Degree: Bachelor of Arts (B.A.)
Regular program length: 6 semester (full-time program)
Credit points (ECTS): 180 credit points
Language of instruction: German
Higher semester: no
Higher semester: winter and summer term
Higher semester: September 15 for winter term, March 15 for summer term
Studiengangsbeschreibung
Abschluss und Studiendauer
3 Jahre Regelstudienzeit bis zum Abschluss des Bachelor of Arts (B.A.); insgesamt müssen 180 Leistungspunkte (analog dem European Credit Transfer and Accumulation System – ECTS) erworben werden. Die individuelle Studiendauer kann von der Regelstudienzeit abweichen.
Studienaufbau
Der Studiengang gliedert sich in ein Grundlagenstudium in den ersten beiden Studienjahren und ein Vertiefungsstudium ab dem dritten Studienjahr. Im Zentrum stehen die Ausbildung für Wissenschaftsjournalismus und Wissenschafts-Öffentlichkeitsarbeit sowie der Erwerb von Kenntnissen in Natur- und Technikwissenschaften. Beide Kompetenzbereiche werden von Beginn des Studiums an parallel vermittelt. Sie werden um verschiedene Wissensfelder aus den Geistes- und Sozialwissenschaften ergänzt.
Im dritten Jahr des Bachelorstudiums durchlaufen die Studierenden eine projektorientierte Abschlussphase. Im Modul „Angewandte Medien- und Wissenschaftskommunikationsforschung“ besuchen sie Projektseminare und setzen sich mit aktuellen Phänomenen und Fragen der Wissenschaftskommunikation auseinander. Dabei arbeiten sie sich in Themenfelder wie Risikokommunikation, Citizen Science oder neue Dialogformate und Medien in der Wissenschaftskommunikation ein.
Der Bachelorstudiengang umfasst fünf Fächer, die in Module und die jeweiligen Module wiederum in Lehrveranstaltungen gegliedert sind. Eine der tragenden Säulen des Studiums ist die Wissenschaftskommunikation, Insbesondere lernen die Studierenden die verschiedenen Rollen von Wissenschaftsjournalisten, Öffentlichkeitsarbeitern und kommunizierenden Forschern kennen. In Seminaren und Übungen erarbeiten sie sich das journalistische Handwerk: kritisch recherchieren und verständlich schreiben. Die Dozenten in diesem Bereich des Studiengangs sind selbst erfahrene Journalistinnen und Journalisten. Darüber hinaus lernen die Studierenden das Handwerk der Öffentlichkeitsarbeit für die Wissenschaft kennen. Auch hier arbeiten die Dozenten selbst in Pressestellen von Forschungsinstitutionen. Die Übungen sind daher sehr praxisnah gestaltet: So entstehen aus der Arbeit in den Lehrveranstaltungen zum Beispiel Beiträge für das Campusradio Karlsruhe, ein crossmediales Medienprojekt der staatlichen Hochschulen Karlsruhes.
Das Fach „Natur- und Technikwissenschaften und ihre kulturwissenschaftliche Reflexion“ enthält neben dem Pflichtmodul „Kulturgeschichte der Technik“ außerdem ein natur- und technikwissenschaftliches Modul nach Wahl. Zur Auswahl stehen folgende vier Wahlpflichtmodule:
- Natur- und Technikwissenschaften: Physik
- Natur- und Technikwissenschaften: Geoökologie
- Natur- und Technikwissenschaften: Biologie
- Natur- und Technikwissenschaften: Humanbiologie und Sportmedizin
Das gesamte Modul Natur- und Technikwissenschaft nimmt vom Umfang her etwa 16 Prozent des Bachelorstudiums ein.
Darüber hinaus erhalten die Studierenden fundierte Einblicke in die Medienwissenschaft, in die Soziologie und Philosophie, die Linguistik sowie in die Wissenschaftstheorie und -geschichte. Das ermöglicht ihnen einen reflektierten Umgang mit unterschiedlichen Wissenskulturen und schafft ein generelles Verständnis für das wissenschaftliche Arbeiten in den Natur-, Geistes- und Sozialwissenschaften.
