Abschlussart: Master of Education (M.Ed.)
Regelstudienzeit: 4 Semester (Vollzeitstudium)
Leistungspunkte (ECTS): 120 Leistungspunkte
Unterrichtssprache: Deutsch
Höheres Fachsemester: nein
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
1. Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
1. Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Studiengangsbeschreibung
Abschluss und Studiendauer
2 Jahre Regelstudienzeit bis zum Abschluss als Master of Education (M.Ed.); insgesamt müssen 120 Leistungspunkte (analog dem European Credit Transfer and Accumulation System – ECTS) erworben werden. Die individuelle Studiendauer kann von der Regelstudienzeit abweichen.
Studienaufbau
Der Erweiterungsmaster Deutsch ist folgendermaßen strukturiert:
| Modul | Leistungspunkte (LP) im Master |
| Grundlagen (Literaturwissenschaft: NdL) | 14 |
| Grundlagen (Sprachwissenschaft: synchron/diachron) | 12 |
| Grundlagen (Literaturwissenschaft: Mediävistik) | 14 |
| Neuere deutsche Literaturgeschichte I | 10 |
| Neuere deutsche Literaturgeschichte II oder Mediävistik II | 10 |
| Sprache, Medien (SM) | 10 |
| Literatur, Kultur, Sprache, Medien (LKSM) | 10 |
| Neuere deutsche Literaturgeschichte III oder Mediävistik III | 10 |
| Fachdidaktik I | 8 |
| Fachdidaktik II | 7 |
| Masterarbeit | 15 |
Die Masterarbeit muss in dem wissenschaftlichen Fach angefertigt werden und kann begonnen werden, wenn mindestens 65 LP der oben aufgeführten Module bestanden wurden.
Alternativ hast du auch die Möglichkeit eines Zertifikatsstudiums. In diesem Fall entfällt die Masterarbeit. Bei erfolgreichem Abschluss der übrigen Prüfungsleistungen wird das Erweiterungsfach nicht mit dem Abschluss "Master of Education" abgeschlossen, sondern es wird dir ein Zertifikat ausgestellt. Die Entscheidung darüber, ob du die Masterarbeit verfasst und somit den Mastertitel erlangst, oder das Studium ohne Masterarbeit beendest, liegt bei dir während des Studiums. Selbst wenn du bereits das Zertifikat erhalten hast, kannst du dich noch dazu entschließen, eine Masterarbeit anzufertigen.
Berufsperspektiven
Nach dem universitären Abschluss der Lehramtsausbildung (Bachelor of Education und Master of Education) sowie dem darauffolgenden Vorbereitungsdienst kann an allgemeinbildenden Gymnasien sowie an Gemeinschaftsschulen und beruflichen Schulen unterrichtet werden. Als Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst ist ein 4-wöchiges Sozial-, Betriebs- oder Vereinspraktikum je nach studiertem Fach nachzuweisen, dass möglichst schon während des Studiums absolviert werden sollte. Außerhalb der Schule bieten sich verschiedene Möglichkeiten beispielsweise in Stiftungen und Verbänden, in der Erwachsenenbildung, an Universitäten, Verlagen und Beratungsstellen. Auch eine Promotion ist möglich.
