Abschlussart: Bachelor of Arts (B.A.)
Regelstudienzeit: 6 Semester (Vollzeitstudium)
Leistungspunkte (ECTS): 180 Leistungspunkte
Unterrichtssprache: Deutsch
Höheres Fachsemester: nein
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
1. Fachsemester: 15. Juli
Höheres Fachsemester: 15. September für das Wintersemester, 15. März für das Sommersemester
1. Fachsemester: 15. Juli
Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Studiengangsbeschreibung
Abschluss und Studiendauer
3 Jahre Regelstudienzeit bis zum Abschluss des Bachelor of Arts (B.A.); insgesamt müssen 180 Leistungspunkte (analog dem European Credit Transfer and Accumulation System – ECTS) erworben werden. Die individuelle Studiendauer kann von der Regelstudienzeit abweichen.
Studienaufbau
Der Studiengang gliedert sich in ein Grundlagenstudium in den ersten beiden Studienjahren und ein Vertiefungsstudium ab dem dritten Studienjahr. Im Zentrum stehen die Ausbildung für Wissenschaftsjournalismus und Wissenschafts-Öffentlichkeitsarbeit sowie der Erwerb von Kenntnissen in Natur- und Technikwissenschaften. Beide Kompetenzbereiche werden von Beginn des Studiums an parallel vermittelt. Sie werden um verschiedene Wissensfelder aus den Geistes- und Sozialwissenschaften ergänzt.
Im dritten Jahr des Bachelorstudiums durchläufst du eine projektorientierte Abschlussphase. Im Modul „Angewandte Medien- und Wissenschaftskommunikationsforschung“ besuchst du Projektseminare und setzt dich mit aktuellen Phänomenen und Fragen der Wissenschaftskommunikation auseinander. Dabei arbeitest du dich in Themenfelder wie Risikokommunikation, Citizen Science oder neue Dialogformate und Medien in der Wissenschaftskommunikation ein.
Der Bachelorstudiengang umfasst fünf Fächer, die in Module und die jeweiligen Module wiederum in Lehrveranstaltungen gegliedert sind. Eine der tragenden Säulen des Studiums ist die Wissenschaftskommunikation, insbesondere lernst du die verschiedenen Tätigkeitsfelder im Wissenschaftsjournalismus, in der Öffentlichkeitsarbeit und in der Wissenschaftskommunikation kennen. In Seminaren und Übungen erarbeitest du dir das journalistische Handwerk: kritisch recherchieren und verständlich schreiben. Die Dozenten in diesem Bereich des Studiengangs sind selbst erfahrene Journalistinnen und Journalisten. Darüber hinaus lernst du das Handwerk der Öffentlichkeitsarbeit für die Wissenschaft kennen. Auch hier arbeiten die Lehrkräfte selbst in Pressestellen von Forschungsinstitutionen. Die Übungen sind daher sehr praxisnah gestaltet: So entstehen aus der Arbeit in den Lehrveranstaltungen zum Beispiel Beiträge für das Campusradio Karlsruhe, ein crossmediales Medienprojekt der staatlichen Hochschulen Karlsruhes.
Das Fach „Natur- und Technikwissenschaften und ihre kulturwissenschaftliche Reflexion“ enthält neben dem Pflichtmodul „Kulturgeschichte der Technik“ außerdem ein natur- und technikwissenschaftliches Modul nach Wahl. Zur Auswahl stehen folgende vier Wahlpflichtmodule:
- Natur- und Technikwissenschaften: Physik
- Natur- und Technikwissenschaften: Geoökologie
- Natur- und Technikwissenschaften: Biologie
- Natur- und Technikwissenschaften: Humanbiologie und Sportmedizin
Das gesamte Modul Natur- und Technikwissenschaft nimmt vom Umfang her etwa 16 Prozent des Bachelorstudiums ein.
Darüber hinaus erhältst du fundierte Einblicke in die Medienwissenschaft, in die Soziologie und Philosophie, die Linguistik sowie in die Wissenschaftstheorie und -geschichte. Das ermöglicht dir einen reflektierten Umgang mit unterschiedlichen Wissenskulturen und schafft ein generelles Verständnis für das wissenschaftliche Arbeiten in den Natur-, Geistes- und Sozialwissenschaften.
Während des Bachelorstudiums absolvierst du außerdem ein sechswöchiges Berufspraktikum im journalistischen oder PR-Bereich. So bekommst du früh die Gelegenheit, deine im Studium erworbenen Fähigkeiten in der Praxis anzuwenden und dein späteres Berufsziel im Journalismus oder der Öffentlichkeitsarbeit zu verorten.
