Bis 2020 hat das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) sämtliche Diplomstudiengänge auf Bachelor- und Masterstudiengänge umgestellt. Weiterhin wurde zum Wintersemester 2015/16 der Bachelor of Education in diversen Fachrichtungen eingeführt, wodurch die bis dahin angebotenen Lehramtsstudiengänge (Staatsexamen) zum 31. Juli 2024 ebenfalls auslaufen.

In den Studien- und Prüfungsordnungen der neu eingerichteten Bachelor- und Masterstudiengänge am KIT wurden großzügige Übergangsfristen festgelegt, innerhalb derer die Studierenden, die noch in auslaufenden Studiengängen immatrikuliert sind, weiterhin die Möglichkeit haben, ihr begonnenes Studium fortzuführen und in diesem Rahmen an Prüfungen auf der Grundlage der alten Studien- und Prüfungsordnungen teilzunehmen. Den genauen Wortlaut der für Ihren Studiengang geltenden Übergangsregelung entnehmen Sie bitte den aktuell gültigen Studien- und Prüfungsordnungen des KIT für die neu eingerichteten Bachelor- oder Masterstudiengänge.

Sofern die Abschlussprüfung einschließlich etwaiger Wiederholungen nicht innerhalb dieser Übergangsfristen abgelegt bzw. der Antrag auf Zulassung zur Prüfung nicht innerhalb dieser Übergangsfristen gestellt wird, besteht keine Möglichkeit mehr zur Fortführung des begonnenen Diplom- bzw. Staatsexamenstudiums und zur Ablegung von Prüfungen im Rahmen dieses Studiengangs auf der Grundlage der alten Studien- und Prüfungsordnungen. Eine Rückmeldung in ein nach Fristablauf folgendes Semester ist dann nicht mehr möglich und die noch in diesen Studiengängen immatrikulierten Studierenden sind von Amts wegen zu exmatrikulieren.

Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig über die für Sie geltende Frist zur Ablegung der Abschlussprüfung bzw. zur Einreichung des Antrags auf Zulassung zur Prüfung nach der alten Studien- und Prüfungsordnung und richten Sie Ihre Studienplanung danach aus.

Wir weisen darauf hin, dass Ihre KIT-Fakultät Ihnen zu diesem Thema bei Bedarf Beratung für Ihre individuelle Studiensituation im Rahmen der Studienfachberatung anbietet. Wenden Sie sich daher bitte unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der oben genannten Übergangsfristen an die für Sie zuständigen Fachstudienberaterinnen und Fachstudienberater.