Während des Bachelorstudiums absolvieren die Studierenden außerdem ein sechswöchiges Berufspraktikum im journalistischen oder PR-Bereich. So bekommen die Studierenden früh die Gelegenheit, ihre im Studium erworbenen Fähigkeiten in der Praxis anzuwenden und ihr späteres Berufsziel im Journalismus oder der Öffentlichkeitsarbeit zu verorten.
Praktikum
Das mindestens sechswöchige Pflichtpraktikum inklusive eines Praxisphaseseminars wird mit 9 Leistungspunkten (LP) veranschlagt.
Prüfungen
Die Orientierungsprüfung ist nach dem 2., spätestens nach dem 3. Semester abzulegen. Sie besteht in der erfolgreichen Absolvierung der Grundlagen-Module „Einführung in die Wissenschaftskommunikation“ und „Handwerk der Wissenschaftskommunikation“.
Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen sowie dem Modul Bachelorarbeit und dem Berufspraktikum. Die Bachelorarbeit in Verbindung mit einem Bachelorkolloquium trägt mit 13 Leistungspunkten (LP) zum Curriculum bei. Die gesamte Bachelorprüfung muss spätestens bis zum Ende des 11. Fachsemesters abgelegt worden sein.
Die Modulprüfungen in folgenden Pflichtfächern abzulegen: Wissenschaftskommunikation im Umfang von mindestens 44 Leistungspunkten, Medien in der Wissenschaftskommunikation im Umfang von mindestens 32 Leistungspunkten, Sozialwissenschaftliche Theorien und Methoden im Umfang von mindestens 28 Leistungspunkten, Linguistische und philosophische Perspektiven auf Wissenschaftskommunikation im Umfang von mindestens 24 Leistungspunkten, Natur- und Technikwissenschaften und ihre kulturwissenschaftliche Reflexion im Umfang von mindestens 30 Leistungspunkten.
Qualification profile of the graduate
The Bachelor's degree program provides students with a fundamental academic knowledge and the competence in applying scientific methods in the fields of Science Communication, Media Studies, Sociology, Philosophy, Linguistics, Cultural History of Technology as well as an as elective module in the field of Natural Sciences and Engineering. The Bachelor's degree qualifies to embark on a consecutive Master's degree program and prepares for a professional career in science journalism, public relations for scientific organizations as well as for strategic communications consultancy.
Berufsperspektiven
Der Studiengang bereitet darauf vor, Wissenschaft und Öffentlichkeit zu vernetzen, Informationsflüsse zu gestalten, aber auch die Kommunikation über Wissenschaft zu reflektieren. Der Studiengang WMK zielt dabei insbesondere auf zwei Tätigkeitsfelder ab: Zum einen auf den Wissenschaftsjournalismus, der den Wissenschaftsbetrieb beobachtet und zusammenfasst, erklärt und kritisch hinterfragt. Ein anderes Berufsbild betrifft die Arbeit in Pressestellen oder Kommunikationsabteilungen von Universitäten, Forschungseinrichtungen und forschenden Unternehmen. Im Focus steht hier, professionelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auf vielen Kanälen zu betreiben, Wissenschaftler in der Kommunikation unterstützen oder in der Außendarstellung das Profil der eigenen Einrichtung schärfen. Weitere Tätigkeitsfelder finden sich u.a. in Wissenschaftsmuseen oder auch in der Politikberatung.
Besonderheiten des Studiengangs
- Hohe Affinität zu Naturwissenschaften und Technik, interdisziplinäre Ausrichtung
- Deutschkenntnisse auf einem sehr hohen Niveau sind zwingend erforderlich
- Alle Bewerber*innen müssen Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 oder höher nachweisen
- Sechswöchiges Berufspraktikum im journalistischen oder PR-Bereich inklusive eines Praxisphaseseminars
Zugangsvoraussetzungen
Deutsche und Deutschen gleichgestellte Bewerber*innen
Deutsche, EU-Staatsangehörige und ausländische Staatsangehörige mit deutscher Hochschulreife sind zum Studium am KIT berechtigt, wenn sie eine der folgenden Qualifikationen vorweisen können:
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- (einschlägige) Fachgebundene Hochschulreife (nicht Fachhochschulreife)
- Deltaprüfung der Universität Mannheim (für Inhaber*innen einer Fachhochschulreife)
- Eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung (z.B. Techniker*in, Meister*in) oder eine Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte
Weitere Möglichkeiten siehe §58 Landeshochschulgesetz.
