014, veröffentlicht 11.02.2014 | |
2014 KIT 019 Satzung zur Umsetzung des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich der Europäischen Region vom 11. April 1997 gemäß §§ 32 Abs. 2, 4 und 36a LHG in den Studien- und Prüfungsordnungen am KIT | 28.03.2014, veröffentlicht 28.03.2014 |