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Nicht-EU-Staatsangehörige lesen bitte die FAQ des International Students Office.

Applicants with a citizenship of a non-EU country please read the FAQ of the International Students Office.

Vor der Bewerbung am KIT

Kann ich mich vor der Öffnung der Bewerbungsportale bewerben?

Eine Bewerbung vor der Öffnung des Bewerbungsportals ist nicht möglich. Ihre Angaben müssen im Zulassungssystem erfasst werden. Die Bewerbungsportale öffnen für das Wintersemester voraussichtlich Mitte / Ende Mai. Für eine Bewerbung zum Sommersemester öffnen die Portale voraussichtlich Ende November.

Kann ich mich am KIT bereits ein Jahr im Voraus bewerben?

Nein. Bewerbungen sind immer nur für das folgende Semester möglich. Bewerbungen für einen späteren Studienbeginn können daher nicht berücksichtigt werden. Nur wenn Sie Ihr Studium aufgrund eines staatlich anerkannten Dienstes nicht sofort beginnen können, wird Ihnen empfohlen sich schon vorab zu bewerben. In einigen international ausgerichteten Studiengängen ist die Bewerbung aufgrund von abweichenden Bewerbungsfristen früher möglich. Welche Studiengänge dies sind, entnehmen Sie bitte der Tabelle Studiengänge.

Gelten für mich als Alt-Abiturientin und Alt-Abiturientin gesonderte Bewerbungsfristen?

Nein, für Alt-Abiturienten und -Abiturientinnen gibt es KEINE gesonderten Bewerbungsfristen.

Sollte ich mich vor dem freiwilligen Wehrdienst bzw. Bundesfreiwilligendienst bewerben?

Es ist sinnvoll, sich schon zu Beginn oder während des anerkannten Dienstes für einen Studienplatz zu bewerben. Sollten Sie einen Studienplatz erhalten und können diesen aufgrund des Dienstes nicht antreten, haben Sie nach Dienstzeitende einen Anspruch auf eine bevorzugte Zulassung. Dazu ist eine erneute Bewerbung zu einem der beiden nächstmöglichen Termin unter Vorlage des entsprechenden Zulassungsbescheides notwendig. Hierbei ist zu beachten, dass Sie Ihren Studienwunsch ein Jahr später nicht ändern können und die bevorzugte Zulassung nur für den Studiengang gilt, für den Sie im Vorjahr zugelassen wurden.

Weitere Informationen

Ich habe mich schon einmal am KIT beworben. Muss ich jetzt erneut alle Unterlagen einschicken?

Unterlagen früherer Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden, weil diese bei Nicht-Einschreibung nach Abschluss des Verfahrens gelöscht bzw. vernichtet werden müssen. Bewerben Sie sich bitte daher erneut mit allen erforderlichen Unterlagen.

Wie und wo kann ich an dem vorgeschriebenen Orientierungstest teilnehmen?

Für eine Bewerbung zum ersten Fachsemester an einer baden-württembergischen Hochschule ist es Pflicht, ein Orientierungsverfahren zu absolvieren, zum Beispiel den fächerübergreifenden Selbsttest zur Studienorientierung unter www.was-studiere-ich.de oder ein studienorientierendes Gespräch / Workshop bei der Zentralen Studienberatung.

Falls Sie sich für ein Lehramtsstudium interessieren, müssen Sie den baden-württembergischen "Lehrertest" online durchführen.

Für den Studiengang Informatik B.Sc. am KIT gibt es ein eigenes, fachspezifisches Studienorientierungsverfahren, welches an Stelle des fachübergreifenden Orientierungstest durchgeführt wird.

Für den Studiengang Chemie B.Sc. und B.Ed. ist die Teilnahme an einem studienorientierenden Gespräch verpflichtend, das das allgemeine Studienorientierungsverfahren ersetzt.

Ich habe bereits an einer anderen Hochschule studiert. Kann ich am KIT im gleichen Studiengang nochmal von vorne beginnen?

Ja, ein Neustart am KIT, sprich: eine Zulassung ins erste Fachsemester eines gleichen Studiengangs ist möglich. Allerdings nur, wenn Sie zuvor nicht schon mal im selben Studiengang am KIT eingeschrieben waren und Sie außerdem bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen entweder nicht anerkannt haben möchten oder sie für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester nicht ausreichend sind. Haben Sie in Ihrem bisherigen Studium noch keine Leistungen erbracht, ist eine Zulassung ins erste Fachsemester ebenfalls möglich.

Ich bin (oder war) am KIT immatrikuliert und möchte im selben Studiengang nochmal von vorne beginnen. Geht das?