Praktikum
Das mindestens sechswöchige Pflichtpraktikum inklusive eines Praxisphasenseminars wird mit 9 Leistungspunkten (LP) veranschlagt.
Prüfungen
Die Orientierungsprüfung ist nach dem 2., spätestens nach dem 3. Semester abzulegen. Sie besteht in der erfolgreichen Absolvierung der Grundlagen-Module „Einführung in die Wissenschaftskommunikation“ und „Handwerk der Wissenschaftskommunikation“.
Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen sowie dem Modul Bachelorarbeit und dem Berufspraktikum. Die Bachelorarbeit in Verbindung mit einem Bachelorkolloquium trägt mit 13 Leistungspunkten (LP) zum Curriculum bei. Die gesamte Bachelorprüfung muss spätestens bis zum Ende des 11. Fachsemesters abgelegt worden sein.
Die Modulprüfungen in folgenden Pflichtfächern abzulegen: Wissenschaftskommunikation im Umfang von mindestens 44 Leistungspunkten, Medien in der Wissenschaftskommunikation im Umfang von mindestens 32 Leistungspunkten, Sozialwissenschaftliche Theorien und Methoden im Umfang von mindestens 28 Leistungspunkten, Linguistische und philosophische Perspektiven auf Wissenschaftskommunikation im Umfang von mindestens 24 Leistungspunkten, Natur- und Technikwissenschaften und ihre kulturwissenschaftliche Reflexion im Umfang von mindestens 30 Leistungspunkten.
Qualifikationsziele
Das Bachelorstudium vermittelt wissenschaftliche Grundlagen und Methodenkompetenzen in den Bereichen Wissenschaftskommunikation, Medienwissenschaft, Soziologie, Philosophie, Sprachwissenschaft, Kulturgeschichte der Technik sowie in einem Wahlpflichtmodul aus dem Bereich der Natur- und Technikwissenschaften. Abschlussziel ist die Qualifizierung zum erfolgreichen Absolvieren eines konsekutiven Masterstudiengangs sowie zum Berufseinstieg in Wissenschaftsredaktionen, Kommunikationsabteilungen forschender Institutionen und Unternehmen oder in der strategischen Medien- und Kommunikationsberatung.
Berufsperspektiven
Nach einem Bachelor gibt es verschiedene Optionen, je nach deinen persönlichen Interessen und Zielen. Du kannst dich zum Beispiel für eine berufliche Laufbahn entscheiden und versuchen, In Pressestellen oder Kommunikationsabteilungen von Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Universitäten eine entsprechende Tätigkeit zu beginnen. Hier kann es sehr hilfreich sein, bereits während des Studiums einige studienbegleitende Praktika zu absolvieren, um entsprechende Verbindungen zu potentiellen Arbeitsgebern aufzubauen.
Grundsätzlich ist jedoch das Bachelorstudium ein Grundlagenstudium und bildet den ersten Abschnitt eines Gesamtstudiums bestehend aus Bachelor- und Masterstudium. Das Absolvieren des Masterstudiums soll daher an dieser Stelle ausdrücklich empfohlen werden. Du vertiefst dein Wissen über Theorien und Methoden der Wissenschaftskommunikationsforschung wendest diese in Forschungsprojekten an. Du setzt dich mit digitalen Medien und dem Einfluss der Digitalisierung auf die Wissenschaftskommunikation auseinander und lernst unter anderem grundlegende Methoden und Anwendungskontexte des Data Mining kennen. Des Weiteren vertiefst du dein Wissen in einem der vier natur- und technikwissenschaftlichen Wahlpflichtmodule „Physik“, „Biologie“, „Humanbiologie und Sportmedizin“ oder „Informatik“. Viele der medien- und forschungspraktischen Seminare werden in Kooperation mit Partnern aus dem Berufsfeld durchgeführt.
Mit einem guten Masterabschluss und wissenschaftlichen Ambitionen, könnte es dann auch für dich interessant sein, eine Promotion und eine anschließende Karriere an einer Universität oder Forschungseinrichtung anzustreben.
Besonderheiten des Studiengangs
- Hohe Affinität zu Naturwissenschaften und Technik, interdisziplinäre Ausrichtung
- Deutschkenntnisse auf einem sehr hohen Niveau sind zwingend erforderlich
- Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 oder höher nachweisen
- Sechswöchiges Berufspraktikum im journalistischen oder PR-Bereich inklusive eines Praxisphaseseminars
Zugangsvoraussetzungen
Deutsche und Deutschen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber
Deutsche, EU-Staatsangehörige und ausländische Staatsangehörige mit deutscher Hochschulreife sind zum Studium am KIT berechtigt, wenn sie eine der folgenden Qualifikationen vorweisen können:
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- (einschlägige) Fachgebundene Hochschulreife (nicht Fachhochschulreife)
- Deltaprüfung der Universität Mannheim (für Inhaberinnen und Inhaber einer Fachhochschulreife)
- Eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung (z.B. Technikerin und Techniker, Meisterin und Meister) oder eine Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte
Weitere Möglichkeiten siehe §58 Landeshochschulgesetz.
