Die nachfolgenden Hinweise zu Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten eines Studiums liefern eine erste grobe Übersicht.

Studienkosten

Studierendenwerksbeitrag und Verwaltungskostenbeitrag

Der Studierendenwerksbeitrag liegt derzeit bei 87,70€ pro Semester, der Verwaltungskostenbeitrag bei 70€ und der Studierendenschaftsbeitrag 7,50€.

Studiengebühren

Derzeit werden in Baden-Württemberg von Studierende aus Deutschland und EU-Staaten sowie von Bildungsinländern im Erststudium keine Studiengebühren erhoben. Studierende mit Staatsbürgerschaft außerhalb der EU, die keine Bildungsinländer sind, müssen in Baden-Württemberg Studiengebühren in Höhe von 1500€ pro Semester bezahlen. Weitere Hinweise, auch zur Gebührenbefreiung, finden Sie auf den Webseiten des International Students Office.

Für ein Zweitstudium sind Studiengebühren von 650€ pro Semester zu zahlen. Zweitstudierende sind Personen, die schon einen ersten gleichartigen Studienabschluss haben (z.B. ein weiteres Bachelorstudium anstreben). Wer bereits Ausländerstudiengebühren entrichtet, wird hiervon befreit.

Lebenshaltungskosten

Die durchschnittlichen Ausgaben eines Studierenden in Karlsruhe liegen inklusive Gebühren und je nach persönlicher Situation etwa zwischen 800€ und 900€ pro Monat. Hier eingerechnet sind Miete, Lebensmittel, Kleidung, Krankenversicherung, Telefon / Internet, Lernmittel und Transportmittel von Wohnung zur Uni.

Studienfinanzierung

Unterhalt der Eltern

Eltern sind unterhaltspflichtig gegenüber ihren Kindern, bis diese eine Erstausbildung absolviert haben. Einen ungefähren Richtwert für die Höhe der Beträge zeigt die Düsseldorfer Tabelle.

Kindergeld

Für Zeiten der Erstausbildung ihrer Kinder bekommen Eltern vom Staat Kindergeld, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

BAföG

Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird halb als Zuschuss, halb als zinsloses Darlehen gewährt.

Gefördert werden deutsche, unter Umständen auch ausländische Studierende aller Studiengänge an staatlichen und privaten Hochschulen, die bei der Antragstellung noch nicht 45 Jahre alt sind. Wer ein konsekutives Masterstudium aufnehmen möchte, darf bei der Antragstellung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Förderung orientiert sich an den Einkommensverhältnissen des Antragstellers und seiner Eltern.

BAföG wird für eine Regelstudienzeit gewährt (Bachelor und konsekutiver Master). Fachwechsel sind nur bis allerspätestens drittes Semester relativ unproblematisch. Auf alle Fälle sollte der/die zuständige Sachbearbeiter*in kontaktiert werden, sobald man sich wirklich sicher ist, zu wechseln. Die bisherigen Studienzeiten werden auf die Förderungshöchstdauer im neuen Studiengang angerechnet. Dies gilt jedoch nicht bei einem ersten Fachwechsel bis zum zweiten Semester. In diesem Fall wird BAföG nochmals für die gesamte Regelstudienzeit des neuen Studienfachs gewährt. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Auslands-BAföG zu beantragen. Bestimmte Studierende können mit elternunabhängigem BAföG gefördert werden.

Die Rückzahlung erfolgt einkommensabhängig in Raten fünf Jahre nach Beendigung der Förderung, wobei diejenigen, welche ihre Schulden auf einmal begleichen, mit einem teilweisen Schuldenerlass belohnt werden können.

Darlehen, Kredite, Bildungsfonds

An dieser Stelle sollen keine konkreten Angebote genannt sondern Tipps gegeben werden, worauf man bei Krediten besonders achten muss.

Vor einem Bankberatungsgespräch sollte der individuelle Finanzbedarf ermittelt werden (Haushaltplan), denn der/die Bankberater*in neigt dazu, einen höheren Bedarf zu ermitteln als unbedingt nötig. Kredite schließen Lücken und sind zur Vollfinanzierung eines Studiums nicht geeignet.

Die Angebote sollten genau verglichen werden (siehe Finanztest, CHE-Vergleich).

Die Kreditkonditionen müssen genau beachtet werden:

  • Gibt es Verschuldungsgrenzen?
  • Gibt es feste Zinsen, mit denen sich die Verschuldung kalkulieren lässt?
  • Ermöglicht der Kredit Flexibilität (Weiterlaufen bei Auslandsstudium oder Praktikum)
  • Gibt es feste Auszahlbeträge, bei denen die Zinsen gestundet werden?
  • Müssen zusätzlich eine Restschuld- oder gar eine Lebensversicherung abgeschlossen werden, die monatliche Mehrkosten verursachen?