Voraussetzung für eine Immatrikulation ist weiterhin die Teilnahme an einem Studienorientierungstest (z.B. unter www.was-studiere-ich.de) oder einer studienorientierenden Beratung, z.B. durch die zentrale Studienberatung des KIT, gemäß §60 Landeshochschulgesetz.
Deutsche Staatsbürger*innen mit ausländischem Schulabschluss müssen sich vom zuständigen Regierungspräsidium die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit dem deutschen Abitur bescheinigen lassen.
Deutschkenntnisse für internationale Bewerber*innen
Um ein deutschsprachiges Studium aufnehmen zu können, müssen internationale Bewerber*innen entsprechende Sprachkenntnisse nachweisen. Der Nachweis von ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache wird erbracht durch das „Zeugnis über den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)“ Niveaustufe 5 in den vier Prüfungsteilen (Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck, Mündlicher Ausdruck) oder das „Zeugnis über die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ Stufe 3 (DSH-3) bzw. vergleichbare, anerkannte Zertifikate über den Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache. Kenntnisse der englischen Sprache müssen auf dem Niveau B2 oder höher nachgewiesen werden. Weitere Informationen erhalten Sie beim International Students Office.
Auswahlverfahren
Auswahlverfahren für deutsche und EU-Staatsbürger*innen und Bildungsinländer*innen
Es stehen 50 Studienplätze zur Verfügung. Nach Abzug der Vorabquoten für Härtefälle (5%), Ausländer*innen (10%) und Zweitstudienbewerber*innen (2%), werden 10% der Studienplätze an die Bewerber*innen mit der längsten Wartezeit vergeben. 90% der Studienplätze werden über ein Auswahlverfahren verteilt.
Das Auswahlverfahren basiert überwiegend auf den schulischen Leistungen der Bewerber*innen. Aufgrund dieser Leistungen und sogenannter sonstiger Leistungen wird eine Rangfolge nach Punkten gebildet.
Berechnung der Auswahlpunkte:
- Summe der Punkte im Abiturzeugnis durch 56 bzw. 60 geteilt
max. 15 Punkte
- arithmetisches Mittel (Summe aller Punkte geteilt durch die Anzahl der Kurse) der Oberstufenkurse:
- Deutsch
- Mathematik
- bestbenotete, fortgeführte Fremdsprache
- bestbenotetes, fortgeführtes naturwissenschaftliches Fach (Chemie, Biologie, Physik)
max. 15 Punkte - sonstige Leistungen (abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung, einschlägige Berufsausübung, besondere Vorbildungen, praktische Tätigkeiten, außerschulische Leistungen und Qualifikationen)
max. 15 Punkte
Wert 1 + Wert 2 + Wert 3 = insgesamt max. 45 Punkte
Die Ergebnisse der Auswahlverfahren der vergangenen Jahre finden Sie in der Broschüre Zulassungsergebnisse.
Detailierte Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren des Studiengangs.
Auswahlverfahren für internationale Bewerber*innen
Bitte beachten Sie, dass für internationale Bewerber*innen aus Drittstaaten (Nicht EU/EWR) ein anderes Auswahlverfahren gilt. Das Auswahlverfahren für internationale Bewerber*innen basiert auf der Hochschulzugangsberechtigung. Als Hochschulzugangsberechtigung können schulische Leistungen, eventuell bereits erbrachte Studienleistungen und / oder die Feststellungsprüfung zu Grunde gelegt werden.
Application portal
Bewerbung für das 1. Fachsemester
nicht möglich
Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester
abgelaufen
Study preparation
Prepatory courses at KIT: The MINT-Kolleg offers prospective and first-year students support in natural science and technical subjects (STEM).
