Nach § 60 Abs. 1 Satz 5 des Landeshochschulgesetzes ist ein Zeitstudium über einen Zeitraum von "in der Regel" zwei Semestern möglich. Auszug aus der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des KIT dazu (§18):

[…] "(1) Studierende anderer Hochschulen, die während eines bestimmten Abschnitts ihres Studiums am KIT studieren wollen (Zeitstudierende), können gemäß § 60 Abs. 1 Satz 5 LHG befristet für in der Regel zwei Semester in einen Studiengang eingeschrieben werden. Entsprechendes gilt für Studierende anderer Hochschulen, mit denen besondere Hochschulvereinbarungen bestehen. Die §§ 1 bis 3, und die §§ 11 bis 16 gelten entsprechend."[…]

Die Immatrikulation als Zeitstudierender kann sowohl zum Sommer- als auch Wintersemester auf Basis einer Bewerbung für das "2. und höhere Fachsemester" eines konkreten Studiengangs erfolgen. Im Bewerbungsprozess muss zusätzlich der Sonderantrag "Zeitstudium – ohne Abschluss" gestellt und fristgerecht mit allen Unterlagen eingereicht werden.

Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des KIT
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20.05.2025, veröffentlicht 21.05.2025

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26.02.2025, veröffentlicht 27.02.2025

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17.01.2025, veröffentlicht 23.01.2025

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27.11.2024, veröffentlicht 24.11.2024

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27.02.2024, veröffentlicht 27.02.2024

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28.02.2023, veröffentlicht 28.02.2023

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28.04.2022, veröffentlicht 29.04.2022

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22.10.2021, veröffentlicht 22.10.2021

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