Nein, in diesem Fall wird Ihre Bewerbung ins erste Fachsemester abgelehnt. Und bei einer Bewerbung ins höhere Fachsemester müssen Sie mit einer so genannten fortlaufenden Einstufung rechnen, d.h. Sie werden in dasjenige Fachsemester eingestuft, das auf jenes folgt, in welchem Sie vor Ihrer Exmatrikulation eingeschrieben waren. (vgl. § 9 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des KIT)

Für wieviele Studiengänge kann ich mich am Karlsruher Institut für Technologie bewerben?

Sie können sich gleichzeitig für maximal 3 zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben.

Bis wann muss ich meine Bewerbung spätestens im Bewerbungsportal abgeschlossen haben?

Immer um 23:59 Uhr am letzten Tag des als Bewerbungsfrist angegebenen Datums (zum Beispiel 15. Juli).

An welchen deutschen Schulen im Ausland werden Prüfungen zur Erlangung einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung abgelegt?

Eine Übersicht über die Schulen stellt die Kultusministerkonferenz zur Verfügung.

Welche Besonderheiten gelten für AbiBac?

Dieser Abschluss wird in Deutschland und Frankreich als Hochschulzugangsberechtigung sowie Zugang zu Ausbildung und Berufstätigkeit anerkannt. Eine zusätzliche Anerkennung zum Beispiel durch das Regierungspräsidium ist nicht notwendig. Der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse entfällt für Personen mit AbiBac.

Wie funktioniert die Bewerbung mit einem ausländischen Schulabschluss?

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, jedoch einen ausländischen Schulabschluss haben (wozu auch das IB zählt), müssen Sie diesen an das Regierungspräsidium Stuttgart zur Zeugnisanerkennung schicken. Das Ergebnis dieser Bewertung und das Originalzeugnis laden Sie mit Ihrer Bewerbung hoch. Wenn das Zeugnis nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst ist, müssen Sie eine Übersetzung (durch beeidigten Übersetzer oder beeidigte Übersetzerin) beifügen. Bitte beachten Sie die dadurch entstehende Vorlaufzeit für Ihre Bewerbung.

Wenn Sie einen ausländischen Schulabschluss und keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, laden Sie nur das Zeugnis (ggf. mit Übersetzung) hoch. Die Bewertung findet dann beim International Students Office des KIT statt.

Bitte beachten Sie die Regelungen zu ausländischen und anderen Bildungsnachweisen.

Bekomme ich mit einem Bachelorabschluss vom KIT automatisch einen Masterstudienplatz?

Es ist grundsätzlich notwendig, sich fristgerecht um einen Masterstudienplatz zu bewerben und die jeweils vorgegebenen Zugangskriterien zu erfüllen.

Weitere Informationen zum Übergang vom Bachelor in den Master

Hochschul- und/oder Studiengangswechsel

Ich möchte die Hochschule oder den Studiengang wechseln. Was muss ich beachten?

Wir empfehlen generell, bei einem Hochschul- oder Studiengangwechsel frühzeitig Kontakt zur Zentralen Studienberatung aufzunehmen, um alle relevanten Informationen zu erhalten.

Egal ob Sie von einer anderen Hochschule kommen oder innerhalb des KIT Ihren Studiengang wechseln möchten: Sie müssen sich zunächst für den neuen Wunschstudiengang bewerben. Nach der Zulassung exmatrikulieren Sie sich aus Ihrem bisherigen Studiengang und immatrikulieren sich in den neuen Studiengang. Bei einem Studiengangwechsel nach dem dritten Fachsemester müssen Sie ein Beratungsgespräch mit der Zentralen Studienberatung führen (sog. Pflichtberatung), bevor Sie immatrikuliert werden können. Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt auf.

Falls Sie eine Anerkennung Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen beantragen möchten, müssen Sie dies innerhalb Ihres ersten Semesters in Ihrem neuen Studiengang am KIT tun. Im Fall eines Bachelorstudiengangs beachten Sie die Regelungen zur Orientierungsprüfung, die Sie in der Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs finden. Kontaktieren Sie bei Unsicherheiten zeitnah die Fachstudienberatung Ihres Studiengangs.

Für einen Wechsel muss immer der Prüfungsanspruch für den Zielstudiengang bestehen. Eine Bewerbung kann auch abgelehnt werden, wenn Sie zuvor nicht im gleichen Studiengang, sondern einem verwandten Studiengang immatrikuliert waren und dort den Prüfungsanspruch verloren haben.

Ich möchte gerne den Studiengang wechseln. Werden meine bisherigen Leistungen für den neuen Studiengang anerkannt?