Voraussetzung für eine Immatrikulation ist weiterhin die Teilnahme an einem Studienorientierungstest (z.B. unter www.was-studiere-ich.de) oder einer studienorientierenden Beratung, z.B. durch die zentrale Studienberatung des KIT, gemäß §60 Landeshochschulgesetz.
Deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Schulabschluss müssen sich vom zuständigen Regierungspräsidium die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit dem deutschen Abitur bescheinigen lassen.
Alle Bewerberinnen und Bewerber
Zusätzlich müssen alle Bewerberinnen und Bewerber unabhängig von der Staatsangehörigkeit ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache nachweisen, die mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen. Die englischen Sprachkenntnisse können nachgewiesen werden durch international anerkannte Tests.
Der Nachweis der Englischkenntnisse durch einen der o.g. Tests entfällt für Bewerberinnen und Bewerber mit
- einem Hochschulabschluss einer Hochschule mit Englisch als einziger Unterrichts- und Prüfungssprache
- einem Abiturzeugnis, wobei die Fremdsprache über mindestens fünf Lernjahre unmittelbar bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, belegt worden sein muss und die Abschluss- oder Durchschnittsnote der letzten zwei Lernjahre des Sprachunterrichts mindestens 5 Punkten entsprechen müssen
Nicht-EU-Staatsangehörige
Aus einigen Ländern ist das Schulabschlusszeugnis als direkte Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland anerkannt. In vielen Fällen muss aber zusätzlich zum Schulabschluss noch eine Hochschulaufnahmeprüfung und/oder ein erfolgreiches Studienjahr im Heimatland und/oder die deutsche Feststellungsprüfung mit gültigen Dokumenten nachgewiesen werden, um in Deutschland ein Bachelorstudium aufnehmen zu dürfen. Die länderspezifischen Regelungen kannst du in der Zulassungsdatenbank des DAAD oder auf der Seite Anabin (nur in deutscher Sprache) der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) nachlesen. Weitere Informationen erhältst du beim International Students Office.
Deutschkenntnisse für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
Um ein deutschsprachiges Studium aufnehmen zu können, müssen ausländische Bewerberinnen und Bewerber entsprechende Sprachkenntnisse nachweisen. Der Nachweis von ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache wird erbracht durch das „Zeugnis über den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)“ Niveaustufe 5 in den vier Prüfungsteilen (Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck, Mündlicher Ausdruck) oder das „Zeugnis über die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ Stufe 3 (DSH-3) bzw. vergleichbare, anerkannte Zertifikate über den Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache. Weitere Informationen erhalten Sie beim International Students Office.
Auswahlverfahren
Auswahlverfahren für deutsche und EU-Staatsangehörige, Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer
Es stehen 50 Studienplätze zur Verfügung. Nach Abzug der Vorabquoten für Härtefälle (5%), Ausländerinnen und Ausländer (10%) und Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber (2%), werden 10% der Studienplätze an die Bewerberinnen und Bewerber mit der längsten Wartezeit vergeben. 90% der Studienplätze werden über ein Auswahlverfahren verteilt.
Das Auswahlverfahren basiert überwiegend auf den schulischen Leistungen der Bewerberinnen und Bewerber. Aufgrund dieser Leistungen und sogenannter sonstiger Leistungen wird eine Rangfolge nach Punkten gebildet.
Berechnung der Auswahlpunkte:
- Summe der Punkte im Abiturzeugnis durch 56 bzw. 60 geteilt
max. 15 Punkte
- arithmetisches Mittel (Summe aller Punkte geteilt durch die Anzahl der Kurse) der Oberstufenkurse:
- Deutsch
- Mathematik
- bestbenotete, fortgeführte Fremdsprache
- bestbenotetes, fortgeführtes naturwissenschaftliches Fach (Chemie, Biologie, Physik)
max. 15 Punkte - sonstige Leistungen (abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung, einschlägige Berufsausübung, besondere Vorbildungen, praktische Tätigkeiten, außerschulische Leistungen und Qualifikationen)
max. 15 Punkte
Wert 1 + Wert 2 + Wert 3 = insgesamt max. 45 Punkte
Die Ergebnisse der Auswahlverfahren der vergangenen Jahre findest du in der Broschüre Zulassungsergebnisse.