In addition, the KIT-Departments offer special preliminary courses before the start of the semester program during the "O-Phase" (orientation week).
Support during your start at KIT
The KIT offers support for all first-year students in order to have a successful start of their studies. Numerous orientation events and mentoring programs at the KIT-Departments help students to make friends, orientate themselves and find support where needed. The central online portalstudienstart.kit.edu is a first guide to all important offers, brings together all relevant information and contains helpful hints for a successful start of your studies:
- advisory centers
- mentoring programs
- info sessions
- workshops
- extensive online information
Contacts
Student advisor
Student advisory services (ZSB)
+49 721 608 - 44930
Beate Kuehn ∂does-not-exist.kit edu
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Studierendenservice
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe
First point of contact for international applicants
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe
Printed matter
Modulhandbuch
Satzungen und Ordnungen
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
2021 KIT 045 Satzung zur Änderung der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Wissenschaft-Medien-Kommunikation am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 08.07.2021, veröffentlicht 12.07.2021 | |
2017 KIT 023 Satzung zur Änderung der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Wissenschaft - Medien – Kommunikation am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 02.03.2017, veröffentlicht 02.03.2017 | |
2012 KIT 034 Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Wissenschaft-Medien-Kommunikation am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 15.06.2012, veröffentlicht 20.06.2012 |
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
2023 KIT 015 Zweite Satzung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 28.02.2023, veröffentlicht 28.02.2023 | |
2022 KIT 028 Satzung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 28.04.2022, veröffentlicht 29.04.2022 | |
2021 KIT 065 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 22.10.2021, veröffentlicht 22.10.2021 |
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
2022 KIT 037 Satzung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) über die Änderung der Studien- und Prüfungsordnungen zur Anwendbarkeit der Satzung zur Durchführung von Online-Prüfungen am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 20.05.2022, veröffentlicht 20.05.2022 | |
2012 KIT 039 Studien- und Prüfungsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für den Bachelorstudiengang Wissenschaft – Medien – Kommunikation | 24.07.2012, veröffentlicht 24.09.2012 | |
2014 KIT 019 Satzung zur Umsetzung des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich der Europäischen Region vom 11. April 1997 gemäß §§ 32 Abs. 2, 4 und 36a LHG in den Studien- und Prüfungsordnungen am KIT | 28.03.2014, veröffentlicht 28.03.2014 |
Teaching calendar
WT 2022/23
10-24-2022 to 02-18-2023
Christmas: 12-24-2022 to 01-06-2023
ST 2023
04-17-2023 to 07-29-2023
Easter: 04-09 to 04-10-2023
Pentecost: 05-29 to 06-03-2023
WT 2023/24
10-23-2023 to 02-17-2024
Christmas: 12-24-2022 to 01-06-2023
ST 2024
04-15-2024 to 07-27-2024
Easter: 03-31 to 04-01-2024
Pentecost: 05-20 to 05-25-2024
WT 2024/25
10-21-2024 to 02-15-2025
Christmas: 12-24-2024 to 01-06-2025
ST 2025
04-22-2025 to 08-02-2025
Easter: 04-20 to 04-21-2025
Pentecost: 06-09 to 06-14-2025
WT 2025/26
10-27-2025 to 02-21-2026
Christmas: 12-24-2025 to 01-06-2026
ST 2026
04-20-2026 to 08-01-2026
Easter: 04-05 to 04-06-2026
Pentecost: 05-25 to 05-30-2026
WT 2026/27
10-26-2026 to 02-20-2027
Christmas: 12-24-2026 to 01-06-2027
ST 2027
04-19-2027 to 07-31-2027
Easter: 03-28 to 03-29-2027
Pentecost: 05-17 to 05-22-2027
WT 2027/28
10-25-2027 to 02-19-2028
Christmas: 12-24-2027 to 01-06-2028
ST 2028
04-18-2028 to 07-29-2028
Easter: 04-16 to 04-17-2028
Pentecost: 06-05 to 06-10-2028