Besonderheiten des Studiengangs
Besonderheiten von Lehramt an Gymnasien am KIT
- Zentrum für Lehrkräftebildung (ZLB) als zentrale Anlaufstelle für Lehramtsstudierende bei überfachlichen Themen, Schulpraktika und Referendariat sowie als Schnittstelle zu an der Lehramtsausbildung beteiligten Institutionen
- Vielfältige Fächerkombinationen
- Zusätzlicher Praxisbezug durch Schüler- und Lehr-Lern-Labore
- Forschungsorientierte Lehre
- Kontakte zu den EUCOR-Universitäten ermöglichen Auslandsaufenthalte bspw. in Basel oder Straßburg
Das bietet dir das KIT
- zentraler Campus im Grünen, direkt an der Innenstadt
- 24h-Bibliothek mit Einzel- und Gruppenarbeitsplätzen
- breites, günstiges Verpflegungsangebot (Mensa, Cafeteria, Koeri- und Pizzawerk)
- zahlreiche überfachliche Angebote zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung, z.B. Lern-, Schreib- und Perspektivenlabor
- Auslandsstudium z.B. über Erasmus
- ausgezeichnetes Hochschulsportangebot mit einer großen Auswahl an Sportarten
- umfassendes kulturelles Angebot mit Uni-Orchestern, -Chören und -Theatergruppen
- umfangreiche Unterstützung für den Berufseinstieg und die Selbstständigkeit
- international ausgerichtete Studiengänge und vielfältige Austauschprogramme
- moderne Labore und praxisnahe Lehrmethoden
- Lernraum-App
- vielfältige studentische Initiativen, Vereine und Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung des Campusleben
- nach dem Studium in Kontakt bleiben über das Alumni-Netzwerk
Zugangsvoraussetzungen und Sprachnachweise
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien Erweiterungsfach sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung:
- Bachelorabschluss
Ein bestandener Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) im Studiengang Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien (oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt). Das Studium in dem lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang muss Studienanteile von zwei Fachwissenschaften, Fachdidaktiken, Bildungswissenschaften und schulpraktische Studien umfassen. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein. - Orientierungspraktikum
Ein mindestens dreiwöchiges Orientierungspraktikum an einem Gymnasium, einer beruflichen Schule, einer Gemeinschaftsschule, einer Haupt-, Real- oder Werkrealschule.
Sprachvoraussetzungen und -nachweise
Für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien Erweiterungsfach benötigst du ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Deine Deutschkenntnisse müssen mindestens dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen.
Wichtig: Den Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse musst du unabhängig von deiner Staatsbürgerschaft und spätestens bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist erbringen, möglichst jedoch schon zum Zeitpunkt der Bewerbung.
In welcher Form muss ich die Sprachnachweise erbringen? Bitte lies dazu die folgenden Kapitel auf dieser Webseite sorgfältig durch. Wenn du danach noch Fragen haben solltest, wende dich bitte an:
- den Studierendenservice, wenn du dich als Deutsche, Deutscher oder Deutschen gleichgestellte Person bewirbst
- das International Students Office, wenn du eine Nicht-EU-Staatsangehörigkeit hast
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
Als Nachweis für deine Deutschkenntnisse genügt deine Hochschul- oder Masterzugangsberechtigung (also zum Beispiel Abitur, Studium oder eine berufliche Qualifikation, die dich zum Studium berechtigt), wenn du sie an einer deutschsprachigen Einrichtung mit deutscher Unterrichtssprache erworben hast.
Konkret bedeutet das: Du musst keinen zusätzlichen Deutschnachweis einreichen, wenn du
- dein Abitur an einer deutschsprachigen Schule im In- oder Ausland erworben hast,
- Absolventin oder Absolvent einer bilingualen Sekundarschule im In- oder Ausland bist und eine bilinguale Deutschprüfung abgelegt hast, wie z.B. das AbiBac oder das Gemischtsprachige International Baccalaureat (GIB) oder
- deinen Abschluss zwar an einer ausländischen Schule gemacht hast, mit dem jeweiligen Land aber eine sonstige offizielle Übereinkunft über die Anerkennung deines Schulabschlusses oder Sprachzeugnisses als Sprachnachweis für ein Hochschulstudium in Deutschland besteht.
Eine vollständige Liste der ausländischen Schulabschlüsse und Sprachzeugnisse, die als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse anerkannt sind, findest du auf der Webseite der Kultusministerkonferenz.
Hast du bereits ein deutschsprachiges Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen, kann auch dieses als Deutschnachweis gelten – aber nur, wenn im Diploma Supplement, Transcript of Records oder der Abschlussurkunde eindeutig ausgewiesen ist, dass Deutsch alleinige Unterrichts- und Prüfungssprache war.
Hast du hingegen deine Hochschul- oder Masterzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung mit deutscher Unterrichtssprache erworben, musst du Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2 nachweisen. Das entspricht dem GER-Niveau C1.
