A) Mein Name hat sich durch Eheschließung, Scheidung, Adoption oder Änderung des Personenstandes geändert

Bitte stellen Sie dem Studierendenservice eine beglaubigte Kopie der standesamtlichen Urkunden zur Verfügung und legen Ihren neuen Personalausweis / Reisepass zur Überprüfung Ihrer Identität vor Ort im Studierendenservice vor. Die Mitarbeitenden übernehmen die Änderung im Campusmanagementsystem, so dass Sie im Studiportal auf Ihre Dokumente mit neuem Namen zugreifen können. Einen neuen Studierendenausweis können Sie im KIT-Card Portal beantragen.

B) als TIN-Person möchte ich meinen Namen und/oder Geschlecht am KIT ohne amtlich vollzogene Personenstandsänderung ändern lassen:

Ab dem WS 23/24 können Studierende mit einer trans*, inter* oder non-binären/abinären* Identität am KIT beantragen, ihren Vornamen und/oder ihren Geschlechtseintrag auf internen Dokumenten (z.B. Studierendenausweis, Notenauszug, Studienverlaufs-, Bafögbescheinigung etc.) zu ändern. Bitte füllen Sie dazu das Formular aus und reichen Sie eine Kopie des Personal- und des dgti-Ausweises im Studierendenservice ein. Das KIT unterstützt damit Betroffene, ein Zwangsouting in z.B. Prüfungen, Seminar- oder Arbeitsgruppen zu vermeiden.

Bitte beachten Sie aber dennoch folgende Hinweise:

  • In den Abschlussdokumenten wird der amtliche Name eingetragen, sofern kein Nachweis über eine offizielle Personenstandsänderung vorliegt.
  • Die Änderung hat Auswirkungen auf alle Bescheide und Bescheinigungen im Studierendenportal und weitere, die über den Studierendenservice ausgestellt werden können.
  • Da keine scharfe Trennung zwischen dem KIT-internen Studienangelegenheiten und der „Außenwelt“ möglich ist, wird darauf hingewiesen, dass es zu Situationen kommen kann, in denen die Abweichung zwischen Namens- und/oder Geschlechtseintrag auf KIT-Dokumenten und amtlichen Dokumenten erklärungsbedürftig werden. Dies kann ggfs. bei der Familienkasse, Bafög-Amt, Rankingbescheinigungen für Stipendien, Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Unterlagen für Bewerbungen oder auch Briefe an die Heimatadresse der Fall sein.
  • Mit Unterschrift des Änderungsantrages wird das KIT von etwaigen (Schadensersatz)Ansprüchen freigestellt, die aufgrund und im Zusammenhang des auf Basis dieses Antrags geänderten Vornamens und/oder des geänderten Geschlechtseintrags, sowie deren Gebrauch in ausgestellten Bescheinigungen, Bescheiden und Dokumenten entstehen könnten.
  • Der Antrag kann nur einmalig gestellt werden und nicht nach Belieben rückgängig gemacht und erneut gestellt werden.
  • Es erfolgt keine rückwirkende Änderung oder Kostenerstattung von ggfs. erhobenen Gebühren, die vor dem WS 23/24 noch gegolten haben.

Die Handreichung dient zur Erläuterung des Prozesses für KIT-externe Stellen und soll evtl. Nachfragen zu unterschiedlichen Namen und/oder Geschlechtseintragungen erläutern.