Studienzeiten an einer anderen deutschen Hochschule werden ganz oder teilweise angerechnet, soweit ein gleichwertiges und für den Studiengang relevantes früheres Studium vorliegt. Über den Umfang der anerkennungsfähigen Leistungen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss im Rahmen der Bewerbung und nimmt die Einstufung in ein Fachsemester vor, für das eine Zulassung erfolgen kann. Grundlage der Einstufung sind die mit der Bewerbung eingereichten Leistungsnachweise. Die im Bewerbungsverfahren bereits eingereichten und darüber hinaus noch zu erwartenden Leistungsnachweise können Sie nach der Immatrikulation dem Prüfungsausschuss zur Anerkennung vorlegen. Außerdem ist zu beachten, dass bei einem Studiengangswechsel ab dem 3. Fachsemester der Bewerbung der Nachweis über ein Beratungsgespräch beizulegen ist.

Durchführung der Online Bewerbung

Benötigte Unterlagen für die Bewerbung
Welche Unterlagen brauche ich für eine Bewerbung?

Welche Unterlagen Sie für eine Bewerbung vorlegen müssen ist abhängig von Studiengang und Abschlussziel und ob Sie sich für das erste oder ein höheres Fachsemester bewerben. Am Ende der Online-Bewerbung und auf der Kontrollansicht werden die bei jeder Bewerbung allgemein einzureichenden Dokumente aufgelistet.

ACHTUNG: Gegebenenfalls sind für den Studiengang, für den Sie sich bewerben, weitere Dokumente vorzulegen. Lesen Sie hierzu bitte die Auswahlsatzung des Studiengangs aufmerksam durch! Die Satzungen sind jeweils bei den Studiengängen abrufbar.

Wo, wie und wann muss ich die Teilnahme am Studienorientierungsverfahren (als Test/Gespräch etc.) hochladen und nachweisen?

Im ersten Schritt werden nur zulassungsverhindernde Unterlagen (wie das Abiturzeugnis) eingereicht. Sobald die Zulassung erteilt wurde, können für die Einschreibung alle weiteren benötigten Dokumente hochgeladen werden.

Kann ich mich schon mit meinem vorläufigen Abiturzeugnis bewerben?

Liegt das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung für den gewählten Studiengang bis zum Ende der Antragsfrist noch nicht vor, kann der Zulassungsantrag auf ein vorläufiges Zeugnis gestützt werden. Das vorläufige Zeugnis muss auf bereits vollständig abgeschlossenen Prüfungsleistungen zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung beruhen, eine vorläufige Bewertung der Prüfungsleistungen enthalten und von einer für die Notengebung oder Zeugniserteilung autorisierten Stelle ausgestellt sein. Eine Zulassung auf Grundlage eines vorläufigen Zeugnisses ist unter der Bedingung auszusprechen, dass die Hochschulzugangsberechtigung bis spätestens zur Einschreibung nachgewiesen wird und sich die vorläufige Zulassung durch das endgültige Zeugnis bestätigt. Im Übrigen bleibt das endgültige Zeugnis bei der Ranglistenbildung für die Zulassung unbeachtet. Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, erlischt die Zulassung.  (Hochschulvergabeverordnung HVVO v. 13.1.2003 §3 (8)).

Wie erfolgt der Krankenversicherungsnachweis?

Sie müssen spätestens zum Zeitpunkt der Immatrikulation eine Krankenversicherung nachweisen. Die Meldung der Krankenkasse an die Hochschule erfolgt digital. Sie müssen diese allerding aktiv bei Ihrer Krankenkasse anfordern, die Meldung geschieht nicht automatisch. Wie Sie das am einfachsten machen, erfahren Sie in auf unseren Informationsseiten zur Krankenversicherung.

Muss ich der Bewerbung einen Lebenslauf / Motivationsschreiben beilegen?

Ein Lebenslauf ist für die Bewerbung nicht grundsätzlich erforderlich. Ausnahmen gelten für einzelne Studiengänge. Bitte beachten Sie die Informationen auf der Studiengangsseiten sowie im Bewerbungsportal.

Muss ich mein Zeugnis beglaubigen lassen?

Für deutsche Nachweise genügt das Hochladen einer einfachen Kopie. Personen aus Nicht-EU-Ländern nutzen bitte die Informationen des International Students Office.

Kann ich die Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung nachreichen?

In den zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt das Auswahlverfahren unmittelbar nach Bewerbungsschluss. Ohne Vorlage einer anerkannten Hochschulzugangsberechtigung erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren.