Detailierte Informationen zum Auswahlverfahren findest du in der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren des Studiengangs.
Auswahlverfahren für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
Bitte beachte, dass für Staatsangehörige aus Drittstaaten (Nicht EU/EWR) ein anderes Auswahlverfahren gilt. Dieses Auswahlverfahren basiert auf der Hochschulzugangsberechtigung. Als Hochschulzugangsberechtigung können schulische Leistungen, eventuell bereits erbrachte Studienleistungen und / oder die Feststellungsprüfung zu Grunde gelegt werden.
Bewerbungsportal
Bewerbung für das 1. Fachsemester
öffnet am 15.05.2024.
Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester
öffnet am 15.05.2024.
Studienvorbereitung
Das KIT bietet Angebote der Studienvorbereitung: Im MINT-Kolleg finden Studieninteressierte, Studienanfängerinnen und Studienanfänger Unterstützung in den naturwissenschaftlichen und technischen Fächern.
Daneben bieten KIT-Fakultäten vor dem Studienstart im Rahmen der von den Fachschaften organisierten O-Phasen spezielle Vorkurse an, um dir den Einstieg zu erleichtern.
Hilfe beim Studienstart
Das KIT unterstützt dich beim Start ins Studium mit vielen Angeboten für einen erfolgreichen Studienstart. Zahlreiche Orientierungsveranstaltungen und Mentoring-Programme an den KIT-Fakultäten helfen dir Anschluss zu finden, dich zu orientieren und bei Bedarf Unterstützung zu erhalten. Das zentrale Onlineportalstudienstart.kit.edu erleichtert dir die Suche nach den richtigen Angeboten, bündelt alle relevanten Informationen und enthält nützliche Hinweise für einen gelungenen Start ins Studium:
- Beratungsstellen
- Mentoringprogramme
- Veranstaltungen
- Workshops
- zahlreiche Onlineinformationen
Ansprechpersonen
Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)
+49 721 608 - 44930Julia Misiewicz ∂ kit edu
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe
Erster Anlaufpunkt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
First point of contact for international applicants
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe
Informationsmaterial
Modulhandbuch
Satzungen und Ordnungen
Titel | Stand | Download |
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2021 KIT 045 Satzung zur Änderung der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Wissenschaft-Medien-Kommunikation am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 08.07.2021, veröffentlicht 12.07.2021 | |
2017 KIT 023 Satzung zur Änderung der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Wissenschaft - Medien – Kommunikation am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 02.03.2017, veröffentlicht 02.03.2017 | |
2012 KIT 034 Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Wissenschaft-Medien-Kommunikation am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 15.06.2012, veröffentlicht 20.06.2012 |
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
2024 KIT 010 Dritte Satzung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 27.02.2024, veröffentlicht 27.02.2024 | |
2023 KIT 015 Zweite Satzung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 28.02.2023, veröffentlicht 28.02.2023 | |
2022 KIT 028 Satzung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 28.04.2022, veröffentlicht 29.04.2022 | |
2021 KIT 065 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 22.10.2021, veröffentlicht 22.10.2021 |
Titel | Stand | Download |
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2022 KIT 037 Satzung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) über die Änderung der Studien- und Prüfungsordnungen zur Anwendbarkeit der Satzung zur Durchführung von Online-Prüfungen am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 20.05.2022, veröffentlicht 20.05.2022 | |
2014 KIT 019 Satzung zur Umsetzung des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich der Europäischen Region vom 11. April 1997 gemäß §§ 32 Abs. 2, 4 und 36a LHG in den Studien- und Prüfungsordnungen am KIT | 28.03.2014, veröffentlicht 28.03.2014 | |
2012 KIT 039 Studien- und Prüfungsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für den Bachelorstudiengang Wissenschaft – Medien – Kommunikation | 24.07.2012, veröffentlicht 24.09.2012 |
Vorlesungszeiten
WS 2023/24
23.10.2023 - 17.02.2024
SS 2024
15.04.2024 - 27.07.2024
WS 2024/25
21.10.2024 - 15.02.2025
SS 2025
22.04.2025 - 02.08.2025
WS 2025/26
27.10.2025 - 21.02.2026
SS 2026
20.04.2026 - 01.08.2026
WS 2026/27
26.10.2026 - 20.02.2027
SS 2027
19.04.2027 - 31.07.2027
WS 2027/28
25.10.2027 - 19.02.2027
SS 2028
18.04.2028 - 29.07.2028
Vorlesungen finden nicht statt:
- Vom 24.12. bis zum 06.01.
- in der Woche nach Pfingsten
- sowie an allen gesetzlichen Feiertagen, die für das Land Baden-Württemberg gelten