In ein Bankberatungsgespräch sollte man stets gut vorbereitet gehen.

Stipendien

Die dreizehn großen staatlichen und bundesweit agierenden Förderwerke sind:

  • Studienstiftung des deutschen Volkes
  • Cusanuswerk-Bischöfliche Studienförderung
  • Evangelisches Studierendenwerk e.V. Villigst
  • Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk
  • Avicenna-Studienwerk
  • Hans-Böckler-Stiftung
  • Friedrich-Ebert-Stiftung
  • Konrad-Adenauer-Stiftung
  • Hanns-Seidel-Stiftung
  • Heinrich-Böll-Stiftung
  • Rosa-Luxemburg-Stiftung
  • Friedrich-Naumann-Stiftung
  • Stiftung der Deutschen Wirtschaft - Studienförderwerk Klaus Murmann

Die Auswahl erfolgt nach Leistung und sozialem Engagement. Der/die Bewerber*in sollte zur Stiftung passen. Die Förderung erfolgt sowohl materiell als auch ideell (Workshops, Seminare, teils verpflichtend). Gezahlt wird ein einkommensabhängiger Anteil gemäß BAföG sowie ein pauschaler Anteil von 300€.

Eine Bewerbung sollte vier Semester vor Studienende im grundständigen Studiengang stattfinden, für Masterstudiengänge vor dem ersten Semester.

Außerdem gibt es viele private Stiftungen, die beim Bundesverband Deutscher Stiftungen erfasst sind und nach denen im Internet recherchiert werden kann.

Eine weitere Möglichkeit ist eine Förderung durch das Deutschlandstipendium.

Jobben und Praktika

Wer während des Studiums jobbt, sollte beachten, dass dies unter Umständen Auswirkungen auf andere Förderungen wie etwa BAföG oder Kindergeld hat. Ab einem Jahresnettoeinkommen von mehr als 9168€ (Stand 2019) können die genannten Leistungen entfallen.

Wer mehr als 520€ monatlich verdient, fällt unter die Sozialversicherungspflicht. Dies gilt auch für Praktika, die nicht verpflichtend von der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs vorgesehen sind.

Nebenjobs verbessern zwar die finanzielle Lage, bergen aber das Problem der Zeitnot in sich. Eine Berufstätigkeit von mehr als 20 Stunden wöchentlich ist mit einem Vollzeitstudium, wie es baden-württembergische Hochschulen in der Regel anbieten, nicht vereinbar.

Eine typische Beschäftigungsmöglichkeit für Studierende ist die der studentischen Hilfskraft (HiWi-Job). Angebote für HiWi-Jobs am KIT erhalten Sie im JobPortal des KIT-Career-Service.

Sozialleistungen des Staates

In seltenen Fällen können Studierende Sozialleistungen wie Wohngeld oder Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen. Dies kann dann der Fall sein, wenn weder ein BAföG-Anspruch besteht, noch Unterhalt seitens der Eltern geleistet wird. Anträge werden dabei fallweise beschieden.

Studierende mit Kind

Studierende Eltern können mit einigen Unterstützungen rechnen. Für Kinder bis 14 Jahren kann innerhalb des BAföG der BAföG-Kinderzuschuss beantragt (140€ pro Kind, Stand 2019) werden. Die ersten 12-14 Monate nach der Geburt eines Kindes kann Elterngeld bezogen werden, im Anschluss daran Landeserziehungsgeld. Hinzu kommen günstige Kinderbetreuungsmöglichkeiten durch Einrichtungen etwa des Studierendenwerkes.

Spartipps / Vergünstigungen

Studierende haben einige finanzielle Vorteile. Diese betreffen z.B. günstiges Mensa-Essen, Vergünstigungen in Museen, Theatern, Kinos, Freizeiteinrichtungen und Schwimmbädern, beim Friseur, im Copy-Shop, bei Software oder Zeitungsabos. Studierende können zudem ein kostenloses Girokonto eröffnen, mit dem Telefonsozialtarif billiger telefonieren, fahren günstig mit dem Semesterticket im Öffentlichen Nahverkehr und können mit dem Internationalen Studierendenausweis günstig verreisen. Wer seinen Erstwohnsitz in Karlsruhe anmeldet, bekommt unter anderem das Semesterticket einmal gratis.

Deutschlandstipendium

Eine weitere Möglichkeit ist eine Förderung durch das Deutschlandstipendium. Dieses fördert begabte und leistungsstarke Studierende mit 300€ pro Monat für die Dauer von einem Jahr. Das Stipendium wird einkommens- und elternunabhängig ausbezahlt und nicht auf das BAföG angerechnet. Finanziert werden die Stipendien zur einen Hälfte von privaten Förderern (Unternehmen, Privatpersonen, Stiftungen und Vereinen) und zur anderen Hälfte vom Bund. Allgemeine Information gibt es auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, KIT-spezifische beim KIT-Career-Service.