Ausnahme: Deutsche mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung können sich, soweit das endgültige Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vorliegt, mit einem vorläufigen Zeugnis bewerben. Das vorläufige Zeugnis muss auf bereits vollständig abgeschlossenen Prüfungsleistungen beruhen, die vorläufige Bewertung der Prüfungsleistungen enthalten und von einer für die Notengebung oder Zeugniserteilung autorisierten Stelle ausgestellt sein. Die Zulassung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Hochschulzugangsberechtigung bis zur Einschreibung nachgewiesen wird. Siehe auch "Kann ich mich schon mit einem vorläufigen Abiturzeugnis bewerben?".

Während der Online Bewerbung
Ich habe einen Fehler in meiner Online-Bewerbung festgestellt!

Falls Sie einen Fehler in Ihren persönlichen Daten festgestellt haben und sich für einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang beworben haben, müssen Sie zuerst Ihre persönlichen Daten auf hochschulstart.de korrigieren. Von dort werden die korrigierten Daten an das Bewerbungsportal des KIT übermittelt. Danach rufen Sie im KIT Bewerbungsportal unter "Meine Bewerbungen" bitte Ihre bereits gesendete Bewerbung in der Detailansicht erneut auf und ziehen diese Bewerbung zurück. Ändern Sie die fehlerhaften Angaben und speichern Sie die Bewerbung ab. Sind die Daten nun korrekt, senden Sie die Bewerbung erneut ab.

Falls Sie einen Fehler in Ihren persönlichen Daten festgestellt haben und sich für einen zulassungsfreien Bachelor-, einen Lehramt- oder einen Masterstudiengang beworben haben, müssen Sie die Daten auf dem KIT Bewerbungsportal ändern. Loggen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort in das Bewerbungsportal ein und ziehen Sie Ihre Bewerbung in der Detailansicht unter "Meine Bewerbungen" zurück. Ändern Sie die fehlerhaften Angaben und speichern Sie die Bewerbung ab. Sind die Daten nun korrekt, senden Sie die Bewerbung erneut ab.

Ich habe mich für einen Studiengang am KIT bereits online beworben und möchte nun meinen Studienwunsch ändern!

Loggen Sie sich einfach mit Ihrem Benutzernamen und Passwort in das Bewerbungsportal ein. Gehen Sie dort auf der Seite "Meine Bewerbungen" in die Detailansicht des Studiengangs und ziehen Sie die Bewerbung für den Studiengang zurück, für den Sie sich nicht mehr bewerben möchten. Tun Sie dies nicht und bewerben Sie sich erneut, bewerben Sie sich parallel für Ihren alten und Ihren neuen Studienwunsch! 

Legen Sie nun eine neue Bewerbung an und bewerben Sie sich erneut für den von Ihnen gewünschten Studiengang.

Wenn Sie die Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang zurückziehen, denken Sie bitte auch daran, auf hochschulstart.de gegebenenfalls Ihre Priorisierung der Studiengänge anzupassen.

Zulassung und Immatrikulation

Wie erfolgt die Auswahl in den zulassungsbeschränkten Studiengängen?

In Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung steht nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung. Gibt es mehr Bewerbungen als Studienplätze zur Verfügung stehen, wird ausgewählt. Nach Abzug der Vorabquoten (Härtefälle 5%, Internationale 10%, Zweitstudium 2%, Ortsbindung im öffentlichen Interesse 1%) werden dann 10% der Studienplätze nach Wartezeit vergeben. Dabei ist Wartezeit die meist in Halbjahren angegebene Zeit, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) verstrichen ist, ohne dass man an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war. Die restlichen 90% der Studienplätze werden über ein Auswahlverfahren verteilt. Die KIT-Fakultäten legen in den Auswahlsatzungen die Auswahlkriterien für die einzelnen Studiengänge fest. Sie sollten sich mit der Auswahlsatzung Ihres Studiengangs vertraut machen. Die Satzungen sind jeweils bei den Studiengängen abrufbar.

Sie finden eine Übersicht aller Verfahren sowie der Zulassungsgrenzwerte der Vorjahre in unserer Broschüre „Zulassungsergebnisse“.

Was bedeutet Hauptverfahren im Vergabeverfahren für zulasssungsbeschränkte Studiengänge?