Ausschließlich folgende Nachweise werden dabei gemäß Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des KIT akzeptiert:
- bestandener „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung
- bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit Gesamtergebnis DSH-2
- bestandener Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsteilen
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - zweite Stufe (DSD II)
- Goethe-Zertifikat C1 oder höher
- bestandene Prüfung telc Deutsch C1 Hochschule
- Österreichisches Sprachdiplom C1 oder höher
Hinweis: Die genannten Tests werden auch bei Angabe eines Ablaufdatums durch den Anbieter zeitlich unbegrenzt als Sprachnachweis akzeptiert.
Was, wenn ich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen passenden C1-Nachweis für Deutsch vorlegen kann?
Wenn du für deine Deutschkenntnisse zum Ende der Bewerbungsfrist noch keinen der oben genannten C1-Nachweise vorlegen kannst, kannst du dennoch zugelassen werden, sofern du vorläufig mindestens das Sprachniveau B2 nachweist. Als Nachweise auf B2-Niveau gelten ausschließlich:
- bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit Gesamtergebnis DSH-1
- bestandener Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit Niveaustufe 3 in allen vier Prüfungsteilen
- bestandene Prüfung telc Deutsch B2
Aber bitte nicht vergessen: Den C1-Nachweis musst du dann immer noch bis spätestens zum Ablauf deiner Immatrikulationsfrist einreichen, die in deinem Zulassungsangebot genannt ist.
Prüfe daher frühzeitig, ob du die nötigen Sprachnachweise fristgerecht erbringen kannst und plane gegebenenfalls die Teilnahme an einem anerkannten Sprachtest ein.
In begründeten Fällen kannst du für den Nachweis deiner Sprachkenntnisse eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist beantragen, die jedoch maximal bis zum Tag vor Beginn der Vorlesungszeit gewährt werden kann. Wende dich dafür an den Studierendenservice oder das International Students Office – je nachdem, wer in deinem Zulassungsbescheid als deine Anlaufstelle genannt ist.
Weitere notwendige Voraussetzungen für die Immatrikulation
Für den Zugang zum Vorbereitungsdienst für das Erweiterungsfach Deutsch benötigst du gemäß Rahmenverordnung des Kultusministeriums Kenntnisse in Englisch und einer weiteren Fremdsprache. Diese Voraussetzung erfüllst du in der Regel mit dem gymnasialen Abitur. Falls du den erforderlichen Nachweis nicht bereits mit dem Abiturzeugnis erbracht hast, kannst du ihn während deines Studiums nachholen. Das Sprachzentrum des KIT bietet dazu passende Kurse an.
Bewerbungsportal
Bewerbung für das 1. Fachsemester
öffnet am 01.12.2025.
Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester
öffnet am 01.12.2025.
Ansprechpersonen
Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)
+49 721 608 - 44930
Julia Misiewicz ∂does-not-exist.kit edu
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe
Erster Anlaufpunkt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
First point of contact for international applicants
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe
Informationsmaterial
Modulhandbuch
Satzungen und Ordnungen
| Titel | Stand | Download |
|---|---|---|
| 2025 KIT 060 Neubekanntmachung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 08.10.2025, veröffentlicht 08.10.2025 |
| Titel | Stand | Download |
|---|---|---|
| 2019 KIT 031 Zweite Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien Erweiterungsfach | 27.06.2019, veröffentlicht 27.06.2019 | |
| 2019 KIT 016 Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien Erweiterungsfach | 29.03.2019, veröffentlicht 29.03.2019 | |
| 2018 KIT 037 Studien- und Prüfungsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien Erweiterungsfach | 11.07.2018, veröffentlicht 11.07.2018 |
Vorlesungszeiten und Vorlesungsverzeichnis
SS 2025
22.04.2025 - 02.08.2025
WS 2025/26
27.10.2025 - 21.02.2026
SS 2026
20.04.2026 - 01.08.2026
WS 2026/27
26.10.2026 - 20.02.2027
SS 2027
19.04.2027 - 31.07.2027
WS 2027/28
25.10.2027 - 19.02.2027
SS 2028
18.04.2028 - 29.07.2028
Vorlesungen finden nicht statt:
- vom 24.12. bis zum 06.01.
- in der Woche nach Pfingsten
- sowie an allen gesetzlichen Feiertagen, die für das Land Baden-Württemberg gelten