Nach Ende der Bewerbungsfrist beginnt das so genannte Hauptverfahren. Aufgrund der in den Auswahlsatzungen für den jeweiligen Studiengang festgelegten Kriterien werden Ranglisten gebildet und die vorhandenen Studienplätze entsprechend vergeben. Sie erhalten einen Zulassungsbescheid, der eine Annahme- bzw. Immatrikulationsfrist enthält. Bis zum Ende dieser Frist müssen Sie die Immatrikulation im Bewerbungsportal beantragen, die noch fehlenden Unterlagen beim Studierendenservice einreichen und den Semesterbeitrag begleichen. Wird die Annahme- bzw. Immatrikulationsfrist. Die nicht angenommenen Studienplätze werden anschließend im Nachrückverfahren vergeben.

Was bedeutet Nachrückverfahren im Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge?

Erfahrungsgemäß werden nicht alle Studienplätze angenommen. Sind nach Abschluss der Koordinierungsphase noch Studienplätze frei, werden diese im Nachrückverfahren vergeben. Hierzu ist keine erneute Bewerbung notwendig. Alle, die sich innerhalb der Bewerbungsfrist bereits beworben haben und keinen Studienplatz erhalten haben, nehmen automatisch am Nachrückverfahren teil. Eine gesonderte Anmeldung für das Nachrückverfahren ist nicht möglich. Werden im ersten Nachrückverfahren auch nicht alle Studienplätze angenommen, kann es zu weiteren Nachrückverfahren oder einem Losverfahren kommen, für das neue Bewerbungen eingereicht werden können. Wer bislang keine Zulassung erhalten hat, bekommt dann eine E-Mail mit einem Einladungslink. Dieser Link ist 72 Stunden gültig und ermöglicht den die Teilnahme am Koordinierten Nachrücken für den bestimmten Studiengang. 

Bis wann muss ich mich immatrikulieren?

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen hängt die Immatrikulationsfrist vom Zeitpunkt der Annahme bzw. Ausstellung der Zulassung ab. Daher gibt es hier keinen festen Immatrikulationstermin. Den für Sie zutreffenden Immatrikulationstermin können Sie dem Zulassungsbescheid entnehmen, der im Bewerbungsportal (unter "Dokumente") bereitgestellt wird. Erfolgt bis zu dem auf dem Zulassungsbescheid genannten Termin keine Immatrikulation, erlischt Ihre Zulassung und der Studienplatz wird neu vergeben.

Ich habe mich am KIT für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben, aber weder einen Zulassungs- noch einen Ablehnungsbescheid erhalten

Dies deutet darauf hin, dass Sie im Hauptverfahren keine Zulassung erhalten haben. Bevor Ablehnungsbescheide verschickt werden, werden bis zu zwei Nachrückverfahren durchgeführt. Dies dauert bis Vorlesungsbeginn im Oktober.

Wann und wo bekomme ich meinen Studierendenausweis?

Nach der Einschreibung erhalten alle Studierenden die KITCard (Studierendenausweis) mit der Matrikelnummer, unter welcher sie während ihrer gesamten Studienzeit am Karlsruher Institut für Technologie geführt werden. Die KITCard dient als Bezahlkarte, für Zutrittskontrollen, als Bibliotheksausweis, als Kopierkarte und als Stammkarte für das Semesterticket des Karlsruher Verkehrsverbunds (KVV).

Im Zuge der Registrierung im Studierendenportal werden Sie aufgefordert ein Passfoto für die Erstellung Ihres Studierendenausweises hochzuladen. Sobald die KITCard abholbereit ist, erhalten Sie automatisch von der Campus Sicherheit des KIT eine Benachrichtigung per Email, wann und wo Sie diesen persönlich, unter Vorlage Ihres Personalausweises abholen können.

Weitere Informationen finden Sie unterwww.kitcard.kit.edu.

Nichtannahme des Studienplatzes

Ich habe eine Zulassung erhalten, möchte aber den Platz nicht annehmen

Sie sollten den Studienplatz im Bewerbungsportal aktiv zurückgeben und somit die frühzeitige Weitergabe ermöglichen. Die Zahlung des Semesterbeitrages ist in diesem Fall natürlich nicht erforderlich

Ich habe einen Studienplatz am KIT erhalten, die Immatrikulation beantragt und die Gebühren bereits bezahlt. Nun will ich den Platz doch nicht antreten

Sie können bis Vorlesungsbeginn von Ihrem Studienplatz zurücktreten und sich den bereits eingezahlten Semesterbeitrag zurückerstatten lassen. Bitte füllen Sie hierfür den Antrag auf Gebührenrückerstattungund den Antrag auf Exmatrikulationaus und geben dabei unbedingt Ihre vollständige Bankverbindung an (IBAN, BIC, Name der Bank, Vor- und Nachname des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin, sowie SWIFT bei Zahlungen ins nicht-europäische Ausland).